Förderprogramme zur Digitalisierung von Schulen

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Sämtliche Detailinformationen, Links und Unterlagen rund um die diversen staatlichen Förderprogramme zur Digitalisierung von Schule finden Sie unter den nachfolgenden Links:

Masterplan BAYERN DIGITAL II: Frühzeitiger Start in die Förderung der Digitalisierung von Schulen

Bayern hat die Zeichen der Zeit für eine digitale Zukunft des Freistaats früh erkannt und die Weichen dafür bereits im Jahr 2016 gestellt. Im Januar 2016 wurde vom damaligen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst die Zukunftsstrategie der Bayerischen Staatsregierung „Digitale Bildung in Schule, Hochschule und Kultur“ erarbeitet. Digitalisierung wird dabei in ihrer doppelten Rolle begriffen:

  • Zum einen ist sie selbst Gegenstand von Bildung. Ziel des Bildungsprozesses ist es, „digitale Kompetenzen“ für einen souveränen Umgang in der Bandbreite digitaler Möglichkeiten aufzubauen, diese gewinnbringend einzusetzen und digitale Formate in ihren Chancen und Risiken kritisch zu reflektieren. Leitbild ist die aktive, mündige und erfolgreiche Teilhabe an einer digitalen Gesellschaft, sowohl im beruflichen als auch im privaten, kulturellen und sozialen Bereich. Dafür wurde der Kompetenzrahmen zur Medienbildung an bayerischen Schulen entwickelt und die erforderlichen Kompetenzen in fünf Bereichen gebündelt: Basiskompetenzen, Suche und Verarbeiten, Kommunizieren und Kooperieren, Produzieren und Präsentieren, Analysieren und Reflektieren.
  • Zum anderen erschließt die Digitalisierung wichtige Werkzeuge im schulischen Bildungsprozess. Diese ermöglichen in allen Lernbereichen, komplexe Sachverhalte zu veranschaulichen, authentische Zugänge zu Inhalten zu öffnen, Lernprozesse zu individualisieren, zum kreativ-produktiven Medienumgang anzuregen und neue digitale Formen der Informationsbeschaffung, Kommunikation, Interaktion und Kollaboration zu erschließen.

Im Mai 2017 hat der Freistaat mit dem Masterplan BAYERN DIGITAL II ein umfassendes Konzept mit Investitionsschwerpunkten in allen Bereichen vorgelegt, das sich u. a. auf die Digitalisierung an den Schulen bezieht. In diesem Kontext hat der Freistaat über die Landeshaushalte 2018 bis 2020 auch die landeseigenen Förderprogramme für den Ausbau der schulischen IT mit einem Volumen von 212,5 Mio. € aufgelegt, noch ehe sich der Bund mit dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 ab Mai 2019 an den Kosten für die schulische IT-Bildungsinfrastruktur in den Ländern finanziell beteiligte.

Die Landesprogramme erstrecken sich auf insgesamt drei Förderbereiche und umfassen insgesamt 212,5 Mio. €:

  • Verbesserung der IT-Ausstattung an Schulen und Einführung des digitalen Klassenzimmers an bayerischen Schulen (Digitalbudget von 150 Mio. €)
  • IT-Ausstattung integrierter Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen (iFU-Budget von 35 Mio. €)
  • IT-Ausstattung an Ausbildungsseminaren und Seminarschulen (zentrale Beschaffung aus 27,5 Mio. €)

Der Freistaat unterstützt über die zuerst genannten Förderprogramme aus Landesmitteln die kommunalen Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen sowie die Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen bei ihren Investitionen in die technische Ausstattung der Schulen. Der Fokus liegt vor allem auf dem Ausbau von mindestens 50.000 Unterrichtsräumen zu digitalen Klassenzimmern als eines im Koalitionsvertrag niedergelegtes Ziel. Die IT-Ausstattung eines digitalen Klassenzimmers ist im „Votum - Empfehlungen zur IT-Ausstattung von Schulen“ des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen näher beschrieben (vgl. Kapitel 4).

DigitalPakt Schule 2019 bis 2024: 5 Mrd. € für die digitale Bildungsinfrastruktur an den Schulen in der Bundesrepublik

Am 12. Oktober 2016 kündigte die damalige Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, eine „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ an, um bei der digitalen Bildung zügige Fortschritte zu machen. Um in den Schulen in Deutschland eine flächendeckende IT-Infrastruktur für ein Lernen und Lehren in der digitalen Welt zu schaffen, wurde der DigitalPakt Schule vorgeschlagen und angekündigt. Dabei werden über einen Zeitraum von fünf Jahren bundesweit fünf Milliarden Euro für die digitale Bildungsinfrastruktur an Schulen bereitgestellt, z. B. für Schulhausvernetzung, WLAN und digitale Geräte. Flankiert werden die Bemühungen um die digitale Transformation von Schulen durch die im Dezember 2016 von der Kultusministerkonferenz vorgelegte Strategie „Bildung in der digitalen Welt“.

Nach einem mehrjährigen Einigungsprozess konnte über die notwendige Änderung des Grundgesetzes (Art. 104c GG) der Weg für den DigitalPakt Schule freigemacht werden. Konstitutives Element der Grundgesetzänderung ist die Eröffnung der Möglichkeit, dass der Bund den Ländern und Gemeinden Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren kann. Die Zuständigkeiten und die Finanzierungsverantwortung der Länder für das Bildungswesen bleiben von diesen Finanzhilfen unberührt und liegen im Rahmen der föderalen Grundstrukturen und der Kulturhoheit weiterhin auf Ebene der einzelnen Länder.

Am 17. Mai 2019 konnte nach Abschluss der Verhandlungen zwischen dem Bund und den 16 Ländern die Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 als rechtlicher Rahmen in Kraft treten. Die Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule

  • definiert Ziele, Inhalte, Zweck und Gegenstände der Finanzhilfen,
  • bestimmt Antragsverfahren, Zeitraum, Programmsteuerung und Zuwendungsvoraussetzungen näher,
  • legt die Höhe der Finanzhilfen fest und
  • regelt Bewirtschaftungsgrundsätze, Nachweis- und Berichtspflichten, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen.

Die Umsetzung und Programmsteuerung des DigitalPakts Schule liegt bei den einzelnen Ländern: Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung erstellen die Länder ihre jeweiligen Förderbekanntmachungen im Kontext landesrechtlicher Vorgaben und formen dadurch Kriterien und Verfahren zur Bewertung und Begutachtung von Anträgen aus. Die Länder können in ihren Programmen die grundsätzlich definierten Fördergegenstände unter den landesspezifischen Besonderheiten weiter konkretisieren und die Verfahren an die jeweiligen Schul- und Verwaltungsstrukturen anpassen.

DigitalPakt Schule 2019 bis 2024: 778,2 Mio. € für den Freistaat Bayern

Auf den Freistaat Bayern entfallen im DigitalPakt Schule gemäß der Verwaltungsvereinbarung insgesamt 778.245.500 €, die in insgesamt vier verschiedenen Ebenen der Förderung eingesetzt werden können:

Schulische Maßnahmen

Mit rund 650 Mio. € ist der Großteil der Mittel im DigitalPakt Schule für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen vorgesehen. Über diese Finanzhilfen werden die zuständigen Schulaufwandsträger mit einem Fördersatz von 90 % in ihren Investitionsmaßnahmen an den Schulen vor Ort unterstützt. Zur Umsetzung dieser schulischen Maßnahmen trat am 31. Juli 2019 die bayerische Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)“ in Kraft. Am 5. Oktober 2021 erfolgte eine Änderung der bisherigen Förderrichtlinie mit einer Reihe verfahrensseitiger und rechtlicher Erleichterungen. Diese ist am 6. Oktober 2021 in Kraft getreten und umfasst seither sowohl die schulischen als auch die regionalen Maßnahmen im DigitalPakt Schule mit weiteren 47 Mio. € (s. unten). Die für die Schulaufwandsträger reservierten Höchstbeträge für schulische Maßnahmen stehen bis zum Ablauf der Antragsfrist am 30. Juni 2022 als trägerbezogene Budgets v. a. zum Ausbau der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und der schulischen WLAN-Infrastruktur sowie für Investitionen in Anzeige- und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte und mobile Endgeräte weiterhin zur Verfügung.

Um die Schulaufwandsträger weiterhin gezielt zu unterstützen und den Mittelabruf im DigitalPakt Schule verstärkt zu beschleunigen, wurde ein Bündel an rechtlichen Vereinfachungen durch Änderung der Förderrichtlichtlinie dBIR zum 5. Oktober 2021 geschnürt und damit alle landesseitigen Gestaltungsspielräume innerhalb des bestehenden Regelungsrahmens der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule genutzt. Die Erleichterungen im Förderverfahren, die im rechtlichen Rahmen landesseitig möglich waren, sind die Eröffnung von Teilauszahlungen während der Maßnahmenumsetzung, die zusätzliche Förderung regionaler Maßnahmen, der (weitgehende) Verzicht auf die technischen Mindestkriterien sowie die Verlängerung des Antragszeitraums auf dem 30.06.2022 und des Bewilligungszeitraums auf den 16.05.2024. Inzwischen hat die Bundesregierung – im Koalitionsvertrag – neben der Ankündigung zur Auflage eines DigitalPakts Schule 2.0 bis zum Jahr 2030 – eine Überprüfung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 in Aussicht gestellt. Gemeinsames Ziel sei dabei, den Mittelabruf beim DigitalPakt Schule weiter zu beschleunigen und zu entbürokratisieren.

Regionale Maßnahmen

Regionale Investitionsmaßnahmen zielen auf die Bündelung von Ressourcen und den Aufbau gemeinsamer Strukturen zur Nutzung durch die Schulen. Dazu sind auch gemeinsame Anträge mehrerer Schulaufwandsträger und Zusammenschlüsse zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Digitalisierung an Schulen möglich. Bayern hat die Förderung regionaler Maßnahmen durch Aufnahme in die Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ (dBIR) am 5. Oktober 2021 realisiert und dafür zusätzliche 47 Mio. € an Finanzhilfen eingeplant. Die Bewilligung erfolgt nach der Reihenfolge des Antragseingangs, wobei jeder Schulaufwandsträger zusätzlich maximal 25 % des Höchstbetrags der staatlichen Zuwendungen gemäß Anlage zur dBIR für regionale Maßnahmen in Anspruch nehmen kann. Gefördert werden Planung, Beschaffung, Entwicklung, Aufbau und Inbetriebnahme von regionalen Systemen, Werkzeugen und Diensten sowie von regionalen Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich von Schulträgern, die der Verbesserung der Leistungsfähigkeit, Service-Qualität und Interoperabilität von IT-Infrastrukturen dienen.

Diese zusätzliche Förderebene ermöglicht die Bündelung dezentraler IT-Infrastrukturen zu regionalen IT-Systemen (z. B. Server, Hightech-Arbeitsräume, Gerätemanagementsysteme), die ansonsten lokal im Zuständigkeitsbereich des Schulaufwandsträgers mehrfach vorhanden sein müssten. Dadurch entstehen Synergieeffekte und die Möglichkeit für Innovation und den Aufbau zeitgemäßer Infrastrukturen. Wichtig ist der ergänzende Charakter, d. h. auch weiterhin sind schulische Infrastrukturen und deren lokale Administration erforderlich (z. B. schulische Endgeräte, Ausstattung der Digitalen Klassenzimmer). Die regionalen Maßnahmen sind jedoch klar ggü. den zentralen Angeboten (z. B. durch die BayernCloud Schule) abzugrenzen und treten ergänzend, nicht aber ersetzend neben die landesweiten Angebote.

Landesweite Maßnahmen

Vom Gesamtvolumen im DigitalPakt Schule sollen rund 5 % (38,9 Mio.€) für landesweite Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden, wie z. B. für die Bereitstellung von zentralen Clouddiensten, Lernplattformen, pädagogischen Kommunikations- und Arbeitsplattformen, sowie weiteren zentralen digitalen Systemen, Werkzeugen und Diensten auf Landesebene. In Bayern betrifft dies vor allem die BayernCloud Schule (ByCS), mit der der Freistaat den Schulen ein Software-Paket für einen zeitgemäßen digital gestützten Schulalltag kostenlos zur Verfügung stellt. Ziel der BayernCloud Schule ist, allen bayerischen Schulen Softwareangebote und pädagogische Inhalte für den digital gestützten Unterricht und den digitalen Schulalltag zur Verfügung zu stellen – zentral, cloudbasiert, datenschutzkonform, barrierefrei und kostenfrei für die Schulen und Schulaufwandsträger. Teil der BayernCloud Schule sind mehrere Softwareanwendungen für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Schulleitung und Schulverwaltung.

Länderübergreifende Maßnahmen

Weitere 5 % (38,9 Mio.€) sind durch die Verwaltungsvereinbarung fest den länderübergreifenden Investitionsmaßnahmen vorbehalten, die nach der  „Gemeinsamen Förderbekanntmachung der Länder zu Finanzhilfen für länderübergreifende Investitionsmaßnahmen“ vom 25. September 2019 abgewickelt werden. Beispiele für länderübergreifende Investitionsmaßnahmen, an denen sich der Freistaat Bayern in Kooperation mit anderen Ändern beteiligt, sind die Entwicklung von Infrastrukturen für die Bereitstellung von digitalen Bildungsmedien und den länderübergreifenden Austausch von Unterrichtsmaterialien (SODIX/MUNDO), die Einrichtung eines gemeinsamen Vermittlungsdiensts für Identitäts- und Lizenzmanagement (VIDIS), für Strukturen zur Bewertung von digitalen Bildungsmedien (eduCheck digital), für onlinebasierte Verfahren zur Diagnostik und Leistungsfeststellung (TBA – Technologiebasiertes Assessment), ein Tool zur verstehensorientierten digitalen Diagnostik für die Diagnose und Förderung im Mathematikunterricht (SMART) oder die Entwicklung weiterer ländergemeinsamer digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (DigLu – Digitales Lernen unterwegs, Portal berufliche Bildung).

Gesamtarchitektur des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024: Basis-DigitalPakt und seine sukzessiven Erweiterungen

Der ursprünglich auf die Ausstattung der digitalen Klassenzimmer und den Ausbau von Schulnetzen fokussierte DigitalPakt Schule mit seinem Gesamtvolumen von 5 Mrd. € wurde seit dem Frühjahr 2020 unter den Anforderungen der Pandemiebewältigung nach Art und Umfang weiterentwickelt und schrittweise um zusätzliche Investitionsfelder ausgebaut. Dazu haben die Länder nach der grundlegenden Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule drei weitere Bund-Länder-Zusatzvereinbarungen geschlossen, die jeweils weitere 500 Mio. € für die Länder vorsehen. Für Bayern wurden zusätzlich zu den Bundesmitteln von 778 Mio. € des Basis-DigitalPakts drei weitere Bundesbudgets von jeweils 77,8 Mio. € erschlossen. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern war es, durch die Beschaffung von mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte und die Professionalisierung der IT-Administration möglichst rasch und unkompliziert faire und gerechte Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern – auch und vor allem den herausfordernden Zeit der Corona-Pandemie. Im DigitalPakt Schule stehen für den Freistaat damit insgesamt 1,012 Mrd. € an Finanzhilfen des Bundes zur Stärkung der Schul-IT bereit.

Übersicht über die Förderprogramme

Basis-DigitalPakt für die digitale Bildungsinfrastruktur (778 Mio. €)

Der am 17. Mai 2019 zwischen Bund und Ländern über die „Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ begründete Basis-DigitalPakt wurde zunächst für den schulischen Bereich des digitalen Infrastrukturausbaus über die Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)“ vom 30. Juli 2019 ausgeformt. Dabei werden die digitale Vernetzung in Schulgebäuden, (bestimmte) Schulserver, schulische WLAN-Infrastruktur, digitale Lehr-Lern-Infrastrukturen, Anzeige- und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte und in begrenztem Umfang schulgebundene mobile Endgeräte aus dem für jeden Schulaufwandsträger bis Ablauf der Antragsfrist reservierten Höchstbetrag der staatlichen Zuwendungen gemäß Anlage zur dBIR gefördert.

Wie oben dargestellt umfasst der Basis-DigitalPakt insgesamt vier Förderebenen (schulisch, regional, landesweit, länderübergreifend). Die Förderung regionaler Maßnahmen wurde am 5. Oktober 2021 durch Änderung der Förderrichtlinie "digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen" (dBIR) in die Förderung aufgenommen. Für die Verbesserung der schulischen Basis-Infrastrukturen stehen – neben drei Sonderprogrammen aus den Zusatzvereinbarungen (401,4 Mio. €, einschl. Landesmitteln) – damit die Bundesmittel aus dem Basis-DigitalPakt (778,2 Mio. €) sowie die Landesmittel aus dem Masterplan BAYERN DIGITAL II 166,5 Mio. €) zur Verfügung. Damit können insgesamt weit über 1 Mrd. € in den Ausbau der digitalen Infrastruktur an und für Schulen investiert werden.

Grundlagen für die Umsetzung des Basis-DigitalPakts sind:

Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm“ – Schülerleihgeräte (77,8 Mio. € Bundesmittel, zzgl. Landesmittel)

In einer ersten Erweiterung des Basis-DigitalPakts wurde über den „Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (‚Sofortausstattungsprogramm‘)“ vom 4. Juli 2020 ein Sonderprogramm zur Beschaffung mobiler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler aufgelegt. Hieraus wurde in Bayern das „Sonderbudget Leihgeräte“ eingerichtet, um untern den Corona-bedingten Unterrichtseinschränkungen v. a. sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern ohne Zugang zu einem geeigneten Gerät über schulgebundene Tablets und Notebooks die Teilnahme am Distanzunterricht zu eröffnen. Die Auswahl und Beschaffung der Schülerleihgeräte erfolgt durch den Schulaufwandsträger, die Verteilung der Geräte übernehmen die Schulen bzw. Schulaufwandsträger auf Grundlage der örtlichen Bedarfe.

Das bayerische Förderverfahren wurde über die Richtlinie „Sonderbudget Leihgeräte (SoLe)“ vom 10. Juni 2020 initiiert und über eine Änderung der Richtlinie zum 6. Oktober 2020 um zusätzliche Landesmittel auf insgesamt 107,4 Mio. € erweitert. In einem unbürokratischen Förderverfahren konnte ein wesentlicher und vor allem rascher Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit geleistet werden. Die Fördermittel für Schülerleihgeräte wurden in zwei Antragsrunden vollständig bewilligt und auf Antrag der Zuwendungsempfänger sofort ausbezahlt. Bei nicht mehr bestehendem Corona-bedingten Ausleihbedarf werden die Schülergeräte in den Bestandspool der Schule integriert und auf Grundlage der pädagogischen und didaktischen Anforderungen aus den Medienkonzepten der Schulen im Anschluss genutzt. Diese Anschlussverwendung dient v. a. der methodisch-didaktischen Weiterentwicklung des Unterrichts unter Beachtung der Bildungs- und Erziehungszielen aus den Lehrplänen sowie der Vermittlung der im Kompetenzrahmen zur Medienbildung an bayerischen Schulen definierten Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Zusatzvereinbarung „Administration“ (77,8 Mio. € Bundesmittel, zzgl. Landesmittel)

Die Aufgaben der pädagogischen Systembetreuerinnen und Systembetreuer (Lehrkräfte der Schule) sind deutlich von den Aufgaben der technischen IT-Administration durch die Schulaufwandsträger abzugrenzen. Die Tätigkeitsschwerpunkte der Systembetreuerinnen und Systembetreuer sind vor allem im pädagogischen und methodisch-didaktischen Bereich zu verorten. Die Lehrkräfte in der pädagogischen Systembetreuung sind damit für die unterrichtlichen bzw. fachlich-pädagogischen Belange aus dem Blickwinkel der funktionalen Anforderungen der Schule verantwortlich. Nur in vertretbarem Rahmen zählen auch technische Aufgaben zum Aufgabenprofil der pädagogischen Systembetreuerinnen und Systembetreuer, vor allem die Problemaufnahme, die Funktion als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für die schulischen Nutzerinnen und Nutzer sowie die Koordination bei technischen Problemen in Zusammenarbeit mit dem Schulaufwandsträger.

Damit die Lehrkräfte diese Kernaufgaben zielgerichtet wahrnehmen können, sollen sie verstärkt von technischen Aufgaben entlastet werden. Die Administrationsförderung erlaubt hierfür als zweite Erweiterung des DigitalPakts Schule den gezielten Aufbau professioneller Strukturen für die Wartung und Pflege der IT-Infrastrukturen an Schulen – entweder durch eigene technische Fachkräfte der Schulaufwandsträger oder durch die Beauftragung externer Dienstleister - als Teil der Investitionsmaßnahmen. Insgesamt sollen so Wartung und Pflege, Betreuung und Instandhaltung der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen dauerhaft gesichert und technische Supportstrukturen ausgebaut und professionalisiert werden.

Die „Zusatz-Verwaltungsvereinbarung ‚Administration‘ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ ist am 4. November 2020 in Kraft getreten und umfasst ein zusätzliches Volumen von 77,8 Mio. € für Bayern. Gefördert werden Personalkosten für angestellte IT-Administratoren, Sachmittel für Wartungsverträge, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für IT-Administratoren in direkter Verbindung mit Investitionsmaßnahmen des DigitalPakts Schule sowie weiterer Zusatzvereinbarungen. Die Umsetzung der bayerischen Förderung erfolgt über die Richtlinien zur Bayerischen IT-Administrationsförderung (BayARn): Dabei regelt Nr. 1 BayARn den Bundesteil der Förderung (BayARn/Bund) sowie Nr. 2 BayARn den ergänzenden und von den Infrastrukturen aus dem DigitalPakt Schule losgelösten Landesteil der Förderung (BayARn/Land).

Grundlagen für die Umsetzung der Förderung der IT-Administration sind:

Zusatzvereinbarung „Lehrerdienstgeräte“ (Bundesmittel 77,8 Mio. €, zzgl. Landesmittel)

Über die dritte Erweiterung des DigitalPakts Schule werden Lehrerdienstgeräte als Teil der schulischen Infrastruktur flexibel, u. a. für die Unterrichtsvorbereitung und die Durchführung digitaler Unterrichtsformen nutzbar gemacht – sowohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht. Zu diesem Zweck stellt der Bund in einem weiteren Sofortprogramm Finanzhilfen in Höhe von weiteren 500 Millionen Euro bereit, darunter 77,8 Mio. € für den Freistaat Bayern.
Bund und Länder haben dazu den „Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (‚Leihgeräte für Lehrkräfte‘)“ geschlossen. Die Mittel im Gesamtumfang von 500 Mio. € sollen durch das Wiederaufbauinstrument „Recovery and Resilience Facility“ im Rahmen des europäischen Aufbauplans „Next Generation EU“ der Europäischen Union (EU) refinanziert werden.

Bund und Kommunalen Spitzenverbände haben sich Anfang 2021 auf eine pragmatische Lösung verständigt: Im Rahmen des Corona-bedingten Sonderbudgets übernehmen die Schulaufwandsträger im Auftrag des Freistaats sowie ohne Anerkennung von Rechtspflichten die Beschaffung der Lehrerdienstgeräte und sorgen für eine Einbindung in die vorhandene IT-Infrastruktur. Für die Investitionskosten (einschließlich der administrativen Aufwendungen) gewährt der Freistaat Bayern aufgrund eines erheblichen Interesses staatliche Zuwendungen (einschließlich einer Verwaltungskostenpauschale). Die Finanzhilfen aus der Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ werden – gemeinsam mit den Landesmitteln – über die bayerische „Richtlinie zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten - Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“ ausgebracht. Diese Mittel im Gesamtumfang von 92,8 Mio. € standen zu Jahresbeginn 2021 über eine einmalige Beantragung (mit integrierter Nachbewilligungsrunde) zum Abruf durch die Schulaufwandsträger bereit und wurden vollständig in Anspruch genommen. Wie im Sonderbudget Leihgeräte wurden die Zuwendungen auf Antrag der Zuwendungsempfänger direkt mit der Bewilligung ausbezahlt.

Um den bereits hohen Anteil an Lehrerinnen und Lehrer, die auf dieser Grundlage mit einem Lehrerdienstgerät ausgestattet werden können, weiter zu steigern stellt der Bayerische Landtag über den Staatshaushalt 2022 über das Corona-Investitionsprogramm zusätzliche Mittel im Volumen von 30,0 Mio. € für eine Forstsetzung des Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte zur Verfügung. Diese Mittel werden gemeinsam mit weiteren Restmitteln dazu eingesetzt, um möglichst eine Vollausstattung der Lehrkräfte an den bayerischen Schulen mit Lehrerdienstgeräten zu erreichen.

Grundlagen für die Umsetzung der Förderung von Lehrerdienstgeräten sind:

Beschlüsse des Schul-Digitalisierungsgipfels vom 23. Juli 2020

Die Coronakrise hat nochmals verdeutlicht, wie unverzichtbar leistungsfähige digitale Infrastrukturen, digitale Kompetenzen und die konsequente Fortbildung der Lehrkräfte inzwischen sind, um mit der digitalen Bildung eines der großen Zukunftsthemen für unsere Gesellschaft aktiv zu gestalten. In diesem Bewusstsein fand in der Staatskanzlei am 23. Juli 2020 der Schul-Digitalisierungsgipfel statt, mit dem neue Akzente für eine weitere Beschleunigung des digitalen Wandels an den bayerischen Schulen gesetzt wurden. An diesem Gipfel haben die Vertreter der Staatsregierung, der Kommunalen Spitzenverbände, der Eltern- und Lehrerverbände und der Schülervertretung teilgenommen und auf einer breiten Basis unterschiedlicher Interessen einen gemeinsamen „Digitalplan Schule“ geschmiedet. Ergebnis war ein umfassendes Maßnahmenbündel, mit dem die Potenziale der Digitalisierung noch konsequenter für das schulische Lehren und Lernen nutzbar gemacht werden können.

Neben der weiteren Vertiefung der digitalen und medienbezogenen Lehrkompetenzen durch die Intensivierung der Fortbildungsaktivitäten stand weiterhin die verstärkte Verbesserung der technischen Infrastrukturen in mehreren Bereichen im Mittelpunkt. Für die über die Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt Schule angestoßenen Infrastrukturvorhaben in den Feldern Schülerleihgeräte, Lehrerdienstgeräte und IT-Administration wurden weitere Landesmittel bereitgestellt bzw. in Aussicht gestellt. Das Gesamtpakt umfasst dabei in den nächsten vier Jahren zusätzliche Landesmitteln im Umfang von 400 bis 500 Mio. €, so dass insgesamt rund 2 Mrd. € für die digitale Transformation von Schulen eingesetzt werden können. Über den Beschluss zur Einrichtung der BayernCloud Schule sowie zur Verstetigung der Administrationsförderung nach Abschluss der laufenden Förderprogramme wurden zukunftsweisende Weichenstellungen für dauerhaft tragfähige Infrastrukturen und die gemeinschaftliche Gestaltung und Finanzierung des digitalen Wandels an den Schulen vorgenommen.

Landeserweiterung des Sonderbudgets Leihgeräte (30 Mio. €)

Über weitere 30 Mio. € aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie des Freistaats erhält das Sonderbudget Leihgeräte einen breiteren Finanzstock, so dass die bewilligten Zuwendungen der ersten Runde über eine Erhöhungsrunde zum 31. Oktober 2020 aufgestockt werden konnten. Die Erhöhungen der Fördersummen auf Grundlage der Landesgelder und Restmitteln des Bundes sind vollständig bewilligt und wurden auf Antrag der Zuwendungsempfänger sofort ausbezahlt. Ziel ist die Steigerung des Bestands auf mindestens 250.000 Schülergeräte zur Nutzung innerhalb und außerhalb der Schule. Im Zuge der Förderung hat sich die Anzahl der mobilen Schülergeräte für den wechselnden unterrichtlichen Einsatz bzw. für den Verleih im Wechsel- oder Distanzunterricht ggü. dem Vorjahr vervielfacht, wie die Daten aus der fortlaufend aktualisierten IT-Umfrage an den bayerischen Schulen zeigen.

Verdopplung der Förderung der IT-Administration (80 Mio. €)

Die mit der Zusatzvereinbarung „Administration“ angestoßene Förderung der technischen Wartung und Pflege der mit dem DigitalPakt Schule verbundenen digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen wird über die vierjährige Laufzeit des Digitalplans Schule von 2021 bis 2024 um eine ergänzende Landesförderung ausgebaut. Über zusätzliche 78,4 Mio. € Landesfördermittel kann das Gesamtvolumen für die Administrationsförderung auf 156,2 Mio. € verdoppelt werden. Die zusätzliche Landesförderung ist über Nr. 2 der Richtlinien zur Bayerischen IT-Administrationsförderung (BayARn) als maximal einfaches und pauschalisiertes Zuschussmodell ausgestaltet. Es sieht pauschalierte Jahresbudgets nach Schülerzahlen auf Grundlage statistischer Kennzahlen vor. Der Kostennachweis erfolgt über eine Kostenpauschale in Abhängigkeit der vorhandenen und zu administrierenden IT-Ausstattung der Schulen bis zur maximalen Höhe der noch nicht durch die DigitalPakt-Förderung abgedeckten Administrationskosten des Schulaufwandsträgers. Durch die sich ergänzenden Förderprogramme entsteht ein solider Grundstock für die Administration der gesamten digitalen IT-Infrastruktur an den Schulen. Auf dem Schul-Digitalisierungsgipfel wurde ein weiterer zukunftweisender Beschluss gefasst: Im Anschluss an die Förderperiode soll ab 2025 eine dauerhafte hälftige Beteiligung des Staates an den Kosten für Wartung und Pflege etabliert werden und einen lückenlosen Anschluss an die Förderperiode sicherstellen. Kommunale Spitzenverbände und Staatsregierung führen Gespräche zur konkreten Ausgestaltung dieser künftigen Kostenbeteiligung durch den Freistaat.

Bereitstellung von Lehrerdienstgeräten aus Landesmitteln (15 Mio. €)

Noch ehe am 27. August 2020 gemeinsam von Frau Bundeskanzlerin a. D. und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder die Förderung von „Leihgeräten für Lehrkräfte“ als Teil des DigitalPakts Schule aus der Taufe gehoben wurde, hat der Freistaat Bayern den Startschuss in die Bereitstellung von Dienstgeräten für Lehrerinnen und Lehrer gegeben. Auf dem Schul-Digitalisierungsgipfel vom 23. Juli 2020 wurden zu diesem Zweck – und parallel zu den Mitteln für die Schülerleihgeräte – 15 Mio. € auf dem Sonderfonds Corona-Pandemie vorgesehen, die einen Einstieg in die Beschaffung von Dienst-Laptops und -Tablets für Lehrerinnen und Lehrer und deren Erprobung im schulischen Einsatz ermöglichen. Daher markiert der Schul-Digitalisierungsgipfel den Beginn der Leistungen für Lehrerdienstgeräte und den vorzeitigen Maßnahmebeginn in der Richtlinie „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“. Die bayerischen Mittel von 15 Mio. € wurden mit den Finanzhilfen des Bundes (77,824 Mio. €) zum „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ zusammengeführt (s. oben).

Die BayernCloud Schule (ByCS)

Auf Basis der Beschlüsse des Schul-Digitalisierungsgipfels vom 23.07.2020 hat der Ministerrat im Juli 2020 die Bereitstellung der BayernCloud Schule (ByCS) beschlossen. Die ByCS ist ein weitreichendes Digitalisierungsprogramm der Staatsregierung. Mit der ByCS stellt der der Freistaat allen bayerischen Schulen verschiedene Softwareangebote und pädagogische Inhalte für den digital gestützten Unterricht und den digitalen Schulalltag zur Verfügung – zentral, cloudbasiert, datenschutzkonform, barrierefrei und kostenlos. Die zentralen Software-Pakete werden dabei schrittweise als „Rundum-Sorglos-Paket“ bereitgestellt: Durch die zentrale staatliche Übernahme von Konzeption, Beschaffung, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Pflege der Anwendungen und Support für diese Anwendungen werden Schulaufwandsträger und Schulen von technischen und administrativen Aufgaben entlastet. Damit unterstützt der Freistaat die Schulen und ihre Schulaufwandsträger, den dezentralen Wartungs- und Pflegeaufwand für die Software-Ausstattung zu senken. 

Weitere infrastrukturelle Rahmenbedingungen (Breitband, Rechenzentrum)

Auf dem Schul-Digitalisierungsgipfel vom 23.07.2020 wurde die Verbesserung weiterer infrastruktureller Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der digitalen Welt in den Blick genommen und folgende Punkte beschlossen:

  • Forcierung des Ausbaus der Breitband- bzw. Glasfaseranbindungen der Schulen durch das StMFH (außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus) – standortbezogene und fortlaufend aktualisierte Daten zur Internetanbindung und Schulhausvernetzung aller bayerischen Schule sind inzwischen im digitalen Schulatlas auf Basis des BayernAtlas des StMFH abrufbar,
  • die Förderung und Beschleunigung der digitalen Schulhausvernetzung sowie des Ausbaus der schulischen WLAN-Infrastruktur, v. a. über die Fördermittel aus dem Basis-DigitalPakt mit einem Schwerpunkt beim Ausbau der infrastrukturellen Voraussetzungen in den Schulgebäuden,
  • die Bündelung der Softwareentwicklung und Konzentration des Betriebs der einschlägigen Programme im Schulbereich in einem Schulrechenzentrum im IT-Dienstleistungszentrum mit zusätzlichen Stellen am IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ),
  • eine Erweiterung der mebis Mediathek durch „mebis tube“ zur Schaffung eines Zugangs für die gesamte Schulgemeinschaft zu selbstproduzierten Erklärvideos („user-generated-content“) der Lehrerinnen und Lehrer.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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