Sportlehrkräfte

Ein erheblicher Teil der Sportausübung der Bevölkerung erfolgt unter Anleitung von sportfachlich und ggf. auch pädagogisch geschulten Personen, die gerne allgemein als Sportlehrer bezeichnet werden.
In Schulen liegt die Verantwortung für die Erteilung von Sportunterricht in der Hand von laufbahngemäß für die Schule ausgebildeten Lehrkräften, im außerschulischen Bereich (z.B. Sportvereine, kommerzielle Einrichtungen) in der Hand von freiberuflichen Sportlehrern, Übungsleitern, Trainern oder Animateuren.
Bezüglich der Ausbildung und Prüfung sowie des jeweiligen Berufsfelds in Bayern sind daher grundsätzlich zwei Personengruppen zu unterscheiden:
1. Lehrkräfte mit der Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen und der Fakultas im Fach Sport
2. Sportlehrer mit einer freiberuflichen Qualifikation im Bereich Sport