Praktikumsamt

Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost

Praktikumsamt Oberbayern-Ost
Beetzstraße 4
81679 München
Telefon: 089 / 988280
Fax: 089 / 99755290

E-Mail: sekretariat@pa.mbost.de

Leiterin: StDin Christine Friepes
Sekretariat: VAe Petra Greßer

Telefonsprechzeiten:

  • Montag 09.00 - 10.00 Uhr
  • Mittwoch 09.00 - 10.00 Uhr
  • Donnerstag 14.00 - 15.00 Uhr

Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung.

In den Schulferien findet kein Publikumsverkehr statt.
Ebenso entfallen die Telefonsprechzeiten für das Praktikumsamt und der Regionalen Lehrerfortbildung.

Das Praktikumsamt Oberbayern-Ost ist zuständig:

  • für Studierende des Lehramts an Gymnasien an der Ludwig-Maximilians-Universität München in folgenden Bereichen:

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum / Blockpraktikum, falls dieses an einem Gymnasium in Oberbayern-Ost abgeleistet wird!

Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum (nach LPO I 2008)

Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum kann an allen öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Gymnasien in Bayern („Praktikumsschule“) abgeleistet werden. Bei Antritt des Praktikums legt die Praktikumsteilnehmerin oder der Praktikumsteilnehmer den Nachweis über die Ableistung des Orientierungspraktikums bei der Praktikumsschule vor. Bei fehlendem Nachweis ist die Praktikumsteilnehmer:in zurückzuweisen. Die Teilnahme an einer von der Universität durchgeführten, auf das Praktikum bezogenen Lehrveranstaltung ist verpflichtend. Nähere Informationen dazu s. unten.

Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum umfasst einen Zeitraum von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, die in der Regel im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden sollen. Am Ende des Praktikums ist mit der Praktikumsteilnehmer:in ein Beratungsgespräch hinsichtlich der Eignung für den Lehrberuf und über den voraussichtlichen Lehrerbedarf zu führen. Dabei ist auf die Angebote zur Eignungsüberprüfung für den Lehrberuf an den Universitäten und im Internet sowie auf die Veröffentlichungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Lehrberuf hinzuweisen. Ferner bestätigt dort die Praktikumsteilnehmerin bzw. der Praktikumsteilnehmer, dass sie bzw. er sich über die Veröffentlichungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Lehrerbedarf informiert hat.

Der/ die Studierende wendet sich selbst an das von ihm/ ihr gewünschte Gymnasium Bei Anmeldung des Praktikums (siehe unten) muss angeben werden, dass das Einverständnis der Schulleitung vorliegt und die notwendigen Terminabsprachen getroffen wurden.

Die Anmeldung erfolgt online und soll dem Praktikumsamt bis zum 01. Dezember (bei Praktikumsbeginn im Frühjahr) bzw. zum 01. Juni (bei Praktikumsbeginn im Herbst) vorliegen.

Der/ die Studierende und die Schule erhalten vom Praktikumsamt rechtzeitig vor Praktikumsbeginn jeweils ein Zuweisungsschreiben.

Online-Anmeldung für das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum

 

Blockpraktikum I und II (KU Eichstätt)

Zielsetzung:

Studierende der KU Eichstätt absolvieren anstelle des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums zwei Blockpraktika. Für nähere Regelungen wird auf die aktuell gültige Studienordnung der KU Eichstätt für das Lehramt am Gymnasium hingewiesen.

 

Universitäre Begleitveranstaltung zum pädagogisch.-didaktischen Schulpraktikum an der LMU:

Die LMU bietet ihren Studierenden den praktikumsbegleitenden Online-Kurs „Einführung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum“. Dieser ist verpflichtender Teil des pädagogisch-didaktischen Praktikums und wird zusätzlich zu den praktischen Einheiten in der Schule abgeleistet. Der Kurszugang und die Anmeldung erfolgt über die Plattform der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb). Eine Anleitung zur Anmeldung findet sich unten angehängt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das MZL der LMU München.

Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Griechisch, Italienisch, Spanisch, Katholische Religionslehre, Evangelische Religionslehre, Geschichte und Sozialkunde.

Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum wird in der Regel nach dem pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum abgeleistet. Bitte beachten Sie die Hinweise des MZL: http://www.mzl.uni-muenchen.de/lehre_studium/.../index.html

Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum ist innerhalb eines Semesters abzuleisten und findet einmal pro Woche an einem Vormittag an einer vom Praktikumsamt festgelegten Praktikumsschule statt (vgl. unten stehende Liste). Es umfasst 4 Stunden Unterricht einschließlich Besprechung und soll mit einer im selben Semester stattfindenden Lehrveranstaltung an der Hochschule so verbunden sein, dass sich Lehrveranstaltung und Praktikum gegenseitig ergänzen und vertiefen. Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum ist in einem der beiden für das Studium gewählten vertieft studierten Fächer der Fächerverbindung abzuleisten; es bezieht sich nicht auf ein die Erweiterung des Studiums begründendes Fach und nicht auf das Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt.

Im studienbegleitenden Praktikum besuchen die Teilnehmer den Unterricht eines Praktikumslehrers, dem sie vom Praktikumsamt zugewiesen wurden. Die Studierenden haben folgende Aufgaben und Studienziele:

- Kenntnis fachspezifischer Arbeitsweisen anhand einzelner Unterrichtsmodelle, Unterrichtsbeispiele und Unterrichtsprojekte in verschiedenen Jahrgangsstufen,
- Vorbereitung und Analyse unterrichtlicher Vorhaben und mindestens drei Unterrichtsversuchen.

Die Praktikumslehrkraft führt mit der Praktikumsteilnehmerin oder dem Praktikumsteilnehmer ein (weiteres) Beratungsgespräch über die Eignung für den Lehrerberuf und den voraussichtlichen Lehrerbedarf. Dabei ist auf die Angebote zur Eignungsüberprüfung für den Lehrerberuf an den Universitäten und im Internet sowie auf die Veröffentlichungen des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zum Lehrerberuf hinzuweisen..

Die Meldung für das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum im jeweils kommenden Schuljahr muss dem jeweiligen Praktikumsamt bis spätestens 15. April vorliegen.

Online-Anmeldung zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum

  • für Studierende des Faches Schulpsychologie aller Lehrämter an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Allgemeine Hinweise zu den Praktika

Praktika im Zusammenhang mit dem Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt

Zusätzlich zu den im Rahmen des jeweiligen Lehramtsstudiums obligatorischen Praktika müssen Studierende des Faches Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt mit dem Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung den Nachweis der erfolgreichen Ableistung der folgenden drei praktisch psychologischen Tätigkeiten vorlegen:

a) einer unter Aufsicht und Anleitung durchgeführten praktisch-psychologischen Tätigkeit an einer Schule, an einem Schülerheim oder an einer staatlichen Schulberatungsstelle (Aufsicht und Anleitung durch einen Schulpsychologen) in einem Umfang, der mindestens 6 Leistungspunkten entspricht,

b) einer unter Aufsicht und Anleitung durchgeführten praktisch-psychologischen Tätigkeit von je sechs Wochen im zeitlichen Umfang einer Vollzeitbeschäftigung an zwei der nachfolgend genannten Einrichtungen, die vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus als geeignet befunden worden sind

  aa) Kindergärten, Kinderhorte, Einrichtungen der Jugendarbeit,
  bb) Einrichtungen für behinderte Kinder und Einrichtungen der Heimerziehung,
  cc) Erziehungsberatungsstellen und weitere Beratungsstellen für Jugendliche,
  dd) Einrichtungen der Wirtschaft zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von Jugendlichen und Mitarbeitern;

Die gewählten Einrichtungen müssen verschiedenen Gruppen (Doppelbuchstaben aa) bis dd)) angehören. Bei den unter den Doppelbuchstaben bb) bis dd) genannten Einrichtungen muss die Betreuung durch einen Diplompsychologen erfolgen,

Die Praktika sollen in der Regel nicht vor dem vierten Fachsemester abgeleistet werden.
Ausnahme: Die Ableistung eines Praktikums an einer Einrichtung des Doppelbuchst. aa) ist bereits ab dem zweiten Fachsemester möglich.

Besondere Bestimmungen zur nachträglichen Erweiterung mit Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt für Lehrkräfte die im Schuldienst stehen:

Im Fall der nachträglichen Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG können Studierende, die als Lehrkräfte im Schuldienst stehen, die praktisch-psychologische Tätigkeit nach Abs.2 Nr. 2 Buchst. a an ihrer Schule unter Betreuung durch einen Schulpsychologen ableisten; die einzubeziehende Zeit wird im Einzelfall bestimmt. Die praktisch-psychologische Tätigkeit nach Abs.2 Nr. 2 Buchst. b ist an nur einer der unter Doppelbuchst. bb oder cc genannten Einrichtungen mit einem 6 Leistungspunkten entsprechenden Umfang abzuleisten.
Falls Sie das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt als nachträgliche Erweiterung absolvieren, bitten wir um einen entsprechenden Vermerk  bei der Anmeldung Ihrer Praktika  und um Angabe Ihrer Schuladresse.

Anmeldung

Alle drei Praktika sind schriftlich anzumelden. Die Anmeldung muss dem Praktikumsamt spätestens am  15. Januar  (bei Praktikumsbeginn im/ab März) bzw. zum 01. Juli (bei Praktikumsbeginn im/ab September) vorliegen.  

Sollten Sie beabsichtigen, ein außerschulisches Praktika im Ausland abzulegen, so nehmen Sie bitte rechtzeitig vor Praktikumsbeginn mit dem Praktikumsamt Kontakt auf.

Vorlage der Erfahrungsberichte und der Praktikumsbescheinigungen

Übersenden Sie nach Beendigung der drei Praktika umgehend

- die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bescheinigungen: (im Original)
- die Erfahrungsberichte über den Verlauf der  Praktika und die dabei gewonnenen Erfahrungen (pro Praktikum ca. fünf DIN A4-Seiten)

an das Praktikumsamt.

Bitte beachten Sie: Auf Grund der Vielzahl der eingereichten Anträge ist mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen zu rechnen.  

Formulare / Informationen

Praktika im Zusammenhang mit dem Studium für die Qualifikation des Beratungslehrers

Praktikum und Hospitationen im Zusammenhang mit dem Studium für die Qualifika­tion als Beratungslehrkraft (Vgl. §111 LPO I 2008)

Zusätzlich zu den im Rahmen des jeweiligen Lehramtsstudiums obligatorischen Praktika müssen Studierende im Rahmen des Studiums für die Qualifikation als Beratungslehrkraft folgende Nachweise erbringen:

1. Nachweis der erfolgreichen praktischen Tätigkeit in einem sechswöchigen Praktikum an einer Einrichtung der Schulberatung einschließlich zweier Hospitationen von je einwöchiger Dauer bei Stellen der Berufsberatung und der Erziehungsberatung
Aufgabe und Ziel des Praktikums ist es, dem Studierenden einen Einblick in die Tätigkeit der Schulberatung und anderer Beratungseinrichtungen, mit denen die Beratungslehrkraft zusammenarbeitet, zu vermitteln. Das Praktikum kann an Einrichtungen der staatlichen Schulberatung abgeleistet werden. Die Betreuung liegt beim Leiter der jeweiligen Ein­richtung der staatlichen Schulberatung. Das Praktikum umfasst jeweils eine in der Regel zusammenhängende Zeit von sechs Wochen im zeitlichen Umfang einer Vollbeschäfti­gung. In seinem Rahmen finden statt:

- eine Hospitation von einwöchiger Dauer (fünf bis sechs Tage) bei einer oder mehre­ren Einrichtungen der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit und
- eine Hospitation von einwöchiger Dauer (fünf bis sechs Tage) bei einer oder mehre­ren Erziehungsberatungsstellen.

Das Praktikum soll in der Regel frühestens nach dem vierten Semester des Lehramtsstudi­ums und nach dem zweiten Semester des Studiums für die Qualifikation als Beratungslehrkraft abgeleistet werden. Die Anmeldung muss dem Praktikumsamt spätestens zum 15. Januar (bei Praktikumsbeginn im/ab März) beziehungsweise zum 01. Juli (bei Praktikumsbeginn im/ab Septem­ber) vorliegen.

2. Nachweise von Hospitationen von je einwöchiger Dauer (mit mindestens je 20 besuchten Unter­richtsstunden)

- an einer öffentlichen Grund- und Mittelschule (oder Grundschule und Teilmittelschule),
- an einer öffentlichen oder geeigneten privaten Förderschule,
- an einer öffentlichen beruflichen Schule,
- an einer öffentlichen Realschule,
- an einem öffentlichen Gymnasium.

Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum gemäß §34 Abs. 1 Nr. 3 wird für die jeweilige Schulart angerechnet.
Die Betreuung der Praktikanten wird jeweils von der Beratungslehrkraft der Schule wahrgenommen. Sie lässt den Praktikanten als Hörer an ihrem Unterricht teilnehmen und führt ihn in die spezifischen pädagogischen Probleme der jeweiligen Schulart ein. Dabei werden Gesichtspunkte der Schullaufbahn und der Lern- und Verhaltensschwie­rigkeiten von Schülern besonders berücksichtigt. Die Beratungslehrkraft vermittelt, ins­besondere wenn sie z. B. nur in der Grundschule oder nur in der Hauptschule unterrich­tet, dem Praktikanten nach Möglichkeit auch Hospitationen bei anderen Lehrkräften ihrer Schule. Die Gesamtaufsicht über das Praktikum liegt beim Leiter der jeweiligen Schule, der dem Praktikanten auch Einblicke in spezifische Fragen des Schulrechts und der Schulorganisation an der jeweiligen Schulart vermittelt. Die Hospitationen sollen in der Regel frühestens nach dem vierten Semester des Lehramtsstudiums abgeleistet wer­den.

Bei der nachträglichen Erweiterung gemäß Artikel 23 BayLBG mit der Qualifikation als Beratungslehrkraft entfallen die Nachweise zum Praktikum und zu den Hospitationen.

Anmeldung

Die Anmeldung für das Praktikum an einer Einrichtung der Schulberatung muss dem Praktikumsamt spätestens am 15. Januar (bei Praktikumsbeginn im/ab März) bzw. zum 01. Juli (bei Praktikumsbeginn im/ab September) vorliegen. 

Vorlage der Praktikumsbescheinigung

Übersenden Sie nach Beendigung des Praktikum an einer Einrichtung der Schulberatung umgehend die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bescheinigungen: (im Original) an das Praktikumsamt. Bitte beachten Sie: Auf Grund der Vielzahl der eingereichten Anträge ist mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen zu rechnen.

Formulare / Informationen

Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Bildung, Wissenschaft und Kunst zur Lehrerausbildung

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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