Lehrerkarriere rund um den Globus

Bayerische Lehrkräfte im deutschen Auslandsschulwesen

Schulische Arbeit in den verschiedensten Ländern der Welt: Eine Unterrichtstätigkeit im Ausland stellt eine attraktive Gelegenheit für Lehrkräfte dar. Der pädagogische Alltag bekommt durch das Leben in einem anderen kulturellen Kontext einen weiteren bereichernde Aspekt hinzu. Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betreut die schulische Arbeit im Ausland, darunter auch die derzeit rund 140 Deutschen Auslandsschulen in aller Welt. Wer vorhat, sich ins Ausland zu bewerben und in die Kultur des Gastlandes einzutauchen, findet auf der Seite der ZfA wertvolle Hinweise, Antworten auf Fragen und Bewerbungsmodalitäten.
Konkrete Stellenangebote aus dem Bereich des deutschen Auslandsschulwesens (Auslandsdienstlehrkräfte-ADLK) sowie für Landesprogrammlehrkräfte (LPLK) finden Sie im Stellenportal der ZfA und in unten stehenden Meldungen. Mit unserem Lehrer-Newsletter informieren wir regelmäßig über die neu eingestellten Inhalte. Sie können ihn hier bestellen.
Wichtige organisatorische Hinweise:
• Schuljahresbeginn an Deutschen Auslandsschulen ist im Allgemeinen der 1. September, in Afrika und Südamerika in der Regel ein Zeitpunkt zwischen dem 1. Januar und dem 1. März.
• Beachten Sie bitte, dass Beschäftigungen im Auslandsschuldienst grundsätzlich in Vollzeit erfolgen.
Bewerbungsverfahren für Stellen im deutschen Auslandsschulwesen
1. Die Bewerbung als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg - gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung - und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten. Für Bewerbungen als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) gilt als Stichtag der 31. Januar jeden Jahres.
2. Bei Bewerbungen als Schulleiter oder Fachberater / Koordinator ist eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zu senden:
Herr MR Thomas Mayer
Ref. X.9
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/ Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/ Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/ Entgeltgruppe erforderlich.
STEP – Lehreraustausch mit den USA
Lehrkräfte, die sich für Praxiserfahrung in Übersee interessieren, können sich für das jährlich ausgeschriebene Lehreraustauschprogramm STEP (School Teacher Exchange Program) bewerben und bis zu drei Jahre an einer Schule in den USA unterrichten. Das Programm wird von der Checkpoint Charlie Stiftung Berlin in Zusammenarbeit mit der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie durchgeführt.
Einen Link zur aktuellen Ausschreibung des Lehreraustauschprogramms STEP für das Schuljahr 2022/23 finden Sie hier.
Voraussetzungen
Grundlegende Voraussetzungen für eine Bewerbung sind unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit, ein abgeschlossenes erstes und zweites deutsches Staatsexamen für ein Lehramt oder ein Nachweis der Gleichwertigkeit bei anderen Abschlüssen. Der Bewerber sollte über mindestens drei Jahre Berufserfahrung (einschließlich Referendariat) und gute bis sehr gute englische Sprachkenntnisse verfügen, die den Unterricht in allen Fächern entsprechend der Lehrbefähigung ermöglichen. Ein sehr hohes Maß an Anpassungsfähigkeit, Flexibilität und Engagement ist zudem wünschenswert. Nicht berücksichtigt werden Bewerber, die im Besitz einer Greencard bzw. mit einem/er US-Bürger/in verheiratet sind. Neben im Dienst stehenden oder fest angestellten Lehrkräften gehören ausdrücklich auch Arbeit suchende Lehrerinnen und Lehrer zum in Frage kommenden Personenkreis.
Rahmenbedingungen
Bei erfolgreicher Bewerbung ist die Gewährung von Sonderurlaub möglich, wobei das laufende Gehalt nicht mehr fortgezahlt wird. Stattdessen erhält man bei Programmteilnahme von amerikanischer Seite aus ein Gehalt, das anfangs bei etwa $ 34.000 jährlich liegt. Bei verbeamteten Lehrkräften bleibt der Anspruch auf Beihilfe während des Sonderurlaubs in den USA bestehen, der Zeitraum in den USA wird aber nicht als ruhegehaltfähig anerkannt.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zum Lehreraustauschprogramm STEP, eine Informationsbroschüre zum Download und die notwendigen Bewerbungsunterlagen finden Sie auf dem Internetauftritt der Checkpoint Charlie Stiftung.
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