Das sollten Sie wissen, das müssen Sie wissen

Erste Staatsprüfung
Meldung zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
Altes Recht
Die Meldung zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen erfolgt für Kandidaten, welche die Prüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (bisherige LPO I) ablegen, wie bisher mit den an den Außenstellen des Prüfungsamts erhältlichen Formularen.
Neues Recht
Die Meldung zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen erfolgt für Kandidaten, welche die Prüfung nach der (neuen) Lehramtsprüfungsordnung I vom 13.03.2008 (LPO I) ablegen, unter Verwendung eines Online-Verfahrens. Hierbei wird das zu unterschreibende und bei der Außenstelle einzureichende Anmeldeformular mit Hilfe von Web-Assistenten generiert (siehe Links unten).
Nach Eingabe der notwendigen Informationen werden diese digital an das Prüfungsamt weitergeleitet und zusätzlich in einem PDF-Dokument zusammengestellt. Dieses Dokument muss ausgedruckt und unterschrieben werden. Nur wenn dieses Dokument unterschrieben an der Außenstelle vorgelegt wird, wird die Meldung zur Prüfung tatsächlich bearbeitet. Es reicht nicht aus, nur die Online-Anmeldung vorzunehmen, sie ist nur in Verbindung mit der Vorlage eines unterschriebenen Ausdrucks bei der Außenstelle des Prüfungsamts gültig! Der Zugang zum Anmeldeassistenten ist ab dem 1. Juni bis zum 1. August des Vorjahres der Prüfung (Frühjahrstermin) bzw. ab dem 1. Dezember des Vorjahres der Prüfung bis zum 1. Februar des Prüfungsjahres (Herbsttermin) möglich. Die Abgabe der Anmeldedokumente (inkl. der unten genannten Unterlagen und Nachweise) bei der Außenstelle ist nur während dieser Zeiträume möglich (Ausschlussfrist).
Hinweise zum Datenschutz
Die im Online-Verfahren abgefragten Daten werden nach Art. 16 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) i. V. m. der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) nur zum Zwecke der Prüfungsanmeldung über eine verschlüsselte Verbindung (https) erhoben und gemäß Art. 17 Abs. 1 BayDSG verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Vorlage des Anmeldedokumentes bei der Außenstelle werden die Daten aus dem Online-Verfahren in das Prüfungsverwaltungssystem überführt, andernfalls werden sie spätestens zu Beginn des nächsten Meldezeitraums gelöscht.
- Onlineanmeldung für die Lehramtsprüfung - Lehramt Grundschule
- Onlineanmeldung für die Lehramtsprüfung - Lehramt an Mittelschulen
- Onlineanmeldung für die Lehramtsprüfung - Lehramt Realschule
- Onlineanmeldung für die Erste Staatsprüfung - Lehramt an Gymnasien
- Onlineanmeldung für die Erste Staatsprüfung - Lehramt für Sonderpädagogik
- Onlineanmeldung für die Erste Staatsprüfung - Lehramt an beruflichen Schulen
- Onlineanmeldung für eine Erweiterungsprüfung an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen
- Erste Staatsprüfungen für die Lehrämter an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen und für das Lehramt für Sonderpädagogik (LPO I)
- Wichtiger Hinweis für alle Lehramtsstudierenden, die ab dem Prüfungstermin Frühjahr 2016 die Erste Lehramtsprüfung in der Fächerverbindung ablegen wollen (Vorgriffsregelung und Antragsformular) pdf, 107 KB
Vorbereitungsdienst und Zweite Staatsprüfung
Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
Die Meldung zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an öffentlichen Schulen erfolgt unter Verwendung eines Online-Verfahrens. Hierbei wird das zu unterschreibende Anmeldeformular mit Hilfe eines Web-Assistenten generiert (siehe Abschnitt Meldeformulare weiter unten).
Nach Eingabe der notwendigen Informationen werden diese digital an das Staatsministerium weitergeleitet und zusätzlich in einem PDF-Dokument zusammengestellt. Dieses Dokument muss von Ihnen ausgedruckt und unterschrieben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass als ordnungsgemäße Meldung ausschließlich die Abgabe oder Übersendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars gilt. Es reicht nicht aus, nur die Online-Anmeldung vorzunehmen, sie ist nur in Verbindung mit der Vorlage eines unterschriebenen Ausdrucks gültig!
Bitte beachten Sie auch die schulartspezifischen Hinweise zum Vorbereitungsdienst.
Hinweise
- zum Lehramt an Grundschulen
- zum Lehramt an Mittelschulen
- zum Lehramt an Realschulen
- zum Lehramt an Gymnasien
- zum Lehramt für Sonderpädagogik
- zum Lehramt an beruflichen Schulen
Meldeformulare
- Onlineanmeldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen
über diesen Link - Onlineanmeldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen
über diesen Link - Onlineanmeldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen
über diesen Link Hinweis: Im Anmeldeformular für Realschulen wird der Punkt „Ortswünsche“ bewusst übersprungen, weil Ihre Ortswünsche erst zu einem späteren Zeitpunkt gesondert erhoben werden. - Onlineanmeldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien
über diesen Link - Onlineanmeldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik
über diesen Link
Hinweise zum Datenschutz
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e), Abs. 2 und Abs. 3 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m.
- Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
- Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien (ZALG)
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR)
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt für Sonderpädagogik (ZALS)
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für die Lehrämter an Grund und Mittelschulen (ZALGM)
Nach Vorlage des Anmeldedokumentes werden die Daten aus dem Online-Verfahren in das Verwaltungssystem zum Vorbereitungsdienst überführt, andernfalls werden sie spätestens nach einem Jahr gelöscht. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung des Formularservers verwiesen.
Rechtsnormen
Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
- Allgemeine Feststellungen
- Aussagen zum Studium der einzelnen Lehrämter
Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) und Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)
- Organisation und Verfahren der Ersten Lehramtsprüfung bzw. der Zweiten Staatsprüfung
- Studien- und Prüfungsinhalte der einzelnen Fächer
- Anerkennung von Ersten Staatsprüfungen, die außerhalb Bayerns abgelegt wurde
Zulassungs- und Ausbildungsordnungen für die jeweiligen Lehrämter
Organisation des Vorbereitungsdienstes
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen (ZALGM)
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt für Sonderpädagogik (ZALS)
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR)
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien (ZALG)
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB)