Lehrerkarriere rund um den Globus

3 Lehrer verschiedener Nationalitäten lachend vor Tafel

 

Bayerische Lehrkräfte im deutschen Auslandsschulwesen

Logo der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA)

Schulische Arbeit in den verschiedensten Ländern der Welt: Eine Unterrichtstätigkeit im Ausland stellt eine attraktive Gelegenheit für Lehrkräfte dar. Der pädagogische Alltag bekommt durch das Leben in einem anderen kulturellen Kontext einen weiteren bereichernde Aspekt hinzu. Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betreut die schulische Arbeit im Ausland, darunter auch die derzeit rund 140 Deutschen Auslandsschulen in aller Welt. Wer vorhat, sich ins Ausland zu bewerben und in die Kultur des Gastlandes einzutauchen, findet auf der Seite der ZfA wertvolle Hinweise, Antworten auf Fragen und Bewerbungsmodalitäten.

Konkrete Stellenangebote aus dem Bereich des deutschen Auslandsschulwesens (Auslandsdienstlehrkräfte-ADLK) sowie für Landesprogrammlehrkräfte (LPLK) finden Sie im Stellenportal der ZfA und in unten stehenden Meldungen. Mit unserem Lehrer-Newsletter informieren wir regelmäßig über die neu eingestellten Inhalte. Sie können ihn hier bestellen.

Wichtige organisatorische Hinweise:
• Schuljahresbeginn an Deutschen Auslandsschulen ist im Allgemeinen der 1. September, in Afrika und Südamerika in der Regel ein Zeitpunkt zwischen dem 1. Januar und dem 1. März. 
• Beachten Sie bitte, dass Beschäftigungen im Auslandsschuldienst grundsätzlich in Vollzeit erfolgen.

Welche Möglichkeiten gibt es, im Auslandsschuldienst über die ZfA tätig zu werden?

Es gibt verschiedene Programme und Möglichkeiten, im Auslandsschuldienst tätig zu werden. Sie können als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK), als Landesprogrammlehrkraft (LPLK), als Bundesprogrammlehrkraft (BPLK) oder als Orts(lehr)kraft (OLK) beschäftigt werden.

Allgemeine Hinweise zum Auslandsschuldienst sowie weitere Informationen zu den verschiedenen Programmen finden Sie auf der Homepage der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA).
Unter der Rubrik „Bewerbung“ können Sie sich zudem die für die verschiedenen Programme relevanten Formulare, Merkblätter und Beschlüsse herunterladen.

STEP – Lehreraustausch mit den USA

Lehrkräfte, die sich für Praxiserfahrung in Übersee interessieren, können sich für das jährlich ausgeschriebene Lehreraustauschprogramm STEP (School Teacher Exchange Program) bewerben und bis zu drei Jahre an einer Schule in den USA unterrichten. Das Programm wird von der Checkpoint Charlie Stiftung Berlin in Zusammenarbeit mit der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie durchgeführt.

Einen Link zur aktuellen Ausschreibung des Lehreraustauschprogramms STEP für das Schuljahr 2023/24 finden Sie hier.

Voraussetzungen

Grundlegende Voraussetzungen für eine Bewerbung sind unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit, ein abgeschlossenes erstes und zweites deutsches Staatsexamen für ein Lehramt oder ein Nachweis der Gleichwertigkeit bei anderen Abschlüssen. Der Bewerber sollte über mindestens drei Jahre Berufserfahrung (nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes) und gute bis sehr gute englische Sprachkenntnisse verfügen, die den Unterricht in allen Fächern entsprechend der Lehrbefähigung ermöglichen. Ein sehr hohes Maß an Anpassungsfähigkeit, Flexibilität und Engagement ist zudem wünschenswert. Nicht berücksichtigt werden Bewerber, die im Besitz einer Greencard bzw. mit einem/er US-Bürger/in verheiratet sind. Neben im Dienst stehenden oder fest angestellten Lehrkräften gehören ausdrücklich auch Arbeit suchende Lehrerinnen und Lehrer zum in Frage kommenden Personenkreis.

Rahmenbedingungen

Bei erfolgreicher Bewerbung ist die Gewährung von Sonderurlaub möglich, wobei das laufende Gehalt nicht mehr fortgezahlt wird. Stattdessen erhält man bei Programmteilnahme von amerikanischer Seite aus ein Gehalt. Bei verbeamteten Lehrkräften bleibt der Anspruch auf Beihilfe während des Sonderurlaubs in den USA bestehen, der Zeitraum in den USA wird aber nicht als ruhegehaltfähig anerkannt.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zum Lehreraustauschprogramm STEP, eine Informationsbroschüre zum Download und die notwendigen Bewerbungsunterlagen finden Sie auf dem Internetauftritt der Checkpoint Charlie Stiftung.

Was muss ich als Rückkehrer in den innerdeutschen Schuldienst tun?

Gymnasiale Lehrkräfte

Sie sollten sich ein halbes Jahr vor Ende Ihrer Beurlaubung bei Ihrer Stammschule rückmelden. Dort werden Sie in das Rückkehrerportal eingetragen und Ihre Daten und Einsatzwünsche werden dem Staatsministerium für die nächste Personalplanung gemeldet. Im Formular „Rückkehr in den Schuldienst/Versetzung – staatliche Gymnasien“  können Sie bis zu 12 Ortswünsche angeben. Im Rahmen der Personalplanung wird dann geprüft, ob eine wunschgemäße Verwendung möglich ist. Eine namentliche Anforderung durch die Schule erhöht hierbei Ihre Chancen, da dann mit den Personalanforderungen für das kommende Schuljahr von dieser Schule eine Planstelle mit Ihrer Fächerkombination angefordert wird.

Zudem zeigen Sie Ihre Rückkehr bitte formlos bei Referat V.7 an:
• OStR Hammon (Alexander.Hammon@stmuk.bayern.de): Buchstaben A-R
• OStR Wendrich (Manfred.Wendrich@stmuk.bayern.de): Buchstaben S-Z

Beachten Sie bitte, dass Sie im Falle einer Bewerbung um eine Funktionsstelle an einem bayerischen Gymnasium in der Regel eine aktuelle Anlassbeurteilung benötigen, die vom Staatsministerium über das Sekretariat der KMK beim KMK-Prüfungsbeauftragten bzw. beim Schulleiter der Deutschen Auslandsschule in Auftrag gegeben wird. Melden Sie sich dazu bitte ebenfalls bei Referat V.7. Hinweise zu Stellenausschreibungen entnehmen Sie bitte dem Lehrernewsletter und dem Amtsblatt.

Falls Sie als Bundesprogrammlehrkraft im Auslandsschuldienst tätig und noch nicht im Schuldienst beschäftigt waren, beachten Sie bitte die Regularien und Fristen, die für eine Einstellung in den innerdeutschen Schuldienst gelten. Besonders zu beachten sind hier die Vorgaben zum Wartelistenverfahren.

Lehrkräfte aus dem Bereich FOS/BOS

Sie sollten sich ein halbes Jahr vor Ende Ihrer Beurlaubung bei Ihrer Stammschule rückmelden. Teilen Sie der Schulleitung Ihrer Stammschule formlos Ihre Wünsche bezüglich der weiteren Verwendung mit. Geben Sie bitte - Ihrer Vorstellung entsprechend priorisiert - maximal fünf Schulstandorte an.

Zudem informieren Sie zeitgleich in Referat VI.6, Herrn OStR Schramm und Herrn OStR Beer, ausschließlich per E-Mail: Norman.Schramm@stmuk.bayern.de und Joseph.Beer@stmuk.bayern.de

Im Rahmen der Personalplanung wird dann geprüft, ob eine wunschgemäße Verwendung möglich ist.

Realschullehrkräfte

Sie melden sich zu Beginn des Jahres, in dem Ihre Beurlaubung endet, bei Ihrer Stammschule zurück. Auf dem Dienstweg reichen Sie dann bis 1. März des jeweiligen Jahres einen Antrag auf Wiederverwendung mit Hilfe des hierfür vorgesehenen Formulars ein. Auf diesem Formular können Sie Ortswünsche für Ihre Rückkehr in den Realschuldienst angeben. Mit Ihrem Wiederverwendungsantrag können Sie sich auch am sog. „Offenen Versetzungsverfahren“, das dem „Zentralen Versetzungsverfahren“ des Staatsministeriums vorgeschaltet ist, beteiligen. Im Rahmen des „Offenen Versetzungsverfahrens“, das im März und April stattfindet, können Sie sich aktiv um einen Einsatzort in Ihrer Wunschregion bemühen. Setzen Sie sich dazu mit den Schulleitungen der staatlichen Realschulen in Verbindung, die eine Stelle mit Ihrer Fächerverbindung im Bayerischen Realschulnetz ausgeschrieben haben.
Kann dem Verwendungswunsch im „Offenen Versetzungsverfahren“ nicht entsprochen werden, prüft und entscheidet das Staatsministerium im Rahmen der Personalplanung – unter Berücksichtigung Ihrer Ortswünsche sowie der Bedarfs- und Konkurrenzsituation in der entsprechenden Fächerverbindung – wo Sie eingesetzt werden können.
Weitere ausführliche Informationen zum Wiederverwendungs- und Versetzungsverfahren können Sie dem entsprechenden KMS entnehmen, das jeweils in der aktuellen Fassung im  Bayerischen Realschulnetz einsehbar ist.

Falls Sie als Bundesprogrammlehrkraft im Auslandsschuldienst tätig und noch nicht im Schuldienst beschäftigt waren, beachten Sie bitte die Regularien und Fristen, die für eine Einstellung in den innerdeutschen Schuldienst gelten. Besonders zu beachten sind hier die Vorgaben zum Wartelistenverfahren.

Grundschul- und Mittelschullehrkräfte sowie Lehrkräfte der Förderschulen

Eine Rückkehr in den bayerischen Schuldienst ist mindestens 6 Monate vor Ende der Beurlaubung (grundsätzlich zum 1. Februar des jeweiligen Jahres) bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung mit der Angabe von Einsatzwünschen anzuzeigen (Antrag auf Wiederverwendung). Im Rahmen der Personal- und Einsatzplanung wird durch die Regierung geprüft, ob eine wunschgemäße Verwendung möglich ist.

Falls Sie als Bundesprogrammlehrkraft im Auslandsschuldienst tätig und noch nicht im Schuldienst beschäftigt waren, beachten Sie bitte die Regularien und Fristen, die für eine Einstellung in den innerdeutschen Schuldienst gelten. Besonders zu beachten sind hier die Vorgaben zum Wartelistenverfahren. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums unter den folgenden Links: https://www.km.bayern.de/lehrer/stellen/mittelschule.html . https://www.km.bayern.de/lehrer/stellen/grundschule.html .

Aktuelle Stellenausschreibungen im Auslandsschuldienst

Auslandsschulwesen Schulleitungen, Fachberatung Deutsch und Leitung der Deutschen Abteilung im Ausland gesucht

Foto: Hand berührt Globus

An mehreren Schulen weltweit ist im Jahr 2023 die Position der Schulleitung neu zu besetzen. Überdies wird eine Leitung der Deutschen Abteilung sowie eine Fachberatung Deutsch an verschiedenen Standorten gesucht. Jetzt informieren!

Auslandsschulwesen Bayerische Lehrkräfte für Schulen und Lehrerbildungseinrichtungen in Europa und Asien gesucht

Bild: Weltkugeln wird in beiden Händen gehalten

Im Rahmen des Auslandsschulwesens sind zum Schuljahr 2024/2025 wieder Stellen für Grundschul- und Sekundarschullehrkräfte in 16 Staaten zu besetzen. Jetzt informieren!

Freie Stellen Schulleitungen und Fachberater für Auslandsschulen gesucht

Foto: Mehrere Hände halten eine Weltkugel hoch

Südafrika und Kanada: An zwei Deutschen Schulen in Johannesburg und Pretoria sind Stellen in der Schulleitung sowie in Toronto die Stelle für Fachberaterinnen oder Fachberater für Deutsch zu besetzen. Jetzt bewerben!

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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