Witterungsbedingte Unterrichtseinschränkungen
Schnee, Sturm, Starkregen, Hochwasser sowie weitere Wetterphänomene können dazu führen, dass es in Bayern zu kurzfristigen Einschränkungen des Präsenzunterrichts kommt. Eine Auflistung der witterungsbedingten Einschränkungen des Präsenzunterrichts und weitere Informationen sind hier zu finden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu witterungsbedingten Einschränkungen des Präsenzunterrichts
Wie erfahre ich, welche Schulen von den witterungsbedingten Einschränkungen des Präsenzunterrichts betroffen sind?
Alle aktuellen Meldungen zu witterungsbedingten Einschränkungen des Präsenzunterrichts sind hier zu finden. Wenn keine Einträge vorhanden sind, gibt es aktuell keine witterungsbedingten Einschränkungen.
Zusätzlich informieren die Internetseiten folgender Radiosender über witterungsbedingte Einschränkungen:
Zudem kann telefonische Auskunft eingeholt werden bei:
Antenne Bayern
089-99 277 283 (Hörerservice),
0800-994 1000 (Studionummer) und
089-99 277-0 (Zentrale) und
BAYERN 3
0800-800 3 800 (kostenlose BAYERN 3-Studio-Hotline)
Wer entscheidet über witterungsbedingte Einschränkungen des Präsenzunterrichts?
Die Entscheidung darüber, ob es bei regional begrenzten ungünstigen Witterungsverhältnissen zu Einschränkungen des Präsenzunterrichts öffentlicher Schulen kommt, liegt bei den „lokalen Koordinierungsgruppen Witterung“: Diese setzen sich aus der fachlichen Leitung des Staatlichen Schulamts, stellvertretend für die Grund-, Mittel- und Förderschulen und aus je einer Schulleiterin oder einem Schulleiter als Vertretung für die übrigen Schularten zusammen.
Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen in mehreren Landkreisen entscheidet die „regionale Koordinierungsgruppe Witterung“ an den Regierungen der einzelnen Regierungsbezirke darüber, ob es zum Ausfall von Präsenzunterricht kommt.
Die Entscheidung der Koordinierungsgruppen ist verbindlich und gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. für alle öffentlichen Schulen des Regierungsbezirks oder der von der Regierung bestimmten Landkreise im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Damit ist sichergestellt, dass nicht an Schulen verschiedener Schularten desselben Einzugsbereichs unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden.
Genauere Informationen dazu sind hier zu finden.
Kommt es im Zuge der witterungsbedingten Einschränkungen des Präsenzunterrichts automatisch zu Unterrichtsausfall und wie erfahre ich, was an meiner Schule gilt?
Im Falle einer witterungsbedingten Einschränkung des Präsenzunterrichts soll im Rahmen der personellen und organisatorischen Kapazitäten vor Ort Distanzunterricht stattfinden, um einen kompletten Unterrichtsausfall zu vermeiden (vgl. § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a BaySchO). Die Entscheidung, ob und ab welchem Zeitpunkt Distanzunterricht stattfindet, trifft die Schulleitung. Eine Notbetreuung vor Ort kann zudem nur dann geleistet werden, wenn diese organisatorisch und personell umgesetzt werden kann. Die Informationen hierzu sind auf der Homepage der entsprechenden Schule einzusehen.
Was muss ich als Lehrkraft beachten, um einen reibungslosen Ablauf von Distanzunterricht mit Hilfe eines Videokonferenzsystems zu gewährleisten?
Damit Lehrkräfte bei kurzfristigen Schulschließungen schnell und zuverlässig auf einen Videokonferenzraum zur Nutzung für Distanzunterricht zurückgreifen können, sollten im Vorfeld folgende einfache Vorkehrungen getroffen werden. Diese werden im Folgenden am Beispiel des Videokonferenzwerkzeugs „Visavid“ der BayernCloud Schule dargestellt:
1. Richten Sie sich im Videokonferenzsystem einen dauerhaften Raum ein. Hierzu kann Ihnen in Visavid auch der dauerhafte „Persönliche Raum“ dienen. Hilfe dazu finden Sie hier.
2. Speichern Sie ...
a) ... für sich selbst den Moderator-Zugang für die Web-Einwahl entweder als Link oder als QR-Code an einem sicheren Ort ab.
b) ... für die Schülerinnen und Schüler den Teilnehmer-Zugang als Link oder QR-Code in einem separaten Dokument ab.
3. Stellen Sie den Teilnehmer-Zugang den Schülerinnen und Schülern Ihrer Klasse in geeigneter Art und Weise vorab (z.B. zu Schuljahresbeginn) zum separaten Abspeichern und/oder Ausdrucken zur Verfügung. Dazu können Sie bspw. einen Klassenkurs in der mebis Lernplattform nutzen. Unterstützung zur mebis Lernplattform finden Sie hier.
Das Einwählen ins Videokonferenzsystem mittels der vorab gespeicherten Zugangslinks funktioniert auch bei Ausfällen anderer ByCS-Systeme.