Basketballkorb mit Händen der Schüler, die einen Korb werfen möchten
Auch Sportspiele sind im Schulsport sehr beliebt ©sampics

Schulsport - Sportunterricht und mehr

Der Schulsport ist ein unaustauschbarer Bestandteil umfassender Bildung und Erziehung und leistet einen spezifischen Beitrag zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Er umfasst nicht nur den Sportunterricht einschließlich seiner fächerübergreifenden und außerunterrichtlichen Bezüge, sondern ebenso Bewegungsinitiativen, Schulsport-Wettbewerbe und sportliche Angebote im Rahmen des Ganztags/Sport-nach-1-Modells.

Sportunterricht – die wichtigsten Informationen im Überblick

Als einziges Bewegungsfach in der Schule hat der Sportunterricht in der bayerischen Bildungspolitik einen hohen Stellenwert. Das gilt sowohl mit Blick auf die Rhythmisierung des Schulalltags als auch auf einen zunehmend von Bewegungsarmut geprägten gesellschaftlichen Wandels. Sportunterricht soll neben der Freude an der Bewegung und der Motivation zu lebenslangem sinnvollem Sporttreiben die Einsicht vermitteln, dass sich kontinuierliche körperliche Betätigung in Verbindung mit einer gesunden Lebensführung positiv insbesondere auf die physische und psychosoziale Entwicklung des Einzelnen auswirken kann. Im großen Unterschied zum freiwilligen Angebot des außerschulischen Sports erreicht allein der Sportunterricht alle Kinder und Jugendlichen, auch diejenigen, die zunächst keinerlei Zugang zu sportlicher Betätigung haben und für sportliches Handeln erst gewonnen werden müssen. Gerade auch diese zum Sport zu bringen, sie zu lebensbegleitendem und gesundheitsorientiertem sportlichem Handeln anzuleiten, ist die große Aufgabe und zugleich auch Chance des Sportunterrichts und Schulsports insgesamt. Sie begründet seinen Stellenwert.

Lehrpläne geben Auskunft über das Profil der jeweiligen Schulart und legen Lernbereiche, Kompetenzerwartungen sowie Ziele und Inhalte des Fachunterrichts fest. Die aktuell gültigen Fachlehrpläne Sport für die Grundschule, Mittelschule, Realschule, Förderschule, beruflichen Schulen sowie das Gymnasium finden Sie auf den Seiten des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung München (ISB).

Um die Lehrkräfte bei der Leistungsbewertung und Notengebung im Fach Sport zu unterstützen, hat das Bayerische Staatsministerium Unterricht und Kultus zusammen mit Experten aus der Schulpraxis Empfehlungen zur Leistungsbewertung im Fach Sport für die weiterführenden Schulen in Bayern Jahrgangsstufen 5 mit 11“ für alle weiterführenden Schulen erarbeitet. Als Empfehlungen stellen diese keine verbindliche Vorgabe dar. Vielmehr dienen sie als Orientierung zur Einordnung des persönlichen Leistungsvermögens der Schülerinnen und Schüler. Im Bereich des Gymnasiums gewähren sie zudem eine stetige Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die verbindlichen Anforderungen in den Jahrgangsstufen 12 und 13. Damit sind die Empfehlungen nicht nur ein Instrument zur Bewertung, sondern zugleich zur Beratung und Qualitätssicherung.

  • Sport ist auch in der neuen PuLSt in den Jahrgangsstufen 12 und 13 verpflichtend durch alle Schülerinnen und Schüler zu belegen – auf grundlegendem Anforderungsniveau (gA) mit je zwei Wochenstunden im Fach Sport (Sportpraxis) oder als Leistungsfach Sport auf erhöhtem Anforderungsniveau (eA) mit je vier Wochenstunden (zwei Wochenstunden im Fach Sport (Sportpraxis) sowie zwei Wochenstunden Sporttheorie). Das Fach Sport wird in den Jahrgangsstufen 12 und 13 nicht mehr sportartübergreifend, sondern ausgehend von den personellen und organisatorischen Voraussetzungen der Schule und möglichst unter Einbeziehung der Interessenlage der Schülerinnen und Schüler sportartspezifisch angeboten. Die Abiturprüfung im Fach Sport ist im Leistungsfach Sport (eA) möglich. Nähere Details zur Unterrichtsorganisation und den Wahlmöglichkeiten finden Sie in der KMBek „Durchführung des Sportunterrichts in den Jahrgangsstufen 12 und 13 (neunjähriges Gymnasium)“ vom 1. August 2022.
  • Eine weitere Möglichkeit zur individuellen Schwerpunktsetzung in der PuLSt bietet das zweistündige Wissenschaftspropädeutische Seminar (W-Seminar), das auch mit Leitfach Sport belegt werden kann, sofern dieses an der Schule angeboten wird.
  • Daneben eröffnen die im G9 neu eingeführten zweistündigen Fächer „Sport und Gesellschaft“ sowie „Tanz- und Bewegungskünste-Theater“ im Rahmen der Fächer des Zusatzangebots zusätzliche Möglichkeiten zur individuellen Schwerpunktsetzung und Profilierung für Schülerinnen und Schüler im Bereich Sport.

Bewegungsinitiativen für mehr Sport und Bewegung in der Schule

Die in allen Fachlehrplänen Sport intendierte langfristige Bindung der Schülerinnen und Schüler an Sport und Bewegung kann insbesondere dann gelingen, wenn sich die schulische Bewegungsförderung nicht nur auf den Sportunterricht beschränkt, sondern wenn Nahtstellen zum Vereinssport geschaffen sowie genutzt werden und die Eltern vom Stellenwert sportlicher Betätigung überzeugt sind. Die Bedeutung der Sport- und Bewegungsförderung im Schulalltag ist daher in Bayern nicht nur im Sportunterricht und außerunterrichtlichen Schulsport, sondern insbesondere auch in bestehenden Konzepten und Initiativen zur Bewegungsförderung wie die „Bewegte Schule“ sowie „Voll in Form: täglich bewegen - gesund essen - leichter lernen“ greifbar.

Voll in Form

Die Bewegungs- und Gesundheitsinitiative „Voll in Form: täglich bewegen - gesund essen - leichter lernen“ an den Grundschulen in Bayern zielt darauf ab, Bewegung und Ernährung systematisch und regelmäßig in den Schulalltag einzubeziehen und die Kinder - gemeinsam mit ihren Eltern - für die Notwendigkeit guter, gesunder Ernährung und täglicher Bewegung als Basis von Gesundheit, Wohlbefinden sowie Lern- und Schulerfolg nachhaltig zu sensibilisieren. Konkret soll diese Zielsetzung erreicht werden, indem die genannten gesundheitlichen Aspekte in den Unterrichtsalltag der Grundschülerinnen und Grundschüler einbezogen werden und an Tagen ohne Sportunterricht jeweils mind. 20 Minuten Bewegungszeit verbindlich in den Schulalltag integriert wird. Deshalb ist „Voll in Form“ in der Stundentafel der Grundschulordnung fest verankert. In Weiterentwicklung von „Voll in Form“ für die Grundschulen wurde zum Schuljahr 2020/2021 die Implementierung von „Voll in Form II“ an den Mittelschulen in Bayern gestartet, die insbesondere auf die zielgerichtete Verknüpfung von Unterrichts- und Lerninhalten mit Bewegungsübungen im Klassenzimmer abzielt.

Bewegte Schule

Die Initiativen „Bewegte Grundschule“ und „Bewegte Schule“ zielen darauf ab, die Bewegungsbedürfnisse unserer Kinder und Jugendlichen auch im Schulalltag zu berücksichtigen und im Unterricht sowie in den Pausen verstärkt Bewegungsangebote zu eröffnen. Neben der Ausbildung der grundlegenden motorischen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Fach Sport als einzigem Bewegungsfach sollen daher in den anderen Unterrichtsfächern, also im Klassenzimmerunterricht, aber auch in der unterrichtsfreien Zeit Bewegungsbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler gefördert und weitere Bewegungsmöglichkeiten eröffnet werden.

Schulsport-Wettbewerbe in Bayern

Sport treiben, Gemeinschaft erleben und sich mit anderen im fairen Wettkampf messen – die Schulsport-Wettbewerbe gehören für sportbegeisterte Schülerinnen und Schüler zu den Höhepunkten eines Schuljahres. Diese sind in Bayern ein fester Bestandteil des Schullebens und eine ideale Ergänzung zum regulären Sportunterricht. Das Spektrum der Schulsport-Wettbewerbe in Bayern reicht von spielerischen Grundschul-Wettbewerben über die Landesschul-Sportfeste für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bis hin zu den Bundesjugendspielen. Eine besondere Stellung im Reigen der Schulsport- Wettbewerbe nimmt nach wie vor der sehr beliebte Bundeswettbewerb der Schulen „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“ ein. Die Schulsport-Wettbewerbe leisten einen wichtigen Beitrag dazu, das gesundheitsfördernde, gemeinschaftsstiftende und persönlichkeitsbildende Potenzial des Schulsports erfahrbar zu machen und die Schülerinnen und Schüler zu lebenslangem außerschulischem Sporttreiben zu motivieren.

Über die Angebote informiert die jährlich erscheinende Online-Broschüre „Schulsport-Wettbewerbe in Bayern“.

Schulsportstättenbau

Bei Errichtung und Betrieb öffentlicher Schulen wirken Staat und Kommunen zusammen: Träger des Schulaufwands, worunter auch der Sachaufwand, d. h. vor allem die Aufwendungen u. a. für die Bereitstellung, Einrichtung, Ausstattung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulanlage einschließlich der Sportstätten gehören, sind nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes die zuständigen kommunalen Körperschaften. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstützt der Freistaat seine Kommunen mit projektbezogenen Zuweisungen nach Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) u. a. bei Baumaßnahmen an schulisch bedarfsnotwendigen Sportanlagen.

Die Grundsätze für die Gestaltung und Ausstattung von Schulanlagen sind in der Schulbauverordnung (SchulbauV) geregelt. Diese enthält im Kern jedoch nur die schulspezifischen Grundforderungen eines angemessenen Maßstabs für die Gestaltung von Schulanlagen, der einwandfreien Benutzbarkeit und Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit. Den Kommunen als Sachaufwandsträgern wird bei der Planung des schulischen Raumprogramms in Abstimmung mit der Schulfamilie, die sich in ihrer pädagogischen Eigenverantwortung einbringt, insofern ein weitreichender Gestaltungsspielraum eingeräumt.

Die Beratung der Sachaufwandsträger sowie die schulaufsichtliche Genehmigung der Bauplanung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung.

Die Bayerische Staatsregierung misst dem Erwerb grundlegender Fertigkeiten im Schwimmen einen hohen Stellenwert bei. Da die Verbesserung der Schwimmfähigkeit maßgeblich auch von der Verfügbarkeit der Bäderinfrastruktur abhängt, wurden in den letzten Jahren umfangreiche und zielgerichtete Anstrengungen für den Erhalt von kommunalen schulisch genutzten Schwimmbädern unternommen. Um in Bayern eine Vorhaltung von schulisch bedarfsnotwendigen Hallenbädern zu erleichtern, wurden die Förderbedingungen nach Art. 10 BayFAG in jüngerer Vergangenheit mehrfach verbessert.

Die originäre Zweckbestimmung als schulisch bedarfsnotwendige Sporthalle gewährt dem Schulbetrieb in der Frage der Hallennutzung natürlich einerseits uneingeschränkten Vorrang, schließt andererseits eine Mitbenutzung der Schulsporthalle durch außerschulische Nutzergruppen wie Sportvereine jedoch nicht aus. Diese befürwortet das Staatsministerium in der gleichnamigen Bekanntmachung zur „Mitbenutzung der Sportstätten bei Schulen durch außerschulische Nutzergruppen“ in schulfreien Zeiten (Abende, Wochenenden, Ferienzeiten) nachdrücklich. Die Entscheidung obliegt unter Wahrung der schulischen Belange dem zuständigen Aufwandsträger im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter.

Sport im Ganztag / Sport nach 1 in Schule und Verein

Sport im Rahmen schulischer Ganztagsangebote

Schulische Ganztagsangebote eröffnen große Chancen, ergänzend zum schulischen Sportunterricht das Sport- und Bewegungsangebot an bayerischen Schulen weiter auszubauen.

Qualifikation des im Sport eingesetzten Ganztagspersonals

Bei fachlich angeleiteten Bildungsangeboten im Bereich Sport ist zu beachten, dass Personen, die nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzen, nur eingesetzt werden dürfen, wenn sie über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügen, mit der sie fachlich befähigt sind, Sport zu vermitteln. So können z. B. Personen mit Trainerlizenzen eines Sportfachverbandes nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Eine Ausnahme betrifft Schwimmgruppen, die nicht mit einer sportartübergreifenden Übungsleiterlizenz Übungsleiter-C Breitensport Kinder/Jugendliche bzw. Erwachsene/Ältere angeleitet werden dürfen.

Voraussetzung für den Einsatz als Übungsleiter/-in und Trainer/-in ist darüber hinaus die Vollendung des 18. Lebensjahres.

Betreuungsangebote, z. B. im Rahmen der Mittagspause, erfordern dann keine sportfachliche Qualifikation der Aufsicht führenden Person (s.o.), wenn die Schülerinnen und Schüler frei und selbst organisiert, fachlich nicht angeleitet Sport in folgenden besonders geeigneten Sportarten treiben: Basketball, Fußball, Handball, Volleyball, Badminton, Tischtennis, Tennis, Kleine Spiele, Jonglieren und Tanz. Bei anderen als diesen genannten Sportarten, z. B. bei besonders gefahrengeneigten Sportarten wie Sportklettern oder Schwimmen, gilt das Qualifikationserfordernis der Aufsicht führenden Person unabhängig davon, ob eine fachliche Anleitung der Schülerinnen und Schüler stattfindet oder nicht.

Weitere Informationen enthalten die Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Gebundene Ganztagsangebote an Schulen“ bzw. „Offene Ganztagsangebote an Schulen“.

Die in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums zur „Sicherheit im Sportunterricht“ getroffenen Bestimmungen gelten für schulische Ganztagsangebote entsprechend.

Sport-nach-1 in Schule und Verein

Das zentrale Ziel des Schulsports, junge Menschen auch über die Schulzeit hinaus für Sport und Bewegung zu begeistern, kann insbesondere dann gelingen, wenn Schule und Sportverein gemeinsam an einem Strang ziehen. Deshalb wurde bereits 1991 das Bayerische Kooperationsmodell „Sport-nach-1 in Schule und Verein“ ins Leben gerufen. Als Brückenschlag vom Schul- zum Vereinssport stellt das „Sport-nach-1“-Modell seither einerseits eine wichtige Ergänzung des Pflichtunterrichts an bayerischen Schulen dar und bietet andererseits Vereinen die Möglichkeit, junge Talente zu sichten und zu fördern sowie dauerhaft als Mitglieder zu gewinnen. Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen im Rahmen des „Sport-nach-1“-Modells können in zwei verschiedenen Ausprägungen erfolgen:

  • in breitensportlich orientierten „Sportarbeitsgemeinschaften“ (SAG) bzw.
  • in leistungssportlich orientierten „Stützpunkten“.

Das „Sport-nach-1“-Modell wird durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus staatlich gefördert.

Sportarbeitsgemeinschaften des Kooperationsmodells „Sport-nach-1“ können in den Ganztag integriert werden, sofern das Verbot der Mehrfachförderung beachtet wird.

Weitere Informationen zum „Sport-nach-1“-Modell

„Mentor Sport-nach-1“

Im Rahmen von „Mentor Sport-nach-1“ ermöglichen ausgewählte Schülerinnen und Schülern anderen Schülerinnen und Schülern in Pausen oder in Freistunden am Nachmittag ein freies, im großen Unterschied zum regulären Sportunterricht nicht angeleitetes selbstorganisiertes Sporttreiben in besonders geeigneten Sportarten: Basketball, Fußball, Handball, Volleyball, Badminton, Tischtennis, Tennis, Kleine Spiele, Jonglieren und Tanz. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht nur gesundheitliche, sondern vor allem auch persönlichkeitsbildende Aspekte der Eigenverantwortlichkeit. „Mentor Sport-nach-1“ leistet somit auch einen wichtigen Beitrag zur Werteerziehung in der Schule. Den Mentorinnen und Mentoren stehen dabei Lehrkräfte (Mentorenbetreuer/-innen) beratend zur Seite. „Mentor Sport-nach-1“ wird von der Bayerischen Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein unterstützt.

Weitere Informationen zu „Mentor Sport-nach-1“

Stand: 22. April 2024

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