München

Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in München
Gerhard Maier, Ltd. Oberstudiendirektor

Stellvertreterin
Kristina Kalb-Heubisch, Oberstudiendirektorin

Kontaktdaten
Hermine-von-Parish-Str. 15
81245 München
Telefon: 089-1392790-50
Fax: 089-1392790-61
Mail: info(at)mbmuenchen.de

Aktuelles

Abiturprüfung für andere Bewerber („Einzelbewerber”) - hier klicken

Allgemeine Hinweise:

Die Abiturprüfung 2024 für andere Bewerber wird nach den Bestimmungen des achtjährigen Gymnasiums (G8) durchgeführt.

Grundlegende Informationen zur Abiturprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber finden Sie hier:

https://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/abschluesse/hochschulreife/abschluesse-fuer-externe-bewerber.html

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich speziell auf andere Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Wohnsitz in der Stadt München haben, sich eigenständig auf die Abiturprüfung vorbereiten und diese somit als sog. Einzelbewerberin/Einzelbewerber ablegen.

Anmeldeverfahren:

Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber melden sich bis Mitte November des Schuljahres, in dem sie die Abiturprüfung ablegen, an der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in München an. Dazu senden sie das ausgefüllte Formular „Voranmeldung zur Abiturprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber“ an andere-bewerber(at)mbmuenchen.de.

Bitte beachten Sie, dass es sich dabei lediglich um eine Voranmeldung handelt. Das entsprechende Formular steht Ihnen unten zum Download bereit.

Bis Anfang Dezember 2023 werden die Bewerberinnen und Bewerber benachrichtigt, an welchem öffentlichen Gymnasium die Zulassung zur Abiturprüfung bis spätestens 15. Dezember 2023 schriftlich zu beantragen ist.

Der Antrag auf Zulassung kann ausschließlich an diesem zugewiesenen Gymnasium schriftlich gestellt werden. Dabei sind die im Merkblatt unten genannten Unterlagen vollständig vorzulegen.

Grundlage der Abiturprüfung von Einzelbewerberinnen und -bewerbern sind die in §§ 59 bis 63 GSO genannten Bestimmungen.

Rücktritt:

Gemäß § 63 Abs. 3 GSO muss ein Rücktritt von der Prüfung bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfungen schriftlich bei der Schule erklärt werden. Bei einem Rücktritt nach diesem Zeitpunkt gilt die Prüfung als abgelegt und nicht bestanden.

Für individuelle Rückfragen steht Ihnen die MB-Dienststelle unter 089-1392790-50 zu folgenden Sprechzeiten zur Verfügung:

Donnerstag:                      14:30-16:00 Uhr
Freitag:                                09:00-10:30 Uhr

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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