Kultusministerin Anna Stolz (3. v. r.) mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder beim Schulbesuch
Kultusministerin Anna Stolz (3. v. r.) mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder (2. v. r.) im Austausch mit Schülerinnen und Schülern ©Matthias Balk / StMUK

Stärkung der Schulen als Orte der Demokratieerziehung: Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Kultusministerin Anna Stolz besuchen eine Verfassungsviertelstunde an einem Gymnasium in München – Einführung zum Schuljahr 2024/2025

MÜNCHEN. Zum Schuljahr 2024/2025 startet die Verfassungsviertelstunde als neues verpflichtendes regelmäßiges Format der Politischen Bildung an Bayerns Schulen. Mit ihr stärkt die Staatsregierung bei den Schülerinnen und Schülern das Bewusstsein für die Bedeutung der Verfassungswerte für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft und trägt zu einer lebendigen Verfassungskultur an Bayerns Schulen bei. In kurzen Impulsen werden aktuelle, gesellschaftlich und politisch bedeutsame Ereignisse thematisiert und dabei Bezüge zu Grundgesetz und Bayerischer Verfassung geknüpft.

Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Kultusministerin Anna Stolz besuchten heute eine elfte Klasse des Wittelsbacher-Gymnasiums in München und informierten sich vor Ort, wie eine Verfassungsviertelstunde als neues Element der Politischen Bildung an Bayerns Schulen ausgestaltet werden kann. Danach tauschten sich der Ministerpräsident und die Kultusministerin mit den Schülerinnen und Schülern zur Verfassungsviertelstunde, zur Bedeutung von Verfassungswerten und zur Politischen Bildung in der Schule aus.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder sagt: „Demokratie wird erlebbar! Einmal pro Woche wird künftig für 15 Minuten an unseren Schulen bewusst über Demokratie und Verfassung gesprochen und diskutiert. Dabei geht es nicht um Noten, sondern um den Alltag und die Realität der Schülerinnen und Schüler. Es ist gerade für junge Menschen wichtig, Informationen nicht nur über Social Media und Reels zu bekommen. Wir wollen einen Impuls zum Nachdenken schaffen über unser Staatswesen und die Verfassung. So soll sich ein neues Demokratie-Bewusstsein bilden. Herzlichen Dank an alle für den netten Austausch heute. Das war ein super Start – ab dem nächsten Schuljahr gibt es die Verfassungsviertelstunde dann in vielen Jahrgangsstufen und wird über alle Fächer an allen Schulen ausgerollt.“

Kultusministerin Anna Stolz betont: „Unser Rechtsstaat ist heute stark und in sich gefestigt. Doch Freiheit und Demokratie sind niemals selbstverständlich. Ich beobachte mit großer Sorge, dass antisemitisches und extremistisches Gedankengut in Teilen unserer Gesellschaft zunimmt. Dem wollen wir entgegenwirken, indem wir noch stärker vermitteln, wie fundamental unsere Verfassungswerte für unser Zusammenleben sind. Die Schule hat hierbei eine besondere Verantwortung, denn sie ist der Ort, an dem wir alle Kinder und Jugendlichen erreichen. Ich halte es für eine zentrale Aufgabe, unsere jungen Menschen auf ihrem Weg zu selbstständigen, weltoffenen und mündigen Staatsbürgern zu unterstützen und sie für unsere Verfassungswerte zu begeistern. Zugleich bedanke ich mich bei unseren Lehrkräften für alles, was sie bereits jetzt tagtäglich im Bereich der Politischen Bildung leisten.“

Rahmenvorgaben und Unterstützung bei der Umsetzung

Die Verfassungsviertelstunde wird zum Schuljahr 2024/2025 verpflichtend an allen öffentlichen Grund-, Mittel-, Förder-, Real- und Wirtschaftsschulen, Gymnasien, den Fach- und Berufsoberschulen sowie allen weiteren öffentlichen beruflichen Schularten eingeführt. Sie ergänzt das „Gesamtkonzept für die Politische Bildung an Bayerns Schulen“ um ein weiteres Element. Anna Stolz erläutert dazu: „Die Verfassungsviertelstunde soll anhand aktueller und lebensnaher Beispiele immer wieder die Gelegenheit bieten, darüber zu diskutieren, was uns als Gesellschaft zusammenhält und wie Konsensfindung in einer Demokratie funktioniert – und sie soll Freiräume schaffen für Fragen und Anliegen der Schülerinnen und Schüler.“

Die konkrete organisatorische und inhaltliche Umsetzung der Verfassungsviertelstunde liegt in der Verantwortung der einzelnen Schule, sodass sich schulartspezifische und individuelle Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen lassen. Das Kultusministerium hat hierfür gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Schulfamilie und Verbände ein Rahmenkonzept mit verbindlichen Vorgaben auf den Weg gebracht, das den Schulen zugleich viele pädagogische Spielräume eröffnet. Der Freistaat Bayern unterstützt zudem alle Lehrkräfte bei der individuellen Gestaltung der Verfassungsviertelstunde mit einem breiten Angebot an Umsetzungsvorschlägen und Fortbildungsangeboten.

Weitere Informationen

Stand: 06. Juni 2024

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    Anna Stolz: „Freiheit und Demokratie sind niemals selbstverständlich“