Wege in den Vertretungspool einer Schule

Ausführliche Hinweise zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten zu Vertretungskräften.

Bewerbung

  • Jeder Bewerber kann sich formlos direkt an den einzelnen Gymnasien bewerben. Kontaktadressen finden Sie in der Schuldatenbank (Link s.u.) .
  • Zusätzlich kann man sich über das Bewerberportal für Vertretungskräfte im Internet bewerben. Diese Bewerbungen sind nur von den Leitern staatlicher Schulen einsehbar (Link s.u.).

Wie wird ausgewählt?

Bei befristeten Verträgen entscheidet die Schulleitung des staatlichen Gymnasiums selbst über die Auswahl eines Bewerbers. Stehen dem Gymnasium in ausreichendem Maße Mittel für Arbeitsverträge zur Verfügung, die vom Staatsministerium angefordert und vergeben werden, wird an der Schule eine Vereinbarung über die Befristung eines Arbeitsverhältnisses vom ausgewählten Bewerber und der Schulleitung unterschrieben. Der endgültige Vertrag wird von der jeweils zuständigen Regierung ausgestellt.

Wie lange laufen die Verträge?

Grundsätzlich werden die Verträge befristet geschlossen, längstens bis zum Ende des Schuljahres. Im Falle einer Krankheitsvertretung währt die Befristung bis zum Ende des Vertretungsfalles.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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