Die Unterrichtspflichtzeiten an staatlichen Schulen in Bayern

Lehrer in Zusammenarbeit

Die regelmäßige Arbeitszeit des unterrichtenden Personals an staatlichen Schulen setzt sich zusammen aus der Unterrichtspflichtzeit und der Erledigung der sonstigen Tätigkeiten und Aufgaben. Die Unterrichtspflichtzeit ist die Zahl an Unterrichtsstunden, die Vollzeitbeschäftigte innerhalb einer Unterrichtswoche regelmäßig zu erteilen haben.

Die Unterrichtspflichtzeiten ergeben sich aus der Verordnung über die Unterrichtspflichtzeit in Bayern vom 11. September 2018 (Unterrichtspflichtzeitverordnung – BayUPZV) und ergänzenden Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.