Schulische Arbeit in den verschiedensten Ländern der Welt: Eine Unterrichtstätigkeit im Ausland stellt eine attraktive Gelegenheit für Lehrkräfte dar. Der pädagogische Alltag bekommt durch das Leben in einem anderen kulturellen Kontext einen weiteren bereichernde Aspekt hinzu. Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betreut die schulische Arbeit im Ausland, darunter auch die derzeit rund 140 Deutschen Auslandsschulen in aller Welt. Wer vorhat, sich ins Ausland zu bewerben und in die Kultur des Gastlandes einzutauchen, findet auf der Seite der ZfA wertvolle Hinweise, Antworten auf Fragen und Bewerbungsmodalitäten.
Konkrete Stellenangebote aus dem Bereich des deutschen Auslandsschulwesens (Auslandsdienstlehrkräfte-ADLK) sowie für Landesprogrammlehrkräfte (LPLK) finden Sie im Stellenportal der ZfA und in unten stehenden Meldungen. Mit unserem Lehrer-Newsletter informieren wir regelmäßig über die neu eingestellten Inhalte. Sie können ihn hier bestellen.

1. Die Bewerbung als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg - gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung - und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten. Für Bewerbungen als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) gilt als Stichtag der 31. Januar jeden Jahres.
2. Bei Bewerbungen als Schulleiter oder Fachberater / Koordinator ist eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zu senden:
Herr MR Thomas Mayer
Ref. I.6
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/ Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/ Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/ Entgeltgruppe erforderlich.
Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16.08.2011 (Az. I.6 - 5 P4044.1 - 6.70 555) beabsichtigt der Freistaat Bayern, in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt in Berlin und dem Bundesverwaltungsamt (Zentralstelle für das Auslandsschulwesen) in Köln bayerische Lehrkräfte bevorzugt in Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas zu entsenden.
Ziel der Entsendung ist es, die kulturellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den genannten Staaten zu festigen sowie zur Förderung der deutschen Sprache in diesen Ländern beizutragen.

In besonders gelagerten Einzelfällen ist auch eine Entsendung in weitere ausgewählte zentral- bzw. ostasiatische Staaten möglich.

Arbeitgeber der deutschen Lehrkräfte ist der Träger der jeweiligen ausländischen Bildungseinrichtung (Schule, Universität etc.). Die Lehrkräfte haben dabei die rechtliche Stellung einheimischer Arbeitnehmer.
Der Dienstvertrag, den die Lehrkräfte erhalten, gilt zunächst für ein Schuljahr. Die Tätigkeit beginnt im September 2012 und kann bei Vorliegen der hierfür nötigen Voraussetzungen jahresweise auf insgesamt bis zu maximal sechs Jahre verlängert werden.

Die Lehrtätigkeit in den genannten Staaten konzentriert sich auf Schulen und Sprachzentren, an denen das Deutsche Sprachdiplom II abgenommen wird, Lehrerfortbildungszentren und Universitäten.
Deshalb werden insbesondere Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Deutsch (bzw. Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) oder für mindestens eine moderne Fremdsprache (jeweils mit beliebigem weiteren Fach) gesucht, ebenso Lehrkräfte mit Erfahrung als Multiplikatoren in der örtlichen und/oder regionalen Lehrerfortbildung.
In Betracht kommen grundsätzlich Lehrkräfte aller Schularten.
Auf Grund der immer stärkeren Fokussierung des Entsendeprogramms auf DSD-II-Schulen werden jedoch bevorzugt Kolleginnen und Kollegen mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II gesucht.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen entweder Beamte auf Lebenszeit oder vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis sein. In beiden Fällen muss die Bewerberin bzw. der Bewerber eine mindestens zweijährige Unterrichtserfahrung nach dem Erwerb der jeweiligen Lehramtsbefähigung an einer öffentlichen Schule der betreffenden Schulart aufweisen. Die Tätigkeit als Landesprogrammlehrkraft kann nur in Vollzeit ausgeübt werden. Die Altershöchstgrenze für die Vermittlung ist das vollendete 61. Lebensjahr zum Zeitpunkt des vorgesehenen Dienstantritts.
Die Beherrschung der jeweiligen Landessprache ist nicht Voraussetzung für eine Vermittlung. Bewerber sollten aber bereit sein, sich innerhalb kürzester Zeit Grundkenntnisse in der Sprache ihres Gastlandes anzueignen und sich allgemein in die soziokulturellen Gegebenheiten des Gastlandes einzufügen.
Einschränkung für Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis:
Auf Grund der sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen in der Tschechischen Republik können Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis dort nicht eingesetzt werden.
Zweitbeurlaubung:
Die Lehrkraft muss zwischen ihrer Rückkehr von einem erstmaligen Auslandseinsatz und einer erneuten Tätigkeit im Ausland mindestens drei Jahre im innerdeutschen Schuldienst tätig gewesen sein. Zum Bewerbungszeitpunkt muss sie bzw. er mindestens zwei Jahre im inländischen Schuldienst unterrichtet haben.

Die Lehrkräfte werden unter Fortgewährung der Leistungen des Freistaats Bayern aus dem inländischen Schuldienst beurlaubt.
Das jeweilige Gastland gewährt in einigen Fällen zusätzlich ein ortsübliches Lehrergehalt und bemüht sich, eine Dienstwohnung, die dem dortigen Lebensstandard entspricht, zur Verfügung zu stellen oder zu vermitteln.
Das Auswärtige Amt gewährt in der Regel eine pauschalisierte Umzugskostenvergütung.
Weitere Modalitäten (gebührenfreie Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, abgaben- und gebührenfreie Einfuhr von Umzugsgut, Kraftfahrzeug etc.) werden gesondert geregelt.
Bewerbungen von Lehrkräften, die nicht im staatlichen Schuldienst tätig sind, können nur dann in Betracht gezogen werden, wenn gewährleistet ist, dass der jeweilige Schulträger die im Zusammenhang mit der Entsendung anfallenden Lasten und Kosten vollständig übernimmt.

Interessierte Kolleginnen und Kollegen richten ihre formlose Bewerbung bis spätestens 10. Dezember 2011 (Eingang im Staatsministerium) auf dem Dienstweg(d. h. bei Volksschulen über das Staatliche Schulamt und die Regierung) an:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat I.6
80327 München.
Grund- und Hauptschullehrkräfte, Förderschullehrkräfte sowie Lehrkräfte an beruflichen Schulen (mit Ausnahme der Fachoberschulen und Berufsoberschulen) senden einen Abdruck ihrer Bewerbung bitte vorab an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Die vorgesetzte Behörde gibt eine Stellungnahme zu der Bewerbung ab.
Die verbindliche Meldung sollte enthalten:
Angaben zu Wohnort, Alter, Familienstand, Lehrbefähigung, Unterrichts- und Berufserfahrung in Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, Erfahrung in der Lehreraus- und -fortbildung, Hinweise auf eine Tätigkeit im Ausland sowie Ortswünsche und Beweggründe für die Meldung.
Bei der Angabe potentieller Einsatzländer kann ein gewisses Maß an Flexibilität die Vermittlungschancen erhöhen. Die Nennung mehrerer Länder bzw. Ländergruppen (ggf. mit Angabe von Prioritäten) wird empfohlen.
Die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden voraussichtlich im Mai/Juni 2012 in einem Seminar des Bundesverwaltungsamtes auf ihre Tätigkeit vorbereitet.
Wie die Rückmeldungen gegenwärtiger sowie früherer Landesprogrammlehrkräfte zeigen, stellen die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Gastländern zwar eine große Herausforderung dar, andererseits liegt hier aber - auch und gerade auf Grund der großen Lernbereitschaft und des außergewöhnlichen Motivationsgrades der Schüler - ein pädagogisches Arbeitsfeld vor, in dem noch echte Pionierarbeit geleistet werden kann.
Lehrkräfte, die sich für Praxiserfahrung in Übersee interessieren, können sich für das jährlich ausgeschriebene Lehreraustauschprogramm STEP (School Teacher Exchange Program) bewerben und bis zu drei Jahre an einer Schule in den USA unterrichten. Das Programm wird von der Checkpoint Charlie Stiftung Berlin in Zusammenarbeit mit der Berliner Senatsverwaltung durchgeführt.

Grundlegende Voraussetzungen für eine Bewerbung sind unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit, ein abgeschlossenes erstes und zweites deutsches Staatsexamen für ein Lehramt oder ein Nachweis der Gleichwertigkeit bei anderen Abschlüssen. Der Bewerber sollte über mindestens drei Jahre Berufserfahrung (einschließlich Referendariat) und gute bis sehr gute englische Sprachkenntnisse verfügen, die den Unterricht in allen Fächern entsprechend der Lehrbefähigung ermöglichen. Ein sehr hohes Maß an Anpassungsfähigkeit, Flexibilität und Engagement ist zudem wünschenswert. Nicht berücksichtigt werden Bewerber, die im Besitz einer Greencard bzw. mit einem/er US-Bürger/in verheiratet sind. Neben im Dienst stehenden oder fest angestellten Lehrkräften gehören ausdrücklich auch Arbeit suchende Lehrerinnen und Lehrer zum in Frage kommenden Personenkreis.

Bei erfolgreicher Bewerbung ist die Gewährung von Sonderurlaub möglich, wobei das laufende Gehalt nicht mehr fortgezahlt wird. Stattdessen erhält man bei Programmteilnahme von amerikanischer Seite aus ein Gehalt, das anfangs bei etwa $ 34.000 jährlich liegt. Bei verbeamteten Lehrkräften bleibt der Anspruch auf Beihilfe während des Sonderurlaubs in den USA bestehen, der Zeitraum in den USA wird aber nicht als ruhegehaltfähig anerkannt.

Weiterführende Informationen zum Lehreraustauschprogramm STEP, eine Informationsbroschüre zum Download und die notwendigen Bewerbungsunterlagen finden Sie auf dem Internetauftritt der Checkpoint Charlie Stiftung.

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