Das läuft bereits: Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung seit 2018

Maßnahmen zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung

Die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung war seit 2018 ein Investitionsschwerpunkt der Staatsregierung. Flankierend zur Gewinnung von zusätzlichem Personal wurden auch weitere Lösungsansätze genutzt. Damit steht ein umfassender Werkzeugkasten bereit, der laufend angepasst wird:

  • In den Jahren 2019 bis 2022 wurden insgesamt 4.630 zusätzliche Lehrerplanstellen für alle Schularten geschaffen.
  • Zweitqualifikation: Lehrkräfte, die in ihrer eigenen Schulart keine Anstellung gefunden hatten, konnten sich durch eine niedrigschwellige Zusatzqualifikation für das Lehramt einer anderen Schulart (insbesondere für Grund-, Mittel- und Förderschule) qualifizieren.
  • In einzelnen Schularten bzw. Fächerverbindungen wurden im Rahmen des Quereinstiegs auch Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen zum Vorbereitungsdienst zugelassen, die kein Lehramtsstudium, sondern ein anderweitiges Studium (z. B. Master, Magister, Diplom) absolviert hatten. Zum Schuljahr 2023/24 wurden die Möglichkeiten des Quereinstiegs noch einmal ausgeweitet. Informationen zu aktuellen Quereinstiegsprogrammen #imherzenlehrer finden Sie unter ww.einstieg.bayern. Im neu eingerichteten Beratungsnetzwerk beraten Lehrkräfte telefonisch und per E-Mail Interessentinnen und Interessenten über Zugangswege zum Lehrerberuf.
  • Ausbau der Lehrerreserve: Die Mobile Reserve an Grund- und Mittelschulen wurde beispielsweise seit dem Schuljahr 2017/2018 regelmäßig aufgestockt, an Realschulen wurden die Kapazitäten für die Integrierte Lehrerreserve zum Schuljahr 2021/2022 sogar um 101 Vollzeitstellen erhöht.
  • Um alle bayerischen Regionen bestmöglich mit Lehrkräften zu versorgen, wurde für Regionen mit erhöhtem Lehrkräftebedarf die Regionalprämie eingeführt. Zum Schuljahr 2023/24 erhalten Lehrerinnen und Lehrer, die sich in eine der ausgewiesenen Regionen bewerben und eingesetzt werden, eine einmalige Regionalprämie in Höhe von 3.000 Euro. Die Prämienzahlung erhalten auch Beamtinnen und Beamte, die von einem anderen Bundesland nach Bayern versetzt werden.
  • Effizientere Nutzung vorhandener Arbeitskapazitäten: In einzelnen Schularten wurden die Antragsteilzeit und der Antragsruhestand eingeschränkt. Für Grundschullehrkräfte wurde ein Arbeitszeitkonto eingeführt.
  • Im Bereich der Förderschule wurden fünf zusätzliche Lehrstühle (darunter drei am neuen Ausbildungsstandort Regensburg) eingerichtet, um die Studienplatzkapazitäten für das Lehramt für Sonderpädagogik zu erhöhen; im Bereich der Grundschule wurde durch eine deutliche Ausweitung der Zahl der Studienplätze der Numerus clausus auf Bayern bezogen weitgehend abgeschafft.
  • Durch aktives Bedarfsmanagement konnten Schulleitungen und Schulaufsicht auf angespannte Bedarfslagen – z. B. bei Grippewellen – reagieren und den Unterrichtsbetrieb vorübergehend auf bestimmte Kernbereiche fokussieren.
  • Auf die Herausforderungen der Migrationsbewegungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg hat der Freistaat durch Sonderprogramme reagiert, in deren Rahmen zusätzliche Personalressourcen bereitgestellt wurden.
  • In vielen Bereichen, in denen nicht zwingend Lehrkräfte eingesetzt werden müssen, beschäftigt der Freistaat inzwischen zusätzliches pädagogisches Personal ohne Lehramtsbefähigung oder arbeitet – z. B. im Bereich der Ganztagsschule – mit Kooperationspartnern zusammen. Dies gilt allerdings nicht für den eigenverantwortlich erteilten Unterricht: Hier setzt der Freistaat weiterhin auf voll ausgebildete Lehrkräfte.
  • Im Rahmen der Kampagne „Zukunft prägen – Lehrer/-in werden!“ wirbt das Staatsministerium für den Lehrberuf. Ziel ist es, mehr grundständig ausgebildete Lehrkräfte für den Einsatz an bayerischen Schulen zu gewinnen. Diese Kampagne wird nun um ein weiteres Standbein ergänzt: Mit dem bundesweit einzigartigen Großprojekt VORORT Zukunft prägen.Lehrer/in werden!“ informieren knapp 500 sogenannte „Lehramtsbotschafter/-innen“ Abiturientinnen und Abiturienten – vor Ort an der Schule – über das Berufsbild „Lehrkraft“.
  • Zudem hat der Freistaat die Kampagne „Im Herzen Lehrer/-in“ gestartet, mit der um Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen geworben wird: www.einstieg.bayern.de.
  • Die Prognoseinstrumente des Freistaats wurden weiter verfeinert. Die bayerische Lehrerbedarfsprognose gilt bundesweit als Maßstab für seriöse Bedarfsprognosen.
  • Im Staatsministerium wurde ein neues Referat „Strategie und Planung“ eingerichtet, das schulartübergreifende Planungsprozesse koordiniert.

Woran wir arbeiten: neue Investitionen, neue Maßnahmen

Investitionsschwerpunkt Bildung und Attraktivitätssteigerung des Lehrerberufs

Vorrangiges Ziel des Kultusministeriums ist und bleibt die dauerhafte Sicherstellung der Unterrichtsversorgung in ganz Bayern. Ein entsprechendes Gesamtkonzept, bestehend aus kurz-, mittel- und langfristig wirksamen Maßnahmen für die kommenden Jahre, wird noch in diesem Schuljahr präsentiert werden.

Bayern investiert indes weiterhin kraftvoll in Bildung. Die Attraktivität des Lehrerberufs soll u. a. mit folgenden Investitionen und Maßnahmen weiter gesteigert werden:

  • Sukzessive Anhebung der Gehälter für Grund- und Mittelschullehrkräfte auf A13. Hierfür stehen insgesamt 17 Mio. Euro Jahresvolumen zur Verfügung, was für die meisten Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen ab 1. Januar 2024 ein spürbares Plus im Geldbeutel bedeutet.
  • Stärkung der Schulleitungen durch zusätzliche personelle Unterstützung
    • Schon im Jahr 2022 wurde die Leitungszeit für Schulleitungen an Grund-, Mittel- und Förderschulen um 115 Vollzeitstellen ausgebaut.
    • Die erweiterte Schulleitung an Gymnasien, Realschulen und beruflichen Schulen wurde zum Schuljahr 2023/24 weiter ausgebaut. Insgesamt wurden hierfür seit 2018 über 100 Stellen bereitgestellt.
    • Zum Schuljahr 2023/24 wurden schulartübergreifend 400 zusätzliche Stellen für Verwaltungsangestellte geschaffen, zudem wurden 21 Mio. für Schulassistenzen und multiprofessionelle Kräfte an den Grund- und Mittelschulen bereitgestellt.
  • Der Freistaat schafft Aufstiegsmöglichkeiten für Fach- und Förderlehrkräfte
    • Für Heilpädagogische Förderlehrer und Heilpädagogische Unterrichtshilfen gibt es ab diesem Schuljahr die Möglichkeit, sich zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik weiterzubilden.
    • Zum Schuljahr 2024/25 wird für die Förderlehrer an den Grund- und Mittelschulen die Weiterbildung zum Fachlehrer Inklusion bzw. Deutsch als Zweitsprache eingeführt.
    • Um für die Fach- und Förderlehrer mehr Nachwuchs zu gewinnen, wird derzeit die Schaffung neuer Standorte für die Ausbildung von Fach- und Förderlehrkräften geprüft.
    • Auch für die Gruppe der Fachlehrer werden konkrete finanzielle Verbesserungen angestrebt: Für den Haushalt 2024 wurden insgesamt 500 Stellenhebungen angemeldet.
  • Der Freistaat nimmt die Lehramtsausbildung in den Blick
    • Eine unabhängige „Lehrerbildungskommission“ soll Vorschläge erarbeiten u. a. zur Weiterentwicklung der Praxisphasen, zum Ausbau der vorhandenen Flexibilität (Wechsel zwischen Lehramtsstudiengängen und in Lehramtsstudiengänge), zur Erhöhung des Studienerfolgs und der Erhöhung der Attraktivität der Lehrerausbildung.
    • Der Freistaat ermöglicht familienfreundliche Regelungen im Vorbereitungsdienst. So besteht beispielsweise für das Lehramt an Realschulen die Möglichkeit der Reduzierung des eigenverantwortlichen Unterrichts im Zweiten Ausbildungsabschnitt.
  • Der Freistaat stellt die Bürokratie an den Schulen konsequent auf den Prüfstand.
    • So wurden etwa interne Abfragen und Erhebungen für die Schulen um etwa ein Drittel reduziert .
    • Mit dem Schuljahr 2023/2024 wurde das „Amtliche Schriftwesen“ für fertig ausgebildete Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen in Bayern abgeschafft. Dadurch entfallen umfangreiche Dokumentations- und Vorlagepflichten der Lehrkräfte, etwa im Rahmen der Unterrichtsplanung.
    • An den Gymnasien und Realschulen wurde im Vorbereitungsdienst das traditionelle Protokollwesen abgeschafft.
    • Kultusministerin Anna Stolz startete am 31. Januar 2024 eine große Entbürokratisierungsaktion. Sie betont: „Wir brauchen weniger Bürokratie und mehr Zeit für die Kinder!“ In einem ersten Schritt hat sich Kultusministerin Anna Stolz in einem persönlichen Schreiben an den Hauptpersonalrat und die Schulaufsicht gewandt und um Vorschläge in Abstimmung mit den Schulen gebeten, wo bürokratische Hemmnisse aus deren Sicht abgebaut werden könnten. Wichtig ist der Ministerin dabei ein Verfahren mit hoher Transparenz. Die gesammelten Vorschläge werden auf der Homepage des Kultusministeriums präsentiert. In der Folge wird auch über weitere Umsetzungsmöglichkeiten und ‑schritte fortlaufend informiert werden.
  • Mit der Regionalprämie und einer Umzugskostenvergütung schafft der Freistaat einen zusätzlichen Anreiz für eine Bewerbung im Schuldienst in ländlichen bzw. grenznahen Regionen mit erhöhtem Bedarf.

Neue Angebote zum Quereinstieg

Aufgrund der erhöhten Bedarfssituation weitet das Kultusministerium die Angebote zum Quereinstieg an verschiedenen Schularten zum Schuljahr 2023/24 deutlich aus.

  • Der Quereinstieg richtet sich an junge Menschen ohne Lehramtsstudium, welche einen Universitätsabschluss (Master/Magister/Diplom) in Fächern vorweisen, die an Schulen in Bayern unterrichtet werden oder eng damit verwandt sind. Aufgrund des hohen Praxisbezugs an der Mittelschule und an beruflichen Schulen ist dort auch der Quereinstieg mit einem Fachhochschulabschluss (Master) möglich.
  • Die Angebote stehen Absolventinnen und Absolventen der aktuellen Prüfungsjahrgänge ebenso offen wie Personen, die bereits in einem anderen Beruf tätig waren.

Alle Quereinsteiger werden – i. d. R. im Rahmen des zweijährigen Vorbereitungsdienstes – umfassend auf ihre neue Aufgabe vorbereitet und durchlaufen dabei ein intensives pädagogisches Qualifizierungsprogramm, das speziell auf die Anforderungen und Bildungsziele der jeweiligen Schulart zugeschnitten ist. Es umfasst Theorie- und Praxisanteile, beispielsweise mit eigenverantwortlichem Unterricht und mit Hospitationsstunden bei Seminarlehrkräften bzw. erfahrenen Kolleginnen und Kollegen.
Der Vorbereitungsdienst wird – wie bei Bewerberinnen und Bewerbern mit grundständigem Lehramtsstudium – mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen. Anschließend ist – bei Vorliegen der (beamtenrechtlichen) Voraussetzungen – eine Einstellung auf Planstelle bzw. die Verbeamtung möglich.

Möglichkeiten zum Quereinstieg über den Vorbereitungsdienst bestanden zum neuen Schuljahr 2023/24 für das Lehramt an Mittelschulen, an Förderschulen sowie für bestimmte Fächer an Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen.
Detaillierte Informationen zum Quereinstieg über den Vorbereitungsdienst (einschl. Bewerbungsfristen) finden Sie unter www.einstieg.bayern.de.

  • Zusätzlich zum Quereinstieg über den Vorbereitungsdienst gibt es an der Mittelschule künftig die Möglichkeit einer Entfristung mit anschließendem sog. Praxiseinstieg.
  • Das Programm für die Mittelschule richtet sich an Personen, die
    • über einen Universitäts- bzw. Hochschulabschluss (auf Masterniveau) verfügen,
    • insgesamt mind. zwei Jahre als Team-, Aushilfs-, Willkommens- oder Unterstützungskraft (davon mind. ein Jahr mit mehr als der Hälfte ihrer Arbeitszeit an der Mittelschule) tätig waren, sowie
    • die Teilnahme an zwei Fachdidaktik-Fortbildungen vorweisen können.
  • Die Voraussetzungen bzw. die Eignung werden durch das zuständige Schulamt geprüft.
  • Der sogenannte „Praxiseinstieg“ bietet eine Weiterqualifizierung nach dem Entfristungsprogramm mit dem Ziel des Erwerbs einer vollen Lehramtsbefähigung.
Ablauf Quereinstieg

Stand: 08. April 2024

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