Schülerinnen und Schüler verwenden Tablets im Klassenzimmer.
Investitionen in die digitale Infrastruktur an Schulen sind eine grundlegende Voraussetzung für den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen in einer digitalen Welt ©insta_photos - stock.adobe.com

In einer zunehmend von der Digitalisierung geprägten Welt erfordert der Unterricht an den Schulen eine zeitgemäße Hard- und Softwareausstattung.

Bei der Planung der IT-Systeme und dem Einsatz digitaler Medien im Unterricht stehen dabei immer pädagogische und didaktische Ziele im Mittelpunkt. Daher leiten die Schulen ihre individuellen Ausstattungsbedarfe im Rahmen der Medienkonzeptarbeit im engen Austausch mit dem jeweiligen Schulaufwandsträger aus dem Mediencurriculum ab.

Staatliche Förderprogramme für die digitale Bildungsinfrastruktur an Schulen

Der Freistaat unterstützt die kommunalen Sachaufwandsträger öffentlicher Schulen und die Träger staatlich anerkannter sowie genehmigter Ersatzschulen im Rahmen des Masterplans BAYERN DIGITAL II und mit den Mitteln des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 und dessen drei Zusatzvereinbarungen und den sich daraus ergebenden Förderrichtlinien „Sonderbudget Leihgeräte“ (SoLe), „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ (SoLD) und Richtlinien zur Bayerischen IT-Administrationsförderung (BayARn). Dazu zählen auch die deutlichen Aufstockungen der drei Zusatzprogramme aus dem Landeshaushalt. So wird in gemeinsamer Zusammenarbeit flächendeckend eine zeitgemäße digitale Bildungsinfrastruktur aufgebaut.

Ein Lehrer unterrichtet seine Klasse mit Hilfe eines digitalen Whiteboards.
Digitale Klassenzimmer ermöglichen den gewinnbringenden und zeitgemäßen Einsatz elektronischer Medien und Werkzeuge im Unterricht ©Gorodenkoff - stock.adobe.com

Bayern ist in der komfortablen Situation, im Gegensatz zu anderen Ländern bereits sehr früh in die Digitalisierung investiert zu haben. In den Förderprogrammen im Rahmen des Masterplans BAYERN DIGITAL II werden die Schulaufwandsträger bereits seit 2018 darin unterstützt, die schulische IT-Ausstattung zu optimieren. Hierfür wurden noch vor Einsetzen der Bundesförderung insgesamt 166,5 Mio. Euro an Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Mit den Landesfördermitteln wird insbesondere der Ausbau digitaler Klassenzimmer (mit Großbilddarstellung, Dokumentenkamera, Lehrer-Arbeitsplatz) und die Ausstattung mit schuleigenen mobilen Endgeräten wie Tablets oder Laptops zur Verwendung durch Schülerinnen und Schüler gefördert. Dies legt den Grundstein für das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel von 50.000 digitalen Klassenzimmer bis zum Ende der Legislaturperiode.

Verschiedene farbige Netzwerkkabel stecken in einem Netzwerk-Splitter.
Der DigitalPakt Schule treibt den Ausbau der schulischen IT-Infrastruktur voran ©kubais - stock.adobe.com

Die Förderung der IT-Infrastrukturen an und für die bayerischen Schulen wird neben dem Masterplan BAYERN DIGITAL II über die Finanzhilfen des Bundes aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 weiter kraftvoll vorangetrieben. Grundlage des Basis-DigitalPakts ist die Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 vom 17.05.2019. Dem Freistaat stehen hiernach Mittel i. H. v. rund 778 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden damit insbesondere die digitale Schulgebäudevernetzung, Anzeige- und Interaktionsgeräte (wie Dokumentenkameras, Beamer und interaktive Whiteboards) sowie digitale Arbeitsgeräte.

Eine Schülerin sitzt in einem Klassenzimmer und arbeitet an ihrem Laptop.
Die kostenlose Bereitstellung von Leihgeräten für Schülerinnen und Schüler leistet einen wichtigen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit ©CineLens/peopleimages.com - stock.adobe.com

Die Corona-bedingten Unterrichtseinschränkungen und die digitalen Formate im Distanz- oder Wechselunterricht haben den Bedarf an digitalen Leihgeräten für Schülerinnen und Schüler sprunghaft steigen lassen. Unter dem Dach des DigitalPakts Schule wurde daher rasch ein zusätzliches Sonderbudget Leihgeräte (SoLe) im Umfang von 77,8 Mio. Euro für Bayern eingerichtet, mit dem die Schulaufwandsträger bei der Beschaffung von mobilen Endgeräten zum Verleih an Schülerinnen und Schüler unterstützt werden. Die Bundesmittel wurden in einer Erhöhungsrunde nach den Beschlüssen des Schul-Digitalisierungsgipfels vom 23.07.2020 aus dem Landeshaushalt um weitere 30 Mio. Euro (Sonderfonds Corona-Pandemie) aufgestockt. Die insgesamt 107,8 Mio. Euro an Fördermitteln sind vollständig bewilligt und an die Schulaufwandsträger ausbezahlt.

Um einen raschen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit zu leisten und v. a. sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern ohne Zugang zu einem geeigneten Gerät die Teilnahme am häuslichen digitalen Unterricht zu ermöglichen, wurde mit den schulischen Leihgeräten ein Beschaffungs- und Verleihmodell gewählt, mit dem keine finanziellen Belastungen der Familien verbunden sind. Die Auswahl, die Beschaffung sowie der Verleih digitaler Endgeräte an Schülerinnen und Schüler erfolgt bedarfsbezogen in Verantwortung der Schulaufwandsträger bzw. Schulen vor Ort, da hier die Bedarfe am besten eingeschätzt werden können. Formale Anspruchsvoraussetzungen und Prüfungen der Bedürftigkeit werden nicht gefordert.

Eine Lehrerin sitzt an ihrem Schreibtisch vor einem Laptop.
Die Ausstattung von Lehrkräften mit Dienstgeräten ermöglicht ein effektives und rechtssicheres Lehren und Lernen ©Pixel-Shot – stock.adobe.com

Die Ausstattung der bayerischen Lehrerinnen und Lehrern mit schulischen digitalen Endgeräten leistet einen wichtigen Beitrag zur weiteren Professionalisierung des schulischen Arbeitens in Zeiten der Digitalisierung und schafft die Voraussetzung für eine rechtssichere Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Lehrkräfte.

Dies legt den Grundstein für das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel von 50.000 digitalen Klassenzimmer bis zum Ende der Legislaturperiode, das auch über die Mittel DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 deutlich übertroffen werden konnte. Inzwischen steht für jede bayerische Klasse mindesten ein Digitales Klassenzimmer zur Verfügung.

Um die mit dem Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD) angestoßene Vollausstattung aller Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten zu vollziehen, hat der Bayerische Landtag über den Staatshaushalt 2022 im Rahmen des Corona-Investitionsprogramm zusätzliche Mittel im Umfang von 30,0 Mio. € zur Verfügung gestellt. Diese wurden durch den Einsatz weiterer 24,5 Mio. € an Landesmitteln aus dem Kapitel „Digitale Bildung“ zu einer ergänzende Vollausstattungsrunde im Schuljahr 2022/2023 eingesetzt wurden.

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Stand: 04. April 2024

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