Ein junges Paar sucht mit Kind eine Beratung auf
Ein junges Paar sucht mit Kind eine Beratung auf ©Pixel-Shot – stock.adobe.com

Bayern bietet bei Fragen der Inklusion ein dichtes und stabiles Beratungs- und Unterstützungsnetzwerk für Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und Schulen.

Im direkten schulischen Umfeld stehen den Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten unterschiedliche Ansprechpersonen beratend zur Seite:

Die Schulen vor Ort sind grundsätzlich die unmittelbare und erste Anlaufstelle: Sie sind mit der Situation vor Ort am besten vertraut. Neben den jeweiligen Klassenlehrkräften und der Schulleitung stehen die an den Schulen tätigen Lehrkräfte der Staatlichen Schulberatung (Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte) als Ansprechpersonen bereit.

Viele Förderschulen verfügen als Kompetenzzentren für Sonderpädagogik über eigene Beratungsstellen mit einer Vielzahl von Beratungsangeboten zu den Themen Schulvorbereitung, Einschulung und Schullaufbahn. Außerdem stehen ihre Lehrkräfte im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst auch an der allgemeinen Schule zur Verfügung.

Die Kontaktdaten der einzelnen Schulen (allgemeine Schulen und Förderschulen) können über die Schulsuche abgefragt werden:

Erweiterte Suche

Weitere Informationen zu den Ansprechpersonen finden Sie im „Infoportal Inklusion“ des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB):

Als weiteres Angebot steht im Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen flächendeckend die Inklusionsberatung am Schulamt zur Verfügung. Dort können sich die Erziehungsberechtigten über die verschiedenen schulischen Möglichkeiten ihres Kindes aufklären und beraten lassen.

Dieses Beratungsangebot zeichnet sich dadurch aus, dass es neutral, überörtlich und interdisziplinär angelegt ist und mit der Eingliederungs- und Jugendhilfe, den Schulaufwandsträgern sowie den örtlichen Behindertenbeauftragten eng zusammenarbeitet.

Die Inklusionsberatung am Schulamt setzt sich aus Beratungsteams aus Lehrkräften der Regelschule und für Sonderpädagogik zusammen.

Das Beratungsangebot der neun Staatlichen Schulberatungsstellen im Bereich Inklusion richtet sich an Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte aller Schularten im jeweiligen Regierungsbezirk bzw. Zuständigkeitsbereich.

Durch Ansprechspersonen für Inklusion, die auf den regionalen Webseiten zu finden sind, wird ratsuchenden Eltern und Lehrkräften die rasche Kontaktaufnahme in der eigenen Region erleichtert.

Das Beratungsangebot der Staatlichen Schulberatungsstellen umfasst:

  • Beratung und Unterstützung von Erziehungsberechtigten und Schulen im Hinblick auf inklusive Beschulung,
  • Beratung und gegebenenfalls ergänzende prozessorientierte Diagnostik bei Einschulungs- und Schullaufbahnfragen,
  • Moderation bei Konflikten zwischen Eltern und Schule,
  • Zusammenarbeit mit pädagogischen, psychologischen und medizinischen Fachdiensten
  • Fortbildungen für Lehrkräfte, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen,
  • Begleitung von Schulen und Lehrkräften durch Supervision und Coaching.

Ein wichtiges Unterstützungsangebot für die schulische Inklusion sind die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD).

Die MSD unterstützen die inklusive Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch Beratung und Begleitung der Lehrkräfte bzw. der Schülerin/des Schülers und der Erziehungsberechtigten.

In den MSD sind Lehrkräfte der Förderschule tätig, die über spezifische Kenntnisse zu den verschiedenen sonderpädagogischen Förderbedarfen sowie umfassende Erfahrungen in Unterricht, Diagnostik und Förderplanung verfügen.

Eine Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel durch die jeweilige Klassenlehrkraft beim zuständigen Förderzentrum. Für Lehrkräfte werden darüber hinaus Fortbildungen angeboten.

Weitere Informationen zu den MSD sowie Kontaktdaten von Ansprechpersonen bei den Regierungen:


Schulaufsicht

Auf allen Ebenen der Schulaufsicht sind Ansprechpersonen für Inklusion fest installiert. Im Einzelnen:

Für die Grund- und Mittelschulen liegt die Zuständigkeit bei den Staatlichen Schulämtern. Dort koordinieren und unterstützen die Kooperationsschulräte bei Fragen zur Inklusion.

Die Regierungen sind auf nächsthöherer Ebene für die Grund- und Mittelschulen zuständig, zudem für die Förderschulen und berufliche Schulen (einschl. Berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung, ausgenommen Berufliche Oberschulen).

An den Regierungen beraten die Inklusionstandems für den Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschule sowie die Ansprechpersonen für Inklusion für berufliche Schulen. Das Inklusionstandem einer Regierung setzt sich zusammen aus den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern in den Sachgebieten SGB 41 (Förderschulen) und SGB 40.1 (Grund- und Mittelschulen).

Für Realschulen, Gymnasien sowie Fachoberschulen (FOS) und Berufsoberschulen (BOS) sind die Ansprechspersonen für Inklusion an den Dienststellen der / des Ministerialbeauftragten installiert.

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus ist die oberste Schulaufsichts- und Schulverwaltungsbehörde.

Zu den Aufgaben im inklusiven Kontext gehört u.a. die Mitwirkung bei Gesetzen und Regelungen, das Entwickeln von Konzepten und die Steuerung von deren Umsetzung.

Darüber hinaus stellt das Staatsministerium aktuelle Informationen rund um das Thema Schule und Inklusion zur Verfügung. Zuständig hierfür ist die Stabsstelle Inklusion am Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus:

Stabstelle Inklusion
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2
80329 München

Telefon:
Fax:
Web:


Einrichtungen und Fortbildungsangebote für Schulen und Schulaufsicht

Im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung finden in Bayern auf verschiedenen Ebenen Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Inklusion statt:

  • zentral an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen
  • regional im Bereich der Ministerialbeauftragten bzw. Bezirksregierungen und den Staatlichen Schulberatungsstellen
  • lokal an den Staatlichen Schulämtern
  • schulintern (SCHILF) an der Einzelschule

Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung

Die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) in Dillingen veranstaltet als zentrale Einrichtung der Staatlichen Lehrerfortbildung bayernweite Fortbildungen (u.a. im Bereich Inklusion) für Lehrkräfte, Schulleitungen und die Schulaufsicht.

Neben den Lehrgängen an der ALP werden auf regionaler und lokaler Ebene (RLFB) weitere Fortbildungsangebote für Lehrkräfte zum Thema Inklusion zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus stellt die schulinterne Lehrerfortbildung, die sich unmittelbar am Bedarf des Kollegiums orientiert, ein wichtiges Instrument im inklusiven Setting dar.

Die lokalen und regionalen Fortbildungsangebote werden wie das gesamte Angebot der zentralen Lehrerfortbildung und das externer Veranstalter über die zentrale Fortbildungsdatenbank FIBS veröffentlicht.

Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) unterstützt Schulen in fachlicher Hinsicht, insbesondere durch Informationen, Materialien zum inklusiven Unterricht im Servicebereich des LehrplanPLUS und durch das Infoportal Inklusion und Schule.

Infoportal Inklusion und Schule

Das Infoportal Inklusion und Schule ist eine Plattform primär für Lehrkräfte und Schulleitungen. Es bietet umfassende Informationen, Hintergründe und Tipps rund um das Thema Inklusion und Schule.

Informationen und Materialien zum LehrplanPLUS

Im Servicebereich der Fachlehrpläne des LehrplanPLUS finden sich Aufgaben, Querverweise mit förderschulspezifische Ergänzungen sowie Materialien mit ergänzenden Informationen zur Inklusion.


Weitere wichtige außerschulische Ansprechpersonen

Stand: 17. April 2024

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