Mehrere Personen führen Puzzleteile zusammen
Im Verbund zusammenarbeiten ©Akira Kaelyn – stock.adobe.com

Mittelschulverbünde sind freiwillige Kooperationsformen, welchen eine öffentlich-rechtliche Verbundvereinbarung der Schulaufwandsträger (d. h. der Gemeinden bzw. Städte) mit ergänzender Erklärung der Schulen zugrunde liegt. Die Mittelschulen innerhalb des Schulverbundes bleiben dabei eigenständig und Mittelschulen, die sich ein eigenes Profil erarbeitet haben, können dieses grundsätzlich auch im Verbund weiterführen.

Pädagogische Kernaufgabe der Verbünde ist die Sicherstellung eines vor allem den Interessen der Schülerinnen und Schülern gerecht werdenden schulischen Bildungsangebots im Verbundgebiet, das die in Art. 7a BayEUG genannten Anforderungen an Mittelschulen umfasst. Innerhalb der Schulverbünde besteht dazu im Rahmen der zur Verfügung gestellten Personalressourcen eine weitgehende Eigenverantwortung für die Klassenbildung und für die Schulstandorte.

Für den Mittelschulverbund wird ein Gesamtsprengel durch den Erlass einer entsprechenden Sprengelverordnung der Regierung gebildet. Mit dem einheitlichen Sprengel entfallen Gastschulverhältnisse innerhalb des Verbunds. Die Erziehungsberechtigten und die volljährigen Schülerinnen und Schüler haben das Recht, eine dem Verbund angehörige Mittelschule zu wählen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Wahlfreiheit nicht durch Bestimmungen der Verbundvereinbarung oder des Schulaufwandsträgers beschränkt ist oder die Zahl der Bewerbungen die Zahl der Ausbildungsplätze an einer Schule übersteigt oder eine Beschränkung nach Entscheidung der Regierung im Interesse einer ausgewogenen Zusammensetzung der Klassen erforderlich ist.

Stand: 26. März 2024

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    Mittelschulverbund