Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit

Die INTERREG V A – Programme in Bayern

Im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit" (ETZ) fördert der EFRE eine verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit benachbarter Staaten.

Die Förderaktivitäten zur Sicherstellung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Grenzregionen umfassen auch Maßnahmen auf dem Gebiet der Bildung, des lebenslangen Lernens sowie der Wissenschaft und Forschung.

Der Freistaat Bayern ist an den folgenden INTERREG V A-Programmen beteiligt:

  • INTERREG V A Österreich-Deutschland/Bayern
  • INTERREG V A Freistaat Bayern-Tschechische Republik
  • INTERREG V A Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein (ABH)

Grundlagentexte:

Daneben wird wegen der besonderen Praxisrelevanz auf eine Entscheidung der Kommission vom 14. Mai 2019 mit „Leitlinien für die Festsetzung von Finanzkorrekturen, die bei Verstößen gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf von der Union finanzierte Ausgaben anzuwenden sind“ verwiesen, die in Bayern bei allen Vergabeprüfungen im Rahmen von EFRE-Projekten Anwendung finden.

Sämtliche EU-Rechtsgrundlagen - auch der früheren Förderperioden - finden sich auch im Internetauftritt der Europäischen Kommission (Startseite nur auf Englisch):

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beteiligt sich in der Förderperiode 2021 - 2027 am Programm:

Logo Interreg Bayern-Tschechien
©Verwaltungsbehörde StMWi

Es werden grenzübergreifend Projekte in folgenden Prioritätsachsen gefördert:

  1. Forschung und Wissenstransfer
  2. Anpassung an den Klimawandel und Umweltschutz
  3. Bildung
  4. Kultur und nachhaltiger Tourismus
  5. Bessere Interreg Governance

Die Antragstellung erfolgt über die regionalen Koordinierungsstellen (Bezirksregierungen). Die Ressorts sind nur im Rahmen der fachlichen Bewertung im Antragsverfahren eingebunden. Die Auswahlentscheidung trifft ein bilateral besetzter Begleitausschuss.

Für weitere Informationen

Christoph HirtreiterSachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut

Telefon:+49 871 808 1339
Fax:
Web:regierung.niederbayern.bayern.de

Martin ZwickenpflugSachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut

Telefon:+49 871 808 1342
Fax:
Web:regierung.niederbayern.bayern.de

Werner StefandlSachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth

Telefon:+49 921 604 1709
Fax:
Web:regierung.oberfranken.bayern.de

Dr. Alexa BucklerSachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth

Telefon:+49 921 604 1819
Fax:
Web:regierung.oberfranken.bayern.de

Silvia EbnerSachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Telefon:+49 941 5680 1376
Fax:
Web:regierung.oberpfalz.bayern.de

Carmen ReifSachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Telefon:+49 941 5680 1567
Fax:
Web:regierung.oberpfalz.bayern.de

Zum Gemeinsamen Sekretariat grenzübergreifende Zusammenarbeit Freistaat Bayern - Tschechische Republik

Stand: 22. April 2024

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