Schüler deutet auf Globus
Mit einem Auslandspraktikum gewinnt man neue Arbeitserfahrung und lernt neue Kulturen und Menschen kennen ©stock.adobe.com

Es gibt zahlreiche gute Gründe dafür, während der beruflichen Aus- und Weiterbildung eine Zeit im Ausland zu verbringen und dort Lern- und Arbeitserfahrungen zu sammeln.

Berufliche Erfahrungen im Ausland sammeln

Bereits im Rahmen der schulischen Bildung kann ein Praktikum zur Berufsorientierung im Ausland absolviert werden. Auszubildende, Schülerinnen und Schüler und Studierende lernen so an Betrieben im Ausland neue Organisationsformen und Techniken kennen und erweitern dadurch ihren persönlichen sowie kulturellen und beruflichen Horizont. Auch der ausbildende Betrieb bzw. die Praktikumsstellen profitieren von den internationalen Maßnahmen.

Das EU-Bildungsprogramm Erasmus+ fördert in den Bereichen Berufsbildung und Schulbildung Praktika im Ausland. Das Programm unterstützt grundsätzlich Mobilitäten zu Lernzwecken und die länderübergreifende Zusammenarbeit in Europa. Mit der Förderung von Auslandspraktika sollen Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessert und die Internationalisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa vorangebracht werden.

Im Bereich der beruflichen Bildung besteht sogar ein Jahr nach dem Abschluss der Berufsausbildung noch eine Förderfähigkeit im Rahmen von Erasmus+. Die Absolventinnen und Absolventen sind in aller Regel volljährig und erweitern ihre Erfahrungen durch Praxisaufenthalte im Ausland.

Informationen zur Förderung, Durchführung und Unterstützung bei Auslandspraktika im Bereich Erasmus+ Berufsbildung gibt es direkt bei den beruflichen Schulen, den Ausbildungsunternehmen, bei den betrieblichen Mobilitätsberatern der Kammern sowie am ISB und bei der Nationalen Agentur beim BIBB.

Im Rahmen von offenen – sogenannten Pool-Projekten, werden individuelle Auslandsaufenthalte für einzelne Teilnehmende angeboten. Die Organisatoren dieser Projektform verfügen über einen Pool von Erasmus+ Stipendien, die sie an Interessierte aus ganz Deutschland vergeben. Gefördert werden einzelne junge Menschen, die zum beruflichen Lernen ins europäische Ausland gehen möchten. Die Bewerbung erfolgt über die Einrichtung, die das Pool-Projekt zur Förderung individueller Mobilität durchführt.

Wichtige Beratungsstellen

Rechtliche Grundlage

Durchführungshinweise zum Internationalen Schüleraustausch finden sich in der KMBek vom 26. Januar 2010 (KWMBl. S. 71), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 5. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 240) geändert worden ist.

Stand: 27. März 2024

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