Schulen: Einschreibung, Anmeldung, Prüfungen

Kalenderblatt

Einschreibungs- und Anmeldetermine (Schulen)

Grundschule

  • Einschreibung:
    Termin zur Einschreibung in die 1. Klasse: jeweils im März, den genauen Termin legt die Schulleitung fest.
  • Übertrittszeugnis:
    Das Übertrittszeugnis in der 4. Klasse wird am ersten Unterrichtstag des Monats Mai an alle Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Im Schuljahr 2023/2024 ist dies der 2. Mai 2024.

Mittelschule

Für Schülerinnen und Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, die zum Schuljahr 2024/2025 in die 10. Klasse der Mittelschule eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 19. Juli 2024 und am Montag, 22. Juli 2024. Die notwendigen Aufnahmeprüfungen für die 10. Jahrgangsstufe sollen noch im Juli durchgeführt werden.

Realschule

Anmeldung für das Schuljahr 2024/2025:

  • Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumelden sind
    • Schülerinnen und Schüler der Grundschule, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 6. bis 8. Mai sowie dem 10. Mai 2024.
    • Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, die in die Jahrgangsstufe 5 oder in höhere Jahrgangsstufen der Realschule aufgenommen werden wollen, und Schüler des Gymnasiums, die in die Jahrgangsstufe 6 oder eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule aufgenommen werden wollen, bis 2. August 2024. Es sollte in jedem Fall eine Voranmeldung erfolgen.
  • Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An Orten mit mehreren öffentlichen Realschulen wird ein gemeinsamer Termin vereinbart.
  • An den staatlichen Realschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Realschulen ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.

 

Probeunterricht
Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 14. bis 16. Mai 2024 statt.

Gymnasium

  • Neuanmeldungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 am Gymnasium werden vom 6. Mai bis 8. Mai 2024 und am 10. Mai 2024 von den Gymnasien entgegengenommen. An den staatlichen Gymnasien können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Gymnasien ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.
  • Die Schülerinnen und Schüler sind bei derjenigen Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen. Bei der Einschreibung sind das Übertrittszeugnis der Grund- oder Mittelschule, der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde und – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Grund- oder Mittelschule erfolgt – die Zeugnisse von früher besuchten Schulen vorzulegen.
  • Schülerinnen und Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet sind, deren Eltern aber den Übertritt an ein Gymnasium wünschen, unterziehen sich dem Probeunterricht, und zwar an der Schule, an der sie angemeldet wurden, oder an einem Gymnasium, mit dem die aufnehmende Schule den Probeunterricht gemeinsam durchführt. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind möglich, wenn Schüler in eine Schule eintreten wollen, die nicht in der Nähe des Wohnsitzes liegt. In diesem Fall kann der Schüler / die Schülerin am Probeunterricht des nächst gelegenen Gymnasiums teilnehmen, wenn dieses und auch die aufnehmende Schule einverstanden sind.
  • Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 14. Mai bis 16. Mai 2024 statt und wird im schriftlichen Teil mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt. Für begründete Ausnahmefälle, insbesondere bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung des Schülers / der Schülerin, richtet der Schulleiter zu Beginn des neuen Schuljahres einen weiteren Probeunterricht ein. Der Probeunterricht soll für mehrere benachbarte Gymnasien gemeinsam durchgeführt werden. Der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufnahmeprüfungen für die höheren Jahrgangsstufen finden in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien statt; dafür bestimmen die Schulen den Zeitplan selbst.
  • Die Durchführung des Aufnahmeverfahrens richtet sich nach den §§ 2 und 3 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) sowie nach § 25 der Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (GrSO) und § 32 der Schulordnung für die Mittelschulen (MSO) in der jeweils gültigen Fassung.

Berufliche Oberschule (Fachoberschule und Berufsoberschule)

Aufnahme in die Berufliche Oberschule (Fachoberschule und Berufsoberschule)

Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in der Zeit vom 26. Februar bis 8. März 2024 entgegengenommen.

Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.

Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, 13. März 2024 statt

Die Eignungsprüfung für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch, 24. Juli 2024 statt.

Die Eignungsprüfung für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, 24. Juli 2024  statt.

Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, 24. Juli 2024 statt.

Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Fachober- und Berufsoberschulordnung (FOBOSO).

Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.

Wirtschaftsschule

Aufnahme in die öffentlichen und privaten zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen für das Schuljahr 2024/2025

Aufnahmeverfahren

Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach dem Dritten Teil der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).

Die Anmeldung von Mittelschülerinnen und Mittelschülern, welche keine Mittlere-Reife-Klasse besuchen, zur Aufnahme in die Vorklasse oder in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet mit Ausnahme des Übertritts mit dem Jahreszeugnis in der Zeit vom 26. Februar 2024 bis 1. März 2024 und/oder vom 08. April 2024 bis 19. April 2024 statt.

Die Anmeldefrist für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule endet am 2. August 2024.

Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule in allen anderen Fällen werden von den Wirtschaftsschulen bis 2. August 2024 entgegengenommen. Abweichend davon wird bei der Aufnahme durch den Nachweis des Erreichens der erforderlichen Durchschnittsnote unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Aufnahmeprüfung nach § 7 Abs. 2 MSO als spätester Anmeldetermin zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule der 09. September 2024 festgelegt.

Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An den öffentlichen Wirtschaftsschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

  • das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde und
  • für die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule das Original des Zwischenzeugnisses der Mittelschule oder in Ausnahmefällen das Original des Jahreszeugnisses der Mittelschule, sofern mit diesem die Eignung nachgewiesen werden kann ggf. ergänzt um das Original eines Nachweises über das Erreichen der erforderlichen Durchschnittsnote unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Aufnahmeprüfung nach § 7 Abs. 2 MSO. Falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Mittelschule erfolgt, die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen bzw.
  • für die zweistufige Wirtschaftsschule das Original des Zeugnisses über den qualifizierenden oder den erfolgreichen Mittelschulabschluss oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Mittelschule erfolgt – die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen. Die Anmeldung kann auch mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums erfolgen.
  • über ergänzend vorzulegende Unterlagen informiert die aufnehmende Schule.

Probeunterricht und Aufnahmeprüfung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule)

Der Probeunterricht für die Aufnahme in die Vorklasse und in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet am 6., 7. und 8. Mai 2024 und 4., 5. und 6. September 2024 statt.

Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in höhere Jahrgangsstufen wird in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Die Schulleitung bestimmt den Zeitplan.

Schülerinnen und Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen haben, dürfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen.

 

Meldungen durch Schulen

Sämtliche Wirtschaftsschulen berichten dem Staatsministerium auf elektronischem Weg über das Ergebnis des Probeunterrichts. Die genaue Vorgehensweise und die Terminvorgabe für diese Online-Erhebung werden per KMS bekannt gegeben.

Die Formblätter 1 und 2 zur Ermittlung des Gesamtbedarfs an Lehrerwochenstunden an Wirtschaftsschulen sind mit den endgültigen Schüler- und Klassenzahlen von den staatlichen und nichtstaatlichen Wirtschaftsschulen bis 20. September 2024 an die Regierungen zu senden.

Prüfungstermine (Schulen)

Realschule

Abschlussprüfung 2024 

Schriftliche Prüfungen:

  • Dienstag, 18. Juni 2024: Spanisch, Tschechisch
  • Mittwoch, 19. Juni 2024: Deutsch
  • Donnerstag, 20. Juni 2024: Französisch
  • Freitag, 21. Juni 2024: Englisch, Andere Fremdsprachen
  • Montag, 24. Juni 2024: Mathematik I/II
  • Dienstag, 25. Juni 2024: Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen
  • Mittwoch, 26. Juni 2024: Physik
  • Donnerstag, 27. Juni 2024: Kunst, Ernährung und Gesundheit, Musik, Sport, Sozialwesen
  • Freitag, 28. Juni 2024: Werken

 

Mündliche Prüfungen:

  • 18. - 21. März 2024: Speaking Test Englisch
  • 22. - 25. April 2024: Sprechfertigkeit Spanisch
  • 10. - 14. Juni 2024: Sprechfertigkeit Französisch und Tschechisch

 

 

Gymnasium

Abiturprüfung 2024

Schriftlicher Teil
22. April 2024    Französisch

25. April 2024    Deutsch

3. Mai 2024         3. Abiturprüfungsfach
(ohne Französisch, mit Geschichte auf Französisch im Rahmen des AbiBac)

7. Mai 2024         Mathematik

Kolloquiumsprüfungen
Erste Prüfungswoche: Montag, 3. Juni mit Freitag, 7. Juni 2024
Zweite Prüfungswoche: Montag, 10. Juni mit Freitag, 14. Juni 2024

Die praktischen Prüfungen im Fach Sport werden nicht vor Mittwoch, den 24. Januar 2024, die praktischen Prüfungen im Fach Musik nicht vor Montag, den 11. März 2024 durchgeführt.

Die mündlichen Zusatzprüfungen sind bis spätestens Freitag, den 21. Juni 2024 abzuschließen; sie sind erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse der fünf Abiturprüfungsfächer abzuwickeln.

Die Entlassung der Abiturientinnen und Abiturienten findet am Freitag, den 28. Juni 2024 statt. Die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife werden unter diesem Datum ausgestellt.

 

Abiturprüfung 2025

Schriftlicher Teil
29. April 2025    Deutsch

7. Mai 2025         3. Abiturprüfungsfach
(ohne Französisch, mit Geschichte auf Französisch im Rahmen des AbiBac)

9. Mai 2025         Mathematik

14. Mai 2025       Französisch

Kolloquiumsprüfungen
Erste Prüfungswoche: Montag, 19. Mai mit Freitag, 23. Mai 2025
Zweite Prüfungswoche: Montag, 26. Mai mit Freitag, 30. Mai 2025

Die praktischen Prüfungen im Fach Sport werden nicht vor Freitag, den 24. Januar 2025, die praktischen Prüfungen im Fach Musik nicht vor Montag, den 17. März 2025 durchgeführt.

Die mündlichen Zusatzprüfungen sind bis spätestens Freitag, den 6. Juni 2025 abzuschließen; sie sind erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse der fünf Abiturprüfungsfächer abzuwickeln.

Die Entlassung der Abiturientinnen und Abiturienten findet am Freitag, den 27. Juni 2025 statt. Die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife werden unter diesem Datum ausgestellt.

 

Termine der Jahrgangsstufentests im Schuljahr 2024/2025

Mittwoch, 25. September 2024:
Deutsch (Jahrgangsstufe 6)
Mathematik (Jahrgangsstufe 8)
Englisch (Jahrgangsstufe 10)

Freitag, 27. September 2024:
Deutsch (Jahrgangsstufe 8)
Mathematik (Jahrgangsstufe 10)
Englisch (Jahrgangsstufe 7) (sofern 1. Fremdsprache)
Latein (Jahrgangsstufe 6) (sofern 1. Fremdsprache)

 

 

Berufliche Oberschule (Fachoberschule und Berufsoberschule)

Termine der Fachabitur- und Abiturprüfungen 2024 

Schriftliche Prüfungen:

Deutsch: Freitag, 10. Mai 2024

Mathematik: Montag, 13. Mai 2023

Profilfach: Mittwoch, 15. Mai 2024

Englisch: Freitag, 17. Mai 2024

Mündl. Gruppenprüfung in Englisch: 15. April bis 3. Mai 2024.

Ergänzungsprüfung in der zweiten Fremdsprache für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife: Freitag, 12. April 2024.

Die festgesetzten zentralen Prüfungstermine gelten auch für die Fachabitur- und Abiturprüfung für andere Bewerber. 

Zeugnisdatum Fachhochschulreife und Hochschulreife: Freitag, 5. Juli 2024.

Wirtschaftsschule

Abschlussprüfung 2024

Übungsunternehmen - schriftliche Hausarbeit:
Themenfestlegung: Montag, 26. Februar 2024

Abgabetermin: Freitag, 19. April 2024
Prüfungsgespräche: Montag, 13. Mai 2024 bis Freitag, 17. Mai 2024

Englisch - mündliche Prüfung: Montag, 13. Mai 2024 bis Freitag, 17. Mai 2024

Übungsunternehmen - praktische Prüfung: Mittwoch, 5. Juni 2024 bis Dienstag, 11. Juni 2024

Deutsch: Freitag, 14. Juni 2024

Ersatzfremdsprache: Freitag, 21. Juni 2024

Englisch - schriftliche Prüfung: Dienstag, 18. Juni 2024

Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle:  Mittwoch, 19. Juni 2024

 

Mathematik:  Donnerstag, 20. Juni 2024

Vorlese-Funktion

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