Die Fachhochschulreife bzw. die fachgebundene Fachhochschulreife können an folgenden Schularten erworben werden:
Während die Fachhochschulreife den Zugang zu allen Fachhochschulstudiengängen eröffnet, berechtigt die fachgebundene Fachhochschulreife zum Studium bestimmter einschlägiger Studiengänge nach Maßgabe einer Liste der Zuordnung von beruflichen Fortbildungsprüfungen zu Fachhochschulstudiengängen, welche auf der Grundlage der Qualifikationsverordnung durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Benehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst festgelegt wurde.
