Berufliche Bildungsabschlüsse

Bestimmte berufliche Bildungsabschlüsse kann man nur erwerben, wenn man an dem Vollzeitunterricht für den jeweiligen Beruf teilnimmt, den Berufsfachschulen bzw. Fachakademien anbieten. Am Ende wird eine zentrale Abschlussprüfung abgelegt, die vom Kultusministerium gestellt wird und in ganz Bayern die gleiche ist.

Staatlich geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Staatlich geprüfte FremdsprachenkorrespondentinVorlesen lassen

Die Ausbildung zum staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondent/zur staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondentin kann man in zwei Schuljahren im Vollzeitunterricht an Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe absolvieren.

Aufnahmevoraussetzung ist der mittlere Schulabschluss.

Weiterqualifizierung:

In einem Aufbau-Ausbildungsgang von einem Schuljahr kann die Ausbildung zum staatlich geprüften Euro-Korrespondenten/zur staatlich geprüften Euro-Korrespondentin absolviert werden.

Die erfolgreich abgelegte, zentral vom Kultusministerium gestellte Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch einer Fachakademie für Fremdsprachenberufe, an der man sich zum staatlich geprüften Übersetzer/zur staatlich geprüften Übersetzerin bzw. zum staatlich geprüften Übersetzer und Dolmetscher/zur staatlich geprüften Übersetzerin und Dolmetscherin ausbilden lassen kann.

Staatlich geprüfter Euro-Korrespondent/Staatlich geprüfte Euro-KorrespondentinVorlesen lassen

Die Ausbildung zum staatlich geprüften Euro-Korrespondent/zur staatlich geprüften Euro-Korrespondentin kann man in drei Schuljahren im Vollzeitunterricht an Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe absolvieren.
Bereits nach zwei Schuljahren legt man die zentral vom Kultusministerium gestellte Abschlussprüfung zum staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondenten/zur staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondentin ab.

Aufnahmevoraussetzung ist der mittlere Schulabschluss.

Weiterqualifizierung:

Die erfolgreich abgelegte, zentral vom Kultusministerium gestellte Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch einer Fachakademie für Fremdsprachenberufe, an der man sich zum staatlich geprüften Übersetzer/zur staatlich geprüften Übersetzerin bzw. zum staatlich geprüften Übersetzer und Dolmetscher/zur staatlich geprüften Übersetzerin und Dolmetscherin ausbilden lassen kann.

Staatlich geprüfter Übersetzer/staatlich geprüfte Übersetzerin sowie Staatlich geprüfter Übersetzer und Dolmetscher/staatlich geprüfte Übersetzerin und DolmetscherinVorlesen lassen

Die Ausbildung zum staatlich geprüften Übersetzer/zur staatlich geprüften Übersetzerin oder zum staatlich geprüften Übersetzer und Dolmetscher/zur staatlich geprüften Übersetzerin und Dolmetscherin kann man an Fachakademien für Fremdsprachenberufe in drei Studienjahren im Vollzeitunterricht absolvieren.

Aufnahmevoraussetzung ist die allgemeine oder fachgebundene Fachhochschulreife oder ein mittlerer Schulabschluss in Verbindung mit dem Abschluss der Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe.

Die erfolgreich abgelegte, zentral vom Kultusministerium gestellte Abschlussprüfung – in Verbindung mit einer Ergänzungsprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Fachhochschulreife – berechtigt zum Besuch einschlägiger Fachhochschulstudiengänge oder – in Verbindung mit einem Beratungsgespräch – zum Besuch von Hochschulstudiengängen. Auf diesem Weg besteht die Möglichkeit einen Bachelor- oder Master-Abschluss zu erwerben.

Abschlüsse im Bereich von Berufen des GesundheitswesensVorlesen lassen

Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Broschüre "Schulen für Berufe des Gesundheitswesens"

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