Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische Schulsystem eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg. Im Laufe eines Schullebens können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Dies vermeidet Unter- oder Überforderung und macht den Schulerfolg wahrscheinlich. Alle Schulen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, um Schulabschlüsse zu erreichen. Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss.

Eltern haben das Recht, den Bildungsweg ihres Kindes aktiv mitzugestalten. Die Entscheidung nach der Grundschule für eine weiterführende Schule ist dabei keine endgültige Entscheidung über den zu erreichenden Schulabschluss. Für die einzelnen Schularten gibt es Aufnahmebedingungen. Die Aufnahmebedingungen sollen Eltern helfen, den aktuell richtigen Weg für ihr Kind zu finden. Beim Übertritt von der Grundschule betreffen diese Bedingungen vor allem die Leistungen des Kindes in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht. Sie stellen sicher, dass dem Kind künftig nichts abverlangt wird, was es momentan nicht leisten kann. Die Aufnahmebedingungen klären also, welches Anforderungsprofil und damit welche Schulart dem Kind am ehesten entspricht.

Eltern sollten für ihr Kind das Anforderungsprofil wählen, das Erfolgserlebnisse wahrscheinlich macht. Mit dem Zutrauen in die eigene Leistungsfähigkeit lassen sich im differenzierten Schulsystem Bayerns Schritt für Schritt weitere Abschlüsse erzielen.

Die in Bayern praktizierte Differenzierung in unterschiedliche Bildungsgänge nach Jahrgangsstufe 4 ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Kinder möglichst begabungsgerecht gefördert werden können.
Dem in Art. 128 der Bayerischen Verfassung verankerten Anspruch jedes Einzelnen auf eine seinen erkennbaren Fähigkeiten angepasste Ausbildung kann so am besten entsprochen werden.
Die Qualität eines differenzierten Schulsystems manifestiert sich gerade an den Schnittstellen zwischen den Schularten. Der Bayerische Ministerrat hat deshalb in seiner Sitzung am 03. März 2009 mit der Zielsetzung der Verbesserung der Talentausschöpfung und der Chancengerechtigkeit eine kind– und begabungsgerechte Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens von der Grundschule an die weiterführenden Schularten (Mittelschule, Realschule und Gymnasium) beschlossen.
Kinder und ihre Eltern erfahren so weitere Unterstützung durch -
Der Übertritt von der Grundschule an die weiterführenden Schularten erfolgt in Bayern auf der Basis von unterschiedlichen Elementen, die zusammen in eine ausgewogene Balance gebracht sind: Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung, Möglichkeit zum Besuch des Probeunterrichts an der aufnehmenden Schulart und Elternwille.
Die hohe Durchlässigkeit im bayerischen Schulwesen stellt dabei sicher, dass eine einmal getroffene Schullaufbahnentscheidung nicht endgültig sein muss. Das bayerische Bildungswesen ist ein System der wiederkehrenden Chancen und Möglichkeiten.
Mehr Elternberatung, mehr Transparenz und neue Regeln: Das Kultusministerium überprüft regelmäßig die Wirksamkeit der Übertrittsregeln (siehe unten), die seit dem Schuljahr 2009/2010 gelten. Dazu wurden Mitte Mai 2012 im dritten Jahr in Folge die Klassenelternsprecher der Jahrgangsstufe 4, die Klassenlehrkräfte der Jahrgangsstufen 3 und 4 sowie die Schulleitungen an 700 Grundschulen online befragt.
Das zentrale Ergebnis:
Die guten Ergebnisse aus den Vorjahren wurden in der dritten Onlinebefragung bestätigt und zeigen, dass in weiten Teilen eine Zufriedenheit der Beteiligten mit den aktuellen Regelungen besteht.
"Das Übertrittsverfahren von der Grundschule auf die weiterführende Schule bietet mehr Chancengleichheit für alle Kinder, senkt die Belastung für Kinder und Eltern. Es eröffnet den Eltern auf einer stabilen Informationsgrundlage bessere Möglichkeiten, ihre Kinder gut auf dem Weg zur geeigneten weiterführenden Schule zu begleiten", so der Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle.

Bei den Maßnahmen zur Senkung des Leistungsdrucks divergieren die Einschätzungen von Lehrkräften und Eltern. Über 60 % der Eltern bestätigen eine Entlastung der Schülerinnen und Schüler durch die Ankündigung von Probearbeiten. Auf Seiten der Schulleitungen und Lehrkräfte sehen nur 27 % eine Verringerung des Leistungsdrucks durch diese Vorabinformation. Deutliche Unterschiede zeigen sich auch in der Einschätzung hinsichtlich der Ausweisung von Lern- und Prüfungsphasen. Rund 58 % der Eltern sehen darin eine Verminderung des Leistungsdrucks für die Kinder, während dies lediglich 20 % der Lehrkräfte bestätigen. Über 60 % der Elternseite erkennt darüber hinaus durch diese Maßnahme eine Entlastung der familiären Situation.
Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle erklärte: "Ich hatte im Mai die Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern unserer Grundschüler bewusst ein drittes Mal um ihre Erfahrungen mit den Neuregelungen des Übertritts gebeten. Die Rückmeldungen der Lehrkräfte und Schulleitungen aus den Vorjahren haben sich bestätigt. Die Einschätzungen der Eltern haben sich dabei zum Teil nochmals verbessert."
"Die Mehrzahl der Eltern und Lehrkräfte an Grundschulen begrüßt das kind- und begabungsgerechte Übertrittsverfahren, das wir zum Schuljahr 2009/2010 eingeführt haben." So fasste der Minister die Ergebnisse der dritten Befragung an Grundschulen zusammen. Vor allem die Zustimmung der Eltern zu Maßnahmen zur Senkung des Leistungsdrucks in der Übertrittsphase, etwa die Ansage von Proben und die Unterscheidung in Phasen mit und ohne Proben, hat zugenommen."
"Insgesamt zeigen uns die Rückmeldungen, dass in weiten Teilen eine Zufriedenheit mit den jetzigen Regelungen des Übertritts bei den Beteiligten besteht. Die Zielsetzungen, die mit den Neuregelungen aus dem Jahr 2009 verbunden wurden, sind in wichtigen Bereichen erreicht", so Spaenle abschließend.
Vom 7. Mai bis 21. Mai 2012 hatten 1 811 Schulleitungen und Klassenlehrkräfte der Jahrgangsstufen 3 und 4 sowie 1 050 Klassenelternsprecher der Jahrgangsstufe 4 an 700 Grundschulen in Bayern an der Onlinebefragung zur kind- und begabungsgerechten Übertrittsphase teilgenommen.
Abgefragt wurden die Meinungen zu den zentralen Elementen der Regelungen zur Übertrittsphase:

Informationen zum differenzierten bayerischen Schulsystem und erste Orientierung im Prozess der Schullaufbahnwahl
Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten und Anlässen der Einzelberatung tritt in Jahrgangsstufe 3 eine erweiterte allgemeine Beratung der Erziehungsberechtigten. So werden die Erziehungsberechtigten an einem zusätzlichen Elternabend über das differenzierte Bildungssystem, dessen Durchlässigkeit und vielfältige Abschluss- und Anschlussmöglichkeiten informiert.

Beratungsangebot
In Jahrgangsstufe 4 führen die Grundschule und die weiterführenden Schularten Mittelschule, Realschule und Gymnasium Informationsveranstaltungen zu den jeweils angebotenen Bildungswegen bzw. den jeweiligen Schulprofilen und -schwerpunkten durch.
Individuelle Fördermaßnahmen
Die Stundentafel der Grundschule sieht in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 insgesamt fünf Wochenstunden „Unterricht zur individuellen und gemeinsamen Förderung“ als Pflichtunterricht vor. Um dem erhöhten Förderbedarf in der Jahrgangsstufe 4 gerecht zu werden, wird der Klassenverband an staatlichen Schulen in der Förderstunde bei großen Klassen geteilt. Vorgesehen ist die Teilung der Förderstunde bei Klassen der Jahrgangsstufe 4 mit mehr als 25 Schülerinnen und Schülern.
Erhöhung der Transparenz und Reduzierung des Leistungsdrucks
Das weiterentwickelte Übertrittsverfahren sieht für die Jahrgangsstufe 4 Richtzahlen für Leistungsnachweise und die vorherige Ansage von Terminen für Leistungsnachweise vor. Außerdem wird eine stärkere Ausweisung von prüfungsfreien Lernphasen ermöglicht.
Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4
Die schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler Anfang Januar ermöglicht es den Eltern, frühzeitig Förderbedarf zu erkennen und gemeinsam mit den Lehrkräften geeignete Fördermaßnahmen zu besprechen.
Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung
Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis.
Es enthält:
Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.
Damit wird sichergestellt, dass alle Erziehungsberechtigten Kenntnis über die Bildungswegeignung ihres Kindes haben.
Die Schullaufbahnempfehlung stützt sich auf den Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht.
Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,33 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch eines Gymnasiums. Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,66 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Realschule. Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht ab 3,00 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Mittelschule.
Übertritt an die weiterführenden Schularten
Liegt eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung vor, können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach dem Besuch der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in die Jahrgangsstufe 5 der jeweiligen weiterführenden Schulart übertreten.
Übertritt an die weiterführenden Schularten nach Besuch des Probeunterrichts
Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für die gewünschte weiterführende Schulart erhalten haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten - unabhängig von den in der Grundschule erreichten Noten - am Probeunterricht des Gymnasiums bzw. der Realschule teilnehmen.
Der Probeunterricht wird in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Neben den landesweit zentral gestellten schriftlichen Aufgaben werden auch mündliche Leistungen bewertet. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. Den Erziehungsberechtigten wird das Ergebnis des Probeunterrichts mit Begründung mitgeteilt.
Nach Bestehen des Probeunterrichts können die Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten.
Stärkung der Elternverantwortung im Probeunterricht bis zur pädagogisch vertretbaren Grenze
Wird der Probeunterricht nicht bestanden, können Schülerinnen und Schüler dennoch in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler im Probeunterricht mindestens in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben. Die Elternverantwortung wird hierdurch nachhaltig gestärkt.
Regeln für die Wiederholung der Jahrgangsstufe 4
Die Entscheidung über das Vorrücken in die nächst höhere Jahrgangsstufe ist in § 46 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) geregelt. Demnach wird das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 in die nächst höhere Jahrgangsstufe in der Regel nicht gestattet, wenn
1. die Schülerin/der Schüler im Fach Deutsch oder im Fach Mathematik die Note 6 und in dem anderen dieser Fächer oder im Fach Heimat- und Sachunterricht keine bessere Note als 5 erhält oder wenn
2. die Schülerin/der Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik die Note 5 und im Fach Heimat- und Sachunterricht die Note 6 erhält.
In § 48 Absatz 1 der VSO ist das freiwillige Wiederholen einer Jahrgangsstufe geregelt. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Schülerin/der Schüler eine Jahrgangsstufe freiwillig wiederholen. Auch ein Rücktritt in die vorherige Jahrgangsstufe spätestens zum Schulhalbjahr ist grundsätzlich möglich. Die Entscheidung über eine freiwillige Wiederholung trifft jedoch die Lehrerkonferenz auf der Grundlage der schulischen Leistungen der Schülerin/des Schülers.

Nach der Schullaufbahnwahl in Jahrgangsstufe 4 setzen die Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 5 der jeweiligen weiterführenden Schulart ihren Bildungsweg fort.
Um das Eingewöhnen und Ankommen für die Schüler an der neuen Schulart, verbunden mit den jeweiligen schulartspezifischen Anforderungen kindgerecht zu begleiten, stellen die weiterführenden Schularten ein breit angelegtes Begleit- und Unterstützungssystem zur Verfügung.
Im Anschluss an die Begleitung des Übertritts zu Beginn der Jahrgangsstufe 5, die somit eine wichtige Gelenkfunktion zwischen Grundschule und weiterführenden Schularten übernimmt, soll den Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schülern im weiteren Verlauf der Jahrgangsstufe 5 die Möglichkeit gegeben werden, den gewählten Bildungsweg zu reflektieren.
Die Jahrgangsstufe 5 bildet gleichzeitig den Abschluss der Übertrittsphase von der Grundschule an die weiterführenden Schularten und unterstützt neben der Begleitung des Übertritts und der Überprüfung der getroffenen Schullaufbahnwahl im Verlauf der Jahrgangsstufe 5 auch die Anbahnung individueller Bildungswegwechsel im Anschluss an die Jahrgangsstufe 5.
Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen in der Gelenkklasse
Um die schulartspezifischen Zielsetzungen der Gelenkklassen umzusetzen, stehen den jeweiligen schulischen Anforderungsprofilen und Rahmenbedingungen der weiterführenden Schularten entsprechend die im Folgenden dargestellten Maßnahmen und flexibel einsetzbaren Förderelemente zur Verfügung.
Einsatz von Grundschullehrkräften in den Gelenkklassen
Grundschullehrkräfte werden an staatliche Realschulen und Gymnasien abgeordnet (sog. Lotsen im Übertrittsverfahren) bzw. als Fachlehrer an Mittelschulen eingesetzt. Dadurch können die Unterrichtsfächer an der Schnittstelle zwischen Grundschule und weiterführenden Schulen stärker verzahnt sowie kind- und begabungsgerecht gestaltet und somit die in Jahrgangsstufe 5 übergetretenen Schüler insgesamt intensiver begleitet werden. Die Lotsen im Übertrittsverfahren sind in der Regel mit einem Teil ihrer Arbeitszeit auch noch an ihrer Grundschule tätig, um ihre Erfahrungen dort weiterzugeben und in die Beratung der Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler einfließen zu lassen.
Individuelle Beratungsangebote in den Gelenkklassen
Für die individuelle Beratung der Schülerinnen und Schüler in den Gelenkklassen und deren Erziehungsberechtigten stehen die Lehrkräfte der einzelnen Fächer, die Klassenleitungen, die pädagogischen Betreuungslehrkräfte, die Beratungslehrkräfte, die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie die an die weiterführenden Schulen abgeordneten bzw. dort eingesetzten Grundschullehrkräfte zur Verfügung. Die Beratung findet im Rahmen der Elternsprechtage, der Sprechstunden der Lehrkräfte sowie nach individueller Vereinbarung statt.
Förderelemente in den Gelenkklassen
Den weiterführenden Schularten stehen jeweils unterschiedliche Förderelemente zur Verfügung, um die schulartspezifisch differenzierten Zielsetzungen der Gelenkklassen umzusetzen. Diese können je nach Schulart in Form von zusätzlichen Förderstunden, zusätzlichen binnendifferenzierenden Maßnahmen, der Teilnahme an Förderangeboten im Rahmen von schulischen Ganztagsangeboten und in Form von individuellen Förderplänen angeboten werden.

Fortsetzung des Bildungswegs an der derzeit besuchten Schulart
Wird das Klassenziel der Jahrgangsstufe 5 an der besuchten weiterführenden Schulart erreicht, kann der Bildungsweg in Jahrgangsstufe 6 entsprechend fortgesetzt werden.
Bei Nichterreichen des Klassenziels der Jahrgangsstufe 5 kann diese gemäß den Vorschriften der jeweiligen Schulordnung der besuchten weiterführenden Schulart wiederholt werden.
Übertrittsmöglichkeiten nach Abschluss der Übertrittsphase
Wird das Klassenziel der Jahrgangsstufe 5 an der besuchten weiterführenden Schulart erreicht und liegt eine entsprechende notenbasierte Schullaufbahnempfehlung für eine andere weiterführende Schulart vor, können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar in die Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 der jeweiligen Schulart übertreten (z. B. Übertritt nach Jahrgangsstufe 5 der Realschule in Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums).
Wird das Klassenziel der Jahrgangsstufe 5 an der besuchten weiterführenden Schulart nicht erreicht und liegt eine entsprechende notenbasierte Schullaufbahnempfehlung für eine andere weiterführende Schulart vor, können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar in die Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 der jeweiligen Schulart übertreten (z. B. Übertritt nach Jahrgangsstufe 5 der Realschule in Jahrgangsstufe 6 der Mittelschule).

a) Übertritt nach Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule
| Bedingungen ab dem Schuljahr 2010/11 | |
| Übertritt in Jgst. 5 an: | |
| Gymnasium | Jahreszeugnis D,M: Ø 2,00* |
| Realschule | Jahreszeugnis D,M: Ø 2,50* |
| Sonderfälle siehe unten *,** | |
| Übertritt in Jgst. 6 an: | |
| Gymnasium | nur Aufnahmeprüfung |
| Realschule | Jahreszeugnis D,M,E: Ø 2,00 bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung |
| Bedingungen ab dem Schuljahr 2010/11 | |
| Übertritt in Jgst. 5 an: | |
| Gymnasium | Jahreszeugnis D,M: Ø 2,50* |
| Sonderfälle siehe unten *,** | |
| Übertritt in Jgst. 6 an: | |
| Gymnasium | Jahreszeugnis D,M,E: Ø 2,00 bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung |

Einen guten Überblick über die Vielzahl der schulischen Bildungsmöglichkeiten in Bayern bietet das interaktive Internetportal „Mein Bildungsweg“. Eine Informationsgrafik erläutert das differenzierte bayerische Schulsystem. Eltern und Schüler können interaktiv erfragen, wie der individuelle Bildungsweg eines Schülers verlaufen kann und welche alternativen Möglichkeiten es gibt.
Beratung gibt Sicherheit
Offene Fragen lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Jede Schule bietet ein umfangreiches Beratungsangebot, das Eltern und Schüler nutzen können. Sprechen Sie über eventuelle Bedenken ausführlich mit der jeweiligen Klassen- und Beratungslehrkraft oder einem Schulpsychologen.
Schulberatung

Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:
Darüber hinaus kann Ihr Kind die Zugangsberechtigung auch mit den entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis erwerben. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt.

Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:
Darüber hinaus kann Ihr Kind die Zugangsberechtigung auch mit den entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis erwerben. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt.

Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:
Darüber hinaus kann Ihr Kind die Zugangsberechtigung auch mit den entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis erwerben. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt.

Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:

Von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule:
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 erforderlich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.
Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.
Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
Für die Realschule benötigt die Schülerin / der Schüler im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einen Notendurchschnitt von 2,5.
Von der 5. Jahrgangsstufe Gymnasium
Übertritt uneingeschränkt möglich (in der Regel zu Beginn des Schuljahres).

Von der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule:
Für den Übertritt von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule in die Jahrgangsstufen 6 (bis 9) der Realschule: Im Jahreszeugnis der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 und bestandene Probezeit. Auch mit einem schlechteren Notendurchschnitt kann nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit ein Übertritt an die Realschule erfolgen.
Von der 5. Jahrgangsstufe Gymnasium
Bei Vorrückungserlaubnis in die 6. Jahrgangsstufe: Übertritt uneingeschränkt möglich. In allen anderen Fällen: Beratung durch die aufnehmende Realschule zur Frage Vorrücken oder Wiederholen.
Von der 6. Jahrgangsstufe Gymnasium
Übertritt uneingeschränkt möglich (Ausnahme: Wiederholungsverbot nach Art. 53 Abs. 3 BayEUG).

Von der Mittelschule:
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Jahreszeugnis) bis 2,0 und bestandene Probezeit: Übertritt möglich (Entscheidung der Eltern nach Beratung).
In allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung und Probezeit.
Vom Gymnasium:
Bei Vorrückungserlaubnis in die nächsthöhere Jahrgangsstufe: Übertritt uneingeschränkt möglich.
In allen anderen Fällen Beratung durch die aufnehmende Realschule.
Von der Wirtschaftsschule oder M-Klassen der Mittelschule:
Bei Vorrückungserlaubnis in die nächsthöhere Jahrgangsstufe: Übertritt mit Probezeit möglich.
In allen anderen Fällen Beratung durch die aufnehmende Realschule.

Nur möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung und Probezeit.
Die Aufnahmeprüfung entfällt bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern öffentlicher oder staatlich anerkannter Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Mittlerer-Reife-Klassen der Mittelschulen, wenn diesen die Erlaubnis zum Vorrücken oder zum Vorrücken auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe erteilt wurde oder deren Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe der Realschule unterrichtet werden, nicht mehr als einmal die Note 5 aufweist.

Von der Mittelschule
Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis (alternativ durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule erzielbar) oder im Jahreszeugnis
Von der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, von der Realschule oder vom Gymnasium
Vorrückungserlaubnis in die 7. Jahrgangsstufe oder im Jahreszeugnis der 6. Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der 7. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4
Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht kann ebenso eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem grundsätzlich dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.

Von der Mittelschule
Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis (alternativ durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule erzielbar) oder im Jahreszeugnis
Von der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, von der Realschule oder vom Gymnasium
Vorrückungserlaubnis in die 8. Jahrgangsstufe oder im Jahreszeugnis der 7. Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der 8. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4
Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht kann ebenso eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.

Von der Mittelschule
- in die 8. oder 9. Jahrgangsstufe
Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit;
Aufnahmeprüfung entfällt, wenn im Zwischenzeugnis der Mittelschule der vorausgehenden Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,33 oder diese Durchschnittsnote durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule oder im Jahreszeugnis erreicht wird
- in die 10. Jahrgangsstufe
Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit;
Aufnahmeprüfung entfällt, wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule erreicht wurde und im Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Gesamtdurchschnittsnote von mind. 2,33 oder diese Durchschnittsnote durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule erreicht wird
Von der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, von der Realschule oder vom Gymnasium
Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit;
Aufnahmeprüfung entfällt, wenn die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächst höhere Jahrgangsstufe erteilt wurde oder das Jahreszeugnis der vorausgehenden Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 aufweist und Unterricht im Fach Englisch erteilt wurde

Von der Mittelschule
- in die 9. Jahrgangsstufe
Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit;
Aufnahmeprüfung entfällt, wenn im Zwischenzeugnis der Mittelschule der vorausgehenden Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,33 oder diese Durchschnittsnote durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule oder im Jahreszeugnis erreicht wird
- in die 10. Jahrgangsstufe
Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit;
Aufnahmeprüfung entfällt, wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule erreicht wurde und im Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Gesamtdurchschnittsnote von mind. 2,33 oder diese Durchschnittsnote durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule erreicht wird
Von der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, von der Realschule oder vom Gymnasium
Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit;
Aufnahmeprüfung entfällt, wenn die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächst höhere Jahrgangsstufe erteilt wurde oder das Jahreszeugnis der vorausgehenden Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 aufweist und Unterricht im Fach Englisch erteilt wurde

Von der Mittelschule
- Qualifizierender Abschluss der Mittelschule und im Fach Englisch im Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule oder im Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule mindestens die Note 3
oder
- erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und Bestehen einer Probezeit
Von der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, von der Realschule oder vom Gymnasium
Erfolgreiches Durchlaufen der 9. Jahrgangsstufe oder kein erfolgreiches Durchlaufen der 9. Jahrgangsstufe, aber im Jahreszeugnis der 9. Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4

Von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule:
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt auf das Gymnasium ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 erforderlich. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.
Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.
Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
Das Kind kann auch nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe von der Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Für den Wechsel auf ein Gymnasium ist eine Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von mindestens 2,0 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich. In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz. Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen) findet ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht statt.
Von der 5. Jahrgangsstufe Realschule:
Nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe an der Realschule kann das Kind in die 5. jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Hierfür benötigt es eine Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,50 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik. In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz. Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen) findet ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht statt.

Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
Von der Mittelschule kann das Kind von der 5. in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums oder der Realschule wechseln. Der Wechsel in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums ist nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit möglich.
Von der 5. oder 6. Jahrgangsstufe Realschule:
Ein Wechsel nach Abschluss der 5. oder 6. Jahrgangsstufe von der Realschule in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums ist ebenfalls möglich. Der Schüler benötigt dafür eine Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Auch mit einer schlechteren Note und der Vorrückungserlaubnis kann nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit ein Übertritt auf das Gymnasium erfolgen.

Von der 7. und höheren Klassen der Mittelschule bzw. R 6 in die nächsthöhere Klasse des Gymnasiums: Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung.

Nach dem Erwerb eines mittleren Schulabschlusses ist ein direkter Übertritt in das Gymnasium unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Als Alternative zum direkten Eintritt in das Gymnasium sind an zahlreichen Standorten in Bayern zudem Einführungsklassen eingerichtet, die Schülern der Realschule, Wirtschaftsschule und des M-Zuges der Mittelschule nach Erwerb des mittleren Schulabschlusses den Übergang an das Gymnasium erleichtern.
Aufbau und Ziel
Einführungsklassen entsprechen der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums; im Anschluss daran erfolgt unmittelbar der Eintritt in die Qualifikationsphase. Sie sind flexibel konzipiert und haben zweierlei Zielsetzung: Zum einen sollen sie in die Breite der gymnasialen Fächer einführen, um den betreffenden Schülerinnen und Schülern die in der Oberstufe vorgesehenen Wahlmöglichkeiten offen zu halten; zum anderen sollen sie eine gezielte Förderung in den Fächern ermöglichen, in denen diese Schülerinnen und Schüler Kenntnisse noch vertiefen bzw. neu erwerben müssen (etwa 2. Fremdsprache), sowie in denjenigen Fächern, die verbindliche Abiturprüfungsfächer sind (Mathematik, Deutsch, Fremdsprache).
Aufnahmevoraussetzung
Die Voraussetzung für die Aufnahme in eine Einführungsklasse ist gemäß § 31 GSO neben dem mittleren Schulabschluss ein pädagogisches Gutachten der in Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums bestätigt wird.
Für die Einrichtung einer Einführungsklasse ist die Erhebung der Zahl der interessierten Schülerinnen und Schüler auf dem Wege einer Voranmeldung nötig. Die Modalitäten und Termine der Voranmeldung sind bei der Staatlichen Schulberatungsstelle des jeweiligen Regierungsbezirks zu erfragen.
Standorte und Schulen
Die voraussichtlichen Standorte für Einführungsklassen werden jeweils im April im Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBl) für das folgende Schuljahr bekanntgegeben. Eine Einrichtung von Einführungsklassen ist nur bei ausreichender Schülerzahl möglich.
Im Schuljahr 2012/13 gibt es die Möglichkeit, an folgenden Gymnasien Einführungsklassen einzurichten (alphabetisch nach Orten sortiert):
E-Paper "Einführungsklassen an bayerischen Gymnasien" hier lesen!
(Zum Lesen einfach auf das Titelbild klicken!)


Nach dem Erwerb des mittleren Schulabschlusses ist ein Übertritt in die Vorklasse der Fachoberschule unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Nach dem Erwerb des mittleren Schulabschlusses ist ein Übertritt in die 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der genannten Fächer keine Note nachweist, ersetzt diese durch das Ergebnis einer Feststellungsprüfung in dem betreffenden Fach.
In die Ausbildungsrichtung Gestaltung kann nur aufgenommen werden, wer in einer Aufnahmeprüfung seine bildnerisch-praktischen Fähigkeiten nachweist.
Für geeignete Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe des M-Zugs der Mittelschule sowie des H-Zweigs der Wirtschaftsschule wird im 2. Halbjahr (nachmittags oder samstags) zur Vorbereitung auf die Fachoberschule ein Vorkurs in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik angeboten.

Nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung ist ein Übertritt in die Vorklasse der Berufsoberschule unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Die Vorklasse bereitet in einem Jahr Vollzeitunterricht (36 Wochenstunden) auf den Besuch der Berufsoberschule vor.

Nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung ist ein direkter Einstieg in die 12. Jahrgangsstufe der Berufsoberschule unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note oder eine Note schlechter als 3 nachweist, ersetzt diese durch die im entsprechenden Fach im Jahreszeugnis in der Vorklasse bzw. dem Vorkurs ausgewiesene Note. Wurde weder eine Vorklasse noch ein Vorkurs besucht, werden fehlende Noten bzw. Noten schlechter als 3 im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss durch das Ergebnis einer Feststellungsprüfung in dem betreffenden Fach ersetzt.
Zur Vorbereitung auf die Berufsoberschule wird ein Vorkurs in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik angeboten (abends und/oder samstags), der berufsbegleitend bzw. im letzten Jahr der Berufsausbildung besucht werden kann.
Die staatliche Schulberatung unterstützt Schüler und Eltern bei Entscheidungen über die Schullaufbahn. Die Schulberatung ist schulartunabhängig, neutral, vertraulich und für Ratsuchende freiwillig und kostenlos.
Damit ein Schulwechsel innerhalb Deutschlands über Ländergrenzen hinweg möglichst reibungslos verläuft, ist eine frühzeitige und umfassende Information über die jeweilige Schullandschaft, das Aufnahmeverfahren und mögliche Ansprechpartner unerlässlich. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat dazu eine Überblicksseite mit Links zu den Ländern eingerichtet.
