Übertritt und Schulwechsel in Bayern: So geht die Schulkarriere weiter

Alles zum Übertritt von der Grundschule an die weiterführenden Schulen, alle Regelungen zu Übertritten an andere Schulen und Hinweise zum Schulwechsel über Ländergrenzen

Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische Schulsystem eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg. Im Laufe eines Schullebens können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Dies vermeidet Unter- oder Überforderung und macht den Schulerfolg wahrscheinlich. Alle Schulen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, um Schulabschlüsse zu erreichen. Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss.

Aufnahmebedingungen geben Orientierung

Eltern haben das Recht, den Bildungsweg ihres Kindes aktiv mitzugestalten. Die Entscheidung nach der Grundschule für eine weiterführende Schule ist dabei keine endgültige Entscheidung über den zu erreichenden Schulabschluss. Für die einzelnen Schularten gibt es Aufnahmebedingungen. Die Aufnahmebedingungen sollen Eltern helfen, den aktuell richtigen Weg für ihr Kind zu finden. Beim Übertritt von der Grundschule betreffen diese Bedingungen vor allem die Leistungen des Kindes in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht. Sie stellen sicher, dass dem Kind künftig nichts abverlangt wird, was es momentan nicht leisten kann. Die Aufnahmebedingungen klären also, welches Anforderungsprofil und damit welche Schulart dem Kind am ehesten entspricht.

Erfolgserlebnisse motivieren

Eltern sollten für ihr Kind das Anforderungsprofil wählen, das Erfolgserlebnisse wahrscheinlich macht. Mit dem Zutrauen in die eigene Leistungsfähigkeit lassen sich im differenzierten Schulsystem Bayerns Schritt für Schritt weitere Abschlüsse erzielen.

Kind- und begabungsgerechte Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens in Bayern

Die in Bayern praktizierte Differenzierung in unterschiedliche Bildungsgänge nach Jahrgangsstufe 4 ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Kinder möglichst begabungsgerecht gefördert werden können.
Dem in Art. 128 der Bayerischen Verfassung verankerten Anspruch jedes Einzelnen auf eine seinen erkennbaren Fähigkeiten angepasste Ausbildung kann so am besten entsprochen werden.
Die Qualität eines differenzierten Schulsystems manifestiert sich gerade an den Schnittstellen zwischen den Schularten. Der Bayerische Ministerrat hat deshalb in seiner Sitzung am 03. März 2009 mit der Zielsetzung der Verbesserung der Talentausschöpfung und der Chancengerechtigkeit eine kind– und begabungsgerechte Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens von der Grundschule an die weiterführenden Schularten (Mittelschule, Realschule und Gymnasium) beschlossen. Dieses wurde zum Schuljahr 2019/2020 aktualisiert.  

Kinder und ihre Eltern erfahren in bewährter Weise Unterstützung durch -

  • die Stärkung der Beratung und Elternverantwortung bei der Übertrittsentscheidung;
  • deutliche Entlastung der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern vom vielfach in der Jahrgangsstufe 4 empfundenen Leistungsdruck, ohne den bayerischen Qualitätsstandard zu beeinträchtigen;
  • die verstärkte individuelle Förderung, um die Potenziale jedes Kindes bestmöglich zur Entfaltung zu bringen und damit die Durchlässigkeit zwischen den Schularten zu erhöhen;
  • klare und einfache Übertrittsregelungen;
  • die Schaffung einer kind- und begabungsgerechten Übertrittsphase von der 3. Jahrgangsstufe bis zum Ende der 5. Jahrgangsstufe.

Der Übertritt von der Grundschule an die weiterführenden Schularten erfolgt in Bayern auf der Basis von unterschiedlichen Elementen, die zusammen in eine ausgewogene Balance gebracht sind: Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung, Möglichkeit zum Besuch des Probeunterrichts an der aufnehmenden Schulart und Elternwille.
Die hohe Durchlässigkeit im bayerischen Schulwesen stellt dabei sicher, dass eine einmal getroffene Schullaufbahnentscheidung nicht endgültig sein muss. Das bayerische Bildungswesen ist ein System der wiederkehrenden Chancen und Möglichkeiten.

Interaktives E-Paper „Der beste Bildungsweg für mein Kind“ hier lesen!

Interaktives E-Paper zum Übertritt von der Grundschule an weiterführende Schulen: Zum Lesen einfach auf das Bild klicken. Hier können Sie die Broschüre auch individuell anpassen und als barrierefreies PDF-Dokument herunterladen.

Ergebnisse der Onlinebefragung 2019 zum Übertritt

Die Schulleiterinnen und Schulleiter, die Klassenlehrkräfte der Jahrgangsstufen 3 und 4 sowie Elternvertreter waren an 700 bayerischen Grundschulen zur Teilnahme an einer Onlinebefragung zu den im Schuljahr 2009/2010 eingeführten Neuregelungen zur kind- und begabungsgerechten Übertrittsphase aufgerufen.

Die Auswertung der Rückmeldungen spiegelt die Ergebnisse der Vorjahresbefragungen im Wesentlichen wider und zeigt, dass die Mehrzahl der Befragungsteilnehmer wichtige Elemente des kind- und begabungsgerechten Übertrittsverfahrens begrüßen.

Hier erhalten Sie die einzelnen Ergebnisse im Überblick:

Das weiterentwickelte Übertrittsverfahren

Die Jahrgangsstufe 3 in der erweiterten Übertrittsphase

Individuelle Beratungs- und Informationsangebote zum differenzierten bayerischen Schulsystem

Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten und Anlässen der Einzelberatung bieten die Beratungslehrkräfte sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Grundschulen sowie die neun Staatlichen Schulberatungsstellen eine allgemeine Beratung an.

In einer ersten Informationsveranstaltung erhalten die Erziehungsberechtigten im Rahmen eines zusätzlichen Elternabends im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 3 Informationen über das differenzierte Bildungssystem, dessen Durchlässigkeit und die vielfältigen Abschluss- und Anschlussmöglichkeiten.

Auf Wunsch können auch Erziehungsberechtigte der Jahrgangsstufe 2 an der Informationsveranstaltung teilnehmen.

Die Jahrgangsstufe 4 in der erweiterten Übertrittsphase

Beratungsangebot
In Jahrgangsstufe 4 führen die Grundschule und die weiterführenden Schularten Mittelschule, Realschule und Gymnasium Informationsveranstaltungen zu den jeweils angebotenen Bildungswegen bzw. den jeweiligen Schulprofilen und -schwerpunkten durch.

Individuelle Fördermaßnahmen
Die Stundentafel der Grundschule sieht in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 insgesamt fünf Wochenstunden Flexible Förderung als Pflichtunterricht vor. In Jahrgangsstufe 4 wird der Klassenverband an staatlichen Schulen in der Förderstunde bei großen Klassen geteilt. Eine Teilung der Förderstunde erfolgt bei Klassen mit mehr als 25 Schülerinnen und Schülern.

Erhöhung der Transparenz und Reduzierung des Leistungsdrucks
Das Übertrittsverfahren sieht für die Jahrgangsstufe 4 Richtzahlen für Leistungsnachweise und die vorherige Ansage von Terminen für Leistungsnachweise vor. Außerdem sind prüfungsfreie Lernphasen vorgesehen, über die Schülerinnen und Schülern sowie die Erziehungsberechtigten informiert sind.

Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4
Durch die schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 4 Anfang Januar erhalten die Eltern frühzeitige Informationen, um ggf. mit den Lehrkräften geeignete Fördermaßnahmen besprechen zu können.

Zusätzlich erhalten die Erziehungsberechtigten einen schriftlichen Hinweis über die Möglichkeit zu einem Gespräch mit einer Beratungslehrkraft aus einer aufnehmenden Schulart. Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten und in Rücksprache mit der Grundschullehrkraft kann dieses Beratungsgespräch auch an der Grundschule vor Ort stattfinden.

Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung
Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis.
Es enthält:

  • die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht,
  • eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige

Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.
Damit wird sichergestellt, dass alle Erziehungsberechtigten Kenntnis über die Bildungswegeignung ihres Kindes haben.
Die Schullaufbahnempfehlung stützt sich auf den Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht.
Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,33 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch eines Gymnasiums. Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,66 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Realschule. Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht ab 3,00 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Mittelschule.

Übertritt an die weiterführenden Schularten
Liegt eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung vor, können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach dem Besuch der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in die Jahrgangsstufe 5 der jeweiligen weiterführenden Schulart übertreten.

Übertritt an die weiterführenden Schularten nach Besuch des Probeunterrichts
Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für die gewünschte weiterführende Schulart erhalten haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten - unabhängig von den in der Grundschule erreichten Noten - am Probeunterricht des Gymnasiums bzw. der Realschule teilnehmen.
Der Probeunterricht wird in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Neben den landesweit zentral gestellten schriftlichen Aufgaben werden auch mündliche Leistungen bewertet. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. Den Erziehungsberechtigten wird das Ergebnis des Probeunterrichts mit Begründung mitgeteilt.
Nach Bestehen des Probeunterrichts können die Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten.

Stärkung der Elternverantwortung im Probeunterricht bis zur pädagogisch vertretbaren Grenze
Wird der Probeunterricht nicht bestanden, können Schülerinnen und Schüler dennoch in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler im Probeunterricht mindestens in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben. Die Elternverantwortung wird hierdurch nachhaltig gestärkt.

Regeln für die Wiederholung der Jahrgangsstufe 4

Die Entscheidung über das Vorrücken in die nächst höhere Jahrgangsstufe ist in § 13 der Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (GrSO) geregelt. Demnach wird das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 in die nächst höhere Jahrgangsstufe in der Regel nicht gestattet, wenn

1. die Schülerin bzw. der Schüler im Fach Deutsch oder im Fach Mathematik die Note 6 und in dem anderen dieser Fächer oder im Fach Heimat- und Sachunterricht keine bessere Note als 5 erhält oder wenn

2. die Schülerin bzw. der Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik die Note 5 und im Fach Heimat- und Sachunterricht die Note 6 erhält.

 

§ 14 GrSO regelt das freiwillige Wiederholen einer Jahrgangsstufe. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Schülerin bzw. der Schüler eine Jahrgangsstufe freiwillig wiederholen. Auch ein Rücktritt in die vorherige Jahrgangsstufe spätestens zum Schulhalbjahr ist möglich. Die Entscheidung trifft jeweils die Lehrerkonferenz auf der Grundlage der schulischen Leistungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Die Jahrgangsstufe 5 als Gelenkklasse in der erweiterten Übertrittsphase

Nach der Schullaufbahnwahl in Jahrgangsstufe 4 setzen die Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 5 der jeweiligen weiterführenden Schulart ihren Bildungsweg fort.
Um das Eingewöhnen und Ankommen für die Schüler an der neuen Schulart, verbunden mit den jeweiligen schulartspezifischen Anforderungen kindgerecht zu begleiten, stellen die weiterführenden Schularten ein breit angelegtes Begleit- und Unterstützungssystem zur Verfügung.
Im Anschluss an die Begleitung des Übertritts zu Beginn der Jahrgangsstufe 5, die somit eine wichtige Gelenkfunktion zwischen Grundschule und weiterführenden Schularten übernimmt, soll den Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schülern im weiteren Verlauf der Jahrgangsstufe 5 die Möglichkeit gegeben werden, den gewählten Bildungsweg zu reflektieren.
Die Jahrgangsstufe 5 bildet gleichzeitig den Abschluss der Übertrittsphase von der Grundschule an die weiterführenden Schularten und unterstützt neben der Begleitung des Übertritts und der Überprüfung der getroffenen Schullaufbahnwahl im Verlauf der Jahrgangsstufe 5 auch die Anbahnung individueller Bildungswegwechsel im Anschluss an die Jahrgangsstufe 5.

Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen in der Gelenkklasse
Um die schulartspezifischen Zielsetzungen der Gelenkklassen umzusetzen, stehen den jeweiligen schulischen Anforderungsprofilen und Rahmenbedingungen der weiterführenden Schularten entsprechend die im Folgenden dargestellten Maßnahmen und flexibel einsetzbaren Förderelemente zur Verfügung.

Individuelle Beratungsangebote in den Gelenkklassen
Für die individuelle Beratung der Schülerinnen und Schüler in den Gelenkklassen und deren Erziehungsberechtigten stehen die Lehrkräfte der einzelnen Fächer, die Klassenleitungen, die pädagogischen Betreuungslehrkräfte, die Beratungslehrkräfte sowie die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zur Verfügung. Die Beratung findet im Rahmen der Elternsprechtage, der Sprechstunden der Lehrkräfte sowie nach individueller Vereinbarung statt.

Förderelemente in den Gelenkklassen
Den weiterführenden Schularten stehen jeweils unterschiedliche Förderelemente zur Verfügung, um die schulartspezifisch differenzierten Zielsetzungen der Gelenkklassen umzusetzen. Diese können je nach Schulart in Form von zusätzlichen Förderstunden, zusätzlichen binnendifferenzierenden Maßnahmen, der Teilnahme an Förderangeboten im Rahmen von schulischen Ganztagsangeboten und in Form von individuellen Förderplänen angeboten werden.

Abschluss der Übertrittsphase

Fortsetzung des Bildungswegs an der derzeit besuchten Schulart
Wird das Klassenziel der Jahrgangsstufe 5 an der besuchten weiterführenden Schulart erreicht, kann der Bildungsweg in Jahrgangsstufe 6 entsprechend fortgesetzt werden.
Bei Nichterreichen des Klassenziels der Jahrgangsstufe 5 kann diese gemäß den Vorschriften der jeweiligen Schulordnung der besuchten weiterführenden Schulart wiederholt werden.

Übertrittsmöglichkeiten nach Abschluss der Übertrittsphase
Wird das Klassenziel der Jahrgangsstufe 5 an der besuchten weiterführenden Schulart erreicht und liegt eine entsprechende notenbasierte Schullaufbahnempfehlung für eine andere weiterführende Schulart vor, können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar in die Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 der jeweiligen Schulart übertreten (z. B. Übertritt nach Jahrgangsstufe 5 der Realschule in Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums).

Wird das Klassenziel der Jahrgangsstufe 5 an der besuchten weiterführenden Schulart nicht erreicht und liegt eine entsprechende notenbasierte Schullaufbahnempfehlung für eine andere weiterführende Schulart vor, können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar in die Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 der jeweiligen Schulart übertreten (z. B. Übertritt nach Jahrgangsstufe 5 der Realschule in Jahrgangsstufe 6 der Mittelschule).

Übersicht Übertrittsbedingungen nach Jahrgangsstufe 5

a) Übertritt nach Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule

Bedingungen ab dem Schuljahr 2010/11
Übertritt in Jgst. 5 an: 
GymnasiumJahreszeugnis D,M: Ø 2,00*
RealschuleJahreszeugnis D,M: Ø 2,50*
Sonderfälle siehe unten *,**
Übertritt in Jgst. 6 an: 
Gymnasiumnur Aufnahmeprüfung
RealschuleJahreszeugnis D,M,E: Ø 2,00
bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung



b) Übertritt nach Jahrgangsstufe 5 der Realschule

Bedingungen ab dem Schuljahr 2010/11
Übertritt in Jgst. 5 an: 
GymnasiumJahreszeugnis D,M: Ø 2,50*
Sonderfälle siehe unten *,**
Übertritt in Jgst. 6 an: 
GymnasiumJahreszeugnis D,M,E: Ø 2,00
bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung


* Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung)
Wird nach dem Besuch der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule bzw. der Realschule die erforderliche Gesamtdurchschnittsnote für den Übertritt in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule bzw. des Gymnasiums nicht erreicht, kann die Lehrerkonferenz (der zuletzt besuchten Schule) in Ausnahmefällen trotzdem die Eignung zum Übertritt feststellen, wenn infolge nachgewiesener erheblicher persönlicher Beeinträchtigungen ohne eigenes Verschulden die jeweilige Gesamtdurchschnittsnote nicht erreicht wurde (z. B. Krankheit) und für die Schülerin oder den Schüler aufgrund ihrer oder seiner bisherigen Leistungen die Aussicht besteht, eine Realschule bzw. ein Gymnasium mit Erfolg zu besuchen.

** Probeunterricht, Übertritt von Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen
Ein Probeunterricht in Jahrgangsstufe 5 findet grundsätzlich nicht mehr statt, da die Fördermaßnahmen in der Gelenkklasse die Zeit bis zum Ende des Schuljahres benötigen, um sinnvoll und wirksam durchgeführt zu werden. Entscheidend für den Übertritt ist deshalb nunmehr das Jahreszeugnis.
Ausnahme: Staatlich genehmigte Schulen (z. B. Montessori-Schulen) sind im Gegensatz zu staatlichen Schulen und staatlich anerkannten Schulen nicht berechtigt, für den Übertritt nach Jahrgangsstufe 5 an staatliche Realschulen und Gymnasien rechtsverbindliche Schullaufbahnempfehlungen zu erteilen, da den dort erzielten Noten nicht vergleichbare Kriterien zugrunde liegen. Daher findet für diese Schüler ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart statt.

Mein Bildungsweg

Einen guten Überblick über die Vielzahl der schulischen Bildungsmöglichkeiten in Bayern bietet das interaktive Internetportal „Mein Bildungsweg“. Eine Informationsgrafik erläutert das differenzierte bayerische Schulsystem. Eltern und Schüler können interaktiv erfragen, wie der individuelle Bildungsweg eines Schülers verlaufen kann und welche alternativen Möglichkeiten es gibt.

Beratung gibt Sicherheit
Offene Fragen lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Jede Schule bietet ein umfangreiches Beratungsangebot, das Eltern und Schüler nutzen können. Sprechen Sie über eventuelle Bedenken ausführlich mit der jeweiligen Klassen- und Beratungslehrkraft oder einem Schulpsychologen.
Schulberatung

Übertrittsvoraussetzungen Mittelschule

Übertritt in die M 7

Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche

Übertritt in die M 8

Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder dem Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche

Übertritt in die M 9

Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche

Übertritt in die M 10

Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:

  • wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
  • wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung, die an der aufnehmenden Schule nach Möglichkeit noch vor Beginn der Sommerferien durchgeführt wird.

Übertrittsvoraussetzungen Realschule

Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe

Von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule:
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 erforderlich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.

Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.

Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.

Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
Für die Realschule benötigt die Schülerin / der Schüler im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einen Notendurchschnitt von 2,5.

Von der 5. Jahrgangsstufe Gymnasium
Übertritt uneingeschränkt möglich (in der Regel zu Beginn des Schuljahres).

Übertritt in die 6. Jahrgangsstufe

Von der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule:
Für den Übertritt von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule in die Jahrgangsstufen 6 (bis 9) der Realschule: Im Jahreszeugnis der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 und bestandene Probezeit. Auch mit einem schlechteren Notendurchschnitt kann nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit ein Übertritt an die Realschule erfolgen.

Von der 5. Jahrgangsstufe Gymnasium
Bei Vorrückungserlaubnis in die 6. Jahrgangsstufe: Übertritt uneingeschränkt möglich. In allen anderen Fällen: Entscheidung durch die aufnehmende Realschule zur Frage Vorrücken oder Wiederholen.

Von der 6. Jahrgangsstufe Gymnasium
Übertritt uneingeschränkt möglich (Ausnahme: Wiederholungsverbot nach Art. 53 Abs. 3 BayEUG).

Übertritt in die 7., 8. und 9. Jahrgangsstufe

Von der Mittelschule:
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Jahreszeugnis) bis 2,0 und bestandene Probezeit: Übertritt möglich (Entscheidung der Eltern nach Beratung).
In allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung und Probezeit.

Vom Gymnasium:
Bei Vorrückungserlaubnis in die nächsthöhere Jahrgangsstufe: Übertritt uneingeschränkt möglich.
In allen anderen Fällen Beratung durch die aufnehmende Realschule.

Von der Wirtschaftsschule oder M-Klassen der Mittelschule:
Bei Vorrückungserlaubnis in die nächsthöhere Jahrgangsstufe: Übertritt mit Probezeit möglich.
In allen anderen Fällen Beratung durch die aufnehmende Realschule.

Übertritt in die 10. Jahrgangsstufe

Nur möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung und Probezeit.
Die Aufnahmeprüfung entfällt bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern öffentlicher oder staatlich anerkannter Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Mittlerer-Reife-Klassen der Mittelschulen, wenn diesen die Erlaubnis zum Vorrücken oder zum Vorrücken auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe erteilt wurde oder deren Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe der Realschule unterrichtet werden, nicht mehr als einmal die Note 5 aufweist.

Übertrittsvoraussetzungen Wirtschaftsschule

Übertritt in die 6. Jahrgangsstufe (Vorklasse) der vierstufigen Wirtschaftsschule

Von der Mittelschule

Unmittelbare Aufnahme in die Vorklasse, wenn Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischen- oder im Jahreszeugnis. Zulassung zum Probeunterricht bei Erlaubnis zum Vorrücken, aber Mindestnotendurchschnitt nicht erreicht und im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der 6. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5

 

Von der Realschule oder vom Gymnasium

Unmittelbare Aufnahme in die Vorklasse, wenn Vorrückungserlaubnis in die 6. Jahrgangsstufe; Zulassung zum Probeunterricht, wenn Erlaubnis zum Vorrücken auf Probe und im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der 6. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5

 

Probeunterricht

Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht kann ebenso eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem grundsätzlich dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.

 

Eltern entscheiden

Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.

Übertritt in die 7. Jahrgangsstufe der vierstufigen Wirtschaftsschule

Von der Mittelschule
Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis (alternativ durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule erzielbar) oder im Jahreszeugnis
 

Von der Realschule oder vom Gymnasium
Vorrückungserlaubnis in die 7. Jahrgangsstufe oder im Jahreszeugnis der 6. Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der 7. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4
 

Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht kann ebenso eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem grundsätzlich dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
 

Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde. 


 

Übertritt in die 8. Jahrgangsstufe der dreistufigen Wirtschaftsschule

Von der Mittelschule
Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis (alternativ durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule erzielbar) oder im Jahreszeugnis
 

Von der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, von der Realschule oder vom Gymnasium
Vorrückungserlaubnis in die 8. Jahrgangsstufe oder im Jahreszeugnis der 7. Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der 8. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4
 

Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht kann ebenso eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
 

Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde. 

Übertritt in die 8., 9. oder 10. Jahrgangsstufe der vierstufigen Wirtschaftsschule

Von der Mittelschule

- in die 8. oder 9. Jahrgangsstufe
Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit;
Aufnahmeprüfung entfällt, wenn im Zwischenzeugnis der Mittelschule der vorausgehenden Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,33 oder diese Durchschnittsnote durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule oder im Jahreszeugnis erreicht wird

- in die 10. Jahrgangsstufe
Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit;
Aufnahmeprüfung entfällt, wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule erreicht wurde und im Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule  in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Gesamtdurchschnittsnote von mind. 2,33 oder diese Durchschnittsnote durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule erreicht wird
 

Von der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, von der Realschule oder vom Gymnasium

Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit;
Aufnahmeprüfung entfällt, wenn die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächst höhere Jahrgangsstufe erteilt wurde oder das Jahreszeugnis der vorausgehenden Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 aufweist und Unterricht im Fach Englisch erteilt wurde 

Übertritt in die 9. oder 10. Jahrgangsstufe der dreistufigen Wirtschaftsschule

Von der Mittelschule

- in die 9. Jahrgangsstufe
Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit;
Aufnahmeprüfung entfällt, wenn im Zwischenzeugnis der Mittelschule der vorausgehenden Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,33 oder diese Durchschnittsnote durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule oder im Jahreszeugnis erreicht wird

- in die 10. Jahrgangsstufe
Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit;
Aufnahmeprüfung entfällt, wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule erreicht wurde und im Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule  in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Gesamtdurchschnittsnote von mind. 2,33 oder diese Durchschnittsnote durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule erreicht wird

Von der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, von der Realschule oder vom Gymnasium
Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit;
Aufnahmeprüfung entfällt, wenn die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächst höhere Jahrgangsstufe erteilt wurde oder das Jahreszeugnis der vorausgehenden Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 aufweist und Unterricht im Fach Englisch erteilt wurde
 

Übertritt in die 10. Jahrgangsstufe der zweistufigen Wirtschaftsschule

Von der Mittelschule
- Qualifizierender Abschluss der Mittelschule
oder
- erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und Bestehen einer Probezeit

Von der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, von der Realschule oder vom Gymnasium
Erfolgreiches Durchlaufen der 9. Jahrgangsstufe oder kein erfolgreiches Durchlaufen der 9. Jahrgangsstufe, aber im Jahreszeugnis der 9. Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4
 

Übertritt in die 11. Jahrgangsstufe der zweistufigen Wirtschaftsschule

Nicht möglich

Übertrittsvoraussetzungen Gymnasium

Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe

Von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule:
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt auf das Gymnasium ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 erforderlich. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.

Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.

Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.

Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
Das Kind kann auch nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe von der Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Für den Wechsel auf ein Gymnasium ist eine Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von mindestens 2,0 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich. In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz. Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen) findet ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht statt.

Von der 5. Jahrgangsstufe Realschule:
Nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe an der Realschule kann das Kind in die 5. jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Hierfür benötigt es eine Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,50 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik. In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz. Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen) findet ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht statt.

Übertritt in die 6. Jahrgangsstufe

Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
Von der Mittelschule kann das Kind von der 5. in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums oder der Realschule wechseln. Der Wechsel in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums ist nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit möglich.

Von der 5. oder 6. Jahrgangsstufe Realschule:
Ein Wechsel nach Abschluss der 5. oder 6. Jahrgangsstufe von der Realschule in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums ist ebenfalls möglich. Der Schüler benötigt dafür eine Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Auch mit einer schlechteren Note und der Vorrückungserlaubnis kann nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit ein Übertritt auf das Gymnasium erfolgen.

Übertritt in die 7. und höhere Jahrgangsstufen

Von der 7. und höheren Klassen der Mittelschule bzw. R 6 in die nächsthöhere Klasse des Gymnasiums: Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung.

Übertritt nach einem mittleren Schulabschluss - Einführungsklassen

Nach dem Erwerb eines mittleren Schulabschlusses ist ein direkter Übertritt in das Gymnasium unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Direkteintritt in Jahrgangsstufe 10 (G9) ohne Aufnahmeprüfung: Schülerinnen und Schüler, die im Abschlusszeugnis einen Notendurchschnitt von mindestens 2,5 in den Vorrückungsfächern erzielt haben, können ohne Aufnahmeprüfung und Probezeit in die Jahrgangsstufe 10 des neunjährigen Gymnasiums eintreten. Für die zweite Fremdsprache beträgt die Nachholfrist in der Regel nicht mehr als ein Jahr. (§ 7 Abs. 1 GSO-G9)
  • Direkteintritt in Jahrgangsstufe 11 (G9): Schülerinnen und Schüler, die im Abschlusszeugnis einen Notendurchschnitt von mindestens 1,5 in den Vorrückungsfächern erzielt haben, können ohne Aufnahmeprüfung und Probezeit in die Jahrgangsstufe 11 des neunjährigen Gymnasium eintreten. Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser beschränkt sich die Aufnahmeprüfung bei Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 auf die Kernfächer der jeweiligen Ausbildungsrichtung mit Ausnahme der zweiten Fremdsprache. Für die zweite Fremdsprache beträgt die Nachholfrist in der Regel nicht mehr als ein Jahr. Die zweite Fremdsprache kann durch eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache ersetzt werden, wenn diese Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 mit insgesamt zwölf Wochenstunden belegt wird. (§ 7 Abs. 1 GSO-G9)

Als Alternative zum direkten Eintritt in das Gymnasium sind an zahlreichen Standorten in Bayern zudem Einführungsklassen eingerichtet, die Schülerinnen und Schülern der Realschule, Wirtschaftsschule und der Mittelschule nach Erwerb des mittleren Schulabschlusses den Übergang an das Gymnasium erleichtern.

Aufbau und Ziel
Einführungsklassen entsprechen der Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums (G9); im Anschluss daran erfolgt unmittelbar der Eintritt in die Qualifikationsphase der Oberstufe (Jahrgangsstufen 12 und 13). Sie sind flexibel konzipiert und haben zweierlei Zielsetzung: Zum einen sollen sie in die Breite der gymnasialen Fächer einführen, um den betreffenden Schülerinnen und Schülern die in der Oberstufe vorgesehenen Wahlmöglichkeiten offen zu halten; zum anderen sollen sie eine gezielte Förderung in den Fächern ermöglichen, in denen diese Schülerinnen und Schüler Kenntnisse noch vertiefen bzw. neu erwerben müssen (etwa 2. Fremdsprache), sowie insbesondere in den Fächern Deutsch und Mathematik, die in aller Regel verpflichtende Abiturprüfungsfächer sind.

Aufnahmevoraussetzung
Die Voraussetzung für die Aufnahme in eine Einführungsklasse ist gemäß § 7 Abs. 2 S. 4 GSO ein pädagogisches Gutachten der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums uneingeschränkt bestätigt wird. Das pädagogische Gutachten ist nicht erforderlich, wenn ein Durchschnitt aus den Noten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik von 2,00 oder besser im Abschlusszeugnis vorliegt.

Für die Einrichtung einer Einführungsklasse ist die Erhebung der Zahl der interessierten Schülerinnen und Schüler auf dem Wege einer Voranmeldung nötig. Die Modalitäten und Termine der Voranmeldung sind bei der Staatlichen Schulberatungsstelle des jeweiligen Regierungsbezirks zu erfragen.

Standorte und Schulen
Die voraussichtlichen Standorte für Einführungsklassen werden jeweils im April im Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBl) für das folgende Schuljahr bekanntgegeben. Eine Einrichtung von Einführungsklassen ist nur bei ausreichender Schülerzahl möglich.

Im Schuljahr 2023/2024 werden voraussichtlich an folgenden Schulen Einführungsklassen eingerichtet:

  • Spessart-Gymnasium Alzenau
  • Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach
  • Theresien-Gymnasium Ansbach
  • Kronberg-Gymnasium Aschaffenburg
  • Holbein-Gymnasium Augsburg
  • Jack-Steinberger-Gymnasium Bad Kissingen
  • Karlsgymnasium Bad Reichenhall
  • Gabriel-von-Seidl-Gymnasium Bad Tölz
  • Kaiser-Heinrich-Gymnasium Bamberg
  • Maria-Ward-Gymnasium Bamberg
  • Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth
  • Aventinus-Gymnasium Burghausen
  • Johann-Michael-Fischer-Gymnasium Burglengenfeld
  • Robert-Schuman-Gymnasium Cham
  • Gymnasium Casimirianum Coburg
  • Ignaz-Taschner-Gymnasium Dachau
  • Gymnasium Fränkische Schweiz Ebermannstadt
  • Gabrieli-Gymnasium Eichstätt
  • Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld
  • Korbinian-Aigner-Gymnasium Erding
  • Herder-Gymnasium Forchheim
  • Camerloher-Gymnasium Freising
  • Gymnasium Freyung
  • Hardenberg-Gymnasium Fürth
  • Gymnasium Füssen
  • Max-Born-Gymnasium Germering
  • Dossenberger-Gymnasium Günzburg
  • Regiomontanus-Gymnasium Haßfurt
  • Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach
  • Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium Hof
  • Gesamtschule Hollfeld
  • Reuchlin-Gymnasium Ingolstadt
  • Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt
  • Jakob-Brucker-Gymnasium Kaufbeuren
  • Allgäu-Gymnasium Kempten
  • Armin-Knab-Gymnasium Kitzingen
  • Kaspar-Zeuß-Gymnasium Kronach
  • Simpert-Kraemer-Gymnasium Krumbach
  • Caspar-Vischer-Gymnasium Kulmbach
  • Ignaz-Kögler-Gymnasium Landsberg am Lech
  • Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut
  • Albertus-Gymnasium Lauingen
  • Meranier-Gymnasium Lichtenfels
  • Vöhlin-Gymnasium Memmingen
  • Gymnasium Miesbach
  • Asam-Gymnasium München
  • Erzbischöfliches Edith-Stein-Gymnasium München
  • Gisela-Gymnasium München
  • Rupprecht-Gymnasium München
  • Städt. Adolf-Weber-Gymnasium München
  • Städt. Sophie-Scholl-Gymnasium München
  • Staffelsee-Gymnasium Murnau
  • Johann-Andreas-Schmeller-Gymnasium Nabburg
  • Laurentius-Gymnasium Neuendettelsau
  • Willibald-Gluck-Gymnasium Neumarkt i. d. Oberpfalz
  • Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß
  • Friedrich-Alexander-Gymnasium Neustadt a. d. Aisch
  • Theodor-Heuss-Gymnasium Nördlingen
  • Städt. Johannes-Scharrer-Gymnasium Nürnberg
  • Maria-Ward-Gymnasium Nürnberg
  • Städt. Peter-Vischer-Gymnasium Nürnberg
  • Sigmund-Schuckert-Gymnasium Nürnberg
  • Ortenburg-Gymnasium Oberviechtach
  • Gymnasium Leopoldinum Passau
  • Gymnasium Pfarrkirchen
  • Wilhelm-Diess-Gymnasium Pocking
  • Goethe-Gymnasium Regensburg
  • Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim
  • Gymnasium Roth
  • Welfen-Gymnasium Schongau
  • Leonhard-Wagner-Gymnasium Schwabmünchen
  • Olympia-Morata-Gymnasium Schweinfurt
  • Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf
  • Ludwigsgymnasium Straubing
  • Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth
  • Chiemgau-Gymnasium Traunstein
  • Senefelder-Schule Treuchtlingen
  • Joseph-Bernhart-Gymnasium Türkheim
  • Gymnasium Tutzing
  • Humboldt-Gymnasium Vaterstetten
  • Gymnasium Veitshöchheim
  • Dominicus-von-Linprun-Gymnasium Viechtach
  • Gymnasium Vilshofen
  • Gymnasium Waldkraiburg
  • Augustinus-Gymnasium Weiden
  • Gymnasium Wertingen
  • Luisenburg-Gymnasium Wunsiedel
  • Röntgen-Gymnasium Würzburg
  • St. Ursula-Gymnasium Würzburg

 

 

Übertrittsvoraussetzungen Fachoberschule

Übertritt in die Vorklasse der Fachoberschule

Nach dem Erwerb des mittleren Schulabschlusses ist ein Übertritt in die Vorklasse der Fachoberschule unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss oder
  • Mittlerer Schulabschluss ohne den erforderlichen Notendurchschnitt, aber Vorlage eines pädagogischen Gutachtens der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule zu den Gründen, die trotz grundsätzlich höherer Leistungsfähigkeit ein besseres als das erzielte Ergebnis verhindert haben

Das Angebot der Vorklasse richtet sich in erster Linie an Absolventinnen und Absolventen der Mittlere-Reife-Klassen (M-Zug) der Mittelschule  und der Wirtschaftsschule.

Der Aufnahme geht regelmäßig ein Beratungsgespräch voraus. 

Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit, die am 15. Dezember endet.

Bei einem Bewerberüberhang trifft die Fachoberschule unter den für die Vorklasse angemeldeten Schülerinnen und Schülern eine Auswahl.

Übertritt in die 11. Jahrgangsstufe

Nach dem Erwerb des mittleren Schulabschlusses ist ein Übertritt in die 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
  • Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss oder
  • erfolgreicher Besuch der Vorklasse

Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in Deutsch, Englisch oder Mahtematik keine Note nachweist, kann in den genannten Fächern eine Eignungsprüfung ablegen.

In die Ausbildungsrichtung Gestaltung kann nur aufgenommen werden, wer in einer Aufnahmeprüfung seine bildnerisch-praktischen Fähigkeiten nachweist.

Für geeignete Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe des M-Zugs der Mittelschule sowie der Wirtschaftsschule wird im 2. Halbjahr (nachmittags oder samstags) zur Vorbereitung auf die Fachoberschule ein Vorkurs in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik angeboten.

Übertrittsvoraussetzungen Berufsoberschule

Übertritt in die Vorklasse der Berufsoberschule

Nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung ist ein Übertritt in die Vorklasse der Berufsoberschule unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Vorliegen eines mittleren Schulabschlusses, der in Verbindung mit einer beruflichen Erstausbildung erworben wurde (mittlerer Schulabschluss der Berufsschule / Berufsfachschule, qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss – „Quabi“) oder
  • Vorliegen eines über den Besuch des M-Zugs der Mittelschule oder der Wirtschaftsschule erworbenen mittleren Schulabschlusses oder
  • Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik

Die Vorklasse bereitet in einem Jahr Vollzeitunterricht (33 Wochenstunden) auf den Besuch der Berufsoberschule vor.

Übertritt in die 12. Jahrgangsstufe der Berufsoberschule

Nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung ist ein direkter Einstieg in die 12. Jahrgangsstufe der Berufsoberschule unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
  • Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss oder
  • erfolgreicher Abschluss von Vorklasse oder Vorkurs oder
  • bestandene Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik

Notwendige berufliche Vorbildung:

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
  • abgeschlossene schulische Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren mit staatlicher Abschlussprüfung oder
  • bestandene Qualifikationsprüfung für ein Amt der zweiten oder dritten Qualifikationsebene nach dem Leistungslaufbahngesetz oder
  • mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit

Zur Vorbereitung auf die Berufsoberschule wird ein Vorkurs in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik angeboten (abends und/oder samstags), der berufsbegleitend bzw. im letzten Jahr der Berufsausbildung besucht werden kann.

Beratung und Unterstützung: Die Staatliche Schulberatung

Die Staatliche Schulberatung unterstützt Schüler und Eltern bei Entscheidungen über die Schullaufbahn. Die Schulberatung ist schulartunabhängig, neutral, vertraulich und für Ratsuchende freiwillig und kostenlos.

Karte von Bayern Unterfranken Oberfranken Mittelfranken Oberpfalz Schwaben Niederbayern Oberbayern West Oberbayern Ost München

Schulwechsel über Ländergrenzen hinweg

Damit ein Schulwechsel innerhalb Deutschlands über Ländergrenzen hinweg möglichst reibungslos verläuft, ist eine frühzeitige und umfassende Information über die jeweilige Schullandschaft, das Aufnahmeverfahren und mögliche Ansprechpartner unerlässlich.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat dazu eine Überblicksseite mit Links zu den Ländern eingerichtet.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.