Zu den Besonderheiten des bayerischen Schulwesens zählt eine Schulart, die seit Generationen kaufmännische Nachwuchskräfte ausbildet: die Wirtschaftsschule.
Sie ist eine berufsvorbereitende Schule, die eine allgemeine Bildung und eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung vermittelt. Rund 24.000 Schüler besuchen derzeit eine Wirtschaftsschule. Sie zählt gemäß Art. 14 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen zu den beruflichen Schulen (Berufsfachschule).
Die Wirtschaftsschule umfasst - je nach Art - die Jahrgangsstufen 7 bis 10, 8 bis 10 oder 10 bis 11. Abschluss: Mittlerer Schulabschluss

Neben der theoretischen Bildung ist in einem besonderen Umfang auch die praktische Anwendung des Gelernten Ziel des Unterrichts. In schuleigenen Übungsfirmen vollziehen die Schülerinnen und Schüler modellhaft die Tätigkeiten kaufmännischer Sachbearbeitung anhand konkreter Geschäftsfälle nach, die das Lernen steuern. Dies ermöglicht nicht nur einen Einblick in die Bedingungen und Denkweisen der Arbeitswelt, sondern vermittelt auch Schlüsselqualifikationen wie vernetztes Denken, verantwortliches Handeln sowie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit. Darüber hinaus wird in der Wirtschaftsschule besonderer Wert auf die kaufmännische Bildung gelegt. Im Vergleich mit den anderen Schularten im Sekundarbereich I weist die Stundentafel der Wirtschaftsschule für die Fächer Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen und Datenverarbeitung den höchsten Stundenumfang aus.
Die an der Wirtschaftsschule erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Einsichten bilden das Rüstzeug für das Berufsleben der Wirtschaftsschüler. Um ihre Schüler gut auf das Berufsleben vorzubereiten, wurde ihr Unterrichtsangebot stets den veränderten Qualifikationsanforderungen des Wirtschaftslebens angepasst. So arbeiten die Wirtschaftsschulen mit Lehrplänen, die fächerübergreifendes, handlungsorientiertes und eigenständiges Lernen fördern, weil in der Berufs- und Arbeitswelt Menschen gefragt sind, die selbständig handeln und entscheiden können.

Es werden drei verschiedenen Formen der Wirtschaftsschule unterschieden:
In der Jahrgangsstufe 7 der vierstufigen Wirtschaftsschule werden alle Schüler in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Geschichte, Erdkunde, Biologie, Musische Erziehung, Religionslehre bzw. Ethik und Sport unterrichtet. Hinzu kommt das berufliche Fach Textverarbeitung, dessen Grundlage bereits in dieser Jahrgangsstufe gelegt wird. Ab der Jahrgangsstufe 8 kommen wirtschaftskundliche Fächer wie Rechnungswesen und Betriebswirtschaft hinzu. Außerdem ist eine der beiden Ausbildungsrichtungen (Wahlpflichtfächergruppe H oder M) zu wählen.
Die zweistufige Wirtschaftsschule richtet sich besonders an Hauptschulabsolventen mit Quali. Noch mehr als bei der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule konzentriert sich der Unterricht der zweistufigen Wirtschaftsschule - neben Deutsch und Englisch - auf die "Wirtschaftsfächer".

Der Eintritt in die drei- oder vierstufige Wirtschaftsschule erfolgt in der Regel nach der Jahrgangsstufe 6 oder 7 der Hauptschule.
Geeignet für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule sind Schüler, die im Zwischenzeugnis einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 2,66 aus den Jahresfortgangsnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch erreichen.
Aufgenommen können Hauptschüler auch dann werden, wenn sie mit dem Zwischenzeugnis die Vorrückungserlaubnis in den M-Zug der Hauptschule erhalten haben; Schüler, die aufgrund eines Beschlusses der Lehrerkonferenz in die Jahrgangsstufe 7 des M-Zugs eintreten können, müssen diese Jahrgangsstufe erfolgreich absolviert haben, bevor sie an die Wirtschaftsschule übertreten können.
Die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule steht auch Schülern des M-Zuges der Hauptschule, Realschülern oder Gymnasiasten offen, wenn sie die Vorrückungserlaubnis in die der Eingangsstufe entsprechende Jahrgangsstufe erhalten haben oder im Jahreszeugnis der der Eingangsstufe vorausgehenden Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der Eingangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4 nachweisen.
Schüler, die für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule nicht geeignet sind, die aber dennoch eine Wirtschaftsschule besuchen möchten, können an einem dreitägigen Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik teilnehmen. Wird dieser Probeunterricht erfolgreich absolviert, steht der Weg zur Aufnahme in eine Wirtschaftsschule offen.
Schüler, die ohne Erfolg am Probeunterricht teilgenommen haben, aber in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben, werden in die Wirtschaftsschule aufgenommen, wenn die Erziehungsberechtigten dies beantragen.
Der Eintritt bzw. die Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung (kann entfallen, vgl. § 28 WSO) und einer Probezeit voraus.
Der Eintritt in die zweistufige Wirtschaftsschule ist möglich für Schüler
Eine unmittelbare Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 der zweistufigen Wirtschaftsschule ist nicht möglich.
Bei allen Formen der Wirtschaftsschule ist zu beachten, dass eine Aufnahme von Schülerinnen und Schülern nur im Umfang der vorhandenen Schulplätze erfolgen kann.
Für nähere Informationen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule stehen Ihnen die Schulleitungen der Wirtschaftsschulen bzw. die Staatlichen Schulberater zur Verfügung.

Ja, für die Aufnahme in die Eingangsstufen der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule bzw. in eine höhere Jahrgangsstufe gelten folgende Höchstaltersgrenzen (Stichtag: 30. Juni):
Über Ausnahmen von der Altersgrenze in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter.
In der zweistufigen Wirtschaftsschule gibt es keine Höchstaltersgrenze.

An der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule können ab der Jahrgangsstufe 8 zwei Ausbildungsrichtungen eingerichtet werden:
Schüler, die eine Fortsetzung ihres schulischen Bildungsweges, etwa an einer Fachoberschule, anstreben, sollten sich für die Wahlpflichtfächergruppe M der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule entscheiden. Wenn sie die Wahlpflichtfächergruppe H gewählt haben, ist es hilfreich, das Wahlpflichtfach Mathematik zu belegen.
In der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule wählen die Schüler ab der Jahrgangsstufe 9, in der zweistufigen Wirtschaftsschule ab der Jahrgangsstufe 10 aus dem Angebot der Schulen ein Wahlpflichtfach, z. B. Übungsfirmenarbeit, Mathematik oder Französisch.

Die Wirtschaftsschule gehört zu den beruflichen Schulen. Deshalb gilt für beide Ausbildungsrichtungen: der wirtschaftliche Unterricht weist ein wesentlich höheres Stundenmaß auf als an vergleichbaren Schularten. Von großer Bedeutung ist dabei die Praxisorientierung.
In der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule besteht ab der Jahrgangsstufe 8 grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen den beiden Wahlpflichtfächergruppen H und M - mit den unten aufgeführten Pflichtfächern - zu wählen.
In der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule wählen die Schüler ab der Jahrgangstufe 9, in der zweistufigen Wirtschaftsschule ab der Jahrgangsstufe 10 ein Wahlpflichtfach (3-stündig) aus dem jeweiligen Angebot der Schule.

Vor allem in den Fächern Textverarbeitung, Datenverarbeitung und in den Wahlpflichtfächern. Im Wahlpflichtfach Übungsfirmenarbeit lernen die Schüler in schuleigenen Übungsfirmen die Ausführung wichtiger kaufmännischer Tätigkeiten. Sie kaufen und verkaufen Waren, übernehmen die Buchführung, führen die Geschäftskorrespondenz mit anderen Übungsfirmen, Banken usw. Auch der Unterricht im Fach Datenverarbeitung trägt zur Qualifizierung der Schüler bei. Praxisgemäße Anwendersoftware (z. B. Finanzbuchhaltung, Kalkulation, Auftragsbearbeitung) steht an Wirtschaftsschulen zur Verfügung.

Wer an einer der derzeit 74 Wirtschaftsschulen am Ende der Jahrgangsstufe 10 (bei der drei- oder vierstufigen Wirtschaftsschule) bzw. der Jahrgangsstufe 11 (bei der zweistufigen Wirtschaftsschule) die Abschlussprüfung besteht, erhält den Wirtschaftsschulabschluss, der ein mittlerer Schulabschluss ist. Mit dem Wirtschaftsschulabschluss verkürzt sich die Ausbildungsdauer in einem kaufmännischen Beruf um bis zu ein Jahr, wobei für die Anrechnung ein gemeinsamer Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden nötig ist.


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