Inklusion an Schulen in Bayern: Infomationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen - page 28

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Davon ausgehend entwirft die Beratungsfachkraft gemeinsam mit der Schulleitung den folgenden Handlungsablauf:
1. Information der Schulleitung an die Erziehungsberechtigten über Unterstützung durch die Beratungsfachkraft
2. Treffen Beratungsfachkraft – Erziehungsberechtigte (Beachtung der Schweigepflicht)
Information über die Unterstützungsmöglichkeiten des MSD Hören
Weitergabe der Adresse der pädagogisch-audiologischen Beratungsstelle
3. Auch bei Nichtinanspruchnahme des MSD durch die Erziehungsberechtigten
mögliche Inanspruchnahme des MSD durch die Schule
4. Schulleitung: Ausloten der eigenen schulinternen (organisatorischen)
Spielräume bzgl. der Möglichkeiten, eine kleinere Klasse zu bilden
5. Überprüfung der Rahmenbedingungen der Beschulung durch den MSD
Raumakustik – Nachteilsausgleich – methodisch-didaktische Maßnahmen der Unterrichtsgestaltung/Stilleförderung/
Kommunikation mit eventuell folgenden Anträgen beim Sachaufwandsträger/Ausschöpfen der Möglichkeiten des
eigenen Schuletats oder des Fördervereins
6. Zu Schuljahresbeginn bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten
Einsetzen der individualisierten Unterstützungsmaßnahmen durch den MSD für Schüler und Lehrkräfte
7. SchiLF für die Lehrkräfte
Klassenelternabend für die Erziehungsberechtigten der Klassen
unter Moderation der Beratungsfachkraft in Kooperation mit dem MSD
8. Durchführung regelmäßiger Jours fixes von
Schulleitung, Klassenleitung, Beratungsfachkraft; bei Bedarf unter Einbezug des MSD
Gemäß dem Auftrag sieht die Beratungsfachkraft ihre Aufgabe vor allem darin, gemeinsam mit der Schulleitung eine voraus
schauende Planung zu entwerfen. Dies stellt einerseits sicher, dass mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf alle wichtigen
Aspekte berücksichtigt und notwendige Maßnahmen eingeleitet werden können. Damit wird vorgebeugt, dass mit dem
Schuljahresanfang ein hoher Handlungsdruck entsteht. Ein impliziter Auftrag, den die Beratungsfachkraft übernimmt, besteht
darin, den Inklusionsprozess zu beobachten und sensibel für mögliche Reibungspunkte und Konflikte zu bleiben, die ent
stehen können, und dann in Kooperation mit der Schulleitung schnell zu reagieren. Dies meint auch die Aufgabe, Lehrkräfte
immer wieder aufzufordern zu prüfen, ob nicht bei manchen Lern- und Leistungsschwierigkeiten Ursachen in der Behinde
rung zu suchen sind.
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Ähnliche idealtypische Abläufe können zu jedem Inklusionsfall bei sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förder
schwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung entworfen werden. Sie erhöhen die Handlungs
sicherheit aller Beteiligten. Letztlich wird nicht immer alles, was möglich ist, verwirklicht werden können, da die Ressourcen
der beteiligten Personen begrenzt bleiben. Das meint neben den zeitlichen Möglichkeiten, die eine Beratungsfachkraft in die
Vorbereitung und Begleitung eines Inklusionsfalles einbringen kann, auch den Umfang, mit dem die MSD eingebunden
werden können.
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