Inklusion an Schulen in Bayern: Infomationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen - page 20

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Eine Möglichkeit der Offenbarung für die Beratungsfachkraft schafft die (schriftliche) Schweigepflichtentbindung,
die klar auf einen Beratungsanlass bezogen sein muss,
die beinhalten sollte, gegenüber wem die Schweigepflicht aufgehoben ist,
die genaue Absprachen umfasst, was weitergegeben werden darf und was nicht,
die als Teil des Prozesses den anderen beteiligten Personen transparent gemacht werden muss, und
die mit Abschluss des Beratungsprozesses ihre Gültigkeit verliert.
Beratungsfachkräfte können in Inklusionsfällen auch Bündnispartner von Ratsuchenden werden, um sie zu stärken und ihren
berechtigten Interessen im schulischen Rahmen mehr Gewicht zu verleihen. Gerade in solchen Fällen ist dann eine notwendige
Fähigkeit der Beratungsfachkräfte, sich wieder distanzieren zu können und zurück zu einer Gesamtschau des Falls zu kommen.
3.2.3 VomAuftrag zur Rollenklärung
Der Schulleiter einer Grundschule wendet sich an den zuständigen Schulpsychologen wegen eines Schülers
einer 3. Jahrgangsstufe: Carsten habe sich in den letzten Wochen sehr verändert. Der Junge fühle sich häu
fig von seinen Klassenkameraden provoziert. Er spucke, trete und schlage um sich. Auch verbal äußere er
sich sehr aggressiv. In solchen Situationen beruhige er sich nur, wenn sich ein Erwachsener ihm alleine zuwende. Dann
würde er oft in Tränen ausbrechen. Die Gründe für dieses Verhalten seien unklar. Carsten selbst könne es nicht erklären.
Auch seine Leistungen seien schlechter geworden. Zudem wirke er häufig müde. Nun sei es zu einer Eskalation in der
Umkleidekabine vor dem Sportunterricht gekommen. Die Mutter eines Mitschülers habe danach in großer Sorge die
Lehrerin kontaktiert. Die Klassenlehrerin befürchte, dass sie alleine Carsten nicht mehr stützen könne. Sie betone auch
die Verantwortung den anderen Mitschülern gegenüber. Die Eltern Carstens seien sehr zurückgezogen. Eigentlich sei
die Lehrerin der Meinung, dass Carsten wegen seines mittlerweile hohen sonderpädagogischen Förderbedarfs im
sozial-emotionalen Bereich das private Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwick
lung oder eine Stütz- und Förderklasse besuchen müsse. Ein Telefonat mit der Mutter Carstens habe die Klassenlehr
kraft aber diesbezüglich noch einmal sehr verunsichert. Die Familie habe derzeit größte Belastungen zu tragen. Kein
Wunder, dass Carsten „so ausflippe“. Der Schulleiter bittet den Schulpsychologen, sich des Falles anzunehmen.
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Ist eine saubere Auftragsklärung erfolgt, bleibt die Frage nach den Rollen, die mit der Übernahme eines Auftrags eingefor
dert werden. Von den Beteiligten
können ganz unterschiedliche Handlungserwartungen formuliert werden, die erkannt und
bewusst ausgefüllt sein wollen.
Mögliche Szenarien können sein:
Der Schulleiter wendet sich zusätzlich zur Einschaltung des MSD an den Schulpsychologen einerseits in dessen Rolle als
Berater
für das Kind und die Familie, andererseits sucht er vielleicht auch für sich, für die Klassenlehrkraft und für die
Klasse einen
Unterstützer
, einen
Impulsgeber
.
Im Dreieck Schulleitung – Erziehungsberechtigte – Klassenlehrkraft ist möglicherweise ein
Mediator
gefragt.
An einem Klassenelternabend soll die Beratungsfachkraft vielleicht als
Moderator
oder als
Vermittler
auftreten.
Die Lehrkräfte der Schule erwarten eventuell einen
Informationsgeber
,
Fachreferenten
und
Fortbildner
bzw. einen
Koordinator
von unterschiedlichen Maßnahmen.
Unterschiedliche Rollen sind jedoch nicht immer vereinbar. So schließt z.B. die Moderation eines „Runden Tisches“ die gleich
zeitige Rolle eines Beraters aus. Ein Vermittler in einem Konflikt kann nicht ebenso der Anwalt einer Interessengruppe sein.
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Gerade Rollenkonflikte werden im schulischen Rahmen immer wieder übersehen, da das scheinbar geschlossene Hand
lungsfeld Schulberatung eine klare Definition von Beratungsfachkraft impliziert. Dabei verlangt jede Situation der Beratungs
fachkraft andere Facetten und andere Kompetenzen, kurz eine individuelle Rollendefinition ab.
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