Inklusion an Schulen in Bayern: Infomationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen - page 16

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Seit dem Erscheinen der
KMBek zur Schulberatung in Bayern
haben sich nicht nur die Schullandschaft und die Merkmale der
einzelnen Schularten deutlich verändert, vielmehr entwickeln sich auch die Aufgabenfelder und Anforderungsprofile der
Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen ständig fort. So umfassen die Ausbildungsinhalte in der Weiterbildung zur
„Qualifizierten Beratungslehrkraft“ auch die folgenden Bereiche: Persönlichkeitstheorien, Intelligenz – Begabung – Hoch
begabung, Aufmerksamkeit – Konzentration, Aggression – Gewalt – Mobbing, Schul- und Leistungsangst, Motivation.
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Im Bereich der Schulpsychologie haben eine allgemeine Professionalisierung und die Seminarausbildung im Speziellen zu
einer Qualitätsentwicklung und einer deutlich veränderten Akzeptanz psychologischer Beratung an den Schulen geführt.
Diese findet ihren Ausdruck nicht nur in der deutlich gestiegenen Anzahl von Schulpsychologen über alle Schularten hinweg,
sondern auch in einer Vielzahl hinzugekommener psychologischer Tätigkeitsfelder: Konfliktcoaching und Mediation, Krisen
intervention, Lehrergesundheit, Coaching von Schulleitungen, Schulentwicklung (siehe Kapitel 4.2).
Die inzwischen alltäglichen Beratungsfälle mit einem klinischen Hintergrund haben eine teils enge Netzwerkbildung mit
Einrichtungen der psychosozialen Versorgung (Erziehungsberatungsstellen, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und
Jugendtherapie, Jugendämter, Gesundheitsämter, Suchtberatungsstellen) nach sich gezogen.
Und schließlich ist in Hinblick auf Inklusion an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) eine
nachhaltige Kultur von Fortbildungen für den Beratungsbereich entstanden, die teils parallel von Beratungslehrkräften und
von Schulpsychologen in Anspruch genommen wird. Als bekannte Beispiele sind dabei zu nennen: Moderation, kollegiale
Fallbesprechung, Supervision, systemisch-lösungsorientierte Beratung, pädagogische Diagnostik, individuelle Förderung
sowie Schulentwicklung. Durch die Qualifikation der Beratungsfachkräfte kann eine hochwertige Begleitung von Inklusions
fällen sichergestellt werden.
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Jenseits des rechtlichen Rahmens sind für die Arbeit der Beratungsfachkräfte im Bereich der Inklusion von den einzel
nen Beratungslehrkräften und Schulpsychologen folgende Punkte individuell zu reflektieren:
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Was sind meine eigenen Voraussetzungen? Welcher berufsbiographische Weg, welche Lernprozesse liegen hinter mir?
Welche Schwerpunkte, Veränderungen und Spezialisierungen haben sich in den vergangenen Jahren in meinen
Arbeitsfeldern ergeben?
Welche besonderen Erfahrungen und Kompetenzen kann ich bei inklusiven Fragestellungen einbringen?
In welchen Bereichen ist eine weitere Qualifikation notwendig, um den Aufgabenprofilen im Hinblick auf Inklusion
gerecht werden zu können?
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Auf welche Weise kann zwischen den Beratungsfachkräften eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit her
gestellt werden, die regelmäßig abgesprochen wird und in die die jeweiligen Stärken zum Wohl des Schülers ein
fließen? Welche Synergien sind vor dem Hintergrund begrenzter Ressourcen möglich, welche Aufgabenteilungen?
Welche Kooperationen sind möglich oder notwendig und der Inklusion zuträglich?
Prinzipiell ist jede Schule und jede Lehrkraft zur Beratung verpflichtet
(Art. 78 BayEUG)
. Die Beratungslehrkräfte und Schul
psychologen erfüllen dabei besondere Unterstützungsaufgaben, die durch die Tätigkeit weiterer pädagogischer Kräfte mit
besonderen Aufgabenbereichen (z.B. Klassenleitung, Stufenbetreuung, Verbindungslehrkräfte) und natürlich durch die bera
tende Tätigkeit der Schulleitungen, der staatlichen Schulberatungsstellen und der Schulaufsicht ergänzt werden.
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