Inklusion an Schulen in Bayern: Infomationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen - page 17

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Folgende Grafik veranschaulicht Anlaufstellen für Ratsuchende und deren Hauptaufgaben:
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Einrichtungen der Schulaufsicht
Schulämter/Regierungen/Ministerialbeauftragte
Impulse gebend
vermittelnd
Entscheidungen treffend
Inklusionsberatung am Schulamt
für Grundschulen, Mittelschulen und
Förderschulen
Unterstützung in Konfliktfällen
Klärung offener Fragen
Festlegung von Nachteilsausgleich
Einberufen eines Runden Tisches
ggf. Klärung von Fragen zur Schüler
beförderung
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zusätzlich: Vernetzung mit kommunalen
Schulaufwandsträgern und mit der Ein
gliederungs- und Jugendhilfe
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Beratungsfachkräfte aller Schularten an den
neun staatlichen Schulberatungsstellen
neutral
unabhängig
schulartübergreifend arbeitend
Pädagogisch-psychologische Beratung
Unterstützung der Beratungsfachkräfte vor Ort
durch Auskünfte und Fortbildungen
Moderation in Konfliktfällen
Zusammenarbeit mit Fachdiensten
Angebote im Bereich Coaching und Super
vision für Lehrkräfte, Beratungsfachkräfte
und Schulleitungen
Unterstützung der Schulaufsicht
Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte
an den Schulen
erste Ansprechpartner vor Ort
unabhängig
der Verschwiegenheit verpflichtet
Pädagogisch-psychologische Beratung
Fragen zur Schullaufbahnberatung
Unterstützung der Schulleitung
Vermittlung von Kontakten
Regionale Vernetzung
Die
Schulen vor Ort
sind die unmittelbaren und ersten Ansprechpartner bei Fragen zur Inklusion. Die an den Schulen tätigen
Beratungsfachkräfte leisten Beratung im Rahmen der oben beschriebenen Aufgabenfelder. Die Förderschulen als Kompe
tenzzentren im Bereich der Sonderpädagogik unterstützen die Beteiligten regelmäßig auch vor Ort an der Regelschule durch
ihre Lehrkräfte im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD).
Auf regionaler Ebene gibt es
neun staatliche Schulberatungsstellen
als neutrale, unabhängig von den lokalen Interessen
einer einzelnen Schule und schulartübergreifend arbeitende Beratungsstellen. Dort sind Ansprechpartner für Inklusion (siehe
Kapitel 2.3.2) benannt, damit ratsuchenden Erziehungsberechtigten und Lehrkräften die rasche Kontaktaufnahme erleichtert
wird; kompetente Ansprechpartner sind aber alle an den staatlichen Schulberatungsstellen tätigen Schulpsychologen und
Beratungslehrkräfte aus allen Schularten. Sie können gerade in schwierigen Fällen bzw. in Zweifelsfällen eine neutrale Instanz
für Ratsuchende bei pädagogischen Fragen sein, indem sie selbst diagnostizieren (ggf. in Kooperation mit den Fachkräften
der MSD) oder anhand der bereits gewonnenen Unterlagen die Erziehungsberechtigten bei Einschulungs- und Schullauf-
bahnfragen beraten. Sie können zu „Runden Tischen“ beigezogen oder im Vorfeld eingeschaltet werden, Moderation bei
Konflikten zwischen Erziehungsberechtigten und Schule sowie Zusammenarbeit mit pädagogischen, psychologischen und
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