Inklusion an Schulen in Bayern: Infomationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen - page 27

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4.1.4 Praxisbeispiel: Information und Unterstützung der Lehrkräfte und der Schulleitung
Sarah ist sechs Jahre alt, besucht derzeit noch den Kindergarten in ihrem Wohnviertel und wird im Sep
tember eingeschult. Sie ist beidseits mittelgradig hörgeschädigt und trägt ihre Hörgeräte zuverlässig. Ihre
Sprachentwicklung ist weitgehend unauffällig. Im Kindergarten ist Sarah problemlos mitgekommen und
hat dort viele Freunde gewonnen. Zur Schuleinschreibung gehen die Erziehungsberechtigten selbstverständlich von
einer inklusiven Beschulung aus. Um Sarah den Einstieg zu erleichtern, sei es wichtig, dass sie einen Sitzplatz in der
ersten Bankreihe bekomme, damit sie die Lehrkraft gut verstehen könne und auch einen freien Blick zur Tafel habe.
Zudem würden sich die Erziehungsberechtigten wünschen, dass Sarah in eine kleine Klasse gehe, damit möglichst
wenig Störlärm die Lernsituation belaste. Es sei ihnen aber klar, dass dies eventuell schwer zu realisieren sei.
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Die Schulleitung der aufnehmenden Schule informiert die Beratungsfachkraft über die Anmeldung einer Schülerin mit Förder-
bedarf Hören für die 1. Jahrgangsstufe und gibt den Auftrag der Erziehungsberechtigten, den Übergang an die Grundschule
dem Kind gemäß zu gestalten, an diese weiter. Da dies eine neue Aufgabenstellung an dieser Schule ist, möchte sie gemeinsam
mit der Beratungsfachkraft einen zeitlichen Ablauf der notwendigen Maßnahmen entwerfen. Dabei soll der Schwerpunkt auf
den Rahmenbedingungen liegen, die notwendig sind, eine inklusive Beschulung und gute Begleitung des Kindes herzustellen.
Vor diesem Hintergrund sieht die Beratungsfachkraft wichtige Handlungsfelder darin,
dafür Sorge zu tragen, dass Schulleitung und Kollegen fundierte Informationen über den sonderpädagogischem Förder
bedarf im Bereich Hören durch den MSD erhalten, z.B. durch die Informationsmaterialien des ISB,
die Klassenlehrkraft bei der Inklusion der Schulanfängerin bezüglich der umzusetzenden Maßnahmen zu unterstützen
und beratend zu begleiten,
den Erziehungsberechtigten aufzuzeigen, dass sie bzw. ihr Kind und seine Lehrkräfte durch den MSD Hören vielfältige
Unterstützung erfahren können und dass das Kind ein Anrecht auf den Ausgleich von Nachteilen besitzt,
Kontakte mit dem zuständigen MSD Hören herzustellen und ihn um Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Förder
möglichkeiten zu bitten,
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eine SchiLF (siehe Kapitel 4.2.1) und einen Klassenelternabend in Kooperation mit dem MSD Hören zu moderieren, um
die Lehrkräfte und Eltern der Klasse über Maßnahmen zur Unterstützung und barrierefreien Unterrichtung von Kindern
mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu informieren sowie
weitere Unterstützungssysteme und -möglichkeiten im Blick zu behalten.
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