Inklusion an Schulen in Bayern: Infomationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen - page 37

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4.2.5 Supervision und Coaching
Supervision und Coaching als professionelle Begleitung von einzelnen Personen oder Personengruppen und als Begleitung
von Schulentwicklungsprozessen können auch bei der Umsetzung des Inklusionsgedankens hilfreich sein.
Supervision
Als berufsbegleitendes Beratungs- und Reflexionsverfahren (Ebbecke-Nohlen 2013)
geht Supervision von Fragestellungen des beruflichen Alltags aus,
führt zu einem angeleiteten Nachdenken über die eigenen beruflichen Haltungen, Denk- und Handlungsmuster,
bezieht die Anteile der eigenen Persönlichkeit ein, die für die Fragestellung und den Beruf bedeutsam sind, und
zielt auf eine Verbesserung des beruflichen Könnens im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe ab.
Inklusion birgt viele Herausforderungen in sich, bei denen Lehrkräfte sich überfordert und alleine gelassen fühlen können. So
kann z.B. die Arbeit mit Schülern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich oder allge
mein der Umgang mit Heterogenität zu erhöhten (Gesundheits-)Belastungen führen. In der
Fallsupervision
würden solche
konkreten Fälle eingebracht und besprochen werden. Die Betrachtung „von außen“, der Perspektivwechsel und die Ideen
der Kollegen führen zu Entlastung, gegenseitiger Unterstützung und letztlich zu einer Professionalisierung der eigenen Arbeit.
Am Ende einer Supervisionssitzung stehen meist konkrete nächste Handlungsschritte, durch die in eine Problemstellung
wieder Bewegung gebracht wird. Letztlich wird dadurch die berufliche Zufriedenheit erhöht. Für Inklusionsprozesse beson
ders bedeutsam ist, dass sich Grundhaltungen weiterentwickeln können.
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Bei der
Teamsupervision
liegt der Fokus auf Arbeits- und Kommunikationsprozessen der Mitglieder eines Teams. Dabei
geht es um das Verstehen von Arbeitsproblemen, um die Verbesserung unzureichender Kooperation, um die Auseinander
setzung mit Leitungsfragen oder die Entwicklung neuer Konzepte und Strukturen.
Supervision schließt als Verfahren therapeutische Herangehensweisen aus. Von der Struktur her nutzen Kollegiale Fall
besprechungen/Fallberatungen ähnliche Abläufe, ohne dass sie auf die gleiche Tiefe wie Supervision abzielen.
Coaching
Im Gegensatz zur Supervision handelt es sich bei Coaching um eine berufsbegleitende Beratung, die auf Führungskräfte
oder Personen mit einer Steuerungsaufgabe ausgerichtet ist. Inklusion verlangt von Schulleitungen geradezu das Steuern
von Schulentwicklungsprozessen als Teil ihrer Führungsaufgabe (siehe Kapitel 4.2.6). Das kann z.B.
einen Wandel des Selbstverständnisses,
die Entwicklung eines neuen Leitbildes,
den Umgang mit dem Thema Heterogenität oder
Veränderungen der Unterrichtsgestaltung sowie eine Individualisierung bzw. Differenzierung beinhalten.
Während eines Coachingprozesses wird an Rollenklärungen, Perspektivenwechsel, an einer fachlichen Auseinandersetzung
mit dem Ziel der Kompetenzerweiterung und vor allem an einer Verbesserung der Handlungssicherheit gearbeitet.
Coaching ermöglicht Schulleitungen somit eine professionelle Begleitung des Wandels und eröffnet einen Weg, eigene
Visionen der inklusiven Schule zu entwickeln und zu kommunizieren. Im Sinne eines Change Management können dadurch
einerseits bei den Mitarbeitern produktive Energien freigesetzt, andererseits Widerstände bearbeitet werden (siehe Buhren/
Rolff 2012, besonders S. 279–282).
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