Inklusion an Schulen in Bayern: Infomationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen - page 22

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differenzierte Testdiagnostik
Unterrichtsbeobachtung (siehe auch 4.1.2)
kinder- und jugendpsychiatrische und/oder andere fachärztliche Abklärungen (z.B. HNO)
Informationen über die Aufgaben und – erweiterte diagnostische – Möglichkeiten der MSD
als Ergebnis einer erweiterten Diagnostik der Entwurf von differenzierten Fördermöglichkeiten
(Grundlage: Förderdiagnostischer Bericht; Förderplan)
Aufzeigen von Schullaufbahnoptionen:
– Wiederholen der 2. Jahrgangsstufe
– inklusive Beschulung an der Grundschule mit einem individuellem Förderplan und individuellen Lernzielen (siehe 1.2)
– von der jeweiligen Region abhängig: Besuch einer Kooperationsklasse oder einer Schule mit Schulprofil Inklusion
– Besuch eines Sonderpädagogischen Förderzentrums
Im Rahmen des Beratungsprozesses ist die Grundhaltung der Erziehungsberechtigten, einen Übertritt an die Förderschule
abzulehnen, durch die Beratungsfachkraft erst einmal zu akzeptieren. Dazu muss sie zu einem Perspektivenwechsel in die
Sichtweisen und die Bedürfnisse der Erziehungsberechtigten fähig sein. Gerade im 2. Schuljahr können sich Eltern erstmals
offen damit konfrontiert sehen, dass ihr Kind Lernschwierigkeiten hat. In dieser Situation bedürfen sie neben einer hohen
Sensibilität der Beratungsfachkraft vor allem eine Unterstützung, um mit Enttäuschung umzugehen und neue Perspektiven
zu entwickeln, hinter denen sie stehen können. Möglicherweise sehen die Eltern ihr Kind anders, sie wünschen es sich
gesund und so „normal wie alle anderen Kinder“. Werden sie, auch in einer objektivierten Form, mit den Schwierigkeiten
ihres Kindes konfrontiert, brauchen sie Zeit zu akzeptieren, dass dessen Lernweg möglicherweise ein anderer sein und die
Schullaufbahn von der erhofften abweichen kann. Ängste der Erziehungsberechtigten können darin bestehen, dass es zu
einer Stigmatisierung kommen kann.
Gut vorbereitete Gespräche sind Grundlage für einen ergebnisoffenen, wertschätzenden Beratungsprozess. Eine
Methode zur Selbstreflexion der eigenen Haltung stellt das „Innere Team“ nach Schulz von Thun (Schulz von Thun/
Stegemann 2004) dar:
Mögliche Schritte einer „Teamsitzung“:
„Inneres Team“ einberufen, d.h. sich Zeit nehmen, die verschiedenen inneren Anteile/Stimmen zu einer konkreten
Fragestellung hören: „Wie ist meine Haltung zur Inklusion?“
Welche Stimmen des „privaten Ich“ können vernommen werden? Welche Stimmen des „beruflichen Ich“ können
vernommen werden?
Mögliche Stimmen könnten sein:
– „Das kann nie gelingen!“ (Widerständler/Pessimist)
– „In Einzelfällen – vielleicht!“ (Vorsichtiger)
– „Nicht unter diesen Rahmenbedingungen!“ (Abgrenzer/Zweifler)
– „Was soll ich denn noch alles machen?“ (Belasteter)
– „Ich freu mich auf die neuen Chancen!“ (Gestalter/Optimist)
– „Das Kind kann so nicht gefördert werden!“ (Skeptiker)
– „Die Vielfalt bereichert!“ (Idealist)
– „Gesetz ist Gesetz!“ (Konformist/Pragmatiker)
– „Das kann ich nicht!“ (Selbstzweifler)
– „Da fehlt mir das Know-how!“ (Realist/Perfektionist)
Dominanz der Anteile wahrnehmen, z.B.:
– In welche Richtung führen mich die einzelnen Stimmen?
– Welche Stimmen unterstützen sich gegenseitig? Welche sind in Konflikt miteinander?
– Kann ich mit dieser daraus resultierenden Haltung professionell und ergebnisoffen arbeiten? Kann ich Wider
sprüche aushalten, mit ihnen konstruktiv umgehen?
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Der innere Dialog soll zu Synergien führen, die das Kommunikationsverhalten der Beratungsfachkraft professionalisieren
und das Handeln der Beratungsfachkräfte authentisch werden lassen.
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