Inklusion an Schulen in Bayern: Infomationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen - page 12

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2.3 Schulische und außerschulische Hilfsangebote
2.3.1 Beratungsfachkräfte an Schulen
Beratung zur Inklusion ist Aufgabe aller Beratungsfachkräfte (Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte), die vor Ort an den
Schulen erste Ansprechpartner für Ratsuchende sind (siehe auch Kapitel 3.1).
Sie wirken bei der Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur Inklusion an der eigenen Schule mit.
Aufgabenbereiche können dabei sein:
Alle in der
KMBek zur Schulberatung in Bayern
genannten Aufgabengebiete der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen
Ansprech- und Kooperationspartner in allen Fragenstellungen zu Inklusion
Information von Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülern (und ggf. Ausbildungsbetrieben) z.B. zur Einschulung,
zum Übertritt, zur Durchlässigkeit in Hinblick auf Abschlüsse
Ansprechpartner für Lehrkräfte im konkreten Inklusionsfall
Unterstützung der Schulleitung bei Vorgehensweisen und Entscheidungen
Mithilfe bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und der Erstellung des Förderdiagnostischen
Berichts durch die Sonderpädagogik
Zusammenarbeit mit den zuständigen Förderzentren und mit den für die Schule tätigen MSD und MSH
Vernetzung mit Fachdiensten
Fallbegleitung
Beratung bei der Umsetzung von Nachteilsausgleichen, in Fragen der Schulbegleitung ggf. in Absprache mit der zustän
digen Schulaufsicht
-
2.3.2 Die Ansprechpartner für Inklusion an den staatlichen Schulberatungsstellen
Mit dem Schuljahr 2011/12 wurden an den staatlichen Schulberatungsstellen Ansprechpartner für Inklusion benannt, die im
jeweiligen Regierungsbezirk als zentrale und schulartübergreifende Ansprechpartner für den Beratungsbereich Inklusion
fungieren sollen. Sie sind selbst Beratungsfachkräfte (Beratungslehrkräfte, Schulpsychologen) mit einem entsprechenden
Erfahrungshintergrund und stehen als unvoreingenommene, neutrale und vertrauliche Gesprächspartner zur Verfügung.
Über Einzelfallberatungen hinaus bringen sie sich für die Beratungsfachkräfte vor allem in folgenden Punkten ein:
Ansprech- und Kooperationspartner in allen Fragestellungen zu Inklusion
Bereitstellung von Informationen zum Themenbereich einschließlich Informationen über bestehende Unterstützungs
s
ie Homepages der staatlichen Schulberatungsstellen, Ausgangspunkt:
)
-
Mitwirkung an den Dienstbesprechungen und Fortbildungen der staatlichen Schulberatungsstelle für die Beratungsfachkräfte
2.3.3 Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD)
§ 25 Abs. 1 Satz 1 VSO-F:
Mobile Sonderpädagogische Dienste in den verschiedenen Fachrichtungen unterstützen auf
Anforderung die allgemeinen Schulen oder Förderschulen mit einem anderen Förderschwerpunkt. Die Tätigkeit des
Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes nach
Art. 30a Abs. 3 Satz 2
und
Art. 30b Abs. 2 Satz 2 BayEUG
in Verbindung
mit
Art. 2 BayEUG
umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
1. Unterstützung der inklusiven Schulentwicklung im Sinn einer angemessenen Förderung und Unterrichtung von
Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch die allgemeine Schule;
2. die sonderpädagogische Arbeit am Kind im schulischen Kontext;
3. die notwendige Einbeziehung des Kindesumfelds;
4. Unterstützung und Begleitung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Übergang zwischen schu-
lischen Lernorten.
§ 25 Abs. 2 Satz 1 VSO-F:
Der Mobile Sonderpädagogische Dienst berät die allgemeine Schule bei Zurückstellungen
gemäß
Art. 41 Abs. 7 BayEUG
, bei der Förderplanung sowie bei individuellen Abschlusszeugnissen und Empfehlungen
zum Übergang von der Schule in den Beruf nach
Art. 30a Abs. 5 Satz 5 BayEUG
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