Inklusion an Schulen in Bayern: Infomationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen - page 33

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Bei der Planung und Durchführung schulinterner Lehrerfortbildungen zum Thema Inklusion können Beratungsfach
kräfte als Teil einer Steuergruppe auf folgende Punkte besonders achten:
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Im Vorfeld Abfrage des Fortbildungsbedarfs, des Vorwissens und der aktuellen Problemlagen bei einem möglichst
breiten Adressatenkreis; es geht um Transparenz und Partizipation.
Einbettung der Einzelveranstaltung in einen längerfristigen stimmigen schulinternen Fortbildungsplan.
Formulierung klarer Ziele der SchiLF: Die Fortbildungsveranstaltung muss für die Teilnehmer Hilfen erwarten lassen,
mit denen sie die bei Inklusionsprozessen auftretenden Problemstellungen in ihrer alltäglichen praktischen Arbeit
besser bewältigen können („close to the job“).
Entsprechend sollten theoretische und praktische bzw. handlungsorientierte Teile in einem sinnvollen Verhältnis
stehen. Bezugspunkt sind konkrete Situationen mit den Inklusionsfällen aus dem Schulalltag.
Zudem muss die Auseinandersetzung mit den Vorerfahrungen der Teilnehmer Raum bekommen.
Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn neben Anregungen von externen Referenten bewusst auf schulinterne Ressour
cen zurückgegriffen wird. Oft ist in Schulen und Kollegien nicht ausreichend bekannt, wie viel schon an Know-how vorhan-
den ist. Die Weitergabe dieser Kenntnisse und Fähigkeiten fördert die Kooperation untereinander und stärkt die Motivation,
gemeinsam Aufgaben und Problemstellungen anzupacken und zu lösen. Da Inklusion viel mit Haltungen („handlungsleitende
subjektive Theorien“, Buhren/Rolff 2012) und der Veränderung von Haltungen zu tun hat, dürfen SchiLF zu diesen Themen
Impulse und Angebote beinhalten, die die Selbstreflexion anregen.
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Die Ergebnisse der SchiLF sollten zusammengestellt und für das gesamte Kollegium nochmals aufbereitet werden.
Aufgrund ihres (Weiterbildungs-)Studiums, vielfältiger Zusatzausbildungen und eines Kontaktnetzes zu anderen Beratungs
fachkräften und Fachreferenten können Beratungsfachkräfte bei der Erstellung eines Fortbildungskonzeptes und bei der Pla
nung und Durchführung einzelner SchiLF zum Thema Inklusion einen wichtigen Beitrag für die Schulen leisten. Sie können
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Ideengeber sein,
einen Prozess initiieren,
Teile von Fortbildungen in Arbeitsgruppen mitplanen, mitorganisieren und durch eigene Beiträge und Kontakte zu
Referenten unterstützen und
die Gesamtprozesse im Blick behalten und Nachhaltigkeit einfordern.
4.2.2 Moderation eines „RundenTisches“
Bei einem „Runden Tisch“ in der Schule versammeln sich in der Regel Personen mit verschiedenen Professionen, Interes
sen und Aufgaben, um für den Schüler eine gute Lösung zu erarbeiten oder aber einen Konflikt zwischen den einzelnen
Parteien rund um die Beschulung eines Kindes zu lösen.
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Als Beispiel im Handlungsfeld Inklusion sei der Einsatz eines Schulbegleiters für einen Schüler mit einer Autismus-Spektrum
Störung in der 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums genannt:
Die Eltern haben nach Beratung mit dem MSD Autismus und erfolgreicher Antragstellung beim Kostenträger
erneut den Schulbegleiter, der bereits in der Grundschule tätig war, für ihren Sohn bekommen. Am Gymna
sium sollen nun die betroffenen Lehrkräfte mit den Aufgaben eines Schulbegleiters vertraut gemacht wer
den. Um im aktuellen Fall möglicherweise vorhandene Bedenken zu klären, lädt der Schulleiter alle betroffenen Perso
nen zu einem „Runden Tisch“ ein: Lehrkräfte, Eltern, einen Vertreter des MSD und den Schulbegleiter. Die Beratungs
fachkraft bekommt den Auftrag diesen „Runden Tisch“ zu moderieren.
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Aufgabe eines Moderators ist es, einen Kommunikationsprozess zu organisieren, den roten Faden herzustellen und quasi als
Katalysator zu wirken. Die Verantwortung für die erreichten Ergebnisse bleibt in der Hand der Teilnehmer (vgl. Buhren/Rolff
2012, Kleber u.a. 2006).
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