Inklusion an Schulen in Bayern: Infomationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen - page 40

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Förderberufsschule:
In Bayern gibt es Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung, die für Schüler mit sonder
pädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, Lernen
sowie emotionale und soziale Entwicklung eine spezifische Förderung anbieten. Förderberufsschulen unterrichten in aner
kannten Ausbildungsberufen nach
§ 4 Berufsbildungsgesetz
als auch bei der Ausbildung zum sog. Fachwerker (früher
„Werker- und Helferberufe“) nach
§ 42 Handwerksordnung
oder
§ 66 Berufsbildungsgesetz
. Ferner erfolgt die sonder
pädagogische Förderung in Berufsgrundschuljahren, in Berufsvorbereitungsjahren, begleitend zu berufsvorbereitenden Maß
nahmen der Bundesagentur für Arbeit sowie für Schüler ohne Ausbildungsverhältnis. Neben dem erfolgreichen Abschluss
der Berufsschule, kann an Förderberufsschulen auch der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule nachträglich erworben
werden bzw. ggf. sogar der Mittlere Schulabschluss.
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Neben der Förderberufsschule gibt es weitere berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung (z.B. die Fachober
schule zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Förderschwerpunkt Hören).
Förderdiagnostischer Bericht:
Wird erstellt für inkludierte Schüler in der Regelschule, die lernzieldifferent unterrichtet
werden oder unmittelbar durch den MSD gefördert werden; darüber hinaus kann er bei Bedarf erstellt werden
(§ 25 Abs. 1
Satz 4 VSO-F)
. Für die Erstellung sind die MSD verantwortlich, Lehrkräfte und Schulleitung der allgemeinen Schule sowie
die Erziehungsberechtigten werden einbezogen. Der Bericht enthält Art und Notwendigkeit der sonderpädagogischen För
derung und ist Teil der Schülerakte der besuchten allgemeinen Schule.
Förderschwerpunkte:
Die
Förderschulen in Bayern sind nach unterschiedlichen Förderschwerpunkten
(Art. 20 Abs. 1
BayEUG)
ausgerichtet: Sehen, Hören, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen oder
emotionale und soziale Entwicklung.
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Förderzentrum (FZ):
Allgemein bildende Förderschule, die mit ihrer Grundschul- und/oder Mittelschulstufe das Pendant zu
Grundschule und Mittelschule darstellt. Förderzentren gibt es in allen sieben Förderschwerpunkten. Im Förderschwerpunkt
geistige Entwicklung hat das Förderzentrum zusätzlich eine Berufsschulstufe (Jgst. 10–12). Die Lehrkräfte für Sonderpäda
gogik der verschiedenen Fachrichtungen arbeiten interdisziplinär zusammen.
Sonderpädagogische Förderzentren (SFZ)
als Sonderformen der Förderzentren haben die Förderschwerpunkte in
Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung.
Förderschule:
Sammelbegriff für alle allgemeinbildenden und beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung
Integrationsfachdienst ifd:
Der Integrationsfachdienst berät und betreut sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer mit
Behinderung in allen Fragen zur Behinderung im Erwerbsleben. Er unterstützt insbesondere Schüler mit Förderbedarf geis
tige Entwicklung bei der vertieften Berufsorientierung im Rahmen der Gesamtmaßnahme Übergang Förderschule – Beruf.
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(Individueller) Förderplan:
Auf der Grundlage des Förderdiagnostischen Berichts werden an der Grund- und Mittelschule
die Lernziele, die wesentlichen Fördermaßnahmen und die vorgesehenen Leistungserhebungen in einem individuellen
Förderplan festgehalten, der regelmäßig (d.h. mindestens halbjährlich) fortgeschrieben wird. Der Förderplan soll mit den
Erziehungsberechtigten erörtert werden. An der Förderschule wird für jeden Schüler mit sonderpädagogischem Förder
bedarf ein Förderplan erstellt.
Inklusionsberatung
am Staatlichen Schulamt: überörtliche, interdisziplinäre, neutrale und vernetzte Einrichtungen für den
Bereich der Grund- und Mittelschulen bzw. Förderschulen zur umfassenden Beratung im Bereich Inklusion, insbesondere beim
Übergang vom Kindergarten in die Schule;
im Einzelfall Vernetzung mit der Eingliederungs- oder Jugendhilfe sowie ggf. mit den
kommunalen Schulaufwands- bzw. Aufgabenträgern. Im Bereich der Realschulen, Gymnasien und der beruflichen Schulen
bleibt das Beratungsnetz aus Schule, staatlicher Schulberatungsstelle und Schulaufsicht als beratende Struktur unverändert.
Kinder- und Jugendhilfe:
alle Leistungen und Aufgaben öffentlicher und freier Träger zugunsten junger Menschen und
deren Familien. Die Jugendhilfe hat zur Aufgabe, zur Verwirklichung des Rechts Kinder und Jugendlicher auf Förderung ihrer
Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten beizutragen. Weiterhin
soll sie den Abbau von Benachteiligungen und die Schaffung bzw. Erhaltung positiver Lebensbedingungen junger Menschen
und ihrer Familien unterstützen. Nach Aufgabenschwerpunkt wird unterschieden in allgemein fördernde Aufgaben (z.B.
Kindergärten, Jugendarbeit), direkt helfenden Aufgaben (z.B. Beratung, Einzelbetreuung, Unterbringung) und politische Auf
gaben (z.B. Planungsverpflichtung).
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