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7. Wie unterstützen Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen?
7.
Wie unterstützen Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schul-
psychologen?
Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind immer auch Lehrkräfte und setzen die bisher vor-
gestellten Elemente der Lernstandserhebung und -analyse selbst ein, um Förderschwerpunkte und Fördermöglichkeiten zu
erarbeiten. Außerdem übernehmen sie eine Reihe weiterer Aufgaben:
Gespräche und Beratung
Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen können bei Beratungsanlässen zum Thema Rechen-
schwierigkeiten die Arbeit der Lehrkräfte unterstützen. Sie führen Einzelgespräche mit dem Kind, dessen Erziehungs-
berechtigten, den Lehrkräften und Schulleitungen. Sie leiten Gespräche mit mehreren dieser Beteiligten und arbeiten bei
Konflikten vermittelnd.
Einsatz standardisierter Testverfahren
Standardisierte Testverfahren unterstützen die Diagnostik, indem sie klare Aussagen über die Leistung eines Kindes zu ei-
nem bestimmten Zeitpunkt liefern. Wichtig ist, dass die normierten Verfahren mit Bedacht eingesetzt werden. Schultests,
die Rechenfähigkeiten überprüfen, können auch von dafür aus- oder weitergebildeten Lehrkräften durchgeführt werden
(vgl. Kapitel 4.3, S. 28). Da für die schulinternen Fachkräfte sowie für schulexterne Experten nur eine begrenzte Anzahl
an Verfahren zum Einsatz in den verschiedenen Klassenstufen zur Verfügung stehen, sollten die jeweiligen schulischen
Fachkräfte vor Ort Absprachen treffen, welche Tests von wem eingesetzt werden. Dadurch wird vermieden, dass die zur
Verfügung stehenden Verfahren bereits durchgeführt und damit beim Kind bekannt sind, bevor eine valide Diagnose ge-
stellt werden konnte.
Informelle Verfahren lassen qualitative Aussagen über das Leistungsvermögen des Kindes zu. Der Testleiter erhält also
Erkenntnisse, welche Bereiche des Rechnens bewältigt werden. Z. B. wird überprüft, ob die Addition oder Subtraktion im
Zahlenraum bis 100 mit oder ohne Zehnerübergang mündlich und/oder schriftlich beherrscht wird. Auf diese Weise lässt
sich der individuelle Förderbedarf einer Schülerin oder eines Schülers eingrenzen.
Darüber hinaus ermöglichen standardisierte bzw. normierte Tests Aussagen über den relativen Grad der individuellen Merk-
malsausprägung. D. h., die Auswertung des Tests führt zu einem Zahlenwert, der das Ausmaß der Fertigkeit im Rechnen
widerspiegelt. Auf diese Weise ist ein genauer Vergleich zwischen Personen ebenso möglich, wie ein Vergleich der Leistung
einer Person zu unterschiedlichen Zeitpunkten oder ein Vergleich zwischen unterschiedlichen Leistungsbereichen derselben
Person. Die Rechenfähigkeit einer Schülerin oder eines Schülers kann also z. B. mit seiner Rechenfähigkeit vor einem Jahr
oder seiner Fähigkeit im Rechtschreiben oder Lesen oder auch mit seiner Gesamtintelligenz verglichen werden. Dieser Ver-
gleich ist erforderlich, um Entwicklungen aufzuzeigen oder ggf. vorliegende Teilleistungsstörungen erkennen zu können.
Mithilfe informeller Verfahren ist dies nicht möglich.
Beim Einsatz von standardisierten Verfahren sind unbedingt die jeweilige Durchführungsanleitung und die Auswertungs-
anweisung genau zu beachten. Dies beinhaltet u. a., dass Tests in der definierten Altersgruppe bzw. Jahrgangsstufe einge-
setzt werden.
Bei einem Teil der standardisierten Verfahren ist auch eine Durchführung als Gruppentest möglich. Nur bei einem Einzeltest
ist jedoch eine aussagekräftige Testbeobachtung möglich. Diese liefert Erkenntnisse z. B. über langes Zögern, langsames
Bearbeiten oder impulsives Notieren bei einzelnen Aufgaben.
Kritisch anzumerken ist, dass je nach eingesetztem Verfahren fundierte Aussagen zu einzelnen Teilbereichen des Rechnens
bei informellen Tests aussagekräftiger sein können. Dies liegt daran, dass bei standardisierten Verfahren zu den jeweiligen
Bereichen, die überprüft werden, oft nur wenige Aufgaben gestellt werden. Da häufig innerhalb von etwa 30 Minuten die
Inhalte eines gesamten Schuljahrs überprüft werden soll, ist dies auch nicht anders machbar.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass lehrplanbezogene Tests immer nur eine Schnittmenge der teils unterschiedlichen Lan-
deslehrpläne berücksichtigen können, nicht jedoch den gesamten Lehrplaninhalt der jeweiligen Jahrgangsstufe eines Bun-
deslandes.