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7. Wie unterstützen Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen?

7.

Wie unterstützen Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schul-

psychologen?

Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind immer auch Lehrkräfte und setzen die bisher vor-

gestellten Elemente der Lernstandserhebung und -analyse selbst ein, um Förderschwerpunkte und Fördermöglichkeiten zu

erarbeiten. Außerdem übernehmen sie eine Reihe weiterer Aufgaben:

Gespräche und Beratung

Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen können bei Beratungsanlässen zum Thema Rechen-

schwierigkeiten die Arbeit der Lehrkräfte unterstützen. Sie führen Einzelgespräche mit dem Kind, dessen Erziehungs-

berechtigten, den Lehrkräften und Schulleitungen. Sie leiten Gespräche mit mehreren dieser Beteiligten und arbeiten bei

Konflikten vermittelnd.

Einsatz standardisierter Testverfahren

Standardisierte Testverfahren unterstützen die Diagnostik, indem sie klare Aussagen über die Leistung eines Kindes zu ei-

nem bestimmten Zeitpunkt liefern. Wichtig ist, dass die normierten Verfahren mit Bedacht eingesetzt werden. Schultests,

die Rechenfähigkeiten überprüfen, können auch von dafür aus- oder weitergebildeten Lehrkräften durchgeführt werden

(vgl. Kapitel 4.3, S. 28). Da für die schulinternen Fachkräfte sowie für schulexterne Experten nur eine begrenzte Anzahl

an Verfahren zum Einsatz in den verschiedenen Klassenstufen zur Verfügung stehen, sollten die jeweiligen schulischen

Fachkräfte vor Ort Absprachen treffen, welche Tests von wem eingesetzt werden. Dadurch wird vermieden, dass die zur

Verfügung stehenden Verfahren bereits durchgeführt und damit beim Kind bekannt sind, bevor eine valide Diagnose ge-

stellt werden konnte.

Informelle Verfahren lassen qualitative Aussagen über das Leistungsvermögen des Kindes zu. Der Testleiter erhält also

Erkenntnisse, welche Bereiche des Rechnens bewältigt werden. Z. B. wird überprüft, ob die Addition oder Subtraktion im

Zahlenraum bis 100 mit oder ohne Zehnerübergang mündlich und/oder schriftlich beherrscht wird. Auf diese Weise lässt

sich der individuelle Förderbedarf einer Schülerin oder eines Schülers eingrenzen.

Darüber hinaus ermöglichen standardisierte bzw. normierte Tests Aussagen über den relativen Grad der individuellen Merk-

malsausprägung. D. h., die Auswertung des Tests führt zu einem Zahlenwert, der das Ausmaß der Fertigkeit im Rechnen

widerspiegelt. Auf diese Weise ist ein genauer Vergleich zwischen Personen ebenso möglich, wie ein Vergleich der Leistung

einer Person zu unterschiedlichen Zeitpunkten oder ein Vergleich zwischen unterschiedlichen Leistungsbereichen derselben

Person. Die Rechenfähigkeit einer Schülerin oder eines Schülers kann also z. B. mit seiner Rechenfähigkeit vor einem Jahr

oder seiner Fähigkeit im Rechtschreiben oder Lesen oder auch mit seiner Gesamtintelligenz verglichen werden. Dieser Ver-

gleich ist erforderlich, um Entwicklungen aufzuzeigen oder ggf. vorliegende Teilleistungsstörungen erkennen zu können.

Mithilfe informeller Verfahren ist dies nicht möglich.

Beim Einsatz von standardisierten Verfahren sind unbedingt die jeweilige Durchführungsanleitung und die Auswertungs-

anweisung genau zu beachten. Dies beinhaltet u. a., dass Tests in der definierten Altersgruppe bzw. Jahrgangsstufe einge-

setzt werden.

Bei einem Teil der standardisierten Verfahren ist auch eine Durchführung als Gruppentest möglich. Nur bei einem Einzeltest

ist jedoch eine aussagekräftige Testbeobachtung möglich. Diese liefert Erkenntnisse z. B. über langes Zögern, langsames

Bearbeiten oder impulsives Notieren bei einzelnen Aufgaben.

Kritisch anzumerken ist, dass je nach eingesetztem Verfahren fundierte Aussagen zu einzelnen Teilbereichen des Rechnens

bei informellen Tests aussagekräftiger sein können. Dies liegt daran, dass bei standardisierten Verfahren zu den jeweiligen

Bereichen, die überprüft werden, oft nur wenige Aufgaben gestellt werden. Da häufig innerhalb von etwa 30 Minuten die

Inhalte eines gesamten Schuljahrs überprüft werden soll, ist dies auch nicht anders machbar.

Weiter ist zu berücksichtigen, dass lehrplanbezogene Tests immer nur eine Schnittmenge der teils unterschiedlichen Lan-

deslehrpläne berücksichtigen können, nicht jedoch den gesamten Lehrplaninhalt der jeweiligen Jahrgangsstufe eines Bun-

deslandes.