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7. Wie unterstützen Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen?
KABC-II
Kaufman Assessment Batte-
ry for Children-2 (KABC-II)
Gedächtnisfunktionen werden mithilfe folgender Untertests erfasst:
Zahlen nachsprechen; Handbewegungen
, die in der vom Testleiter
vorgegebenen Reihenfolge wiederholt werden sollen. Im Subtest
Wort-
reihe
werden die Namen alltäglicher Objekte vorgesprochen, sie sollen
anschließend auf einer Bildertafel in der gleichen Reihenfolge gezeigt
werden.
Im Subtest
Atlantis
nennt der Testleiter sinnfreie Fantasienamen, die er
Bildern von Lebewesen zuordnet. Aus einer Auswahl mehrerer Bilder
sollen diese wiedererkannt werden. Im Subtest
Symbole
werden Worte
kleinen Zeichnungen zugeordnet. Symbolreihen sollen danach von der
Testperson dekodiert werden, es werden so kurze Sätze „gelesen“.
WNV
Wechsler Nonverbal Scale
of Ability
Der sprachfreie Intelligenztest enthält für die Altersgruppe 8;0 bis
21;11 Jahre den Subtest
visuell-räumliche Merkspanne vorwärts und
rückwärts
. Hierbei tippt der Testleiter auf einer dreidimensionalen,
nicht veränderbaren Testvorlage eine Sequenz von Würfeln an. Die
Testperson soll diesen Ablauf in gleicher oder umgekehrter Reihenfolge
wiedergeben. Das Arbeitsgedächtnis für visuell-räumliche Stimuli wird
so erfasst.
Zu beachten ist, dass Intelligenztests stets vollständig durchgeführt werden sollten. Würden nur einzelne Subtests aus-
gewählt, würde dies die Möglichkeiten anderer Beratungs- oder Diagnosestellen einengen, da ein Testgesamtergebnis
nicht mehr ermittelt werden kann. Testwiederholungen sind dann wegen der Lerneffekte erst nach Wartezeiten möglich.
Diagnostik und Beratung bei Komorbiditäten
Oft müssen neben Rechenschwierigkeiten auch weitere Problembereiche abgeklärt werden. Es werden Symptome beob-
achtet oder berichtet, die beim Berater vertiefte psychologische Fachkenntnisse erfordern.
Folgende Beratungsanlässe, ob im Zusammenhang mit Schwierigkeiten im Rechnen oder unabhängig davon, fallen im
Bereich der Schule in die Zuständigkeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen:
•
Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache
•
Entwicklungsstörungen der motorischen Funktionen
•
Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten: Lese- und Rechtschreibstörung, isolierte Rechtschreib-
störung, kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten
•
Auditive und/oder visuelle Wahrnehmungsprobleme
•
Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörungen (ADHS)
•
Anpassungsstörungen, z. B. ängstliches und/oder depressives Verhalten
•
Schulangst
•
Psychosomatische Symptome (Somatisierung)
•
Störung des Sozialverhaltens
Die Zuständigkeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen wird sich allerdings in aller Regel darauf beschränken,
eine (erste) diagnostische Einschätzung vorzunehmen und andere Fachstellen oder ärztliche Hilfen zu empfehlen. Aufgrund
der Verpflichtung zur Verschwiegenheit dürfen schulpsychologische Erkenntnisse nur mit ausdrücklicher Genehmigung der
Erziehungsberechtigten an außerschulische Institutionen, Therapeuten oder Ärzte weitergeleitet werden.