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7. Wie unterstützen Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen?

KABC-II

Kaufman Assessment Batte-

ry for Children-2 (KABC-II)

Gedächtnisfunktionen werden mithilfe folgender Untertests erfasst:

Zahlen nachsprechen; Handbewegungen

, die in der vom Testleiter

vorgegebenen Reihenfolge wiederholt werden sollen. Im Subtest

Wort-

reihe

werden die Namen alltäglicher Objekte vorgesprochen, sie sollen

anschließend auf einer Bildertafel in der gleichen Reihenfolge gezeigt

werden.

Im Subtest

Atlantis

nennt der Testleiter sinnfreie Fantasienamen, die er

Bildern von Lebewesen zuordnet. Aus einer Auswahl mehrerer Bilder

sollen diese wiedererkannt werden. Im Subtest

Symbole

werden Worte

kleinen Zeichnungen zugeordnet. Symbolreihen sollen danach von der

Testperson dekodiert werden, es werden so kurze Sätze „gelesen“.

WNV

Wechsler Nonverbal Scale

of Ability

Der sprachfreie Intelligenztest enthält für die Altersgruppe 8;0 bis

21;11 Jahre den Subtest

visuell-räumliche Merkspanne vorwärts und

rückwärts

. Hierbei tippt der Testleiter auf einer dreidimensionalen,

nicht veränderbaren Testvorlage eine Sequenz von Würfeln an. Die

Testperson soll diesen Ablauf in gleicher oder umgekehrter Reihenfolge

wiedergeben. Das Arbeitsgedächtnis für visuell-räumliche Stimuli wird

so erfasst.

Zu beachten ist, dass Intelligenztests stets vollständig durchgeführt werden sollten. Würden nur einzelne Subtests aus-

gewählt, würde dies die Möglichkeiten anderer Beratungs- oder Diagnosestellen einengen, da ein Testgesamtergebnis

nicht mehr ermittelt werden kann. Testwiederholungen sind dann wegen der Lerneffekte erst nach Wartezeiten möglich.

Diagnostik und Beratung bei Komorbiditäten

Oft müssen neben Rechenschwierigkeiten auch weitere Problembereiche abgeklärt werden. Es werden Symptome beob-

achtet oder berichtet, die beim Berater vertiefte psychologische Fachkenntnisse erfordern.

Folgende Beratungsanlässe, ob im Zusammenhang mit Schwierigkeiten im Rechnen oder unabhängig davon, fallen im

Bereich der Schule in die Zuständigkeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen:

Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache

Entwicklungsstörungen der motorischen Funktionen

Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten: Lese- und Rechtschreibstörung, isolierte Rechtschreib-

störung, kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten

Auditive und/oder visuelle Wahrnehmungsprobleme

Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörungen (ADHS)

Anpassungsstörungen, z. B. ängstliches und/oder depressives Verhalten

Schulangst

Psychosomatische Symptome (Somatisierung)

Störung des Sozialverhaltens

Die Zuständigkeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen wird sich allerdings in aller Regel darauf beschränken,

eine (erste) diagnostische Einschätzung vorzunehmen und andere Fachstellen oder ärztliche Hilfen zu empfehlen. Aufgrund

der Verpflichtung zur Verschwiegenheit dürfen schulpsychologische Erkenntnisse nur mit ausdrücklicher Genehmigung der

Erziehungsberechtigten an außerschulische Institutionen, Therapeuten oder Ärzte weitergeleitet werden.