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2. Wer unterstützt Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechnenlernen?

2.1.5 Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD)

Führen massive Schwierigkeiten im Fach Mathematik zu einem umfassenden Leistungsversagen beim Kind oder wird ein

sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet, so können die Lehrkräfte für Sonderpädagogik im mobilen Dienst zugezogen

werden.

Diese können in folgenden Aufgabenbereichen Unterstützung geben:

Beratung und Information von Lehrkräften

Feststellen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs

Feststellen möglicher Ursachen (mit dem Kind, mit der Familie und im Unterricht)

Mitwirken bei der Förderplanung (hinsichtlich unterrichtlicher und häuslicher Maßnahmen)

Koordinieren einer sonderpädagogischen Zusatzförderung

2.2 Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten

Nicht nur Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten in Mathematik brauchen Hilfe, sondern auch deren Erziehungs-

berechtigte, damit diese ihre Kinder im häuslichen Bereich richtig unterstützen können.

Oft bringen Grundschulkinder neben den fachlichen Anforderungen und Aufgaben auch Reaktionen wie Enttäuschung,

Wut, Frustration, Schuld- oder Schamgefühl mit nach Hause, da schulisches Leistungsversagen die Ganzheitlichkeit des

Kindes betrifft. Deshalb sollten Erziehungsberechtigte frühzeitig in die kooperative Zusammenarbeit mit der Schule einbe-

zogen werden.

Folgende Möglichkeiten der Kooperation sind wünschenswert und zielführend:

regelmäßige Information der Lehrkräfte an die Erziehungsberechtigten über aktuelle Lerninhalte der Klasse, den indi-

viduellen Lernstand, aber auch über die emotionale Befindlichkeit des Kindes

Einbeziehung der Erziehungsberechtigten beim Erstellen und Auswerten von Lernplänen und Fördermaßnahmen

Absprachen über schulisches und häusliches Üben, Vereinbarungen zu Motivation, Lob, Bestätigung und weitere

geeignete Maßnahmen

Empfehlung von Materialien; fachliche und pädagogische Anleitung der Erziehungsberechtigten

Vermehrtes Üben im Sinne der Erhöhung der Aufgabenzahl bringt in den meisten Fällen wenig. Deshalb muss eine kom-

petente Unterstützung der Erziehungsberechtigten neben einer Information über den individuellen Lernentwicklungsstand

des Kindes sowie der Beratung zu weiteren Mitwirkungsmöglichkeiten sinnvollerweise auch eine grundlegende Information

über den Erwerb elementarer mathematischer Konzepte mit einschließen.

Zusätzlich dazu ist es empfehlenswert, wenn die Schule unabhängig vom konkreten Fall z. B. auf Elternabenden oder In-

formationsveranstaltungen über Inhalte und Anforderungen des Mathematikunterrichts informiert sowie schulische Förde-

rung und häusliche Übungsmöglichkeiten benennt.

Reichen die schulischen Mittel und Möglichkeiten der Förderung und Unterstützung nicht aus, sollten die Erziehungs-

berechtigten über weiterführende außerschulische Einrichtungen informiert werden. Es ist Aufgabe der Lehrkraft, der Bera-

tungslehrkraft, der Schulpsychologin oder des Schulpsychologen, hier gezielt Kontakte zu vermitteln.

2.3 Außerschulische Hilfen

Neben den schulischen Unterstützungs- und Fördermaßnahmen können Erziehungsberechtigte im Einzelfall außerschuli-

sche Therapie- und Hilfemaßnahmen für ihr Kind initiieren.

Dazu bieten vielerorts Lerninstitute und niedergelassene Therapeuten mathematische Förderung und Therapie bei Rechen-

störungen an. Darüber hinaus gibt es Maßnahmen, welche bezogen auf das Rechnen inhaltsunspezifisch die Motivation

sowie die Lernvoraussetzungen schulen, wie z. B. Lerntherapie, Ergotherapie u. v.m.

Die Frage der Finanzierung sollte vor Beginn einer Maßnahme geklärt sein (vgl. auch Möglichkeiten der Eingliederungshilfe

durch die Kinder- und Jugendhilfe, Kap. 3.3, S. 16).