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Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechnenlernen
2. Wer unterstützt Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechnenlernen?
Die an den Förder- und Beratungsstellen tätigen Grundschullehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bzw.
Förderlehrkräfte
•
führen Diagnosegespräche zur Feststellung des konkreten Unterstützungsbedarfs,
•
fördern Schülerinnen und Schüler außerhalb der Unterrichtszeit und im Rahmen einer wöchentlichen (Einzel-) Förde-
rung in einem Zeitraum von mindestens drei Monaten,
•
beraten Eltern und Lehrkräfte.
2.1.4 Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen haben durch ihre Ausbildung, ihre Erfahrung und die
ihnen zugewiesenen Tätigkeitsbereiche die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern zu helfen, zu einer ihren erkennbaren
Fähigkeiten entsprechenden schulischen Bildung und Förderung zu gelangen.
Die Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen folgen den Prinzipien
•
der Freiwilligkeit der Ratsuchenden,
•
der Neutralität bzw. Allparteilichkeit,
•
der Vertraulichkeit und
•
der Verschwiegenheit.
Letzteres auf der Basis unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen (siehe Bekanntmachung zur Schulberatung in
Bayern vom 29.10.2001).
Bei Fragen zum Thema
Besondere Schwierigkeiten im Rechnenlernen
fallen folgende Tätigkeiten an, die dem Aufga-
benspektrum der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen zugeordnet werden können:
•
Ansprech- und Kooperationspartner für Lehrkräfte
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Mithilfe bei der Feststellung eines Förderbedarfs
•
Unterstützung der Schulleitung bei Vorgehensweisen und Entscheidungen
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Information von Erziehungsberechtigten, z. B. zur Einschulung, zum Übertritt, zur Durchlässigkeit im Hinblick auf
Abschlüsse
•
Vernetzung mit Fachdiensten
•
weiterführende Beratung
Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten oftmals Verfahren der psychologi-
schen Diagnostik sowie weitere pädagogische und psychologische Methoden und Maßnahmen angewandt. Insbesondere
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen verfügen aufgrund ihrer Ausbildung über eine hohe Diagnose-, Interventions-
und Beratungskompetenz. Hierdurch ist eine begründete Auswahl aussagekräftiger diagnostischer Instrumente sicherge-
stellt. Die angestrebten Ziele sollen innerhalb des Beratungsprozesses formuliert werden, empfohlene Interventionen sollen
auf die jeweilige Schülerin bzw. den jeweiligen Schüler und auf die Diagnose bezogen und realisierbar sein.
Bei den betroffenen Schülerinnen und Schülern ist häufig ein allgemeiner Motivationsverlust zu beobachten. Auch Er-
ziehungsschwierigkeiten, sowohl zu Hause als auch in der Schule, treten bei Problemen in Lernbereichen immer wieder
begleitend auf. Nicht selten sind Selbstwertprobleme offensichtlich und das schulische Selbstkonzept, insbesondere das
mathematische Selbstkonzept, ist beschädigt. Sogenannte Teufelskreise aus enttäuschten Erwartungen, gestellten Anfor-
derungen und Angst vor dem Versagen blockieren das Leistungsvermögen. All dies ist bei der Beratung und Intervention
durch Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zu berücksichtigen.
Die jeweilige Zuständigkeit von Beratungslehrkräften, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ist nicht trennscharf vor-
gegeben. Es sollen vor Ort Vereinbarungen hierzu getroffen werden, die die vorhandenen Ressourcen berücksichtigen und
sinnvoll einsetzen. Dabei ist zu beachten, dass Beratungslehrkräfte eine pädagogische, Schulpsychologinnen und Schulpsy-
chologen eine psychologische Dienstleistung erbringen.
Insbesondere wenn Kinder mit Mehrfachdiagnosen oder Begleitstörungen, sogenannten Komorbiditäten, vorgestellt wer-
den, liegt die Zuständigkeit bei den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen.