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Das deutsch-italienische Anwerbeabkommen vom 20. Dezember 1955

Einsichten und Perspektiven 4 | 15

Das deutsch-italienische

Anwerbeabkommen vom

20. Dezember 1955

Mythos und Akt europäischer Solidarität zugleich

Von Heike Knortz

Handschlag des Bundesarbeitsministers Anton Storch (links) und des italienischen Außenministers Gaetano Martino nach der Unterzeichnung eines neuen

Vertrags über die Beschäftigung italienischer Arbeiter in der Bundesrepublik, Rom 1955

Foto: SZ Photo