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Das deutsch-italienische Anwerbeabkommen vom 20. Dezember 1955
Einsichten und Perspektiven 4 | 15
Das deutsch-italienische
Anwerbeabkommen vom
20. Dezember 1955
Mythos und Akt europäischer Solidarität zugleich
Von Heike Knortz
Handschlag des Bundesarbeitsministers Anton Storch (links) und des italienischen Außenministers Gaetano Martino nach der Unterzeichnung eines neuen
Vertrags über die Beschäftigung italienischer Arbeiter in der Bundesrepublik, Rom 1955
Foto: SZ Photo