Der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsangeboten in allen Schularten ist ein vorrangiges Ziel der Bayerischen Staatsregierung und stellt einen wesentlichen Beitrag zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung des bayerischen Bildungswesens dar. Er ermöglicht nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern und Erziehungsberechtigten, sondern trägt auch zu mehr Chancengerechtigkeit und individueller Förderung für die Schüler bei.
Unter dem Begriff der „Ganztagsschulen“ werden in Bayern Schulen verstanden, bei denen
Begriffliche Änderungen im Anschluss an die Definitionen der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK):
a) Schulen mit Angeboten der ganztägigen Förderung und Betreuung im Anschluss an den Vormittagsunterricht werden als „Offene Ganztagsschulen“,
b) Schulen, an denen ein Ganztagszug mit häufig rhythmisiertem Unterricht eingerichtet ist, als „Gebundene Ganztagsschulen“ bezeichnet.
Beide Einrichtungsformen werden unter dem Oberbegriff der „Ganztagsschulen“ geführt.
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Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat Rahmenvereinbarungen und Absichtserklärungen mit Verbänden und öffentlichen Trägern geschlossen, um die Umsetzung von Ganztagsangeboten zu unterstützen.
Zurzeit sind Vereinbarungen mit folgenden Verbänden und öffentlichen Trägern geschlossen:
• Katholisches Schulkommissariat in Bayern- Link
• Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern - Link
• Bayerischer BauernVerband, Landfrauen - Link
• Bildungswerk der bayerischen Wirtschaft - Link
• Bayerischer Landes-Sportverband (Link) und Bayerischer Musikrat (Link)
• Hilfsorganisationen in Bayern: Bayerisches Rotes Kreuz (Link), Die Johanniter (Link), Malteser (Link), Arbeiter-Samariter-Bund (Link) und Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (Link)
• Bayerischer Landesausschuss für Hauswirtschaft - Link
• Bayerischer Jugendring - Link
• Bayerischer Landesverband für Gartenbau und Landespflege - Link
• Bayerische Architektenkammer - Link
• Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen (Link) und Bayerischer Blasmusikverband (Link)

Qualitätsrahmen für offene und gebundene Ganztagsschulen
Die qualitative Weiterentwicklung der Ganztagsschulen ist ein wichtiges Anliegen der Bayerischen Staatsregierung. Die bestehenden Ganztagsschulen haben sich dieser Aufgabe schon bisher mit großem Engagement angenommen. Damit die Ganztagsschulen ihre Zielsetzungen im Interesse der Schülerinnen und Schüler bestmöglich erfüllen können, wurden nunmehr im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Qualitätsrahmen für gebundene und offene Ganztagsschulen entwickelt:
Aufsichts- und Qualitätsmanagement
Die Realisierung der in den Qualitätsrahmen als Basisstandards verbindlich festgelegten Qualitätsstandards wird an staatlichen Ganztagsschulen in regelmäßigen Abständen von der jeweils zuständigen staatlichen Schulaufsichtsbehörde begleitet. Hierzu wurden Bilanzberichte für offene und gebundene Ganztagsangebote entwickelt, die die Ganztagsschulen dabei unterstützen sollen, ihren jeweiligen Entwicklungsstand zu dokumentieren. Ferner dienen sie als Grundlage für die Begleitung durch die Schulaufsicht im Rahmen ihrer Aufgaben zur Qualitätssicherung und Beratung.
Bekanntmachung zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung
Näheres zum weiterentwickelten Verfahren zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung für offene und gebundene Ganztagsschulen sowie zum Ablauf des Aufsichts- und Qualitätsmanagements ist in der nachfolgenden Kultusministeriellen Bekanntmachung vom 9. August 2012 geregelt:

Die offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 10.
Der Unterricht an offenen Ganztagsschulen findet wie gewohnt überwiegend am Vormittag im Klassenverband statt. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern dies wünschen, besuchen dann nach dem stundenplanmäßigen Unterricht die jeweiligen Ganztagsangebote.
Zur familiengerechten Förderung und Betreuung gehören:
Schulischer Wahlunterricht und Arbeitsgemeinschaften werden selbstverständlich für alle Schüler fortgeführt (auch für diejenigen, die nicht am Ganztagsangebot teilnehmen).
Über die Einrichtung von offenen Ganztagsschulen entscheidet der Staat im Rahmen seiner Haushaltsmittel.
Angebote
Art und Ausgestaltung der Angebote hängt von den Bedürfnissen und Möglichkeiten an der jeweiligen Schule ab. Die Schulen, ihre Sachaufwandsträger und Kooperationspartner entwickeln das jeweilige Angebot gemeinsam. Hierbei können und sollten auch Vereine, Verbände und andere Institutionen eingebunden werden.
Personal
Welche Personen die Förderung und Betreuung übernehmen, hängt von den jeweiligen Inhalten und Möglichkeiten vor Ort ab. In Frage kommen Sozialpädagogen, Erzieher, Übungsleiter sowie sonstige für das jeweilige Angebot geeignete Personen (auch Experten aus der Wirtschaft, Leiter von Jugendgruppen, engagierte Eltern), aber auch pädagogisches Personal.
Nach Verfügbarkeit können auch Lehrkräfte eingesetzt werden. Dadurch verringert sich das Budget um den Gegenwert der entsprechenden Lehrerwochenstunden.
Zeitlicher Rahmen
Offene Ganztagsschulen bieten an mindestens vier der fünf Wochentage ab Unterrichtsende bis mindestens 16 Uhr verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote (wöchentlich mindestens 12 Stunden).
Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder auch nur für bestimmte Tage anzumelden (Minimum: 2 Nachmittage bzw. 6 Wochenstunden, wobei ein Nachmittag Regelunterricht eingerechnet werden kann). Um die Planbarkeit zu erleichtern, muss die Anmeldung verbindlich für ein ganzes Schuljahr folgen.
Die offene Ganztagsschule ist eine schulische Veranstaltung ebenso wie der Klassenunterricht am Vormittag.
Schularten
Eine offene Ganztagsschule kann an Mittelschulen, Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Lernen (Mittelschulstufen), Sonderpädagogischen Förderzentren (Mittelschulstufen), Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien eingerichtet werden (jeweils Jahrgangsstufen 5 bis 10). In Ausnahmefällen können auch Grundschüler in einem solchen offenen Ganztagsangebot mitbetreut werden. An Grundschulen und in der Grundschulstufe der Förderschulen bieten die Angebote der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung eine verlässliche Betreuung der Schülerinnen und Schüler am Nachmittag.

Seit dem Schuljahr 2002/2003 werden offene Ganztagsangebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 10 eingerichtet. Im Schuljahr 2012/2013 sind in Bayern an 1.363 Schulen offene Ganztagsangebote eingerichtet, darunter an 626 Mittelschulen, an 99 Sonderpädagogischen Förderzentren und Schulen zur Lernförderung, an 260 Realschulen, an 345 Gymnasien und an 33 Wirtschaftsschulen. Damit konnten auch im Schuljahr 2012/2013 alle genehmigungsfähigen Anträge bewilligt werden.

Antragsteller ist der jeweilige Sachaufwandsträger bzw. Schulträger.
Ausstattung
Offene Ganztagsschulen erhalten je nach Schulart pro Gruppe und Schuljahr den Gegenwert der Lehrerwochenstunden in Geld und den jeweiligen Pauschalbetrag einer Klasse in gebundener Form (Angleichung der Finanzierung von offener und gebundener Form)
Für staatliche Schulen wurde folgendes Budget festgesetzt (darin enthalten: Beteiligung der Kommunen in Höhe von 5.000 €):
Kommunale Schulen und Schulen in freier Trägerschaft erhalten diese Beträge entsprechend dem Budget für die staatlichen Schulen als staatliche Zuwendung je Gruppe und Schuljahr abzüglich einer pauschalen Eigenbeteiligung der kommunalen und freien Schulträger am Personalaufwand in Höhe von 5.000 Euro je Gruppe und Schuljahr.
Durch die Zuweisung wird eine Unterrichts- und Betreuungszeit grundsätzlich an vier Tagen von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr an allen Schularten gewährleistet.
Grundsätzlich werden an staatlichen Schulen keine Elternbeiträge mehr für den Besuch von Ganztagsschulen erhoben (Elternbeiträge sind aber mit Zustimmung des Schulforums insbesondere für Angebote nach 16.00 Uhr oder am Freitag bzw. für besondere Zusatzangebote innerhalb der Kernzeit möglich).
Die Eltern übernehmen wie bisher die Kosten für das Mittagessen.

Im Gegensatz zu den Förder- und Betreuungsangeboten der offenen Ganztagsschule, die meist jahrgangsübergreifend im Anschluss an den regulären Klassenunterricht gruppenweise organisiert werden, wird die gebundene Ganztagsschule in einem festen Klassenverband organisiert, um eine stärkere individuelle Förderung der kognitiven Entwicklung und der sozialen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.
Unter gebundener Ganztagsschule (Ganztagsklasse) wird verstanden, dass,
Der Pflichtunterricht ist auf Vormittag und Nachmittag verteilt. Über den ganzen Tag hinweg wechseln Unterrichtsstunden mit Übungs- und Studierzeiten und sportlichen, musischen und künstlerisch orientierten Fördermaßnahmen. Es werden auch Freizeitaktivitäten angeboten.
Gebundene Ganztagsschulen unterbreiten zusätzliche unterrichtliche Angebote und Fördermaßnahmen, u. a.:
In der gebundenen Ganztagsschule werden überwiegend Lehrkräfte und Förderlehrkräfte eingesetzt, aber auch externe Honorarkräfte, etwa für die Betreuungen der Mittagszeit sowie für Freizeitgestaltung, Berufsorientierung etc.. Der gesamte Tagesablauf wird von der Schule organisiert.
Über die Einrichtung von gebundenen Ganztagsschulen entscheidet der Staat im Rahmen seiner Ausbauplanungen. Er finanziert sie auch. Die Eltern übernehmen die Kosten für das Mittagessen.

Mit dem Aufbau gebundener Ganztagsschulen wurde zum Schuljahr 2002/2003 begonnen. Ziel der Staatsregierung ist es, gebundene Ganztagsschulen an Grundschulen, Mittelschulen, Sonderpädagogischen Förderzentren und Schulen zur Lernförderung, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien flächendeckend und bedarfsgerecht auszubauen, sofern hierfür Bedarf besteht und die Schulaufwandsträger der Schulen einen entsprechenden Antrag stellen.
Im Schuljahr 2012/2013 sind in Bayern an 964 Schulen gebundene Ganztagszüge eingerichtet oder befinden sich im Aufbau, darunter an 336 Grundschulen, an 411 Mittelschulen, an 132 Sonderpädagogischen Förderzentren und Schulen zur Lernförderung, an 30 Realschulen, an 50 Gymnasien und an fünf Wirtschaftsschulen. Damit konnten auch im Schuljahr 2012/2013 alle genehmigungsfähigen Anträge bewilligt werden.

Der Schwerpunkt des Ausbaus von gebundenen Ganztagschulen liegt derzeit im Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen. Zudem hat im Schuljahr 2011/2012 der flächendeckende Ausbau an Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien begonnen. Antragsteller ist der jeweilige Schulaufwandsträger.
Für Fragen bezüglich der Einrichtung und Organisation von gebundenen Ganztagszügen stehen den Eltern, Schulen und Sachaufwandsträgern die Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen für den Ganztagsbereich an den Regierungen beratend zur Seite.
Darüber hinaus stehen auf der Homepage des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung weitere Informationen zur Verfügung (z.B. der Leitfaden "Ganztagsschulen in Bayern" in digitalisierter Form).
Auswahlkriterien
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus legt seiner Entscheidung bezüglich der Einrichtung von gebundenen Ganztagszügen folgende Kriterien zugrunde:
Ausstattung
