September 2002
Rubriken
Impressum 2 Neues vom Salvatorplatz 2 Der Schulpsychologe 15 Elternbörse 17 Rat & Auskunft 18 Übrigens ... 20Inhalt
Herausgeber
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus,
Salvatorstraße 2, 80333 München
Sekretariat
Tel. (0 89) 21 86-12 17,
Fax (0 89) 21 86-12 80
Redaktion
Winfried Karl (verantwortlich), Erich Biebl,
Dr. Beate Promberger
Gestaltung
Agentur
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München
Druck und Herstellung
maul-belser Nürnberg, Breslauer Straße 300
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Naturpapier
Titelfoto
Gert Krautbauer
Die Zeitschrift wird kostenlos über die Schulen an die Eltern verteilt.
n e u e s
Impressum
Die im Jahr 2000 beschlossene Um-
wandlung der vierstufigen Realschulen
in sechsstufige geht nun in die vor-
letzte Runde.
Denn im Schuljahr 2002/03
führen weitere 59 Realschulen erstmals
die Jahrgangsstufe 5 ein. Damit gibt es
bereits 279 von den insgesamt 335 bayeri-
schen Realschulen in der sechsstufigen
Form. An den neuen Standorten werden
jedoch – parallel zur R6 – noch für ein
Jahr Eingangsklassen für die 7. Klasse der
vierstufigen Realschule angeboten, so
dass jedes Kind die Möglichkeit hat, eine
Realschule zu besuchen.
Kultusministerin Monika Hohlmeier 4 kommentiert die Ergebnisse Eckdaten der Studie 5 Ergebnisse des innerdeutschen und 6 des internationalenVergleichs Analysen 8 Aufgabenbeispiele 12 Ferienkalender 10 Berufsbildungskongress 15 Informationen für Schüler, Eltern und Lehrer Gewaltvideos 16 Leserecho auf den Beitrag in EZ 2/02PISA-E
Elternrecht
Vorletzte Runde
Eltern sind über ein auffallendes Ab-
sinken der Leistungen oder sonstige
wesentliche Vorgänge, die den Schüler
betreffen, möglichst frühzeitig zu
informieren.
Dazu ist die Schule nach
Art. 75 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen
Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes
(BayEUG) verpflichtet. Diese Informa-
tionspflicht wurde nun auf Initiative von
Kultusministerin Monika Hohlmeier auf
volljährige Schüler ausgedehnt, die das
21. Lebensjahr noch nicht vollendet ha-
ben. Die dazu notwendigen Änderun-
gen im BayEUG wurden vom Bayeri-
schen Landtag am 11.7.02 beschlossen
und traten am 1.August 2002 in Kraft.
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