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September 2002

Rubriken

Impressum 2 Neues vom Salvatorplatz 2 Der Schulpsychologe 15 Elternbörse 17 Rat & Auskunft 18 Übrigens ... 20

Inhalt

Herausgeber

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus,

Salvatorstraße 2, 80333 München

Sekretariat

Tel. (0 89) 21 86-12 17,

Fax (0 89) 21 86-12 80

Redaktion

Winfried Karl (verantwortlich), Erich Biebl,

Dr. Beate Promberger

Gestaltung

Agentur

2

München

Druck und Herstellung

maul-belser Nürnberg, Breslauer Straße 300

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Naturpapier

Titelfoto

Gert Krautbauer

Die Zeitschrift wird kostenlos über die Schulen an die Eltern verteilt.

n e u e s

Impressum

Die im Jahr 2000 beschlossene Um-

wandlung der vierstufigen Realschulen

in sechsstufige geht nun in die vor-

letzte Runde.

Denn im Schuljahr 2002/03

führen weitere 59 Realschulen erstmals

die Jahrgangsstufe 5 ein. Damit gibt es

bereits 279 von den insgesamt 335 bayeri-

schen Realschulen in der sechsstufigen

Form. An den neuen Standorten werden

jedoch – parallel zur R6 – noch für ein

Jahr Eingangsklassen für die 7. Klasse der

vierstufigen Realschule angeboten, so

dass jedes Kind die Möglichkeit hat, eine

Realschule zu besuchen.

Kultusministerin Monika Hohlmeier 4 kommentiert die Ergebnisse Eckdaten der Studie 5 Ergebnisse des innerdeutschen und 6 des internationalenVergleichs Analysen 8 Aufgabenbeispiele 12 Ferienkalender 10 Berufsbildungskongress 15 Informationen für Schüler, Eltern und Lehrer Gewaltvideos 16 Leserecho auf den Beitrag in EZ 2/02

PISA-E

Elternrecht

Vorletzte Runde

Eltern sind über ein auffallendes Ab-

sinken der Leistungen oder sonstige

wesentliche Vorgänge, die den Schüler

betreffen, möglichst frühzeitig zu

informieren.

Dazu ist die Schule nach

Art. 75 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen

Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes

(BayEUG) verpflichtet. Diese Informa-

tionspflicht wurde nun auf Initiative von

Kultusministerin Monika Hohlmeier auf

volljährige Schüler ausgedehnt, die das

21. Lebensjahr noch nicht vollendet ha-

ben. Die dazu notwendigen Änderun-

gen im BayEUG wurden vom Bayeri-

schen Landtag am 11.7.02 beschlossen

und traten am 1.August 2002 in Kraft.

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