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2020

GYMNASIUM

Qualitätsentwicklung – eine Aufgabe der Schule

4. Schulentwicklungsprogramm

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Im Schulentwicklungsprogramm dokumentierte Maßnahmen und Ziele können auch über die im An-

schluss an eine externe oder interne Evaluation vereinbarten Ziele hinausgehen. In diesem Fall werden sie

gemäß Art. 69, Abs. 4 Satz 1 Ziff. 6 im Einvernehmen mit dem Schulforum festgelegt.

Ein Leitfaden zur Erarbeitung eines Schulentwicklungsprogramms an der Schule findet sich unter

http://

www.schulentwicklung.bayern.de/ .

Um dem Schulentwicklungsprogramm Stetigkeit und Nachhaltigkeit zu verleihen, sind regelmäßige Qua-

litätssicherungsmaßnahmen notwendig. Das dazu notwendige Instrumentarium stellt die Evaluation zur

Verfügung (vgl. u. S. 25ff.).

5. Externe und interne Evaluation

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In dem Maß, in dem Qualitätsentwicklung in die Verantwortung der einzelnen Schule gelegt wird, muss es

in deren Interesse liegen, regelmäßig den Erfolg ihrer Maßnahmen zu überprüfen und eine Rückmeldung

zu ihrem jeweiligen Stand im Entwicklungsprozess zu bekommen. Das Zusammenspiel aus externer und

interner Evaluation ist daher als ein ständiger Qualitätssicherungsprozess zu verstehen, in dem Ist- und

Sollstände verglichen und notwendige Regulierungsmaßnahmen ergriffen werden.

Die spezifischen Bedingungen des Gymnasiums

An Gymnasien muss Qualitätsentwicklung die speziellen gymnasialen Rahmenbedingungen und Beson-

derheiten berücksichtigen, die an anderen Schularten nicht oder nicht in derselben ausgeprägten Form

bestehen:

1. Das gymnasiale Bildungsziel

Primäres Ziel des Gymnasiums ist „die vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium voraus-

gesetzt wird.

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Qualitätsentwicklung am Gymnasium zielt auf folgenden Idealtyp des Abiturienten:

„… eine seinem Alter entsprechend gebildete Persönlichkeit, die sich eines breiten kulturellen, ethisch-

religiösen und ökonomischen Werte- und Wissensfundaments sicher sein kann und die sich ästheti-

scher Maßstäbe bewusst ist. Der Absolvent eines Gymnasiums soll lebensbejahend und weltoffen dazu

bereit sein, auf längere Sicht die Verantwortung für sich und für andere in Staat und Gesellschaft zu

übernehmen, die von ihm verlangt werden kann.“

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2. Begabungsreservoir

Das Gymnasium nimmt Schülerinnen und Schüler auf, die das Ziel der vertieften Allgemeinbildung „so

schnell erreichen, dass ihnen Zeit und Interesse für zusätzlichen Wissenserwerb zur Verfügung ist.“

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Sie

sind aufgrund ihrer Begabung, ihres breiten Interesses, ihrer Leistungsbereitschaft und ihres Leistungs-

vermögens in der Lage, die Kompetenzen aufzubauen, die sie später für ein Studium und für verantwor-

tungsvolle berufliche Aufgaben benötigen.

11 vgl. Art. 2, Abs. 4 Satz 4 und Art. 69 Abs. 4 Satz 2 Ziff. 6 BayEUG

12 vgl. Art. 113c, Abs. 1 Satz 1f. BayEUG

13 Art. 9 Abs. 1 BayEUG

14 Bericht der Bildungskommission Gymnasium, Empfehlungen zur Reform des bayerischen Gymnasiums, Dezember 2003

15 W. Wiater, Das Gymnasium auf dem Weg zur Exzellenz in: Profil 7-8 (2010), S. 20ff.