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2020
GYMNASIUM
Qualitätsentwicklung – eine Aufgabe der Schule
4. Schulentwicklungsprogramm
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Im Schulentwicklungsprogramm dokumentierte Maßnahmen und Ziele können auch über die im An-
schluss an eine externe oder interne Evaluation vereinbarten Ziele hinausgehen. In diesem Fall werden sie
gemäß Art. 69, Abs. 4 Satz 1 Ziff. 6 im Einvernehmen mit dem Schulforum festgelegt.
Ein Leitfaden zur Erarbeitung eines Schulentwicklungsprogramms an der Schule findet sich unter
http://
www.schulentwicklung.bayern.de/ .Um dem Schulentwicklungsprogramm Stetigkeit und Nachhaltigkeit zu verleihen, sind regelmäßige Qua-
litätssicherungsmaßnahmen notwendig. Das dazu notwendige Instrumentarium stellt die Evaluation zur
Verfügung (vgl. u. S. 25ff.).
5. Externe und interne Evaluation
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In dem Maß, in dem Qualitätsentwicklung in die Verantwortung der einzelnen Schule gelegt wird, muss es
in deren Interesse liegen, regelmäßig den Erfolg ihrer Maßnahmen zu überprüfen und eine Rückmeldung
zu ihrem jeweiligen Stand im Entwicklungsprozess zu bekommen. Das Zusammenspiel aus externer und
interner Evaluation ist daher als ein ständiger Qualitätssicherungsprozess zu verstehen, in dem Ist- und
Sollstände verglichen und notwendige Regulierungsmaßnahmen ergriffen werden.
Die spezifischen Bedingungen des Gymnasiums
An Gymnasien muss Qualitätsentwicklung die speziellen gymnasialen Rahmenbedingungen und Beson-
derheiten berücksichtigen, die an anderen Schularten nicht oder nicht in derselben ausgeprägten Form
bestehen:
1. Das gymnasiale Bildungsziel
Primäres Ziel des Gymnasiums ist „die vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium voraus-
gesetzt wird.
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Qualitätsentwicklung am Gymnasium zielt auf folgenden Idealtyp des Abiturienten:
„… eine seinem Alter entsprechend gebildete Persönlichkeit, die sich eines breiten kulturellen, ethisch-
religiösen und ökonomischen Werte- und Wissensfundaments sicher sein kann und die sich ästheti-
scher Maßstäbe bewusst ist. Der Absolvent eines Gymnasiums soll lebensbejahend und weltoffen dazu
bereit sein, auf längere Sicht die Verantwortung für sich und für andere in Staat und Gesellschaft zu
übernehmen, die von ihm verlangt werden kann.“
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2. Begabungsreservoir
Das Gymnasium nimmt Schülerinnen und Schüler auf, die das Ziel der vertieften Allgemeinbildung „so
schnell erreichen, dass ihnen Zeit und Interesse für zusätzlichen Wissenserwerb zur Verfügung ist.“
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Sie
sind aufgrund ihrer Begabung, ihres breiten Interesses, ihrer Leistungsbereitschaft und ihres Leistungs-
vermögens in der Lage, die Kompetenzen aufzubauen, die sie später für ein Studium und für verantwor-
tungsvolle berufliche Aufgaben benötigen.
11 vgl. Art. 2, Abs. 4 Satz 4 und Art. 69 Abs. 4 Satz 2 Ziff. 6 BayEUG
12 vgl. Art. 113c, Abs. 1 Satz 1f. BayEUG
13 Art. 9 Abs. 1 BayEUG
14 Bericht der Bildungskommission Gymnasium, Empfehlungen zur Reform des bayerischen Gymnasiums, Dezember 2003
15 W. Wiater, Das Gymnasium auf dem Weg zur Exzellenz in: Profil 7-8 (2010), S. 20ff.