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2020

GYMNASIUM

Qualitätsentwicklung – eine Aufgabe der Schule

Die allgemeinen Voraussetzungen

Die verschiedenen Voraussetzungen, unter denen Schulen arbeiten, sind die Folgen gesellschaftlicher Ver-

änderungen und daraus resultierender gesetzlicher Vorgaben. Sie lassen sich aus Sicht einer Schule logisch

reihen und können so ein vollständiges Denk- und Handlungsmodell ergeben.

1. Öffnung der Schule

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Das Leben und Lernen am Gymnasium ist geprägt von allen daran beteiligten Menschen, seinem Standort

und seiner Vernetzung in der Region. Jedes einzelne Gymnasium interagiert mit seinem sozialen und re-

gionalen Umfeld. Dabei existieren und entstehen vor Ort Bedingungen, die die Schule nicht beeinflussen

kann und die von Standort zu Standort entsprechend stark differieren. Die Öffnung der Schule ist daher

kein zentral planbarer, sondern ein individueller Vorgang, der spezifische und flexible Reaktionen erfor-

dert. Dazu benötigen die Schulen Freiräume und die Möglichkeit, eigenverantwortlich zu agieren.

2. Eigenverantwortliche Schule und erweiterte Schulleitung

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Eigenverantwortlichkeit bedeutet nicht nur eine erhöhte Verantwortung für die Schulleitung, sondern für

die ganze Schulgemeinschaft. Gerade angesichts der Größe von Kollegien an vielen Gymnasien, der damit

verbundenen Vielzahl von Projekten und Denkansätzen, des internen Kommunikationsbedürfnisses sowie

der Ansprüche externer Partner ist es unumgänglich, Zuständigkeiten auf mehrere Schultern zu verteilen

und die Führungsspanne entscheidend zu verringern.

Mit der Einrichtung einer erweiterten Schulleitung können die Führungsspannen an Schulen verkürzt und

gerade an größeren Schulen die Voraussetzungen für eine verbesserte Personalförderung und -entwick-

lung in schulbezogenen Leitungsmodellen geschaffen werden. Die Mitglieder der erweiterten Schulleitung

übernehmen als Vorgesetzte Führungs- und Personalverantwortung und unterstützen die Schulleiterin

bzw. den Schulleiter bei der Erledigung ihrer Aufgaben. Zeitgemäße Führungsinstrumente ermöglichen

eine differenzierte Rückmeldung an die Lehrkräfte, verbessern Kommunikation und Kooperation und un-

terstützen die Profil- und Teambildung an der Schule. Erweiterte Leitungsstrukturen leisten damit einen

Beitrag zur professionellen Weiterentwicklung der einzelnen Lehrkraft und wirken auf diesem Wege posi-

tiv auf die Unterrichts- sowie Schulqualität:

Neben der Erweiterung der Schulleitung und damit der Schaffung kleinerer personaler Einheiten, in denen

die einzelne Lehrkraft sich stärker wahrgenommen, wertgeschätzt und unterstützt fühlen kann, ist die Erzie-

hungspartnerschaft mit den Erziehungsberechtigten eine notwendige Antwort auf die Öffnung der Schule.

3. Erziehungspartnerschaft

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Erster und wesentlicher Partner der Schulen, die vor Ort unter den jeweils gegebenen Bedingungen ihren

Auftrag erfüllen, sind die Erziehungsberechtigten, deren Beziehung zur Schule durchaus reziproken Cha-

rakter hat. Dieses Verständnis spiegelt der Begriff Erziehungspartnerschaft wider. Denn während ihnen die

Bayerische Verfassung die Unterstützung ihrer Erziehung durch die Schulen zusichert (Art. 126 Abs, 1 BV),

verpflichtet das Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen die Erziehungsberechtigten ihrerseits

zur Unterstützung der schulischen Erziehungsarbeit (Art. 76 Satz 1 BayEUG).

Die Erziehungsberechtigten können aber über die Unterstützung der Erziehungsarbeit einzelner Lehrkräf-

te hinaus eine starke positive Kraft in der Weiterentwicklung eines ganzen Gymnasiums sein. Denn dessen

systematische, ganzheitliche und konsensorientierte Weiterentwicklung ist nur als Projekt der gesamten

Schulgemeinschaft, die sich zu einem gemeinsamen Programm verpflichtet, realisierbar.

8 vgl. Art. 2 Abs. 5 BayEUG

9 KMBek vom 11.11.2013 Az: II-5 S 4200.7-6a.99; vgl. auch Art. 2, Abs. 4 Satz 2f. BayEUG, Art. 57a BayEUG

10 vgl. Art. 74 Abs. 1 und Art. 69 Abs. 4 Satz 2 Ziff. 7 BayEUG