Zwei Schüler bedrohen ein drittes am Boden sitzendes Kind
Als Gewalt bezeichnet man alle Handlungen, die anderen schädigen ©motortion – stock.adobe.com

Als „Gewalt“ bezeichnet man jeden körperlichen und/oder seelischen Zwang gegenüber Menschen und alle Handlungen, die Tiere oder Dinge schädigen. Neben der sichtbaren Gewalt gibt es die unsichtbare: Sie hinterlässt keine blauen Flecken oder Schnittwunden aber oft schwere seelische Verletzungen. Umso wichtiger ist es, in allen Lebensbereichen präventiv vorzugehen und jeglicher Form von Gewalt keine Chance zu geben.

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus setzt sich in Zusammenarbeit mit den anderen Ministerien und der Polizei sowohl für den verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalttaten als auch für eine nachhaltige Prävention ein. Ein wesentlicher Bestandteil des bayerischen Gewaltpräventionskonzepts liegt darin, die Schülerinnen und Schüler durch eine Stärkung der Selbst- und Sozialkompetenz stark zu machen gegen aktiv angewandte und passiv erlebte Gewalt, gegen Sucht, aber auch gegen sexuellen Missbrauch.


Erscheinungsformen von Gewalt in der Schule

  • Physische bzw. körperliche Gewalt: Alle Formen, bei der eine Person durch körperliche Kraft einer anderen Person oder mehrerer anderer Personen geschädigt oder verletzt wird (z. B. Prügeleien).
  • Psychische Gewalt: Sämtliche Formen von Gewalt, durch die Personen bedroht, abgewertet, diffamiert, verängstigt, entmutigt oder emotional erpresst werden (z. B. verbale Attacken, (Cyber-)Mobbing, Happy Slapping, Stalking).
  • Sexuelle Gewalt: Alle sexuellen Handlungen, die einer Person aufgedrängt oder aufgezwungen werden (z. B. Belästigung verbaler oder nonverbaler Art, erzwungene intime Körperkontakte, Vergewaltigung).
  • Sächliche Gewalt bzw. Vandalismus: Eine Form der Beschädigung und Zerstörung von Gegenständen (z. B. von Schuleigentum oder von privatem Eigentum von Mitgliedern der Schulfamilie).
  • Mobbing: Alle genannten Formen von Gewalt nehmen die Gestalt und das Ausmaß von Mobbing an, wenn die negativen Handlungen wiederholt und über einen längeren Zeitraum auftreten und zwischen der attackierenden Person und der geschädigten Person ein Machtungleichgewicht besteht. Im Unterschied zu gewalttätigen Attacken von Einzelpersonen wird Mobbing als Gruppenphänomen betrachtet.

Prävention durch Stärkung der Selbst- und Sozialkompetenz

Die Persönlichkeitsentwicklung und Werteerziehung von Kindern und Jugendlicher sind wesentlicher Bestandteil schulischer Präventionsarbeit und auch als fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel im LehrplanPLUS fest verankert. Durch die Stärkung von Selbst- und Sozialkompetenz üben sie Selbstbeherrschung, übernehmen Verantwortung und zeigen Hilfsbereitschaft. Sie gestalten Beziehungen auf der Grundlage von Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit, Empathie, Toleranz und Selbstbestimmtheit; sie haben Respekt vor anderen Standpunkten und sind fähig, Kompromisse zu schließen, die der Gemeinschaft nützen.

Die Vermittlung folgender grundlegender Lebenskompetenzen steht daher im Lebensraum Schule besonders im Fokus:

  • Fähigkeiten, eigene Grenzen und die Grenzen Anderer wahrzunehmen und zu akzeptieren
  • Respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander
  • Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien
  • Selbstbewusstsein und Identitätsfindung
  • Selbstbehauptung
  • Zusammenhalt
  • Ausbildung einer stabilen Persönlichkeit
  • Entwicklung von Strategien zur Stärkung und Bewahrung physischer und psychischer Gesundheit

Die Vermittlung dieser Lebenskompetenzen erfolgt zum einen durch die pädagogische Arbeit einer jeden Lehrkraft im Unterricht und ist fest in den fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungszielen des LehrplanPLUS verankert. Zum anderen können auch ausgewählte Präventionsprogramme oder die Durchführung besonderer Projekte (z. B. an Projekttagen, auf Schülerfahrten, …) einen wesentlichen Beitrag dazu leisten.


Ausgewählte Präventionsprogramme auf einen Blick

„PIT – Prävention im Team“ bietet altersgerechte Unterrichtseinheiten zu Lebenskompetenztrainings, Gewalt-, Sucht- und Diebstahlprävention sowie zum angemessenen Umgang mit digitalen Medien. Die Durchführung kann in Zusammenarbeit von Schule und Polizei stattfinden.

Eine Anmeldung ist jährlich im Juli möglich. Die Schulen werden über den Anmeldezeitraum rechtzeitig durch ein Kultusministerielles Schreiben informiert.

In Kooperation mit der Techniker Krankenkasse bietet das Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit „Gemeinsam Klasse sein“ die Weiterentwicklung des erfolgreich eingesetzten „Anti-Mobbing-Koffers“ allen weiterführenden Schulen in Bayern an. „Gemeinsam Klasse sein“ bietet u. a. Schulungsfilme, Übungen oder Rollenspiele, die präventiv gegen Mobbing und Cybermobbing arbeiten.

Vor allem Lehrkräfte der Jahrgangsstufen 5-7 und staatliche Schulsozialpädagoginnen bzw. Schulsozialpädagogen können sich für die vorbereitende Schulung durch erfahrene Anti-Mobbing-Koordinatoren bzw. -Multiplikatoren der Staatlichen Schulberatungsstellen anmelden, bei der sie einen Zugangscode für die Online-Plattform des Projekts erhalten.

Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen und die Begleitung junger Menschen auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden ist das Ziel dieses Programms. Die Einheiten richten sich schulartübergreifend insbesondere an Jugendliche im Alter von 10 bis 15 Jahren.

Das Materialpaket „Erwachsen werden“ ist nicht im Buchhandel erhältlich und setzt die Teilnahme an einem Einführungsseminar voraus.

An vielen Schulen haben sich Konzepte zur Streitschlichtung etabliert. Sie zielen darauf ab, Konflikte nicht zu unterdrücken, sondern nachhaltig zu lösen. Die Mediation (Streitschlichtung) wird dabei von Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Schülerinnen und Schüler übernehmen in diesem Konzept Mitbeteiligung und Mitverantwortung innerhalb der Kommunikations- und Konfliktlösungskultur der Schule.

„Klasse2000“ begleitet Grundschulkinder von Jahrgangsstufe 1 bis 4. Das Programm vermittelt den Kindern eine positive Einstellung zur Gesundheit und stärkt ihre Gesundheits- und Lebenskompetenzen.

Faustlos ist ein für Grundschulen entwickeltes, wissenschaftlich evaluiertes Programm zur Förderung sozial-emotionaler Kompetenzen und zur Prävention von aggressivem Verhalten.

Es handelt sich hierbei um ein kostenpflichtiges Angebot.

Das Projekt „zammgrauft“ wendet sich an Kinder und Jugendliche zwischen elf und 18 Jahren. Hier lernen die Schülerinnen und Schüler in Übungen und Rollenspielen die Bedeutung von Gemeinschaft, Vertrauen und Zivilcourage.

Es handelt sich hierbei um ein regionales Angebot der Polizei München.


Gruppen- und klassenbezogene Präventionsarbeit durch Schulsozialpädagogik

Einen weiteren pädagogischen Impuls zur Präventionsarbeit an Schulen leisten die seit dem Schuljahr 2018/2019 etablierten Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen im Programm „Schule öffnet sich“. Diese folgen bei ihrer täglichen Arbeit ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß Art. 60 Abs. 3 BayEUG: Sie „unterstützen die Erziehungsarbeit der Schule durch gruppenbezogene Prävention und wirken in gruppenbezogener Arbeit an der Werteerziehung und der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler mit“ (vgl. auch KMBek vom 11. Dezember 2020: Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen im Programm „Schule öffnet sich“).


Gemeinsame Präventionsarbeit von Schule und Polizei

Schule und Polizei können gemeinsam wichtige Impulse setzen, um präventiv gegen Gewalt und Mobbing vorzugehen. Nähere Informationen finden Sie auch auf der Website der Polizei Bayern.

An jeder bayerischen Polizeidienststelle gibt es sogenannte Schulverbindungsbeamte. Diese Schulverbindungsbeamtin bzw. dieser Schulverbindungsbeamte kann Ansprechperson sein, wenn die Schule zum Beispiel eine Präventionsmaßnahme an einer Schule plant, bei der auch die Polizei einen Part übernehmen könnte oder sollte.

Zu den Aufgaben der Schulverbindungsbeamten gehört z. B.

  • der Kontakt zu den Schulleitungen und die regelmäßige Unterstützung in Sicherheitsfragen,
  • Durchführung von Lehrer- und Elternversammlungen, die den polizeilichen Aufgabenbereich berühren,
  • Fachvorträge halten,
  • an Aufklärungsveranstaltungen mitwirken,
  • über die Sicherheitssituation im regionalen Umkreis informieren und
  • in bestimmten Fällen zu Interventions- und Erziehungsgesprächen hinzugezogen werden.

Die für die jeweilige Schule zuständigen Schulverbindungsbeamten erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Polizeiinspektion.

Die Jugendkontaktbeamten sind junge Polizeibeamte, die in der Regel ihren Dienst in Uniform im Schichtbetrieb absolvieren. Sie sind bestrebt, mit Kindern und Jugendlichen einen guten Kontakt herzustellen, Berührungsängste zu senken und ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis aufzubauen.

Ihr wichtigstes Ziel ist das persönliche Gespräch. Dabei gilt: Je früher das Gespräch stattfindet, desto besser. Im Einzelnen können sie Hilfe bei allen Vorfällen von Gewalt und Missbrauch, Informationen zur Rechtslage, ihre langjährigen Erfahrungen und insgesamt eine neutrale Position anbieten. Gibt es Konflikte, versuchen sie zu vermitteln.

PIT-Prävention im Team

„PIT – Prävention im Team“ bietet altersgerechte Unterrichtseinheiten zu Lebenskompetenztrainings, Gewalt-, Sucht- und Diebstahlprävention sowie zum angemessenen Umgang mit digitalen Medien. Die Durchführung kann in Zusammenarbeit von Schule und Polizei stattfinden.

Eine Anmeldung ist jährlich im Juli möglich. Die Schulen werden über den Anmeldezeitraum rechtzeitig durch ein Kultusministerielles Schreiben informiert.

zammgrauft

Das Projekt „zammgrauft“ wendet sich an Kinder und Jugendliche zwischen elf und 18 Jahren. Hier lernen die Schülerinnen und Schüler in Übungen und Rollenspielen die Bedeutung von Gemeinschaft, Vertrauen und Zivilcourage.

Es handelt sich hierbei um ein regionales Angebot der Polizei München.


Schutz vor sexueller Gewalt

Eine junge Frau hält ihre Hand in die Kamera, auf der STOP zu lesen ist
Kinderschutz umfasst alle Facetten des psychischen wie physischen Wohlergehens, also auch den Schutz vor sexualisierter Gewalt ©Grustock – stock.adobe.com

Die Begriffe „sexueller Missbrauch“, „sexuelle Gewalt“ und „sexueller Übergriff“ werden häufig synonym verwendet. Zentrale Merkmale dieser drei Begriffe sind Unfreiwilligkeit und Machtausübung.

Kinder und Jugendliche können sich nicht alleine schützen. Sie brauchen erwachsene Ansprechpersonen, die wissen, wie Täter und Täterinnen agieren, welche Signale Kinder und Jugendliche aussenden und welche Wege der Hilfe es gibt.

Die Schulen verstehen sich als Schutzraum vor sexualisierter Gewalt. Sie sollen dabei selbstständig entscheiden können, welche Maßnahmen für das jeweilige Schulprofil geeignet sind, um sexuellen Missbrauch zu verhindern und Opfern von sexuellem Missbrauch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen. Die Implementierung von Schutzkonzepten kann hier einen wichtigen Beitrag leisten.


Präventionsarbeit durch Schutzkonzepte

Schutzkonzepte vermindern das Risiko, dass sexuelle Gewalt in einer Einrichtung oder Organisation verübt wird und tragen dazu bei, dass betroffene Kinder und Jugendliche von Fachkräften erkannt werden und Zugang zu Hilfe erhalten.

Bayern beteiligt sich bereits seit 2017 an der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Diese Initiative möchte vor allem die Schulen anregen, im Rahmen der Schulentwicklung Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt einzuführen bzw. weiterzuentwickeln, und gibt Antworten auf Fragen wie: Was sollten Lehrkräfte über sexuellen Missbrauch wissen? Welche Situationen können Täter ausnutzen? An wen wende ich mich im Falle eines Verdachts?

Unterstützende Materialien der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ( UBSKM ) wurden 2017 an 5000 allgemeinbildende Schulen und Berufsschulen in Bayern ausgeliefert.


Leitfaden „Kinderschutz in der Schule“

Die Kultusministerkonferenz hat zudem im März 2023 den Leitfaden für „Kinderschutz in der Schule. Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen“ beschlossen.

Mit dem vorliegenden Leitfaden sollen Wege aufgezeigt werden, wie der Prozess zu einem wirksamen Schutzkonzept an Schulen gelingen und mehr Handlungssicherheit entstehen kann.

Der Leitfaden zeigt aus der schulischen Praxis heraus auf, wie Schulen einzelne Prozessschritte in Angriff nehmen können, Abläufe zu strukturieren sind und gibt Hilfestellungen, um die Komplexität des Prozesses zu reduzieren.

Darstellung des Titelbilds des Leitfadens "Kinderschutz in der Schule".

Durch Unterlegung praxisnaher und handlungsorientierter Materialien wird Schulen damit ein niederschwelliger Zugang ermöglicht, um leichter ein eigenes Schutzkonzept entwickeln zu können. Viele der Materialien sind individuell an die einzelne Schule anpassbar und können entsprechend ausgedruckt werden.


Konkrete Unterstützung an den bayerischen Schulen

An jeder bayerischen Schule existiert eine Beauftragte bzw. ein Beauftragter für die Familien- und Sexualerziehung. In den zugehörigen Richtlinien für Familien- und Sexualerziehung ist das Thema der Prävention von und Intervention bei sexueller Gewalt explizit verankert.

Auch durch die speziell fortgebildeten Beauftragten kann wesentliche Unterstützung bei der Entwicklung möglicher Schutzkonzepte geleistet werden.

Bei Betroffenheit von sexualisierter Gewalt stehen den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten folgende Ansprechpersonen vertrauensvoll zur Verfügung:

  • Lehrkräfte der Klasse
  • Verbindungslehrkräfte
  • Beauftragte bzw. ein Beauftragter für die Familien- und Sexualerziehung
  • Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
  • Beratungslehrkräfte
  • Schulleitung
  • Weitere Personen des Vertrauens, z. B. Schulsozialpädagogin oder Schulsozialpädagoge sowie Jugendsozialarbeit an Schulen

Insbesondere die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen helfen durch geeignete psychologische Interventionen bei der Bewältigung von persönlichen Krisen und vermitteln gegebenenfalls weitergehende und spezifische Beratungsmöglichkeiten, so auch in Fällen von sexueller Gewalt.

Für Fragestellungen, die über die Einzelschule hinausgehen oder für die aufgrund der Sensibilität des Themas sexueller Gewalt an der eigenen Schule keine Beratung in Anspruch genommen werden soll, können sich Ratsuchende an die besonders erfahrenen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräfte an den neun Staatlichen Schulberatungsstellen in Bayern wenden.

Theaterstück „Trau dich!“ (Gemeinsame Initiative des StMUK und des StMAS)

Um zu diesem wichtigen Thema weitere Impulse zu geben, erfolgte 2019 von StMAS und StMUK außerdem der gemeinsame Startschuss zur Modellphase zur flächendeckenden bayernspezifischen Etablierung der Initiative „Trau dich!“ zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs zum Schuljahr 2019/2020. Ziel ist es, Schulkinder altersgerecht über ihre Rechte aufzuklären, ihre Persönlichkeitsrechte zu stärken, sie zu sensibilisieren und zu informieren, wo sie im Bedarfsfall Hilfe finden. Um landesweit eine qualifizierte Durchführung sicherzustellen, erfolgen durch AMYNA e. V. (landes- und bundesweit anerkannte Expertise im Bereich Fortbildung zur Prävention sexualisierter Gewalt) im Vorfeld Schulungen für Jugendamt, Schule sowie spezialisierte Fachberatungsstellen.


Broschüre „Die Grenzen der Kinder und Jugendliche im Ganztag achten“

Darüber hinaus hat das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) 2022 u. a. für das pädagogische Personal im Bereich Ganztag die Broschüre „Die Grenzen der Kinder und Jugendliche im Ganztag achten“ erarbeitet. Diese Broschüre soll pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ganztagsschule dafür sensibilisieren, unbeabsichtigte Grenzüberschreitungen beim Umgang mit Schülerinnen und Schülern, bei sich selbst und anderen zu erkennen und zu vermeiden, wenn dieses Wissen nicht wie bei Lehrkräften im Zuge der Lehrerausbildung erworben worden ist. Sie soll zudem verdeutlichen, in welchen Fällen Grenzen überschritten werden und damit widerrechtlich gehandelt wird.


Faltblatt „Hände weg von mir – Tipps für Kinder

Vor einigen Jahren hat die Fachberatungsstelle Wildwasser Nürnberg e. V. in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund Nürnberg ein Faltblatt entwickelt. Es ist konzipiert für Kinder zwischen 8 und 12 Jahren und bietet große Hilfe in der Wissensvermittlung von Prävention gegen sexualisierte Gewalt. „Hände weg von mir – Tipps für Kinder“ erklärt den Kindern in eingängiger Weise die wichtigen Bausteine der Prävention von sexuellem Missbrauch. Kinder, die die Tipps kennen, wissen Bescheid über sexuellen Missbrauch und lernen, wo sie sich im Notfall Hilfe holen können. Als Lehrkraft vermitteln Sie dieses Wissen an die Kinder. Dazu ist zwingend erforderlich, dass Sie selbst wissen, was bei einem Hinweis auf sexualisierte Gewalt zu tun ist.

Das Faltblatt kann in verschiedenen Sprachen kostenpflichtig bestellt werden.

Online-Portal „Sexuelle Gewalt. Prävention und Intervention in der Schule“

Um die Lehrkräfte für die Thematik des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu sensibilisieren und darin zu schulen, kompetent und behutsam damit umzugehen, Signale der Mädchen und Jungen wahrzunehmen und zu wissen, wie sie im konkreten Verdachtsfall vorgehen müssen, hat das Thema auch in der Lehrerfortbildung auf allen Ebenen (zentral an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen, regional im Bereich der Ministerialbeauftragten bzw. Bezirksregierungen und den Staatlichen Schulberatungsstellen, lokal an den Staatlichen Schulämtern und schulintern (SCHILF) an der Einzelschule) einen hohen Stellenwert. Zentral ist hierfür das von der ALP Dillingen für alle Lehrkräfte bereitgestellte Onlineportal „Sexuelle Gewalt. Prävention und Intervention in der Schule“. Jederzeit für alle Lehrkräfte abrufbar sind zudem drei aufeinander aufbauende Selbstlernkurse zur Prävention und Intervention von sexueller Gewalt. Dieses Angebot wird stetig weiterentwickelt und mit weiterführenden Präsenzlehrgängen vertieft. Weitere Veranstaltungen der ALP Dillingen, regionale und lokale Fortbildungsangebote sowie Maßnahmen externer Anbieter sind in der Fortbildungsdatenbank FIBS zu finden.


Bundesweites Fortbildungsangebot „Was ist los mit Jaron?“

Das Serious Game „Was ist los mit Jaron?“ wurde vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs gemeinsam mit den Kultusbehörden der Länder entwickelt und vermittelt Beschäftigten an Grundschulen und weiterführenden Schulen Basiswissen zum Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch.

Der digitale Grundkurs beleuchtet die verschiedenen Formen und das Ausmaß sexueller Gewalt von Erwachsenen an Kindern und Jugendlichen. Dabei nimmt er Täterstrategien in den Blick und klärt weit verbreitete Mythen auf. Anhand konkreter Situationen aus dem Schulalltag bringt der Grundkurs zudem den Teilnehmenden die Perspektive belasteter Kinder und Jugendlichen näher und zeigt Wege zur Hilfe auf. Das Ziel des jeweils ca. vierstündigen Selbstlernkurses ist es, Teilnehmerinnen und Teilnehmern Sicherheit zu geben, damit sie Betroffenen gute Gesprächsangebote machen und bei der Suche nach Hilfe unterstützen können. Den digitalen Grundkurs gibt es für Grundschulen und weiterführende Schulen, denn auch Jugendliche sind von Missbrauch durch Erwachsene betroffen und auf Hilfe angewiesen. Beide Kursmodule ähneln sich, berücksichtigen aber die unterschiedlichen Entwicklungsstadien von Kindern und Jugendlichen.

Bayerische Anlaufstelle für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt

Das kostenfreie und anonyme Angebot ist eine Adresse für alle Menschen in Bayern, die Missbrauch oder sexualisierte Gewalt erlebt haben, unabhängig davon, wann, wo und durch wen der Missbrauch stattfindet oder stattgefunden hat. Die Anlaufstelle gibt eine erste Orientierung und vermittelt betroffene Menschen an die passende Anlaufstelle in Bayern weiter. Auch Menschen, die Rat und Hilfe für andere suchen, werden hier unterstützt.


Hilfeportal Sexueller Missbrauch

Das „Hilfeportal Sexueller Missbrauch“ ist ein Angebot des Unabhängigen Beauftragen der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Es informiert Betroffene, ihre Angehörigen und andere Menschen, die sie unterstützen wollen. Eine bundesweite Datenbank zeigt, wo es in der eigenen Region Hilfsangebote gibt.


Amyna e. V.

AMYNA e. V. setzt sich in allen Arbeitsbereichen für den Schutz von Mädchen* und Jungen* vor sexueller Gewalt ein.


Kibs

Die Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für männliche Opfer sexueller Gewalt (kibs) bietet Information, Beratung und Betreuung von Jungen und jungen Männern, die von sexueller Gewalt betroffen sind oder waren.


Wildwasser e. V.

Beratungsstelle, die Frauen, die sexualisierte Gewalt in der Kindheit oder Jugend erlebt haben, berät, begleitet und unterstützt. – unabhängig von deren sexueller Orientierung, Nationalität, Hautfarbe, so genannter ‚Behinderung‘, gesellschaftlichem Status, Religionszugehörigkeit und kulturellem Hintergrund.


Bayerischer Jugendring: Fachberatung Prätect

Die Fachberatung Prätect unterstützt Organisationen der Jugendarbeit bei der Erarbeitung und Implementierung von Gesamtstrategien zur Prävention sowie von Schutzkonzepten.


Polizei Bayern

Die nächstgelegene polizeiliche Beratungsstelle kann auf jeder Polizeidienststelle oder beim Bayerischen Landeskriminalamt erfragt werden (Informationen auch auf dem Portal „Polizei für dich“).


Bündnis für Kinder

Die Stiftung vernetzt helfende Institutionen. Dort findet sich auch ein ausführliches Verzeichnis behördlicher Hilfeeinrichtungen in Bayern.


Jungenbüro Nürnberg

Das Jungenbüro Nürnberg ist eine Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für männliche Opfer sexueller Gewalt. Sie bietet Information, Beratung und Betreuung von Jungen und jungen Männern sowie deren Vertrauenspersonen, Eltern und Angehörigen, die von sexueller Gewalt betroffen sind oder waren.


Sounds Wrong

Hierbei handelt es sich um ein Programm der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), das bundesweit gegen die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen bzw. von Kinderpornografie präventiv informiert.


Jugendberatung des Schlupfwinkel e. V.

Der Verein bietet unter dem Dach des Paritätischen seit 1986 ein breites Spektrum an Beratungsangeboten, flexiblen ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen in Nürnberg und Umgebung an. Darüber hinaus werden verschiedene Projekte und Einrichtungen in Kooperation mit dem Stadtjugendamt Nürnberg betrieben.


Strong!

Strong! ­ist ­Anlaufstelle ­bei Beleidigungen, Online-Hatespeech, Mobbing, Lächerlichmachen, Angriffen, sexualisierter Gewalt­ und allen ­anderen Arten von­ körperlichen oder psychischen ­Übergriffen, die LGBTIQ* erfahren. Die (anonyme) Anlaufstelle ist per Telefon, Chat, E-Mail oder vor Ort zu erreichen. Strong! ist auch eine Anlaufstelle für Fachkräfte und Interessierte. Die Fachstelle bietet bei Bedarf auch Unterstützung bei der Anzeigeerstattung.


TERRE DES FEMMES e. V. (insbesondere zur Loverboy-Methode)

Deutschlands größte Frauenrechtsorganisation hat ein innovatives, digitales Aufklärungsprojekt entwickelt, um Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte für die Gefahr der Loverboy-Methode zu sensibilisieren, über die Gefahren aufzuklären, konkrete Hilfestellung und Handlungsempfehlungen zur Verfügung zu stellen.


Mit Mut gegen Mobbing!

Ein junger Mann sitzt mit gesenktem Kopf auf dem Boden
Mobbing richtet sich gegen eine Person, mit der Absicht, dieser zu schädigen ©shootingankauf – stock.adobe.com

Nicht jede Gewalt ist Mobbing, aber Mobbing ist immer Gewalt. Wer andere verspottet, ausgrenzt oder schikaniert, fügt ihnen schwere seelische Verletzungen zu. Mobbing muss daher entschieden und aktiv entgegengetreten werden, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Nur wenn alle gemeinsam mutig gegen Mobbing vorgehen, wird Schule ein Lebensraum sein, in dem sich alle wertschätzend und mit Achtung begegnen.


Was ist Mobbing? Was ist Cybermobbing?

Mobbing betrifft stets die ganze Gruppe bzw. Klasse. Die Grenze zum Mobbing ist dann überschritten, wenn folgende Kriterien vorliegen:

  • Schädigungsabsicht: Mobbing ist zielgerichtetes, aggressives Handeln gegen eine Person, mit der Absicht, dieser zu schädigen.
  • Wiederholungsaspekt: Mobbing geschieht wiederholt, systematisch und über einen längeren Zeitraum.
  • Machtungleichgewicht: Die schädigende Person (Akteur) strebt nach Erhöhung des eigenen sozialen Status.
  • Hilflosigkeit: Die bzw. der Betroffene kann sich aus dieser entstandenen unterlegenen Position nicht mehr selbst befreien.

So kann Mobbing aussehen:

  • Physisches Mobbing: Schubsen, Treten, Schlagen, Bespucken, Festhalten, Beschädigen
  • Verbales Mobbing: Beschimpfen, Beleidigen, Erpressen, sich lustig machen
  • Relationales Mobbing: Ausgrenzen, Gerüchte verbreiten, Ignorieren
  • Sexualisiertes Mobbing: Demütigungen und/oder Gerüchte zur sexuellen Orientierung

Unter Cybermobbing versteht man das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen anderer mithilfe von Internet- und Mobiltelefondiensten über einen längeren Zeitraum hinweg.

Cybermobbing wird oft als besonders schwerwiegend empfunden. Gründe dafür sind, dass

  • die Angriffe zeitlich und räumlich nicht mehr auf die Schule beschränkt sind.
  • der Ausführende oft anonym bleibt, sodass Betroffene nicht einmal wissen, wer hinter der Attacke steckt.
  • dass es wegen der Unendlichkeit des Internets und der unbegrenzten Speicherung möglicher Beleidigungen für die Betroffenen kaum möglich ist, die Folgen des Cybermobbings abzuschätzen.


Mobbing erkennen und gemeinsam handeln

Mobbing kann eine Dynamik entwickeln, aus der sich der bzw. die Einzelne nicht mehr alleine befreien kann. Nur gemeinsam kann Mobbing beendet und unterbunden werden.

  • Sie werden in diffamierender Weise gehänselt, beschimpft, lächerlich gemacht, ausgelacht, eingeschüchtert, bedroht, herumkommandiert, geschlagen usw.
  • Sie finden ihre Bücher oder anderen Besitz (Kleidung) nicht mehr oder häufig beschädigt vor.
  • Sie sind oft in Geldnöten.
  • Sie haben Prellungen, Verletzungen, Schnitte, Kratzer, für die es keine natürliche Erklärung gibt.
  • Sie sind (oft) allein und ausgeschlossen von der Gruppe Gleichaltriger.
  • Sie suchen in der Pause gern die Nähe zu Erwachsenen (Lehrkräften).
  • Sie haben Mühe vor der Klasse zu sprechen und machen eher einen unsicheren, ängstlichen Eindruck.
  • Sie scheinen oft hilflos, niedergeschlagen, den Tränen nahe zu sein.
  • Ihre schulischen Leistungen können plötzlich oder allmählich nachlassen.
  • Auch psychosomatische Beschwerden wie Kopf- und Bauchschmerzen treten immer häufiger auf.
  • Betroffene versuchen wiederholt den Schulbesuch zu vermeiden.

Mobbing ist ein Prozess, an dem oft fast die ganze Klasse beteiligt ist. Schülerinnen und Schüler nehmen in dessen Verlauf häufig verschiedene Rollen ein:

Akteurinnen und Akteure ergreifen die Initiative, um jemanden aktiv zu schikanieren und übernehmen die Führungsrolle in der Gruppe. Sie haben in der Regel ein Gespür für Verletzlichkeit und geschwächte Positionen.

Assistentinnen und Assistenten orientieren sich am Verhalten der Akteurin bzw. des Akteurs und unterstützen diese bzw. diesen vorbehaltlos. Sie schätzen oft die Auswirkungen des mobbenden Verhaltens falsch ein.

Verstärkerinnen und Verstärker unterstützen das schädigende Verhalten, indem sie Anerkennung signalisieren (z. B. lachen, applaudieren).

Verteidigerinnen und Verteidiger stellen sich zunächst auf die Seite der betroffenen Person und versuchen diese zu schützen.

Außenstehende (Erdulder und Zuschauer) erleben spürbar die zunehmende (negative) Veränderung im Klassenklima, sind aber aus unterschiedlichsten Gründen nicht bereit sich einzumischen. Ihre Passivität kann als Billigung interpretiert werden.

Die bzw. der Betroffene leidet unter den sich wiederholenden Attacken. Es handelt sich immer um Einzelpersonen.

Kinder und Jugendliche brauchen oft Zeit, Mobbingerlebnisse richtig einzuordnen und sich Erwachsenen anzuvertrauen. Beobachtete Anzeichen von Mobbing müssen auf geeignete Art und Weise angesprochen werden. Berichte von Kindern und Jugendlichen über Mobbingvorfälle müssen stets ernst genommen werden.

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist dabei unabdingbar.

  • Als erstes sollte bei einem Mobbingverdacht daher eine Information der Klassenlehrkraft erfolgen.
  • Hilfreich kann dabei die Dokumentation der Vorfälle sein, z. B. durch das Führen eines Mobbing-Tagebuchs, in dem die wichtigsten Vorfälle (Zeit, Ort, Geschehen, Beteiligte) festgehalten werden.

Weitere Unterstützungsangebote:

  • Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräfte an der Schule vor Ort stellen weitere kompetente Ansprechpersonen zum Thema Mobbing dar.
  • An den Staatlichen Schulberatungsstellen gibt es spezielle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für das Thema Mobbing.

Eltern sollten keinesfalls von sich aus Kontakt zur Akteurin oder zum Akteur sowie deren bzw. dessen Eltern aufnehmen. Eine Verstärkung des unerwünschten Verhaltens könnte die Folge sein.

Es liegt in der pädagogischen Verantwortung einer jeden Lehrkraft, Kinder und Jugendliche vor Mobbing zu schützen.

  • Mobbing muss in der Schule wahr- und ernstgenommen werden. Um dies zu erreichen, ist ein vertrauensvolles Klima zu den Schülerinnen und Schülern seitens der Lehrkräfte notwendig. Experten sprechen auch über ein „Erzählklima“.
  • Zudem muss das von den Schülerinnen und Schülern erwartete Verhalten von den Lehrkräften prägnant vorgelebt werden, damit es für die Schülerinnen und Schüler stets deutlich erkennbar ist.
  • Aufgrund der Komplexität und der Verbreitung von Mobbing sollte an allen Schulen eine intensive Beschäftigung mit dem Thema stattfinden. Das bedeutet, dass ein ausführliches Präventionskonzept im Rahmen der Schulentwicklung verankert und ein Anti-Mobbingteam an der Schule installiert sein sollte.
  • verschiedene Präventionsprogramme nehmen besonders Mobbing und Cybermobbing in den Blick (z. B. Gemeinsam Klasse sein, PIT – Prävention im Team).
  • Hilfestellung für Schulen und Lehrkräfte bieten das Landesprogramm sowie der Praxisleitfaden „Mit Mut gegen Mobbing“. Nähere Informationen zum Landesprogramm finden Sie auch auf den Seiten der neun Staatlichen Schulberatungsstellen.

Weitere Informationen und Ansprechpersonen bieten auch die Staatlichen Schulberatungsstellen.


Bayerisches Landesprogramm „Mit Mut gegen Mobbing“

Das Landesprogramm „Mit Mut gegen Mobbing“ (vormals „Schule als Lebensraum ohne Mobbing“) steht den Schulen bereits seit 2011 flächendeckend zur Verfügung.

Aufgabe der speziell dafür ausgebildeten Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren und Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren gegen Mobbing im Multiplikatoren-Programm ist es, Schulen in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich und kompetent mit dem Thema Mobbing umzugehen.

Konkrete Ziele sind

  • die Schulung der Diagnosefähigkeit der Lehrkräfte (Wahrnehmung von Auffälligkeiten im Verhalten der Schüler, Stärkung der Sozialkompetenz bei Schülern, Verbesserung des Sozialklimas in den Klassen),
  • die Verbesserung der Handlungskompetenz der Lehrkräfte,
  • die Stärkung der Eltern in ihrer Erziehungstätigkeit und in ihrer Fähigkeit und Bereitschaft zur Kooperation mit der Schule.

Die Koordination des Programms erfolgt über die Anti-Mobbing-Koordinatoren bzw. -Koordinatorinnen an den neun Staatlichen Schulberatungsstellen.

Auch das Präventionsprogramm „Gemeinsam Klasse sein“ wird durch speziell geschulte Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen aus dem Landesprogramm an den Schulen umgesetzt.

Nähere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Staatlichen Schulberatungsstellen.


Praxisleitfaden zur Mobbingprävention

Der Praxisleitfaden "Mit Mut gegen Mobbing" bietet vielfältige Informationen, Hilfestellungen und Vorlagen.

Die Handreichung „Mit Mut gegen Mobbing“ steht für professionelles Handeln in der Schule sowohl im präventiven als auch im interventiven Bereich. Ziel soll sein, sensibel hinzusehen, Mobbing entschieden und aktiv zu begegnen und dies gleichzeitig mit Werteerziehung, Vermittlung von Lebenskompetenzen und Verhaltenstraining zu verbinden.

Die Broschüre gibt grundlegende Informationen zum Thema Mobbing, weist auf Unterstützungsangebote innerhalb der Schule sowie schulübergreifend hin und stellt konkrete Maßnahmen und Methoden der Prävention und Intervention vor. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich der Schulentwicklung. Dabei werden sowohl für Lehrkräfte als auch für Schulleitungen exemplarisch Anregungen zur Umsetzung von Mobbing-Prävention und Mobbing-Intervention an Schulen dargeboten.

Der Anhang stellt Vorlagen bereit, die als Gesprächsleitfäden und zur Dokumentation bei Mobbingfällen dienen können. Außerdem wird auf im Internet vorhandene Materialien sowie weiterführende Literatur zum Thema Mobbing hingewiesen.


Weiterführende Informationen

Stand: 11. April 2024

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