Unterricht mit Bewegung - und mehr

Das Unterrichtsfach Sport ist ein unaustauschbarer Bestandteil umfassender Bildung und Erziehung und leistet einen spezifischen Beitrag zu einer ganzheitlichen Persönlichkeits- entwicklung der Schüler. Deshalb befasst es sich nicht nur mit inhaltlichen Fragen zum Unterricht im Fach Sport, z.B. zum Fachlehr- plan, sondern auch mit fächer- übergreifenden und außerunterrichtlichen Bezügen.

Themen von länderübergreifender Bedeutung werden im Rahmen der Kultusministerkonferenz der Länder behandelt, in der der Freistaat durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus vertreten ist. Die infrastrukturellen Anforderungen des Schulsports sind durch den schulischen Sportstättenbau erfasst.

Die wichtigsten Informationen zum Schulsport

Rückgewinnung der 3. SportstundeVorlesen lassen

Die Bayerische Staatsregierung misst dem Sportunterricht entsprechend seiner Bedeutung als wichtigstem Bewegungsfach in der Schule einen hohen Stellenwert bei. Dies hat die Bayerische Staatsregierung u.a. durch die Versechsfachung des für die Eingriffe Kienbaum zur Verfügung stehenden Mittelansatzes zwischen 1998 und 2007 auf rund 31 Mio. € in überaus überzeugender Weise unter Beweis gestellt. Durch diese Mittelbereitstellung und die in den Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Klassenbildung bzw. zur vorläufigen Unterrichtsübersicht enthaltenen Indexvorgaben konnte der durch die „Kienbaum-Maßnahmen“ im Schuljahr 1997/98 eingeleitete Rückgang an tatsächlich erteiltem Sportunterricht bereits im Schuljahr 2000/01 gestoppt und in den darauf folgenden Schuljahren in einen Aufwärtstrend umgewandelt werden.
Dies ist besonders beachtlich, wenn man bedenkt, dass diese Trendwende in Zeiten weiterhin steigender Schülerzahlen und umfassender Schulreformen vollzogen wurde, und somit die Tatsache veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen anerkennt. Beispielsweise war an den staatlichen Realschulen im Schuljahr 1996/97, d.h. unmittelbar vor In-Kraft-Treten der „Kienbaum-Maßnahmen“, ein Sportindex von 2,31 und im Schuljahr 1999/2000 als Tiefstand ein Sportindex von 2,13 zu verzeichnen. Im Schuljahr 2004/05 konnte hingegen wiederum ein Sportindex von 2,22 (bei 157.115 Schülern) erreicht werden, obwohl sich die Schülerzahlen im Vergleich zum Jahr 1996 (96.297 Schüler) um rund 63% bzw. zum Jahr 1999 (105.648 Schüler) um rund 49% erhöht haben.

Bestätigung finden die Anstrengungen der Staatsregierung auch durch die jüngst veröffentlichte erste bundesweite Schulsportuntersuchung SPRINT.
Darin wird festgestellt, dass bundesweit durchschnittlich 2,2 Stunden erteilt werden und in erster Linie die Hauptschulen von nicht erteiltem Unterricht in Sport betroffen seien. Hingegen lag in Bayern im Schuljahr 2006/07 der Sportindex an den Hauptschulen bei 2,59.

Staatliche Lehrerfortbildung für den SportunterrichtVorlesen lassen

Zweimal im Jahr schreibt das Staatsministerium über die Dillinger Broschüre zentrale und dezentrale Maßnahmen im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht aus, deren Durchführung der nachgeordneten Dienstbehörde, der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport, obliegt.
Die einerseits nachfrageorientierte und andererseits konzeptionelle Neuerungen aufgreifende Angebotsausrichtung reicht dabei von sportartübergreifenden bzw. sportartspezifischen Fort- bzw. Weiterbildungslehrgängen bis hin zu schulartübergreifenden bzw. schulartspezifischen Maßnahmen.
Eine zusätzliche Möglichkeit zur Lehrerfortbildung bieten die in der Reihe „Lehrerfortbildung audiovisuell“, in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband produzierten Lehrfilme, die zusammen mit der jeweiligen Begleitbroschüre kostenlos über die bayerischen Bildstellen entliehen werden können.

SchulsportwettbewerbeVorlesen lassen

Schulsportwettbewerbe sind ein fester Bestandteil des Schullebens und eine ideale Ergänzung des Sportunterrichts. Hier finden alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer sportlichen Begabung, Neigung und Fähigkeit ein passendes Angebot.
Das im bundesweiten Vergleich umfangreichste Wettbewerbsangebot erstreckt sich dabei sowohl auf traditionelle Schulsportarten als auch auf neue sportliche Ausdrucksformen. Es richtet sich sowohl an leistungssportlich als auch an breitensportlich orientierte Schülerinnen und Schüler und bietet ein vielfältiges Angebot auf Kreis-, Bezirks-, Landes- und Bundesebene.
Attraktive Spiel- und Sportfeste, spielerische Grundschulwettbewerbe, breitensportorientierte und behindertengerechte Mehrkämpfe, die Bundesjugendspiele und der Sportabzeichen-Schulwettbewerb zeugen darüber hinaus von der Vielfalt der Sportangebote an bayerischen Schulen. Gerade hier kann das gesundheitsfördernde, gemeinschaftsstiftende und persönlichkeitsbildende Potenzial des Schulsports unmittelbar erfahren werden.
Über die Angebote informiert das E-Book „Schulsport-Wettbewerbe in Bayern“, das für jedes Schuljahr neu erstellt wird.

Bewegte SchuleVorlesen lassen

Gleichermaßen unstrittig sind die Feststellung, dass die Bewegungsbedürfnisse unserer Kinder und Jugendlichen durch veränderte Lebens- und Wohnverhältnisse immer mehr in den Hintergrund gedrängt werden, und die Erfahrung, dass eine positive, lebensbegleitende Einstellung zur Bewegung besser erreicht werden kann, wenn die schulische Bewegungsförderung in allen Jahrgangsstufen sich nicht nur auf den Schulsport beschränkt, sondern den gesamten Schulalltag umfasst.

Diesen Erkenntnissen tragen die Initiativen der „Bewegten Grundschule“ und der „Bewegten Schule“ Rechnung. Neben der Ausbildung der grundlegenden Fähigkeiten und Fertigkeiten im Fach Sport als einzigem Bewegungsfach sollen daher in den anderen Unterrichtsfächern, also im Klassenzimmerunterricht, aber auch in der unterrichtsfreien Zeit, die allgemeinen Bewegungs-bedürfnisse der Schüler stärker berücksichtigt und weitere Bewegungs- möglichkeiten eröffnet werden. Das langfristige Ziel besteht darin, über die schulische Bewegungsförderung als Teil einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung bei den Heranwachsenden eine stabile, die Schulzeit überdauernde Einstellung zu entwickeln, die dem um sich greifenden Bewegungsmangel entgegenwirkt.

Dies kann nur in engem Zusammenwirken mit allen Lehrkräften einer Schule sowie mit den Eltern erfolgen. Deshalb wurden zum Schuljahr 1997/98 umfangreiche Materialien zur „Bewegten Grundschule“ und zum Schuljahr 2000/01 zur „Bewegten Schule“ kostenlos allen hauptamtlichen Lehrkräften der bayerischen Grund- und Hauptschulen, Gymnasien, Realschulen und Wirtschaftsschulen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erfolgte im Schuljahr 2002/2003 im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung eine Multiplikatorenschulung, um Experten der Initiativen „Bewegte Grundschule“ und „Bewegte Schule“ auszubilden, die dann von den einzelnen Schulen (z.B. für Informationsveranstaltungen, Pädagogische Tage, Sportelternabende) angefordert werden können.

Bezugsadresse der Broschüren:

Fachpublika Wehner GmbH
Aign 7
84347 Pfarrkirchen

Telefon: 08561/ 98960 - 0


info@fachpublika.de

Voll in FormVorlesen lassen

Im Schuljahr 2008/09 startet an allen bayerischen Grundschulen die Bewegungs- und Gesundheitsinitiative "Voll in Form". "Voll in Form" erfährt dabei auch von prominenter Seite Unterstützung. Profifußballer Philipp Lahm ist namhafter Pate der Initiative.
Bewegung und Ernährung noch stärker als bisher in den Schulalltag einzubeziehen und diesbezüglich bei Schülern und Eltern eine langfristige Verinnerlichung von Einstellungen und Werthaltungen zu erzeugen, das sind nach Aussage von Kultusminister Siegfried Schneider die zentralen Inhalte der Bewegungs- und Gesundheitsinitiative „Voll in Form“. „Voll in Form“ will aber nicht nur Bewegungsmangel ausgleichen und zu gesunder Ernährung anleiten. Gerade durch die systematische Rhythmisierung des Unterrichts durch Bewegungsphasen zielt „Voll in Form“ ebenso auf eine nachhaltige Verbesserung des Schul- und Lernklimas ab. Jede Grundschülerin und jeder Grundschüler soll dementsprechend

  • an jedem Unterrichtstag, an dem kein Sportunterricht stattfindet, an einer intensiven Bewegungsphase von mindestens 20 Minuten teilnehmen,
  • möglichst mehrmals in der Woche ein gesundes Frühstück bzw. Pausebrot zu sich nehmen,
  • auf Grund körperlichen Wohlbefindens in der Lage sein, erfolgreich zu lernen.

In der Schulpraxis muss „Voll in Form“ das Rad nicht neu erfinden, sondern kann auf die Lehrpläne, die einschlägige Unterrichtsmethodik, die vielfältigen Initiativen etwa zur „Bewegten Grundschule“, zur „Ernährungserziehung in der Grundschule“ sowie zum „Sportelternabend“, aber auch auf das „Sport-nach-1-Modell“ aufsetzen. „Neu ist nicht die Auseinandersetzung mit Bewegung und Gesundheit - sie sind seit jeher unverzichtbarer Bestandteil schulischer Bildung. Neu ist die verbindliche, systematische Einbeziehung in den Unterrichtsalltag!“, so der Minister.

Dass hierdurch nicht nur die Gesundheit der Schüler gefördert, sondern tatsächlich auch das Schul- und Lernklima verbessert werden kann, hat überaus überzeugend der Voll-in-Form-Modellversuch unter Beweis gestellt. Dessen Ergebnisse wurden mit weiteren ausgesuchten Materialien in einem Leitfaden zusammengefasst, der zum Schuljahresende 2007/08 allen bayerischen Grundschullehrkräften zur Verfügung gestellt wurde.

Sport nach 1 in Schule und VereinVorlesen lassen

Das Ziel, junge Menschen „lebenslänglich“ zur sportlichen Betätigung anzuhalten, können Schule und Sportverein nur gemeinsam erreichen. Deshalb wurde 1991 das Bayerische Kooperationsmodell „Sport nach 1“ ins Leben gerufen. Als Brückenschlag vom Schul- zum Vereinssport stellt das Sport-nach-1-Modell seither einerseits eine wichtige Ergänzung des Pflichtsportunterrichts an bayerischen Schulen dar und ist andererseits die ideale Plattform für Vereine, junge Talente zu sichten, zu fördern und dauerhaft an sich zu binden. Mit einer Steigerungsrate um mehr als 60% innerhalb der letzten vier Jahre kann es auf eine imposante Entwicklung verweisen: In rund 2.200 Kooperationen, d.h. breitensportlich orientierten „Sportarbeitsgemeinschaften“ bzw. leistungssportlich orientierten „Stützpunkten“, bündeln nunmehr Schulen und Vereine ihre Kräfte, bringen Schülerinnen und Schüler ihr Interesse und ihre Begeisterung an gemeinschaftlichem, angeleitetem sportlichem Handeln zum Ausdruck.

Das Sport-nach-1-Modell wird staatlich gefördert. Durch die Einführung der sog. Vereinspauschale im Bereich des außerschulischen Sports ergeben sich hier wesentliche Änderungen.

Zum Schuljahr 2007/08 startet das Sportmentorenmodell „Mentor Sport nach 1“. „Mentor Sport nach 1“ nutzt die bestehenden schulrechtlichen Regelungen, wonach im Rahmen der SMV Arbeitsgruppen gebildet werden können, und institutionalisiert somit das, was z.T. schon Praxis ist, nämlich dass ausgewählte Schüler anderen Schülern in Pausen oder in Freistunden am Nachmittag ein freies, im großen Unterschied zum Sportunterricht nicht angeleitetes und selbstorganisiertes Sporttreiben in wenigen ausgewählten, geeigneten Sportarten ermöglichen. Im Mittelpunkt stehen somit nicht nur gesundheitliche, sportartspezifische, sondern gerade auch persönlichkeitsbildende Aspekte der Eigenverantwortlichkeit.
„Mentor Sport nach 1“ wird von der Bayer. Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein unterstützt. Detaillierte Informationen enthält der gleichnamige Leitfaden für Schulleiter und Mentorenbetreuer.

Neue Förderung von Sportarbeitsgemeinschaften: SAG-Pauschale
Durch die Einführung der sog. „Vereinspauschale“ ist die Einzelstundenabrechnung als bisherige Bemessungsgrundlage für die Gewährung der für Sportarbeitsgemeinschaften erhöhten Übungsleiterzuschüsse (+ 0,50 €) nicht mehr gegeben. Bereits Anfang 2005 hat das Staatsministerium in Schreiben hierauf explizit hingewiesen und die Einführung einer pauscha-lierten Förderung angekündigt. Mittlerweile liegt das mit allen Beteiligten abgestimmte Fördermodell der sog. „SAG-Pauschale“ vor.

Eckpfeiler der SAG-Pauschale

  • Die SAG-Pauschale tritt an die Stelle des für Sportarbeitsgemeinschaften ehemals erhöhten Übungsleiterzuschusses (+ 0,50 €/ gehaltene Übungsleiterstunde) und beinhaltet zudem eine anteilige Kostenpauschale für Geräte bis 3.000 €.
  • Für die Berechnung der Pauschale werden 2 Förderkategorien gebildet:
    • Kategorie 1 (mit Faktor 1): 35 - 38 Schuljahresstunden (1 Std./Schulwoche)
    • Kategorie 2 (mit Faktor 2): 70 - 76 Schuljahresstunden (2 Std./Schulwoche)
  • Beibehaltung der Großgeräteförderung ab Kostenpauschale von 3.000 €
  • Umstellung des Förderzeitraums von Haushaltsjahr auf Schuljahr

Verfahren

  • Bindung der SAG-Bezuschussung an das Schuljahr und damit grundsätzliche Befristung der SAG-Verträge auf 1 Schuljahr
  • Neuverträge bzw. Verlängerungen jeweils zum Schuljahresanfang (Stichtag: 15. Oktober)
  • Festsetzung und Ausbezahlung der Pauschale im November
  • Ausschließliche Abwicklung über das Sachgebiet „Sport nach 1“ an der Bayer. Landesstelle für den Schulsport

Vorteile der neuen pauschalierten SAG-Förderung:

1. Förderung, die den mit dem SAG-Betrieb verbundenen, unterschiedlichen Aufwand berücksichtigt (Anzahl an Wochenstunden, Anschaffung teurer Sportgroßgeräte)

2. Pauschale liegt erheblich über dem bisherigen erhöhten SAG-Zuschuss, z.B. für eine SAG mit 1 Wochenstunde bisher max. 20 €, mit 2 Wochenstunden bisher max. 40 € (Jahreswochenstunden x 0,50 € Zuschuss). So konnten im Schuljahr 2005/06 pauschal 130 € für eine zweistündige SAG ausbezahlt werden; im Schuljahr 2006/07 waren es sogar 140 €.

3. Einfaches Verfahren und Abbau von Verwaltungsaufwand

4. Erleichtertes Zustandekommen von SAGs durch Angleichung des Förderzeitraums an die Schulorganisation

Partnerschulen des LeistungssportsVorlesen lassen

Partnerschulen des Leistungs- bzw. Wintersports
Die Entwicklungen im Hochleistungssport sprechen eine eindeutige Sprache: Sie stellen immer höhere Anforderungen auch an den Nachwuchsbereich und weisen dadurch der Harmonisierung der konkurrierenden Ansprüche von Schule und Leistungssport eine Schlüsselfunktion zu. Gerade deshalb misst die Bayerische Staatsregierung der Etablierung leistungsfähiger Schule-Leistungssport-Verbundsysteme sowohl im olympischen Sommer- als auch im olympischen Wintersport große Bedeutung bei.
Alle in Bayern bestehenden, so genannten Partnerschulen des Leistungs- bzw. Wintersports basieren auf einer klaren Aufgabentrennung für die schulische bzw. leistungssportliche Ausbildung.

Olympischer Sommersport
Die beiden in Nürnberg und in München installierten Partnerschulen des Leistungssports im Verbundsystem sind im Kontext der Nachwuchsförderung im Leistungssport neben dem Privaten Isar-Gymnasium München die Vorzeigeprojekte des Freistaats. An ihnen werden leistungssportlich talentierte und entsprechend von den Sportfachverbänden gesichtete Schüler in Leistungssportklassen zusammengeführt, die Stundenplanfenster für vormittägliche Trainingseinheiten und pädagogische Sondermaßnahmen wie Hausaufgabenbetreuung vorsehen. Der Zusammenschluss der 3 weiterführenden Schularten in einem Verbundsystem ermöglicht dabei einen Wechsel zwischen den Schularten ohne Einschränkung der leistungssportlichen Förderung.
An beiden Standorten besteht die Möglichkeit einer Internatsunterbringung und damit des Quereinstiegs, z. B. in München durch das Haus der Athleten am Olympiastützpunkt Bayern.

Olympischer Wintersport
Unter dem Namen „Partnerschulen des Wintersports“ haben das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus und die Wintersportfachverbände zum Beginn des Schuljahres 2004/05 eine bundesweit einmalige, systematisierte Eliteförderung im Wintersport gestartet. Über die o.g. klare Aufgabentrennung für die schulische bzw. leistungssportliche Ausbildung hinaus liegen den Partnerschulen des Wintersports zwei weitere Strukturprinzipien zugrunde:

I. Heimatortnahe Förderung in den Jahrgangsstufen 5 mit 8
An den Partnerschulen des Wintersports werden Talente des olympischen Wintersports in den Jahrgangsstufen 5 mit 8 heimatortnah gefördert. Ab der Jahrgangsstufe 9 wird die Bündelung herausragender Nachwuchssportler an der Eliteschule des Sports, an der CJD Berchtesgaden, angestrebt. Mit ihrer Konzentration ab der Jahrgangsstufe 9 an einem Standort mit Internatsanbindung und spitzensportlicher Infrastruktur (CJD Berchtesgaden) sowie einer vorgeschalteten, breiter angelegten Talentförderung an wenigen, ausgewählten Standorten in den Jahrgangsstufen 5 mit 8 hat die Konzeption der Partnerschulen des Wintersports Modellcharakter.

II: Konzentration an der CJD Berchtesgaden ab Jahrgangsstufe 9
Die Christophorus-Schulen Berchtesgaden haben in der bayerischen Schullandschaft ein Alleinstellungsmerkmal durch einen durchlässigen Schulverbund (bestehend u.a. aus Hauptschule, Realschule und Gymnasium), durch ein Profilfach Sport im G8 und eine Wahlpflichtfächergruppe Sport im Bereich der Realschule und durch die Bereitschaft des Schulträgers, sich auch mit hohem personellen und finanziellen Aufwand in die schulische Förderung der Nachwuchstalente einzubringen. Die CJD Berchtesgaden ist nach den Kriterien des DOSB die qualitativ hochwertigste Eliteschule des Sports in Deutschland. Sie ist die Goldschmiede des deutschen Wintersports seit mehr als 30 Jahren und damit die erfolgreichste Eliteschule des Sports in ganz Deutschland. Dies vergegenwärtigt auch ein Blick auf die Liste ehemaliger und gegenwärtiger Christophorus-Schülerinnen und -Schüler. Darunter finden sich z.B. Hilde Gerg, Maria Riesch, Evi Sachenbacher, Tobias Angerer, Michael Uhrmann, Georg Hackl oder Barbara Niedernhuber und viele mehr.

SchulsportstättenbauVorlesen lassen

Der Bau von schulischen Sportstätten richtet sich nach der Verordnung über den Bau (Neu-, Um- und Erweiterungsbauten) öffentlicher Schulen und privater Ersatzschulen (Schulbauverordnung - SchulbauVO) vom 30. Dezember 1994 (GVBl 1995 S. 61. KWMBl I 1995 S. 74).

Da die Errichtung von Schulsportstätten durch staatliche Fördermittel bezuschusst wird, hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Aufwandsträgern mit Bekanntmachung vom 4. September 1996 (KWMBl I S. 348) empfohlen, diese in schulfreien Zeiten (Abende, Wochenenden, Ferienzeiten) auch anderen organisierten Nutzergruppen zur Verfügung zu stellen.

Die Beratung der Aufwandsträger sowie die schulaufsichtliche Genehmigung der Bauplanung erfolgt durch die zuständigen Bezirksregierungen.

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