Unterricht mit Bewegung - und mehr

Der Schulsport ist ein unaustauschbarer Bestandteil umfassender Bildung und Erziehung und leistet einen spezifischen Beitrag zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Er befasst sich nicht nur mit inhaltlichen Fragen zum Unterricht im Fach Sport,  z. B. zu den Fachlehrplänen Sport, sondern auch mit fächerübergreifenden und außerunterrichtlichen Bezügen, Bewegungsinitiativen, Schulsport-Wettbewerben und Fragen des schulischen Sportstättenbaus.

Sportunterricht – die wichtigsten Informationen im Überblick

Als einziges Bewegungsfach in der Schule hat der Sportunterricht in der bayerischen Bildungspolitik einen hohen Stellenwert. Das gilt sowohl mit Blick auf die Rhythmisierung des Schulalltags als auch auf die Problematik eines mit Bewegungsarmut einhergehenden gesellschaftlichen Wandels. Sportunterricht soll neben der Freude an der Bewegung und der Motivation zu lebenslangem sinnvollem Sporttreiben die Einsicht vermitteln, dass sich kontinuierliche körperliche Betätigung in Verbindung mit einer gesunden Lebensführung positiv auf die physische, psychische, soziale und kognitive Entwicklung des Einzelnen auswirkt. Im großen Unterschied zum freiwilligen Angebot der Sportvereine erreicht allein der Schulsport alle Kinder, auch die zunächst desinteressierten und bewegungsgehemmten. Gerade auch diese Kinder und Jugendlichen zum Sport zu bringen, sie zu lebensbegleitendem und gesundheitsorientiertem sportlichem Handeln anzuleiten, ist die große Chance des Schulsports und zugleich seine große Aufgabe und begründet seinen Stellenwert.

Fachlehrpläne Sport

Lehrpläne geben Auskunft über das Profil der jeweiligen Schulart und legen Ziele und Inhalte des Fachunterrichts fest. Die aktuell gültigen Fachlehrpläne Sport für die Grundschule, Mittelschule, Realschule, Förderschule, beruflichen Schulen sowie das Gymnasium finden Sie auf den Seiten des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung München (ISB).

Empfehlungen zur Leistungsbewertung

Um die Lehrkräfte bei der Leistungsbewertung im Fach Sport zu unterstützen, hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit Experten „Empfehlungen für die Bewertung der Leistungen im Sportunterricht" für alle weiterführenden Schulen erarbeitet, die jedoch keine verbindlichen Festlegungen darstellen. Auf der Homepage des ISB können diese Empfehlungen auf der Seite über die Leistungsbewertung des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung München (ISB)  eingesehen werden.

Sport in der Oberstufe des Gymnasiums

In den Jahrgangsstufen 11 und 12 sieht die Stundentafel für alle Schülerinnen und Schüler das Fach Sport als verpflichtend zu belegendes Unterrichtsfach vor. Sportlich besonders interessierten Schülerinnen und Schüler steht über eine zusätzliche Belegung des Additums Sporttheorie die Möglichkeit offen, das Fach Sport als schriftlich-praktisches oder mündlich-praktisches Abiturprüfungsfach zu wählen. Daneben können Seminare im Leitfach Sport belegt werden, sofern diese an der Schule angeboten werden. Die Regelungen zur „Durchführung des Sportunterrichts in den Jahrgangsstufen 11 und 12“ sind in der Bekanntmachung vom 1. Dezember 2008 (KWMBl Nr. 1/2009) festgelegt.

Bewegungsinitiativen für mehr Sport und Bewegung in der Schule

Die in allen Fachlehrplänen Sport intendierte langfristige Bindung der Schülerinnen und Schüler an Sport und Bewegung kann nur dann gelingen, wenn sich die schulische Bewegungsförderung nicht nur auf den Sportunterricht beschränkt, sondern wenn Nahtstellen zum Vereinssport geschaffen und genutzt werden und die Eltern vom Stellenwert sportlicher Betätigung überzeugt sind. Hierfür wurden u. a. die folgenden Initiativen und Modelle geschaffen:

Voll in Form

Die Bewegungs- und Gesundheitsinitiative „Voll in Form: täglich bewegen - gesund essen - leichter lernen“ an den Grundschulen in Bayern zielt darauf ab, Bewegung und Ernährung systematisch und regelmäßig in den Schulalltag einzubeziehen und die Kinder - gemeinsam mit ihren Eltern - für die Notwendigkeit guter, gesunder Ernährung und täglicher Bewegung als Basis von Gesundheit, Wohlbefinden sowie Lern- und Schulerfolg nachhaltig zu sensibilisieren. Konkret soll diese Zielsetzung erreicht werden, indem die genannten gesundheitlichen Aspekte in den Unterrichtsalltag der Grundschülerinnen und Grundschüler einbezogen werden und an Tagen ohne Sportunterricht jeweils mind. 20 Minuten Bewegungszeit verbindlich in den Schulalltag integriert wird. Deshalb ist „Voll in Form“ in der Stundentafel der Grundschulordnung fest verankert.

Bewegte Schule

Die Initiativen „Bewegte Grundschule“ und „Bewegte Schule“ zielen an allen Schulen darauf ab, die Bewegungsbedürfnisse unserer Kinder und Jugendlichen im Schulalltag angemessener zu berücksichtigen und diesen sowohl im Unterricht als auch in den Pausen verstärkt Bewegungsangebote zu eröffnen. Neben der Ausbildung der grundlegenden motorischen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Fach Sport als einzigem Bewegungsfach sollen daher in den anderen Unterrichtsfächern, also im Klassenzimmerunterricht, aber auch in der unterrichtsfreien Zeit Bewegungsbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler gefördert und weitere Bewegungsmöglichkeiten eröffnet werden. Das langfristige Ziel besteht darin, über die schulische Bewegungsförderung als Teil einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung bei den Heranwachsenden eine stabile, die Schulzeit überdauernde Einstellung zu entwickeln, die dem um sich greifenden Bewegungsmangel entgegenwirkt.

Schulsport-Wettbewerbe in Bayern

Schulsport-Wettbewerbe in Bayern sind ein fester Bestandteil des Schullebens und eine ideale Ergänzung des Sportunterrichts. Gerade hier kann das gesundheitsfördernde, gemeinschaftsstiftende und persönlichkeitsbildende Potenzial des Schulsports unmittelbar erfahren werden. Daneben unterstützen die Schulsport-Wettbewerbe ein wichtiges Ziel des Sportunterrichts an bayerischen Schulen: die Kinder und Jugendlichen zu lebenslangem außerschulischen Sporttreiben zu motivieren.

Schulsport-Wettbewerbe in Bayern erfreuen sich einer ungebrochenen Popularität. Hinsichtlich Angebotsvielfalt und Teilnehmerzahl nimmt Bayern eine Spitzenposition in Deutschland ein. Das attraktive Wettbewerbsangebot erstreckt sich dabei sowohl auf traditionelle Sportarten als auch auf neue sportliche Ausdrucksformen. Das Spektrum reicht von spielerischen Grundschul-Wettbewerben über die Landesschul-Sportfeste für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, den Bundesjugendspielen bis hin zum Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA/JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS.

Über die Angebote informiert das jährlich erscheinende E-Book „Schulsport-Wettbewerbe in Bayern“.

Ehrung der erfolgreichsten Schulmannschaften

Die erfolgreichsten bayerischen Schulmannschaften werden alljährlich in einem feierlichen Rahmen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ausgezeichnet. Geehrt werden die Gewinner folgender Wettbewerbe:

  • Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA (JTFO)
  • Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS (JTFP)
  • Schulweltmeisterschaften der Internationalen Schulsport Föderation (ISF)
  • Rhein-Main-Donau-Schulcup
  • Internationaler Bodenseeschulcup

Schulsportstättenbau

Träger des Schulaufwands, worunter auch die Aufwendungen für die Bereitstellung, Einrichtung, Ausstattung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Sportstätten gehören, sind nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes die zuständigen kommunalen Körperschaften. Deren Aufgabe als schulischer Sachaufwandsträger unterstützt der Freistaat Bayern im Rahmen des Art. 10 FAG (Finanzausgleichsgesetz) nach Maßgabe der Bewilligung im Haushalt.
Die Grundsätze für die Gestaltung und Ausstattung von Schulanlagen sind in der Schulbauverordnung geregelt. Die Schulbauverordnung enthält im Kern jedoch nur die schulspezifischen Grundforderungen eines angemessenen Maßstabs für die Gestaltung von Schulanlagen, der einwandfreien Benutzbarkeit und Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit. Den Kommunen als Sachaufwandsträgern wird bei der Planung des schulischen Raumprogramms in Abstimmung mit der Schulfamilie, die sich in ihrer pädagogischen Eigenverantwortung einbringt, insofern ein weitreichender Gestaltungsspielraum eingeräumt.

Die Beratung der Sachaufwandsträger sowie die schulaufsichtliche Genehmigung der Bauplanung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung.

Schulschwimmbäder

Die Bayerische Staatsregierung misst dem Erwerb grundlegender Fertigkeiten im Schwimmen einen hohen Stellenwert bei. Daher wurden in den letzten Jahren zielgerichtete Anstrengungen für den Erhalt von schulisch genutzten Schwimmbädern insbesondere im ländlichen Raum unternommen. Zur Erleichterung der Durchführung von Generalsanierungen wurde eine erweiterte Bestandsschutzregelung getroffen. Demnach können bei Mehrfachübungsstätten auch die über den aktuell schulisch bedarfsnotwendigen Bereich hinaus gehenden zuweisungsfähigen Kosten der Generalsanierung bis zum Kostenhöchstwert gefördert werden. Der Freistaat kommt mit dieser Regelung seinen Kommunen spürbar entgegen und leistet im Einklang mit dem geltenden Förderrecht einen wichtigen Beitrag zum Erhalt öffentlicher Schulschwimmbäder.

Mitnutzung von Schulsportstätten durch außerschulische Nutzergruppen

Die originäre Zweckbestimmung als schulisch bedarfsnotwendige Sporthalle gewährt dem Schulbetrieb in der Frage der Hallennutzung natürlich einerseits uneingeschränkten Vorrang. Sie schließt andererseits eine Mitbenutzung der Schulsporthalle durch außerschulische Nutzergruppen jedoch nicht aus. Vielmehr befürwortet das Staatsministerium in der gleichnamigen Bekanntmachung vom 4. September 1996 (KWMBl I 1996, S. 348) die Mitbenutzung der Sportstätten bei Schulen durch außerschulische Nutzergruppen in schulfreien Zeiten (Abende, Wochenenden, Ferienzeiten) nachdrücklich. Die Entscheidung obliegt unter Wahrung der schulischen Belange dem zuständigen Aufwandsträger im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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