Ausgewählte Stipendienprogramme

Im Folgenden sind Unterstützungsprogramme für Schüler unterschiedlicher Träger mit unterschiedlicher Zielrichtung und jeweils verschiedener Zielgruppe beschrieben.

Oskar-Karl-Forster-StipendiumVorlesen lassen

Bedürftige Schüler an Gymnasien, Fach- und Berufsoberschulen in Bayern können aus Mitteln des Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds einmalige Beihilfen für folgende Zwecke erhalten:

  • zur Beschaffung teurer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit zur Verfügung gestellt werden (z.B. Beschaffung eines Musikinstruments), oder
  • zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden (z.B. auch Orchester- und Chorwochen).

Die Vergabe der Beihilfen erfolgt auf schriftlichen Antrag und auf Befürwortung der Schule durch den zuständigen Ministerialbeauftragten für die Gymnasien (aufrufbar auf den Seiten des bayerischen Gymnasialnetzes).

"Talent im Land - Bayern": Stipendium für begabte Schüler mit MigrationshintergrundVorlesen lassen

 "Vorbildliche Projekte wie Talent im Land zeigen: Bildung ist der Schlüssel zur Integration. Unser Ziel ist beste Bildung und Chancen für alle."

Horst Seehofer, Bayerischer Ministerpräsident und Schirmherr des Programms "Talent im Land - Bayern" in seiner Regierungserklärung vom 25. Januar 2011
 

Zielgruppe
Begabte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund, die das Abitur oder Fachabitur anstreben. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens die 9. Klasse besuchen. Ein dauerhafter Aufenthalt in Bayern wird vorausgesetzt. Auswahlkriterien sind besondere schulische Leistungen, Motivation, Leistungsbereitschaft, Zielstrebigkeit sowie soziales oder gesellschaftliches Engagement.

Ziel des Programms
Integration als Chance für die Gesellschaft sehen, Potenziale erkennen, Leistungen fördern – das sind die Ziele, für die „Talent im Land – Bayern“ steht. Die Grundüberzeugung des Programms lautet hierbei: „Bildung fördert Integration. Wir fördern Bildung.“

Programmbeschreibung
Der Prozentsatz der Schüler mit Migrationshintergrund, die die Fachhochschulreife bzw. Hochschulreife erreichen, ist viel zu niedrig. Hier setzt das Programm „Talent im Land – Bayern“ an, das die Stiftung Bildungspakt Bayern gemeinsam mit der Robert Bosch Stiftung seit 2005 durchführt. Nach Auslaufen der Anschubfinanzierung durch die Stiftung Bildungspakt Bayern ging das Programm zum Schuljahr 2009/10 in den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über. Die Jahrgänge 2005 bis 2008 werden weiterhin von der Stiftung Bildungspakt betreut, die neuen Jahrgänge ab 2009 vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Die nächste Bewerbungsphase beginnt Januar 2014.


Jahr für Jahr bewerben sich mehrere hundert Jugendliche mit Migrationshintergrund um die Aufnahme in das Programm, aus denen eine Jury aus Vertretern aus Kultur, Hochschule und Wirtschaft die bis zu 50 neuen Stipendiaten eines Jahrgangs auswählt. Neben einem monatlichen Stipendium, das für bildungsnahe Zwecke bestimmt ist, erhalten die persönlich betreuten TiL-Stipendiatinnen und TiL-Stipendiaten eine ideelle Förderung in Form eines reichhaltigen Bildungsangebots, das Seminare, Studientage und Studienreisen umfasst. Das Programm „Talent im Land – Bayern“ zielt zudem auf eine umfangreiche Netzwerkbildung, in die Stipendiaten, Alumni, Lehrkräfte und Eltern gleichermaßen eingebunden sind. Das Programm „Talent im Land – Bayern“ möchte Jugendlichen mit Migrationshintergrund Mut machen und zeigen, dass sich ihr Einsatz lohnt.

  • Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien werden individuelle Bildungschancen eröffnet. Ihr Erfolg in Schule, Ausbildung, Studium und Beruf ist die beste Voraussetzung für eine gelungene Integration in unsere Gesellschaft.
  • Unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten setzen Zeichen und übernehmen eine Vorbildfunktion. Als Botschafter gelungener Integration zeigen sie, welche individuellen Chancen sich für Zuwanderer aus der aktiven Teilnahme am Bildungsgeschehen ergeben. Sie verdeutlichen, welches Potenzial an beeindruckender Leistungsbereitschaft und Kreativität in ihnen steckt.
  • TiL-Stipendiatinnen und TiL-Stipendiaten bedeuten einen Gewinn für Schule, Gesellschaft und Wirtschaft. Wir wollen dieses Potenzial stärken. Auch mit Blick auf die demografische Entwicklung in unserem Land ist es notwendig, die Begabungen der zugewanderten Jugendlichen stärker zu fördern und sie als Gewinn für Schule, Gesellschaft und Wirtschaft zu verstehen.

Notwendige Unterlagen zur Bewerbung

  • 1. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
    Bitte füllen Sie alle Felder des Formulars sorgfältig aus. Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge können berücksichtigt werden. Ist der Antragsteller unter 18 Jahre, ist auch die Unterschrift der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten notwendig.
  • 2. Ausführliche handschriftliche Beschreibung des bisherigen Lebens- und Bildungswegs
    Sie sollte 2 bis 3 Seiten lang sein und folgende Punkte beinhalten:
    • Engagement in und außerhalb der Schule (Klassensprecher, Teilnahme an AGs, ehrenamtliche Tätigkeiten, Mitglied in Vereinen,...)
    • Ideen und Pläne, die Sie verwirklichen möchten
    • bisherige Schulen
    • Fächer, die Sie besonders gerne haben
    • familiäre und finanzielle Situation (Geschwister, Wohnsituation, Neben-/Ferienjobs...)
    • Sprachkenntnisse in Deutsch und anderen Sprachen
    • Begründung der Bewerbung
  • 3. Tabellarischer Lebenslauf
  • 4. Gutachten einer Lehrkraft Hinweise zum Lehrergutachten
  • 5. Kopien der letzten drei Zeugnisse/Halbjahresinformationen
  • 6. Zwei aktuelle Passfotos
  • 7. Kopie des (Personal)-Ausweises

Hinweise zum Lehrergutachten
Ein Schüler möchte sich für ein Stipendium bewerben und hat Sie um ein Gutachten gebeten.

Wofür benötigen wir das Gutachten?
Da wir eine Vorauswahl aufgrund der schriftlichen Antragsunterlagen treffen, ist es wichtig, ein möglichst gutes und umfassendes Bild des Bewerbers zu erhalten. Schulnoten reichen hier nicht aus. Begabung lässt sich nicht alleine an den Noten ablesen, vor allem wenn ein Schüler erst kürzere Zeit in Deutschland ist und noch Probleme mit der Sprache hat. Aus diesem Grund legen wir großen Wert auf die Einschätzung des Antragsstellers durch die Lehrkraft.

Voraussetzungen einer Bewerbung sind u.a. Begabung, Leistungsbereitschaft, Motivation, Zielstrebigkeit und zusätzliches Engagement in und außerhalb der Schule.

Wir würden uns freuen, wenn Sie in Ihrem Gutachten diese Gesichtspunkte berücksichtigten:

  • Einschätzung der Begabung (Auffassungsgabe, kreatives Denken)
  • Besondere Interessen und Begabungen des Bewerbers
  • Verhalten in der Klassengemeinschaft
  • Deutschkenntnisse
  • Engagement in oder außerhalb der Schule(z.B. Klassensprecher, Besuch von AGs, ehrenamtliche Tätigkeiten, Vereinsmitgliedschaft, etc.)
  • Wenn Sie Kenntnis darüber haben: eventuelle Schwierigkeiten in der Familie, sonstige Probleme.

Esther und Silvius Dornier Stiftung zur Förderung begabter KinderVorlesen lassen

Die Esther und Silvius Dornier Stiftung zur Förderung begabter Kinder hat sich zum Ziel gesetzt, begabten Mädchen und Jungen den Besuch ausgewählter Internate zu ermöglichen, die sich in unterschiedlicher Weise auch der Förderung besonders begabter Schüler widmen. Durch das Aufwachsen in einer Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden sollen junge Menschen zur Verantwortung erzogen und umfassend gebildet werden.

Jährlich werden etwa 12 Stipendien vergeben, die in Abstimmung mit Einkommen, Vermögensverhältnissen und Lebenssituation der Eltern den Besuch von einer der vier ausgewählten Internatsschulen finanziell fördern: Landesgymnasium Sankt Afra (Sachsen), Landesschule Pforta (Sachsen-Anhalt), Schule Birklehof (Baden-Württemberg) und Schule Schloss Salem (Baden-Württemberg).

Interessierte Schüler bewerben sich u.a. mit einem ausführlichen Bewerbungsschreiben direkt bei der Stiftung für eines der Internate.

Roland Berger Stiftung "Fit für Verantwortung"Vorlesen lassen

Das Roland Berger Stipendium „Fit für Verantwortung“ fördert begabte Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer Nationalität ab dem 4. Lebensjahr bis zur 11. Klasse aller allgemeinbildenden Schulen aus sozial schwächer gestellten Familien. Im Oktober 2008 startet das Stipendium zunächst in vier Modellregionen, u. a. in Oberbayern.

Mit dem Stipendium sollen junge Menschen unterstützt werden, die bereit sind, in der Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen. Die Roland Berger Stiftung will ihren Stipendiaten den Weg für eine bestmögliche Ausbildung ebnen, damit sie ihre Veranlagungen entfalten können. Ziel des Stipendiums ist das Erreichen der Allgemeinen Hochschulreife. Das Stipendium bietet ein individuelles Förderprogramm und umfasst neben Seminaren, Studientagen und Ferienakademien auch eine finanzielle Unterstützung für Lernmaterialien und Klassenfahrten, ein Mentorenprogramm und – sofern nötig – Einzelunterricht.

Aufnahmekriterien für das Programm sind u. a. Begabung, Engagement und soziale Bedürftigkeit. Interessierte Schüler können sich auf der Internetseite der Roland Berger Stiftung das Antragsformular herunterladen, dem detailliertere Informationen zur Antragsstellung und den weiteren Bewerbungsunterlagen zu entnehmen sind.

Stiftung Maximilianeum und Wittelsbacher JubiläumsstiftungVorlesen lassen

Die Stiftung Maximilianeum (für Schüler) bzw. die Wittelsbacher Jubiläumsstiftung (für Schülerinnen) ist privat und geht auf eine Initiative des bayerischen Königs Max II. zurückgeht.

Um die Aufnahme kann man sich nicht selbst bewerben, sondern wird bei entsprechender Eignung und Leistung von der Schule vorgeschlagen. Die in Frage kommenden Schüler müssen vor der Maximilianeumsprüfung die Hochbegabtenprüfung beim Ministerialbeauftragten bestehen und in die Förderung nach BayEFG aufgenommen werden. Das Bestehen dieser Prüfung ist zwar Zulassungsvoraussetzung für die Sonderprüfung Maximilianeum, ein Anspruch auf Zulassung zur Maximilianeumsprüfung ist damit jedoch nicht verbunden. Die Entscheidung darüber, wem die Aufnahme in das Maximilianeum bewilligt werden soll, hängt vom Vorschlag des Prüfungsausschusses und von der Stellungnahme des Kuratoriums des Maximilianeums ab; sie wird von der Ludwig-Maximilians-Universität getroffen.

Zusätzlich steht Hochbegabten der Zugang zu landesungebundenen Stiftungen offen.

Begabtenprüfung - Stipendien gemäß Art. 5 BayEFGVorlesen lassen

Die alljährlich von den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien und für die Berufsoberschulen und Fachoberschulen in Bayern durchgeführten Prüfungen, bei denen die Elite der besten bayerischen Absolventen mit Fachhochschulreife oder Hochschulreife ermittelt wird, stellen einen wesentlichen Baustein der Hochbegabtenförderung dar. Hier gelingt es alljährlich, den besten bayerischen Absolventen des Gymnasiums und der beruflichen Schulen, die während des Schuljahres und in den Abschlussprüfungen gleichbleibend hohe Leistungen unter Beweis gestellt haben sowie in einer anspruchsvollen Prüfung ihre hohe Begabung und ihr hohes Niveau der Allgemeinbildung nachweisen konnten, die ihnen gesetzlich zugesicherte Förderung zukommen zu lassen.

Das neue Bayerische Eliteförderungsgesetz (BayEFG) ist zum 1.5.2005 in Kraft getreten und betraf somit erstmals die Absolventen des Jahres 2005. Wichtigste Neuerung gegenüber der bisherigen Förderung nach Art. 10 BayBFG ist, dass die Stipendienförderung durch eine Förderung in Exzellenzprogrammen (siehe Art. 6 BayEFG) ersetzt wird. Der Vorschlag für eine Studienförderung von hochbegabten Schülerinnen und Schülern erfolgt über Schulen und Institutionen in Bayern, die eine Hochschulzugangsberechtigung vermitteln, für eine Studienförderung von hochbegabten Studentinnen und Studenten über die Hochschulen in Bayern; alle hochbegabten Schülerinnen und Schüler werden über ein schulisches Auswahlverfahren (bisherige Prüfung bei den Ministerialbeauftragten) ausgewählt (siehe Art. 5 BayEFG).

Begabtenförderung des Bayerischen MusikratsVorlesen lassen

Im Rahmen des Bayerischen Musikplans werden Gelder zur individuellen Förderung musikalisch besonders begabter Jugendlicher aus Landesmitteln bestimmt. Jedes Jahr entscheidet ein Ausschuss über die Anträge, die zur Verfügung stehen. Bezuschusst werden Unterrichtsstunden und Instrumente. Weitere Informationen können Sie der Homepage entnehmen.

"Botschafter Bayerns": Aus Bayern in die WeltVorlesen lassen

Ob Brasilien, Bulgarien, China, Indien, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Südafrika, Tschechien oder das Musikprogramm in Ungarn: Mit dem Stipendienprogramm „Botschafter Bayerns“ des Bayerischen Kultusministeriums wird für Schüler zwischen 15 und 18 Jahren ein Auslandsaufenthalt in diesen Partnerländern Bayerns möglich.

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