Verleihung des Qualitätssiegels "Bildungsregion in Bayern" im Landkreis Neu-Ulm
(Bild: Landratsamt Neu-Ulm)
Verleihung des Qualitätssiegels "Bildungsregion in Bayern" im Landkeis Mühldorf a. Inn
(Bild: Landratsamt Mühldorf a. Inn)
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Lösungen aus der Region für die Region: Dafür entwickelt Kultusminister Ludwig Spaenle Bildungsregionen. In einem Video-Podcast erläutert er die Initiative. Direkt vor Ort sollen Dialogforen mit allen Beteiligten den Weg bereiten, die Bildungsangebote zu vernetzen und die Qualität der Bildung weiter zu verbessern. Am Ende des Prozesses steht das Qualitätssiegel „Bildungsregion in Bayern“.
Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle setzt dazu auf die enge Zusammenarbeit zwischen Schulen, Kommunen und Bildungsträgern vor Ort: „Wir wollen die Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Zukunftsinitiative Aufbruch Bayern künftig noch intensiver begleiten – vom Kindergarten über die Schulen bis zum Beruf oder zur Hochschule“, so der Minister. „So erreichen wir, dass die jungen Menschen in Bayern ihren individuellen Bildungsweg erfolgreich gehen können“.

Fotografie: Andreas Leder

©LRA Mühldorf a. Inn

Fotografie: Nina Strakeljahn

Weitere Informationen können Sie auch der neuen Homepage der Bildungsregion Forchheim entnehmen:

An der Initiative können Landkreise und kreisfreie Städte teilnehmen. Möglich ist auch, dass sich ein Landkreis und eine kreisfreie Stadt oder zwei Landkreise gemeinsam bewerben. Darüber hinaus können sich in großen kreisfreien Städten oder Landkreisen ggf. auch Teile derselben einzeln engagieren.

Interessierte Landkreise oder kreisfreie Städte melden sich bei der Stabsstelle des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Die Bewerbung um die Teilnahme ist formlos. Es reicht eine E-Mail an stabsstelle@stmuk.bayern.de.

Als Ansprechpartner im Ministerium steht Ihnen die Stabsstelle des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, die Vorsitzenden der Konferenz der Schulaufsicht und die Regionalkoordinatoren zur Verfügung. Für Fragen der Jugendhilfe ist das Jugendamt der richtige Ansprechpartner.

Ziel ist es, die Zukunft der jungen Menschen in der Region mit einem passgenauen Bildungsangebot zu sichern, das ihnen die Wahrnehmung ihrer Bildungs- und Teilhabechancen ermöglicht. Hierbei steht die Vernetzung der Bildungsangebote vor Ort im Vordergrund.

Wenn sich Schulen und andere Institutionen noch besser vernetzen, wird die Betreuung der Kinder und Jugendlichen im Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt kontinuierlich verbessert. Idealerweise gestalten alle Akteure gemeinsam ein Bildungsnetz für die Region, in dem jedes Kind seinen individuellen Weg gehen, aber auch kein Kind durch das Netz fallen kann. Genau darin besteht der Mehrwert einer Bildungsregion: Diese Region bietet den jungen Menschen bestmögliche Bildungschancen und sorgt so für ausreichend qualifizierte Nachwuchskräfte für die regionale Wirtschaft.

Die Partizipation sämtlicher Bildungsakteure vor Ort hat hohe Priorität. Deswegen werden sie zu regionalen Dialogforen eingeladen. Diese Form des Dialogs hat sich bei der Weiterentwicklung der Hauptschule zur Mittelschule bewährt. Darüber hinaus sind alle Beteiligten der Dialogforen aufgerufen, sich in den Arbeitskreisen zu engagieren.

Eine Bildungsregion basiert in der Regel auf folgenden fünf Säulen:
Diese Themen- und Handlungsfelder können bei Bedarf auf Grund regionaler Besonderheiten erweitert werden.

Die fünf Säulen bilden die Handlungsfelder ab, die bei ihrer Erfüllung Gewähr dafür bieten, dass Kinder und Jugendliche beste Entwicklungsmöglichkeiten haben. Jede Säule ist ihrerseits in verschiedene Schwerpunkte unterteilt. Diese sehen folgendermaßen aus:
Säule 1: Übergänge organisieren und begleiten:
- Übergang Kindergarten – Grundschule
- Übergang Grundschule – weiterführende Schule
- Übergang zwischen den Schularten
- Übergang Schule – Berufsausbildung – Beruf
- Übergang Schule – Hochschule
Säule 2: Schulische und außerschulische Bildungsangebote und Bildungsträger vernetzen –Schulen in die Region öffnen:
- Kooperation der Schulen
- Kooperation Schule – Wirtschaft und Arbeitsverwaltung
- Kooperation Schule – Wissenschaft
- Kooperation Schule – Jugendhilfe (z.B. Hortbetreuung, Jugendarbeit, Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit, Erziehungsberatung)
- Kooperation Schule – Erwachsenenbildung
- Bildungsnetz für die Region (Internetplattform)
- Profilbildung der Schulen
Säule 3: Kein Talent darf verloren gehen – Jungen Menschen in besonderen Lebenslagen helfen:
- Junge Menschen mit Migrationshintergrund (Integration)
- Junge Menschen mit Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf (Inklusion, vgl. auch Art. 30a Abs. 6 BayEUG)
- Junge Menschen in besonderen Krisen auffangen (Schule und Jugendhilfe)
- Sozial benachteiligte junge Menschen für die Zukunft stärken (Schule, Jugendhilfe insbesondere Jugendsozialarbeit an Schulen, Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit und Arbeitsverwaltung)
Säule 4: Bürgergesellschaft stärken und entwickeln – Beitrag von Jugendhilfe einschließlich Jugendarbeit, Ganztagsangeboten und generationenübergreifendem Dialog:
- Junge Menschen für die Bürgergesellschaft gewinnen (insbesondere ehrenamtliche Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Freiwilliges Soziales Jahr)
- Kooperation von schulischen und außerschulischen Partnern zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf insbesondere bei Ganztagsangeboten
- Gestaltung des Lebensraums Schule gemeinsam mit außerschulischen Kooperationspartnern
- Sicherung der ehrenamtlichen Jugendarbeit in Jugendverbänden, Vereinen und Kirchen auch im ländlichen Raum
- Stärkung der generationenübergreifenden Dialog- und Unterstützungsangebote und -strukturen (insbesondere Besuchsprojekte, Paten, Coaches, Akquisiteure)
Säule 5: Herausforderungen des demographischen Wandels annehmen:
- Bildung als Standortfaktor begreifen
- Sicherung des bestehenden Bildungsangebots (z. B. durch Kooperation)
- Nachhaltiges Schulgebäudemanagement
- Sicherung der Wohnortnähe von Schule und Ausbildungsstätten auch aus wirtschafts- und strukturpolitischen Gründen
- Standort- und regionalbezogene Schulentwicklung
Diese Themen- und Handlungsfelder können bei Bedarf auf Grund regionaler Besonderheiten erweitert werden.

Selbstverständlich nicht. Es gibt Regionen, die in ihrer Entwicklung hin zu einer Bildungsregion schon sehr weit sind und bereits entsprechende Strukturen geschaffen haben. Diese Regionen können natürlich auf das bereits Erreichte aufbauen und so die einzelnen Ziele schneller erreichen.

Der Grundgedanke der Vernetzung ist in einer mehr oder weniger starken Ausprägung vielerorts vorhanden. Neu und für die Entwicklungschancen unserer jungen Menschen bedeutsam ist jedoch, die Institutionalisierung dieses Prozesses. Damit wird vor Ort ein fester Rahmen geboten, in dem sämtliche Bildungsakteure ihr Wissen und ihre Erfahrungen einbringen können.

Die Einladung erfolgt durch die Landrätin bzw. den Landrat oder die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister gemeinsam mit der oder dem Vorsitzenden der Konferenz der Schulaufsicht und des Kreisverbands des Bayerischen Gemeindetags. Einzuladen sind neben der Regierungspräsidentin bzw. dem Regierungspräsidenten insbesondere die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Schulleiterinnen und Schulleiter, Eltern- und Schülervertretungen, örtliche Personalvertretungen für die Schulen, die Schulaufsicht, die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, der Kreisjugendring, die gemeindlichen Jugendreferentinnen und -referenten sowie Vertretungen der Kirchen, der Erwachsenenbildung und weiterer Bildungsträger, des Arbeitskreises Schule-Wirtschaft, der Jugendhilfe sowie Vertretungen der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitsverwaltung.
Diesen Kreis kann der Veranstalter des Dialogforums bei Bedarf selbstverständlich erweitern.

Im ersten Dialogforum werden die 5 Säulen der Bildungsregion und der Ist-Stand in der Region vorgestellt. Zudem werden mögliche Handlungsfelder für die Entwicklung hin zu einer Bildungsregion aufgezeigt. Insbesondere sind Planungen im Bereich der Schule und die Jugendhilfeplanung aufeinander abzustimmen. Anschließend soll in diesem Dialogforum eine Meinungsbildung erfolgen, ob sich der Landkreis oder die kreisfreie Stadt auf den Weg macht, eine Bildungsregion zu werden.
Wenn sich der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt auf den Weg macht, sollten Arbeitskreise z.B. zu den 5 Säulen einer Bildungsregion eingerichtet werden. Zweckmäßig ist es bereits zu diesem Zeitpunkt einen zentralen Ansprechpartner in der Region sowie Mitglieder und Vorsitzende dieser Arbeitskreise zu benennen.

Da das erste Dialogforum die erste zentrale Impulsveranstaltung in der Region darstellt, sollten in dieser Veranstaltung die zentralen Weichenstellungen für die sich anschließende Arbeit in den Arbeitskreisen erfolgen.

Aufgabe der Arbeitskreise ist es, zu den im ersten Dialogforum definierten Handlungsfeldern Lösungen zu entwickeln und Umsetzungsschritte zu definieren. Hierzu
Am Ende dieses Prozesses legen die Arbeitskreise einen Abschlussbericht vor, der dem zweiten Dialogforum als Grundlage für die Entscheidung dient, ob der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt einen Antrag auf Verleihung des Qualitätssiegels „Bildungsregion in Bayern“ stellen soll.

Grundsätzlich ja. Sofern ein Landkreis bzw. eine kreisfreie Stadt in einem oder mehreren Bereichen bereits gut aufgestellt ist, kann die Einrichtung eines Arbeitskreises überflüssig sein. Dies obliegt der Entscheidung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Da im zweiten Dialogforum die Ergebnisse zu den im ersten Dialogforum festgelegten Handlungsfeldern vorgestellt werden, sollte der Teilnehmerkreis mit dem des ersten Dialogforums (siehe Frage 11) übereinstimmen.

Im zweiten Dialogforum werden der vom regionalen Ansprechpartner gebündelte Bericht der Arbeitskreise vorgestellt. Im Zentrum dieses Abschlussberichts stehen das erarbeitete Konzept und die Umsetzungsschritte, die seit dem ersten Dialogforum erfolgt sind. Auf Basis dieses Berichts wird im zweiten Dialogforum der Beschluss gefasst, ob der Landkreis oder die kreisfreie Stadt den Antrag auf Verleihung des Qualitätssiegels stellen soll. Wenn ein positiver Beschluss gefasst wird, wird eine entsprechende Bewerbung erstellt.

Die Bewerbung wird vom regionalen Ansprechpartner erstellt, der die Rückmeldungen aus den Arbeitskreisen bündelt. Die konkrete Bewerbung sollte ausführlich darlegen, wo die Region gestartet ist und welche Umsetzungsschritte bisher ergriffen wurden. Die Bewerbung ist bei der Konferenz der Schulaufsicht abzugeben.

Die Konferenz der Schulaufsicht prüft und bewertet die Bewerbung unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bayerischen Landesjugendamts (ZBFS) sowie des Bayerischen Jugendrings. Danach legt sie die Bewerbung mit einem Entscheidungsvorschlag dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus vor. Dieses entscheidet schlussendlich über die Bewerbung.

Die Einrichtung einer Bildungsregion soll einen nachhaltigen Mehrwert für die jeweilige Region bedeuten. Daher werden die erreichten Qualitätsstandards regelmäßig von der Konferenz der Schulaufsicht überprüft.
Im Einvernehmen mit dem Bayerischen Landesjugendamt (ZBFS) bzw. dem Bayerischen Jugendring empfiehlt sie erforderlichenfalls qualitätssichernde Maßnahmen.
