Für eine verlässliche Betreuung der Kinder- und Jugendlichen insbesondere im Anschluss an den Unterricht stehen – abhängig von den jeweiligen familiären, örtlichen, räumlichen und schulischen, personellen und strukturellen Bedürfnissen und Gegebenheiten – vielfältige Angebote zur Verfügung:
Mittagsbetreuung, verlängerte Mittagsbetreuung, Betreuung von Schulkindern in Horten, Kindergärten, Tagesheimen oder anderen Kindertageseinrichtungen, gebundene Ganztagsschulen, offene Ganztagsschulen (ab der 5. Jahrgangsstufe) Netz-für-Kinder-Einrichtungen sowie zahlreiche individuelle Lösungen.

Die Mittagsbetreuung kann als sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot im Anschluss an den Vormittagsunterricht bei Bedarf an Volks- und Förderschulen eingerichtet werden. Sie gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem Unterrichtsende mindestens bis 13.00 Uhr, im Regelfall bis 14.00 Uhr oder sogar darüber hinaus. Die Trägerschaft der Mittagsbetreuung liegt bei einem freien Träger oder bei der Kommune.
Die Einrichtung und Ausgestaltung erfolgt im Zusammenwirken mit der Schulleitung. Den Schülerinnen und Schülern soll die Gelegenheit geboten werden, sich zu entspannen, allein oder mit anderen zu spielen, kreativ zu sein und soziales Verhalten zu üben. Das Anfertigen von Hausaufgaben ist nicht verpflichtend vorgesehen, kann aber auf freiwilliger Basis zum Betreuungskonzept des jeweiligen Trägers gehören.
Unter denselben Voraussetzungen kann auch eine verlängerte Mittagsbetreuung angeboten werden. Diese ermöglicht aber zusätzlich eine Betreuung am Nachmittag bis mindestens 15.30 Uhr und ist stets mit einer verlässlichen Hausaufgabenbetreuung verbunden.
Die Kosten für die Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung werden im Regelfall gemeinsam von Staat, Kommunen und Eltern getragen.
Jede Gruppe der Mittagsbetreuung oder verlängerten Mittagsbetreuung, die eine Betreuung der Kinder möglichst an jedem Schultag, mindestens jedoch an vier Schultagen pro Unterrichtswoche, im Anschluss an den Unterricht – bei der verlängerten Mittagsbetreuung bis mindestens 15.30 Uhr – gewährleistet, während eines ganzen Schuljahres besteht und aus mindestens 12 Schülerinnen und Schülern besteht, kann auf Antrag im Rahmen der bereit gestellten Haushaltsmittel eine staatliche Förderung erhalten.
Aufgrund der großen Unterschiede bei den Betreuungszeiten, den Qualifikationen der Betreuungskräfte, der Gruppengrößen und der möglichen kommunalen Zuschüsse kann die Höhe der Elternbeiträge nicht einheitlich bestimmt werden. Sie werden vom jeweiligen Träger vor Ort festgelegt und den Eltern mitgeteilt.

Anträge auf staatliche Förderung sind vom Träger jeweils bis zum 1. Juli für das darauffolgende Schuljahr über die Schulleitung – bei Grundschulen zusätzlich über das zuständige Staatliche Schulamt – bei der Bezirksregierung einzureichen, welche die Prüfung und Bewilligung der Anträge sowie die Zuweisung der Mittel übernimmt. Die staatliche Förderung wird dann nach Erlass des Zuwendungsbescheides in zwei Raten an den Träger überwiesen. Nähere Einzelheiten und Neuerungen im Antragsverfahren zum Schuljahr 2012/2013 enthält das folgende Dokument:

Im Schuljahr 2011/2012 kann in insgesamt 5.503 Gruppen der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an 1.913 Grundschulen und 78 Förderschulen eine verlässliche Betreuung nach dem Unterricht für insgesamt rund 88.000 Kinder angeboten werden. Davon bieten über 2.700 Gruppen eine verlängerte Mittagsbetreuung bis mindestens 15.30 Uhr mit integrierter Hausaufgabenbetreuung an. Die Angebote genießen somit bei Kindern, Schulen und Kommunen eine hohe Akzeptanz.

Die Staatlichen Schulämter führen Fortbildungsveranstaltungen für Betreuerinnen und Betreuer durch. Informationen hierzu sind bei der Schulleitung zu erhalten.
Der Landesverband des Katholischen Deutschen Frauenbundes bietet bayernweit Basisschulungen und Fortbildungstage für Mittagsbetreuerinnen und -betreuer an. Diese werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gefördert.

Schulleitungen, Staatliche Schulämter, Träger der Einrichtung, Kommunen.

Ja, der Umsetzung der kind- und familiengerechten Halbtagsgrundschule dient auch die Morgenbetreuung: Bei Bedarf stehen von 7.30 Uhr bis Unterrichtsbeginn Lehrkräfte zur Verfügung, die die Kinder bis Unterrichtsbeginn betreuen. Die Morgenbetreuung wird von der Schule organisiert und erfolgt für die Eltern unentgeltlich.

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