Auf diesen Seiten finden Sie aktuelle sowie nach Schularten gegliederte grundsätzliche Informationen zu Bewerbungs- und Anstellungsmöglichkeiten im staatlichen Schuldienst in Bayern.

Die Warteliste 2012 wird voraussichtlich Anfang Juli 2012 gebildet und an dieser Stelle veröffentlicht.
Sobald im konkreten Einzelfall feststeht, ob ein Stellenangebot erfolgen kann, werden Sie sofort benachrichtigt. Von Rückfragen ist daher im Sinne eines zügigen Abschlusses der Personalplanung unbedingt abzusehen. In einigen Fällen kann es zu Abweichungen von der Wartelistenposition kommen (ggf. Berücksichtigung von Verzögerungszeiten durch Wehr-, Ersatzdienst oder Elternzeit sowie einzelne Korrekturen auf Grund von nachträglich bekannt gewordenen Fakten).
Hier noch einige Hinweise :
Hauptkriterium ist Ihre Gesamtprüfungsnote, die aber z. B. durch eine freiwillige Wiederholung der Prüfung oder durch Ablegen einer Erweiterungsprüfung und ggf. Berücksichtigung des entsprechenden Bonus für die Erweiterung (von 0 oder 0,15 oder 0,3 oder 0,35 oder 0,50 - vgl. Merkblatt) noch verbessert werden konnte. Herangezogen wird hier stets die zum besseren Ergebnis führende Berechnung. Erweiterungsfächer sind in den Listen berücksichtigt, aber nicht als eigene "Drei-Fächer-Verbindung" aufgeführt, sondern in den entsprechenden Zweifächerlisten der ursprünglichen Fächerverbindung eingereiht.
Wurde die erste Staatsprüfung außerhalb Bayerns abgelegt, erfolgt eine Ausgleichsrechnung, der die Differenzen der Durchschnitte in den ersten Staatsprüfungen des anderen Landes im Vergleich zu den Durchschnitten in Bayern zu Grunde liegen.
Bewerber, für die keine Gesamtprüfungsnote vorliegt (z.B. Quereinsteiger), werden für jede Fächerverbindung auf einer separaten Liste geführt. An die Stelle der Gesamtprüfungsnote rückt hier die Note der Zweiten Staatsprüfung. Können Bewerber von der Warteliste eingestellt werden, so werden diese beiden Listen zu gleichen Anteilen berücksichtigt.
Anschließend ist der sogenannte Wartezeitbonus abzuziehen:
Unabhängig davon, ob Sie eine Bereitschaftserklärung abgegeben haben, steht Ihnen pro Jahr der Wartelistenberechtigung ein Wartezeitbonus von 0,06 zu - nicht jedoch im ersten Jahr. Da die Wartelistenberechtigung spätestens nach 5 Jahren erlischt, ergibt sich ein maximal möglicher Wartezeitbonus von 4×0,06, also 0,24. (Wissenschaftliche Assistenten, Hochschulassistenten, wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeitern an einer Hochschule haben bis zu 6 Jahre Wartelistenberechtigung.)
Beispiel 1: Zweite Staatsprüfung im Herbst 2008. Zum September 2011 damit zum dritten Mal wartelistenberechtigt, also Wartezeitbonus 2×0,06: 0,12.
Beispiel 2: Zweite Staatsprüfung im Frühjahr 2007. Freiwillige Wiederholung im Frühjahr 2008. Der Wartezeitbonus bezieht sich trotzdem auf das Frühjahr 2007 (insbesondere auch dann, wenn zwischenzeitlich nicht jede Wartelistenberechtigung genutzt wurde): Zum fünften Mal wartelistenberechtigt, also Wartezeitbonus 4×0,06: 0,24.
Die Examensjahrgänge Herbst 2011 und Frühjahr 2012 erhalten, da sie die jüngste Gruppe auf der Warteliste darstellen, noch keinen Wartezeitbonus.

Die Einstellung von Schulsekretärinnen erfolgt durch die örtlich zuständige Regierung im Benehmen mit der jeweiligen Schule. Bewerberinnen, die sich nicht auf eine konkret frei werdende Stelle bewerben wollen, wird vorgeschlagen, sich direkt mit der für den gewünschten Einsatzort zuständigen Regierung in Verbindung zu setzen. Die Regierung benötigt neben der Adresse und Telefonnummer Angaben über den möglichen Einsatzort und die gewünschten Arbeitszeiten (Vollzeit oder Teilzeit - ggf. mit Angabe der möglichen Arbeitszeiten). Es wird gebeten, davon abzusehen, der Regierung bereits die vollständigen Bewerbungsunterlagen zuzusenden, da die Auswahl der jeweils einzustellenden Kraft durch den jeweiligen Schulleiter erfolgt.

Eine neue berufliche Herausforderung: Am Katharinen-Gymnasium Ingolstadt ist zum August 2012 die Stelle eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin in der Leitung eines Gymnasiums zu besetzen. Jetzt bewerben!
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