Schöne Ferien in Bayern!

Kalenderblatt


Sommerferien
Die Sommerferien der Länder werden in mehrjährigen Rhythmen von einer Länderarbeitsgruppe der Ständigen Konferenz der Kultusminister (KMK) abgestimmt und von der Kultusministerkonferenz beschlossen. So soll eine vernünftige Steuerung der Verkehrsströme in die Urlaubsgebiete gewährleistet werden.
Die Dauer der Ferien beträgt sechs Wochen. So soll es zwei Arbeitnehmern ermöglicht werden, mit ihren Familien einen dreiwöchigen Urlaub zu unternehmen und sich dabei am Arbeitsplatz zu vertreten.

Unterrichtsfreie Tage um Allerheiligen
Die unterrichtsfreien Tage um Allerheiligen sollen nach einem Beschluss des Bayerischen Landtags nach Möglichkeit eine Woche umfassen. Dies ist aber in Abhängigkeit von der Lage der gesetzlichen Feiertage nicht in jedem Schuljahr möglich.

Weihnachtsferien
Die Weihnachtsferien umfassen nach Möglichkeit zwei volle Kalenderwochen, in denen in der Regel der Heilige Abend (24.12.) und der Dreikönigstag (6.1.) liegen.

Frühjahrsferien
Die einwöchigen Frühjahrsferien sind die "jüngsten" bayerischen Ferien: Sie wurden mit einem Beschluss des Bayerischen Landtags im Jahr 2001 erlassen. Ihr Beginn liegt auf dem Rosenmontag.

Osterferien
In der Mitte der stets zweiwöchigen Osterferien liegt das Osterwochenende.

Pfingstferien
Das christliche Pfingstfest liegt am Beginn der beliebten zweiwöchigen Pfingstferien.

Die Ferientermine im Schuljahr 2022/2023

Schuljahr 2022/2023

  • Sommerferien 2022: 1. August 2022 mit 12. September 2022
  • unterrichtsfreie Tage um Allerheiligen 2022: 31. Oktober 2022 mit 4. November 2022
  • Weihnachtsferien 2022/2023: 24. Dezember 2022 mit 7. Januar 2023
  • Frühjahrsferien 2023: 20. Februar 2023 mit 24. Februar 2023
  • Osterferien 2023: 3. April 2023 mit 15. April 2023
  • Pfingstferien 2023: 30. Mai 2023 mit 9. Juni 2023

Ferienkalender für das Schuljahr 2023/2024

Die Ferientermine in den nächsten Jahren

Schuljahr 2023/2024

  • Sommerferien 2023: 31. Juli 2023 mit 11. September 2023
  • unterrichtsfreie Tage um Allerheiligen 2023: 30. Oktober 2023 mit 3. November 2023
  • Weihnachtsferien 2023/2024: 23. Dezember 2023 mit 5. Januar 2024
  • Frühjahrsferien 2024: 12. Februar 2024 mit 16. Februar 2024
  • Osterferien 2024: 25. März 2024 mit 6. April 2024
  • Pfingstferien 2024: 21. Mai 2024 mit 1. Juni 2024

Schuljahre 2024/2025 bis 2029/2030

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Ferienordnung und zu den schulfreien Samstagen für die Schuljahre 2024/2025 bis 2029/2030 wurde am 21.12.2022 veröffentlicht (BayMBl. 2022 Nr. 747 vom 21.12.2022).

Die genaue Übersicht über die Ferienordnung ist hier zu finden: 

Ferientermine anderer Länder

Historische Ferientermine seit 1946

Grundsätzliches zu den Ferien

Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Schulferienplanung ist das Hamburger Abkommen, ein Staatsvertrag zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland. Das Abkommen legt verbindlich fest, dass die Ferien in einem Schuljahr 75 Tage dauern. Mindestens 12 Tage entfallen auf Samstage, so dass die Schulferien insgesamt 63 Werktage umfassen. Die Verteilung der Ferientage auf das Schuljahr regeln die Länder mit Ausnahme der Sommerferien in eigener Verantwortung. Einen Überblick über die deutschen Ferientermine finden Sie auf der Internetseite der Ständigen Konferenz der Kultusminister.

Dauer der Ferien in den Schuljahren
Die Zahl der Ferientage bleibt aufgrund der Bindung an den Staatsvertrag in jedem Schuljahr gleich. Variieren kann allerdings aufgrund der Lage von gesetzlichen Feiertagen die Dauer der Schulferien: Liegt beispielsweise der 1. November auf einem Montag, muss für die unterrichtsfreien Tage um Allerheiligen ein Ferientag weniger verwendet werden, der dafür an anderer Stelle wieder zur Verfügung steht. Genauso wie es "arbeitnehmerfreundliche" Kalenderjahre gibt, gibt es somit auch Schuljahre, die für die Planung der Schulferien vorteilhafter sind als andere.

Religiöse Feiertage

Religiöse Feiertage jüdischer Schülerinnen und Schüler

Jüdische Schülerinnen und Schüler sind gemäß Nr. 2.1 FeiertagsKMBek an den ersten zwei Tagen und an den letzten zwei Tagen des Pessachfests, an beiden Tagen des Wochenfests, an den ersten zwei Tagen und an den letzten zwei Tagen des Laubhüttenfests, an beiden Tagen des Neujahrsfests und am Versöhnungstag von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit.

Im Schuljahr 2022/2023 fallen die oben genannten jüdischen Feiertage nach Mitteilung des Landesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern auf folgende Termine:

  • Neujahrsfest – Rosch Ha Schana: 26. und 27. September 2022
  • Versöhnungstag – Jom Kippur: 5. Oktober 2022
  • Laubhüttenfest – Sukkot: 10. und 11. Oktober 2022 sowie 17. und 18. Oktober 2022
  • Pessachfest: 6. und 7. April 2023 sowie 12. und 13. April 2023
  • Wochenfest – Schawout: 26. und 27. Mai 2023

Im Schuljahr 2023/2024 fallen die oben genannten jüdischen Feiertage nach Mitteilung des Landesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern auf folgende Termine:

  • Neujahrsfest – Rosch Ha Schana: 16. und 17. September 2023
  • Versöhnungstag – Jom Kippur: 25. September 2023
  • Laubhüttenfest – Sukkot: 30. September und 1. Oktober 2023 sowie 7. und 8. Oktober 2023
  • Pessachfest: 23. und 24. April 2024 sowie 29. und 30. April 2024
  • Wochenfest – Schawout: 12. und 13. Juni 2024

Religiöse Feiertage muslimischer Schülerinnen und Schüler

Muslimische Schülerinnen und Schüler sind gem. Nr. 2.3 FeiertagsKMBek an den religiösen Festen Ramazan Bayrami und Kurban Bayrami jeweils für die ersten beiden Tage von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit.

Im Schuljahr 2022/2023 fallen die jeweils ersten beiden Tage dieser Feste nach Auskunft des türkischen Generalkonsulats auf folgende Termine:

  • Ramazan Bayrami – Fastenbrechensfest: 21. und 22. April 2023
  • Kurban Bayrami – Opferfest: 28. und 29. Juni 2023

Im Schuljahr 2023/2024 fallen die jeweils ersten beiden Tage dieser Feste nach Auskunft des türkischen Generalkonsulats auf folgende Termine:

  • Ramazan Bayrami – Fastenbrechensfest: 10. und 11. April 2024
  • Kurban Bayrami – Opferfest: 16. und 17. Juni 2024

Religiöse Feiertage orthodoxer Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler orthodoxer Bekenntnisse sind gemäß Nr. 2.2 FeiertagsKMBek am ersten Weihnachtsfeiertag, am Fest der Theophanie, am Karfreitag, am Karsamstag, am Ostermontag, an Christi Himmelfahrt und am Pfingstmontag von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit. Die Feiertage können bei den verschiedenen christlich-orthodoxen Kirchen auf unterschiedliche Feiertage fallen.

Griechisch-orthodoxe Feiertage:

In den Schuljahren 2022/2023 sowie 2023/2024 fallen diese Festtage nach Auskunft der Griechisch-Orthodoxen Metropolie von Deutschland auf folgende Termine:

  • Erster Weihnachtsfeiertag: 25. Dezember 2022
  • Fest der Theophanie: 6. Januar 2023
  • Karfreitag: 14. April 2023
  • Karsamstag: 15. April 2023
  • Ostermontag: 17. April 2023
  • Christi Himmelfahrt: 25. Mai 2023
  • Pfingstmontag: 5. Juni 2023
  • Erster Weihnachtsfeiertag: 25. Dezember 2023
  • Fest der Theophanie: 6. Januar 2024
  • Karfreitag: 3. Mai 2024
  • Karsamstag: 4. Mai 2024
  • Ostermontag: 6. Mai 2024
  • Christi Himmelfahrt: 13. Juni 2024
  • Pfingstmontag: 24. Juni 2024

Russisch-orthodoxe Feiertage:

In den Schuljahren 2022/2023 sowie 2023/2024 fallen diese Festtage nach Mitteilung der Berliner Diözese der Russischen Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats auf folgende Termine:

  • Erster Weihnachtsfeiertag: 7. Januar 2023
  • Fest der Theophanie: 19. Januar 2023
  • Karfreitag: 14. April 2023
  • Karsamstag: 15. April 2023
  • Ostermontag: 17. April 2023
  • Christi Himmelfahrt: 25. Mai 2023
  • Pfingstmontag: 5. Juni 2023
  • Erster Weihnachtsfeiertag: 7. Januar 2024
  • Fest der Theophanie: 19. Januar 2024
  • Karfreitag: 3. Mai 2024
  • Karsamstag: 4. Mai 2024
  • Ostermontag: 6. Mai 2024
  • Christi Himmelfahrt: 13. Juni 2024
  • Pfingstmontag: 24. Juni 2024

Die häufigsten Fragen und Antworten zu den Ferien und Feiertagen

Nach welchen Kriterien werden die bayerischen Schulferien überhaupt festgelegt?

Für die Planung der bayerischen Ferienordnung stehen aufgrund des "Hamburger Abkommens", eines Staatsvertrages zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland, 75 Ferientage zur Verfügung, darunter auch Samstage.

Die Sommerferien der Länder werden durch die Kultusministerkonferenz und nach Abstimmung mit den Verantwortlichen für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus über Jahre hinweg verbindlich festgelegt. Um den Belangen des Tourismus und der Entzerrung von Verkehrsströmen noch besser Rechnung zu tragen, wird eine langfristige Sommerferienregelung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Durch die Festlegung der etwa sechswöchigen Sommerferien unter Einbeziehung der Bayerischen Staatskanzlei und des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie ergeben sich auch die seit Jahrzehnten nach festem System geplanten anderen Ferienzeiträume.

Nicht nur aus Gründen der Tradition und aus pädagogischen Erwägungen, sondern auch aus tourismuspolitischen Gründen werden in Bayern nach einem festen Planungssystem jeweils zweiwöchige Ferien um christliche Feste (Weihnachten, Ostern, Pfingsten) geplant. Dabei liegen die Weihnachts- und Pfingsttage stets am Beginn und die Osterfeiertage jeweils in der Mitte des jeweiligen Planungszeitraums. Dieses System führt zu einem hohen Maß an langfristiger Planungsverlässlichkeit.

Auf Wunsch der Tourismusindustrie und initiiert durch den Bayerischen Landtag wurden darüber hinaus in Bayern ab dem Schuljahr 2002/03 einwöchige Frühjahrsferien eingeführt, um Bayern auch in dieser Jahreszeit als Urlaubs- und Freizeitland stark zu machen.

Könnten nicht jedem Schüler fünf frei wählbare Ferientage zur Verfügung gestellt werden, um den Familien hohe Kosten durch Urlaub in der Hochsaison zu vermeiden?

Der Vorschlag der freien Wahl von fünf Ferientagen für jeden Schüler erscheint auf den ersten Blick aus wirtschaftlichen Erwägungen sinnvoll. Eine solche Möglichkeit würde zugegebenermaßen individuelle Urlaubsplanungen flexibilisieren, brächte aber im praktischen Unterrichtsbetrieb große Probleme für die Schülerinnen und Schüler mit sich. Dies betrifft etwa verpasste Stoffeinheiten, die unter zusätzlichem Aufwand nachgeholt werden müssten, zumal sie auch prüfungsrelevant sind. Außerdem ist Schule kein Wirtschaftsbetrieb, in dem sich die Schüler ihre Präsenz einteilen können, sondern sie basiert auf der Verwirklichung der Schulpflicht, um den verfassungsrechtlich formulierten Bildungsauftrag nachhaltig zu erfüllen.

Es gibt wohl kaum eine Ferienregelung, die zur vollkommenen Zufriedenheit aller führt. Die derzeitige Ferienregelung in Bayern stößt aber nach Umfragen bei der Mehrheit der bayerischen Bevölkerung auf breite Zustimmung.

Warum haben Lehrer und Schüler am Buß- und Bettag keinen Unterricht? Ich selbst habe einen normalen Arbeitstag und muss mich um eine außerplanmäßige Kinderbetreuung kümmern.

Das Entfallen des Unterrichts am Buß- und Bettag beruht auf Art. 4 Nr. 3 Feiertagsgesetz, einer 1995 geschaffenen feiertagsrechtlichen Bestimmung. Bekanntermaßen wurde der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag 1995 als Kompensationsleistung für den Arbeitgeberanteil im Zusammenhang mit der Einführung der ersten Stufe der Pflegeversicherung aufgegeben. Der Gesetzgeber gestaltete den Buß- und Bettag als staatlich geschützten Feiertag, was u. a. zur Folge hat, dass an den Schulen aller Gattungen der Unterricht entfällt.

Hintergrund ist, dass den bekenntniszugehörigen Arbeitnehmern sämtlicher öffentlicher und privater Betriebe und Verwaltungen grundsätzlich das Recht zusteht, von der Arbeit fernzubleiben. Bei Lehrkräften besteht aber die Besonderheit, dass sie wegen der Aufrechterhaltung des Unterrichts nicht problemlos einen Tag frei nehmen können. Das Recht würde für sie somit ggf. leerlaufen und sie würden damit gegenüber anderen Bürgerinnen und Bürgern ungleich behandelt. Um dies zu vermeiden, entfällt der Unterricht an den Schulen am Buß- und Bettag.

Die Lehrkräfte haben an diesem Tag unterrichtsfrei, nicht aber dienstfrei: An vielen Schulen des Freistaates wird dieser Tag genutzt, um einen sogenannten Pädagogischen Tag abzuhalten, der aktuelle Aspekte aus Bildung und Erziehung thematisiert. Allerdings muss bekenntniszugehörigen Lehrkräften, die dies wünschen, Gelegenheit gegeben werden, von dem Pädagogischen Tag oder ähnlichen Veranstaltungen fernzubleiben.

Aufgrund der oben genannten gesetzlichen Regelung steht es auch nicht zur Disposition des Staatsministeriums, den Unterrichtsausfall am Buß- und Bettag aufzuheben. Hierzu wäre eine entsprechende Änderung des Bayerischen Feiertagsgesetzes notwendig, die allerdings aus den oben dargestellten organisationstechnischen Gründen nicht möglich ist.

Die Problematik der Kinderbetreuung am Buß- und Bettag ist dem Staatsministerium bekannt. Im Jahr 2005 wurden die Schulen durch das Staatsministerium schriftlich darüber informiert, dass Horte nicht flächendeckend zur Verfügung stünden bzw. am Buß- und Bettag nicht durchgängig geöffnet seien. Den Schulen wurde zudem freigestellt, "bei entsprechendem Bedarf in eigener Verantwortung geeignete Betreuungsmaßnahmen zu organisieren; dabei könnte auch die Kooperation mehrerer Schulen hilfreich sein." Erfahrungen der zurückliegenden Jahre zeigen, dass manche Schulen diese Möglichkeit aufgegriffen haben und eine entsprechende Betreuung an diesem Tag anbieten, teilweise in Zusammenarbeit auch mit außerschulischen Partnern. Ein Anspruch auf Betreuung durch die Schulen besteht jedoch nicht.

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